Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5553 25. 07. 2014 1Eingegangen: 25. 07. 2014 / Ausgegeben: 27. 08. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass im Bereich der Breitbandförderung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken aktuell ein Genehmigungsstopp wegen fehlender Notifizierung der zugrunde liegenden Förderrichtlinie bei der Europäischen Union besteht? 2. Seit wann ist ihr ggf. diese Notifizierungsnotwendigkeit bekannt und was hat sie wann unternommen bzw. nimmt sie in Aussicht zu unternehmen, um dem Förderverfahren baldmöglichst Fortgang zu geben? 3. Sind weitere Bereiche der Breitbandförderung in gleicher Weise betroffen? 4. Wann kann spätestens mit einer Wiederaufnahme der Förderung gerechnet werden? 5. Wie viele Kommunen sind mit welchen Investitionssummen von der eingetretenen Verzögerung betroffen? 6. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Förderstopp auf die Verwirklichung ihrer Ziele zum Breitbandausbau in Baden-Württemberg? 24. 07. 2014 Klenk, Locherer CDU Kleine Anfrage der Abg. Wilfried Klenk und Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Moratorium Breitbandförderung – Wirtschaftlichkeitslücke Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5553 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. August 2014 Nr. Z(42)-0141.5/408F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass im Bereich der Breitbandförderung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken aktuell ein Genehmigungsstopp wegen fehlender Notifizierung der zugrunde liegenden Förderrichtlinie bei der Europäischen Union besteht? 2. Seit wann ist ihr ggf. diese Notifizierungsnotwendigkeit bekannt und was hat sie wann unternommen bzw. nimmt sie in Aussicht zu unternehmen, um dem Förderverfahren baldmöglichst Fortgang zu geben? Zu 1. und 2.: Aufgrund neuer EU-Leitlinien zum Breitbandausbau1 vom 26. Januar 2013 waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Vorschriften binnen eines Jahres an EU-Vorgaben anzupassen. Die Bundesregierung hat es aber versäumt, die be - stehende Bundesrahmenregelung Leerrohre2 zu einer NGA-Rahmenregelung fortzuschreiben und fristgerecht notifizieren zu lassen. Eine solche Notifizierung war durch die Bundesregierung ursprünglich für Mitte diesen Jahres avisiert worden. Mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. Mai 2014 wurde den Ländern zwar eine angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre übersandt. Diese sieht aber überraschend und unverständlich die Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Betrieb von NGA-Netzen nicht mehr vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah sich in Folge der unterbliebenen Regelung gezwungen, die zuständigen Bewilligungsstellen bei den Regierungspräsidien anzuweisen, derzeit keine Anträge zur Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Betrieb von NGA-Netzen zu bewilligen. Der Länderarbeitskreis Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post (LAK TIP) wurde am 24. Juli 2014 seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur darüber informiert, dass die Bundesregierung eine von der EUKOM gesetzte Frist zur Stellungnahme (Termin 15. Juli 2014) bis 15. September 2014 hat verlängern lassen. Eine nochmalige Fristverlängerung ist möglich. Da das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nicht mehr mit einer zeitnahen Notifizierung einer NGA-Rahmenregelung des Bundes rechnet, wird seitens des Landes beabsichtigt, die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 12. Mai 2012 im Sinne der EU-Leitlinien zum Breitbandausbau fortzuschreiben und bei der EU-KOM notifizieren zu lassen. 3. Sind weitere Bereiche der Breitbandförderung in gleicher Weise betroffen? Zu 3.: Andere Bereiche der Breitbandförderung sind nicht betroffen. 4. Wann kann spätestens mit einer Wiederaufnahme der Förderung gerechnet werden? Zu 4.: Die Wiederaufnahme der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke kann nach er - folg reichem Abschluss der Notifizierung erfolgen. Diese wird durch die Landesregierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt. _____________________________________ 1 Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) 2 Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Staatliche Beihilfe N 53/2010 – Deutschland) 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5553 5. Wie viele Kommunen sind mit welchen Investitionssummen von der eingetretenen Verzögerung betroffen? Zu 5.: In Baden-Württemberg sind 13 Kommunen mit einer ausgelobten Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro betroffen. 6. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Förderstopp auf die Verwirklichung ihrer Ziele zum Breitbandausbau in Baden-Württemberg? Zu 6.: Da der Schwerpunkt der Breitbandförderung in Baden-Württemberg ohnehin nicht auf der Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken liegt, sind die Ziele des Breitbandausbaus in Baden-Württemberg durch den aktuellen Förderstopp nicht gefährdet. Grundsätzlich sollen durch die Schaffung attraktiver Netze, z. B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit, die Investitionen der Kommunen durch Pachteinnahmen für die Bereitstellung der Netze an Netzbetreiber mittelbis langfristig refinanziert werden. Die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne einer einmaligen Anschubfinanzierung für den Netzbetreiber sollte also die Ausnahme sein. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice