Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5544 24. 07. 2014 1Eingegangen: 24. 07. 2014 / Ausgegeben: 20. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Freibäder im Landkreis Schwäbisch Hall sind nach ihrer Kenntnis sanierungsbedürftig ? 2. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den baulichen Zustand der Freibäder der Kommunen Frankenhardt, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt und Vellberg? 3. Warum ist eine Unterstützung von Kommunen beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Freischwimmbädern im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) künftig nicht vorgesehen? 4. Welche alternativen Möglichkeiten der Förderung von Freibadsanierungen bestehen ? 5. Was tut sie, um den landesweiten Sanierungsstau bei kommunalen Freibädern aufzulösen? 24. 07. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP Rüeck CDU Sakellariou SPD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Helmut Walter Rüeck CDU und Nikolaos Sakellariou SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Fördermöglichkeiten für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Freibädern im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5544 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. August 2014 Nr. Z(45)-0141.5/405F beantwortet das Mi - nis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Freibäder im Landkreis Schwäbisch Hall sind nach ihrer Kenntnis sanierungsbedürftig ? 2. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den baulichen Zustand der Freibäder der Kommunen Frankenhardt, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt und Vellberg? Zu 1. und 2.: Die Sanierung, Modernisierung und der Bau von kommunalen Freibädern liegen nicht im Verantwortungsbereich des Landes. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei darüber entscheiden, ob und wie sie Freibäder ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stellen. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart befinden sich folgende Schwimmbäder in einem sanierungsbedürftigen Zustand: Blaufelden, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt, Schrozberg, Crailsheim, Frankenhardt und Vellberg. 3. Warum ist eine Unterstützung von Kommunen beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Freischwimmbädern im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) künftig nicht vorgesehen? Zu 3.: Die rechtliche Bewertung der Antragsteller ist nicht korrekt. Nach der neuen Verwaltungsvorschrift zum ELR mit der inhaltlichen Erweiterung des Förderschwerpunkts Gemeinschaftseinrichtungen können Umbau bzw. Modernisierung von Freischwimmbädern in ländlich geprägten Orten im Rahmen der sonstigen Vo - raussetzungen wie z. B. der strukturpolitischen Bedeutung und einer ausreichenden Priorisierung der Projekte durch die Koordinierungsausschüsse bei den Landratsämtern gefördert werden. 4. Welche alternativen Möglichkeiten der Förderung von Freibadsanierungen bestehen ? Zu 4.: Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms ist in prädikatisierten Kommunen oder Ortsteilen die Sanierung von kommunalen Hallen- und Freibädern, die eine überwiegend touristische Nutzung aufweisen, grundsätzlich förderfähig. Die überwiegende touristische Nutzung ist in geeigneter Weise darzustellen. Von den in Ziff. 2 genannten Kommunen tragen Ilshofen, Mainhardt und Vellberg ein Prädikat nach dem Kurortegesetz (KurorteG). Eine Förderung von Hallen- und Freibädern in nicht prädikatisierten Kommunen ist im Rahmen des Tourismusstrukturprogramms ausgeschlossen. 5. Was tut sie, um den landesweiten Sanierungsstau bei kommunalen Freibädern aufzulösen? Zu 5.: Die Sanierung, Modernisierung und der Bau von kommunalen Freibädern liegen nicht im Verantwortungsbereich des Landes. Es handelt sich um eine freiwillige 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5544 Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei darüber entscheiden, ob und wie sie Freibäder ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stellen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz