Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5578 13. 08. 2014 1Eingegangen: 13. 08. 2014 / Ausgegeben: 12. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind jeweils die Migrantenanteile in den Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn? 2. Welche Programme und Initiativen zur Integration von Migranten gibt es in den Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn? 3. Warum wurde die Region Heilbronn-Franken beim Programm MEMO (Management & Empowerment in Migrantenorganisationen) als eine von fünf Startregionen ausgewählt? 4. Welche regionale Koordinierungsstelle mit welchen Kooperationspartnern beteiligt sich in der Region Heilbronn-Franken am Projekt MEMO? 5. Wo wird in der Region Heilbronn-Franken mit den Schulungen im Rahmen des Projekts MEMO begonnen? 6. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten haben die Städte und Gemeinden im Stadt- und Landkreis Heilbronn vonseiten des Landes in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten? 7. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten sind von den Städten und Gemeinden im Stadt- und Landkreis Heilbronn gegenwärtig beantragt ? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Bernhard Lasotta, Alexander Throm und Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Integrationsmaßnahmen und -mittel im Stadt- und Landkreis Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 2 8. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Stadt Heilbronn im Vergleich zu ähnlich großen Städten mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land erhält? 9. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Kommunen im Landkreis Heilbronn insgesamt im Vergleich zu Kommunen in anderen Landkreisen mit vergleichbarem Migrantenanteil erhalten? 10. Worin liegen ggf. Unterschiede zwischen der Stadt Heilbronn bzw. den Landkreiskommunen und vergleichbaren Städten bzw. vergleichbaren Kommunen in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg? 30. 07. 2014 Dr. Lasotta, Throm, Gurr-Hirsch CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. September 2014 Nr. 3-0141.5/15/5578 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind jeweils die Migrantenanteile in den Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn? Zu 1.: Im Stadtkreis Heilbronn beträgt der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 44,1 Prozent (Quelle: Zensus 2011, Stichtag 9. Mai 2011). Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird im Zensus 2011 bis zu einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnern ausgewiesen. Von den 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn haben nur zehn Gemeinden mehr als 10.000 Einwohner. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises Heilbronn kann deshalb in der nachfolgenden Tabelle nur der Anteil der ausländischen Bevölkerung ausgewiesen werden, der in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürfte. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde auch für die größeren Städte und Gemeinden der Anteil der ausländischen Bevölkerung dargestellt (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2014 sowie Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2014; Stichtag 9. Mai 2011) 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 Gemeinde Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 1) in % Anteil der ausländischen Bevölkerung in % Abstatt 7,9 Bad Friedrichshall, Stadt 40,6 13,9 Bad Rappenau, Stadt 25,6 7,6 Bad Wimpfen, Stadt 10,3 Beilstein, Stadt 10,3 Brackenheim, Stadt 19,0 8,9 Cleebronn 9,0 Eberstadt 6,4 Ellhofen 7,1 Eppingen, Stadt 27,1 9,8 Erlenbach 7,7 Flein 5,6 Gemmingen 11,3 Güglingen, Stadt 19,9 Gundelsheim, Stadt 6,7 Hardthausen am Kocher 6,7 Ilsfeld 10,3 Ittlingen 10,6 Jagsthausen 13,8 Kirchardt 9,1 Langenbrettach 6,5 Lauffen am Neckar, Stadt 22,4 11,5 Lehrensteinsfeld 3,7 Leingarten 26,6 7,9 Löwenstein, Stadt 5,2 Massenbachhausen 8,5 Möckmühl, Stadt 8,8 Neckarsulm, Stadt 42,6 17,8 Neckarwestheim 8,0 Neudenau, Stadt 7,0 Neuenstadt am Kocher, Stadt 7,6 Nordheim 7,8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 4 2. Welche Programme und Initiativen zur Integration von Migranten gibt es in den Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn? Zu 2.: Die Stadt Heilbronn hat für die im Stadtgebiet vorhandenen Programme und Initia tiven zur Integration von Migranten auf ihren aktuellen Integrationsbericht verwiesen (2. Integrationsbericht der Stadt Heilbronn 2007 bis 2013, herausgegeben im Juni 2014). In ihm sind neben statistischen Daten und Auswertungen auch die Aktivitäten und Projekte nach Themenfeldern aufgeführt. Der Integrations - bericht ist im Internet unter www.heilbronn.de/ord_soz/integration/integrationsbericht /_files/Integrationsbericht_2014.pdf abrufbar. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Heilbronn haben die aus der folgenden Aufstellung ersichtlichen Programme und Initiativen zur Integration mitgeteilt : Obersulm 19,9 7,1 Oedheim 7,7 Offenau 10,1 Pfaffenhofen 13,3 Roigheim 8,0 Schwaigern, Stadt 20,7 9,0 Siegelsbach 6,6 Talheim 6,1 Untereisesheim 8,9 Untergruppenbach 7,4 Weinsberg, Stadt 29,7 9,2 Widdern, Stadt 7,0 Wüstenrot 3,3 Zaberfeld 6,8 1) Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer /-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 Gemeinde Bezeichnung des Programms bzw. der Initiative Inhalt des Programms bzw. der Initiative Bad Rappenau Aussiedlerberatung Beratung von Spätaussiedlern einmal pro Woche Sprachförderung in Kindertagesstätten Infos zu Integrationskursen Beratung durch die Ausländerbehörde über Kursangebote im Stadt- und Landkreis Heilbronn Angebote von diversen Vereinen Sport-, Musik-, Kulturangebote, Feste Bad Wimpfen Ökumenische Integrations- und Flüchtlingsstelle ab Herbst 2014 Diese 450-Euro-Stelle soll (allen) Migranten und Flüchtlingen in der Stadt Bad Wimpfen auf „niederschwelliger “ Ebene Hilfe leisten. Eppingen Integrations- und Seniorenstelle (seit 2011) Die Stelle unterstützt neben Senioren vor allem Bürger mit Migrationshintergrund , sie ist Anlaufstelle für deren Belange und vermittelt konkrete Angebote in Eppingen. Sprechzeiten sind jeweils zweimal wöchentlich. Die Stelle organisiert über das ganze Jahr verteilt einzelne größere und kleinere Veranstaltungen zum Thema Integration. Neckarsulm Kuselbi In den Kultursensiblen Elternbildungsgruppen werden Eltern von mehrsprachig aufwachsenden Kindern in Kleingruppen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihre Kinder beim Erlernen des Deutschen und der Muttersprache alltagsorientiert unterstützen können . Internationales Gremium für Neckarsulmer – miteinander, füreinander Mit dem Ziel der Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshinter- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 6 grund wurde das Internationale Gremium für Neckarsulmer gegründet , das aus 35 Mitgliedern besteht und sich in mehreren Untergruppen mit den verschiedensten Handlungsfeldern der Integrationsarbeit auseinandersetzt. Integrationskurse in der Volkshochschule Die Volkshochschule Neckarsulm bietet seit Jahren Integrationskurse in Neckarsulm an. Mama lernt Deutsch-Kurs Der Mama lernt Deutsch-Kurs richtet sich nach den Bedürfnissen des Spracherwerbs von Müttern mit schulpflichtigen Kindern und stärkt die Frauen in ihrer Rolle als Mutter. Niederschwellige Deutsch-Kurse für Frauen Die vom BAMF finanzierten niederschwelligen Deutschkurse orientieren sich an der Lebenswelt von Migrantinnen und berücksichtigen deren individuelle Bedürfnisse , sodass sie eine Brückenfunktion zu weiteren Angeboten der Integrationsförderung übernehmen. Durchführung der Interkulturellen Woche Seit 2012 wird jährlich im Herbst mit verschiedenen Aktionen und unter Mitwirkung verschiedenster Akteure die Interkulturelle Woche in Neckarsulm gefeiert mit dem Ziel, die kulturelle Vielfalt in Neckarsulm aufzuzeigen und wertzuschätzen . Sprachförderklassen an verschiedenen Schulen Verschiedene Schulen bieten in Neckarsulm Sprachförderklassen für zugezogene Schüler an, die der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind. Sprachpatenprojekt der Caritas Heilbronn-Hohenlohe in Neckarsulm Sprachpaare aus einer Person, die gute Deutschkenntnisse mitbringt, und einer weiteren Person, die 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 3. Warum wurde die Region Heilbronn-Franken beim Programm MEMO (Management & Empowerment in Migrantenorganisationen) als eine von fünf Startregionen ausgewählt? 4. Welche regionale Koordinierungsstelle mit welchen Kooperationspartnern beteiligt sich in der Region Heilbronn-Franken am Projekt MEMO? 5. Wo wird in der Region Heilbronn-Franken mit den Schulungen im Rahmen des Projekts MEMO begonnen? Zu 3. bis 5.: Das Programm MEMO hat Teilhabende an Migrantenvereinen, Migrantenorganisationen und Migrantenverbänden zur Zielgruppe. Zur regionalen Bündelung der interessierten Organisationen und zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen wurden kommunale und andere Träger sowie Migrantenorganisationen zu Interessenbekundungen als Regionale Koordinierungsstelle (RKS) aufgerufen. Unter den sieben als RKS interessierten Einrichtungen konnten fünf ausgewählt werden, darunter die Region Heilbronn/Franken. Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde: – Organisationskraft und Erfahrung der Stelle oder Einrichtung, – ihre regionale Reichweite, – Akzeptanz durch die Vereine, – Anzahl und Diversität der interessierten Vereine und Teilnehmer, – Kooperationsbereitschaft über ethnische Grenzen hinweg, – Empfehlung durch Kommune oder Kreis sowie besonders – die regionale Verteilung in Baden-Württemberg und ggf. ein Alleinstellungsmerkmal . Bei der Auswahl hat auch eine Rolle gespielt, die unterschiedliche Trägerschaft von RKS, wie sie sich durch die Interessenbekundung herausgestellt hat, zu erproben . gerne ihre Deutschkenntnisse erweitern möchte, treffen sich einmal pro Woche zum Üben der deutschen Sprache. Interkultureller Garten Durch den Interkulturellen Garten in Neckarsulm soll öffentlicher Raum geschaffen werden, in dem Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft zusammen aktiv sein und durch die Arbeit im Garten Erfahrungen und Erlebnisse austauschen und Kontakte knüpfen können. Offenau „Integrationscafé“ Die Einladung zum „Integrationscafé “ erfolgt über das Amtsblatt und Aushänge. Es gibt jedes Mal ein Thema, z. B. Weihnachtsbasteln oder Türkisch kochen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 8 In Heilbronn wird die Stabsstelle Integration der Stadt die Aufgabe als RKS selbst wahrnehmen und eng mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall zusammenarbeiten. Damit werden sowohl deren Netzwerke genutzt als auch die Ausstrahlung über die Stadt und die Teilnahmemöglichkeit von Migrantenorganisationen über den Ballungsraum hinaus gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Heilbronn, die Erfahrung auf dem Gebiet der Bildungsmaßnahmen für Migranten hat, ist ebenfalls sichergestellt und damit auch die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten für den Teil der Schulungen, der in Heilbronn stattfinden soll. Für die ausgewählte Region haben 14 Migrantenorganisationen mit 35 Teilnehmenden ihr Interesse an der Qualifizierung bekundet. Die durch MEMO ausgebildeten Vereinsberaterinnen und Vereinsberater sollen später in das „Forum Ehrenamt“ integriert werden, sodass Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Die RKS schreiben die einzelnen Schulungen und deren Termine in Abstimmung mit den beteiligten Migrantenorganisationen in eigener Regie aus und melden dies dem Kooperationspartner des Ministeriums für Integration, dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V. Wegen der Ferien in Baden-Württemberg rechnet das Ministerium für Integration damit, dass Schulungen ab Oktober anlaufen. 6. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten haben die Städte und Gemeinden im Stadt- und Landkreis Heilbronn vonseiten des Landes in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten? Zu 6.: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise bei der Aufgabe, Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft zu integrieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Grundsätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten, d. h. Maßnahmen, in deren Rahmen Kommunen direkt oder indirekt Landesmittel für die Förderung der Integration von Migranten erhalten können, sind in der Antwort des Ministeriums für Integration zu Nr. 1 der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU (Drucksache 15/5334) beschrieben ; sie werden im Folgenden nicht mehr einzeln vorgestellt. Für den Bereich Heilbronn können folgende Mittel aufgeführt werden: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration und Vorläufer-Förderungen) In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erhielten der Stadt- und der Landkreis Heil - bronn – wie auch alle anderen Kreise in Baden-Württemberg – auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Gewährung von Projekt - und Betreuungsmitteln für Spätaussiedler/-innen und Ausländer/-innen (VwV-soziale Beratung und Betreuung) je einen Betrag in Höhe von 11.000 Euro für die Grundbetreuung zur Eingliederung bzw. zur Integration zugewanderter Menschen sowie weitere 28.500 Euro für sozialpädagogische Projekte für diese Zielgruppe. Diese Mittel wurden den Stadt- und Landkreisen im Wege der pauschalen Kostenerstattung zugewiesen. Die Kreise waren berechtigt, die Mittel für eigene Aufgaben zu verwenden oder sie an kreisangehörige Gemeinden und freie Träger der Wohlfahrtspflege weiterzugeben. Ausweislich der vom Innenministerium übernommenen Unterlagen hat der Stadtkreis Heilbronn im Jahr 2010 dem Diakonischen Werk Heilbronn 18.890 Euro zugewendet und 10.611 Euro für eigene Projekte verwendet. Auch im Jahr 2011 wurden die Landesmittel auf diese beiden Träger aufgeteilt; das Diakonische Werk Heilbronn erhielt 20.713 Euro, die Stabsstelle Integration 8.500 Euro. Bei der Zuweisung der Mittel an die Projektträger hat die Stadt Heilbronn auch Restmittel aus den Vorjahren verwendet. Der Landkreis Heilbronn hat in den Jahren 2010 und 2011 je 7.000 Euro der Gemeinde Kirchhardt, 600 Euro der Stadt Eppingen und 503 Euro der Stadt Bad Friedrichshall zugewendet. Im Übrigen wurden die Mittel für kreiseigene Aufgaben verwendet. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 Am 16. Juli 2012 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden -Württemberg in Kraft. Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift erhielten der Stadt- und der Landkreis Heilbronn je 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Von den weiteren zweckgebundenen Zuwendungsmitteln für Integrationsprojekte in Höhe von 28.500 Euro hat die Stadt Heilbronn 17.000 Euro an das Diakonische Werk weitergeleitet und mit den restlichen 11.500 Euro zwei eigene Projekte finanziert. Auch der Landkreis Heilbronn hat Landesmittel in Höhe von 28.500 Euro erhalten . Das zuständige Landratsamt hat diese Mittel auf insgesamt neun Kommunen und zwei freie Träger mit kreisweiter Zuständigkeit verteilt. Zu den begünstigten Kommunen zählen: Bad Friedrichshall mit 1.956 Euro, Bad Wimpfen mit 635 Euro, Eppingen mit 2.279 Euro, Güglingen mit 474 Euro, Kirchhardt mit 7.000 Euro, Möckmühl mit 1.516 Euro, Neckarsulm mit 2.360 Euro, Obersulm mit 2.080 Euro und Weinsberg mit 5.900 Euro. Für kreisweite Projekte haben der Verband IN VIA 4.000 Euro und das Diakonische Werk Heilbronn 300 Euro erhalten. Diese Verwaltungsvorschrift wurde abgelöst durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur För - derung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) vom 12. August 2013 (GABl. S. 397; zur Entstehung und zum Inhalt des dadurch geschaffenen Förderprogramms siehe die Stellungnahme des Ministeriums für Integration zu Nr. 2 des Antrags der Fraktion der SPD, Förderung von Integrations - arbeit in den Kommunen, Drucksache 15/3293). Im Rahmen dieses Förderprogramms bekamen in der Förderrunde 2013 alle das abgefragte Gebiet betreffenden Anträge die beantragten Zuschüsse: Die Stadt Heilbronn erhielt 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund und 28.500 Euro für drei Einzelprojekte. Der Landkreis Heilbronn erhielt wie beantragt 11.165,00 Euro für soziale Beratung und Betreuung; Bad Friedrichshall erhielt 1.508,04 Euro, Neckarsulm 2.360,00 Euro und die Diakonische Bezirksstelle Weinsberg für drei Projekte in Weinsberg 4.374,28 Euro. In der Förderrunde 2014 kam die Stadt Heilbronn mit den Anträgen auf Unterstützung beim Einsatz von Personal zur sozialen Beratung und Betreuung mit 15.000 Euro und für das Projekt „Heilbronner Elternmultiplikatoren“ mit 54.300 Euro zum Zuge. Der Landkreis Heilbronn erhielt ebenfalls 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Dolmetscherpool Im Zuge der Umsetzung des Programms „60 Orte der Integration“ (siehe unten) hat sich gezeigt, dass es einen Bedarf für Dolmetscherpools gibt. Deshalb wurde das Programm „Ehrenamtliche Dolmetscher für Baden-Württemberg“ als eigenständige Maßnahme ins Leben gerufen. Die Baden-Württemberg Stiftung beteiligt sich daran mit 200.000 Euro, das Ministerium für Integration mit 50.000 Euro. Der Dolmetscherpool soll an sechs Standorten modellhaft erprobt werden. Als Projektpartner ist auch die Stadt Heilbronn vorgesehen. Da derzeit das Antragsverfahren läuft, können noch keine Angaben über einzelne Fördervolumina gemacht werden. Unterstützung in besonderen Lebenslagen Die Baden-Württemberg Stiftung hat dem Land Baden-Württemberg Mittel von über einer Million Euro für das Förderprogramm „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen für bleibeberechtigte Ausländer/-innen und Spätaussiedler /-innen“ (IBL) zur Verfügung gestellt. Das Programm wird vom Ministerium für Integration vertragsgemäß bis Ende 2014 umgesetzt. Ziel ist es, die genannten Personen durch ein abgestimmtes Zusammenwirken von hauptamtlichen Mitarbeitern und ehrenamtlich Engagierten so zu unterstützen, dass sie ihre besondere Lebenslage, die über das Fremdsein in der hiesigen Gesellschaft hinausgeht, besser bewältigen können. Dies geschieht sowohl in bedarfsorientierten Sprachkursen als auch in maßgeschneiderten Projekten. Im Rahmen des Programms wurde Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 10 das Diakonische Werk Kreisdiakonieverband Heilbronn mit dem Projekt „Integrationsbegleitung für Kinder, Jugendliche und deren Eltern“ mit einem Fördervolumen von 18.800 Euro (abgerechnet 17.366,40 Euro) unterstützt. Das Projekt lief ab Januar 2011 für drei Jahre. Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration Im Rahmen des Programms „Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration“ der BadenWürttemberg Stiftung und des Ministeriums für Integration werden 60 Modellprojekte – 60 Orte der Integration – für eine Dauer von bis zu drei Jahren unterstützt und gefördert. In Heilbronn bietet das Kunstprojekt „Kreativ gegen Rassismus und Ausgrenzung“ von ARKUS gGmbH jungen Menschen mit Migrationshintergrund in insgesamt fünf Workshops die Möglichkeit, sich in einem kreativen Prozess mit ihren eigenen Erlebnissen zum Thema „Rassismus und Ausgrenzung “ auseinanderzusetzen. Am Ende des Projekts werden die Ergebnisse in Form einer Wanderausstellung festgehalten und präsentiert. Das Projekt wurde für fünfzehn Monate mit 29.000 Euro gefördert. Interkulturelle Fortbildung Im Stadt- und Landkreis Heilbronn wurden im Zuge des Projekts „Kulturen integrieren “, das seit 2013 vom Ministerium für Integration mit teilweiser finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds (EIF) und in Kooperation mit dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. durch - geführt wird, insgesamt 14 interkulturelle Qualifizierungstage veranstaltet. Das Kursangebot dient der Qualifizierung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und unterstützt mittelbar die Integration der Migrantinnen und Migranten in den Städten und Gemeinden. Die Kurse in Kooperation mit der Volkshochschule Heilbronn wurden mit etwa 12.000 Euro aus EIF-Mitteln unterstützt; etwa 10.000 Euro wurden aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Integration beigesteuert. Am Staatlichen Schulamt Heilbronn und für das dortige Netzwerk „Migranten machen Schule“ wurden im Auftrag des Ministeriums für Integration zwei weitere eintägige interkulturelle Qualifizierungen für Lehrkräfte durchgeführt. Die Gesamtkosten von insgesamt etwa 3.000 Euro wurden aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Integration finanziert. Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ Seit 2012 wurden in Heilbronn mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Integration drei eintägige Workshops zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung durchgeführt. Die einmalig im Auftrag der Stabsstelle für Integration im Justizministerium Baden-Württemberg und zwei weitere Male im Auftrag des Ministeriums für Integration von Terre des Femmes e. V. durchgeführten Maßnahmen richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Stellen. Die Gesamtkosten für die drei Kurse in Heilbronn belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Die mobile Beratungsstelle Yasemin, die vom Ministerium für Integration gefördert wird, bietet zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung Beratungstermine für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen an. Sie hat 2014 zwei Präventionsveranstaltungen in Heilbronn und 2010 eine Veranstaltung in Brackenheim durchgeführt . Geplant ist, das interaktive Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“, das Jugendliche in ihrer Suche nach einem selbstbestimmten Weg stärken soll, im vierten Quartal 2014 drei Mal in Heilbronn (an zwei verschiedenen Schulen ) und ein Mal in Neckarsulm aufzuführen. Das Ministerium für Integration unterstützt das Vorhaben mit 2.300 Euro pro Aufführung. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 Medienerziehung Im Rahmen der Initiative der Landesregierung zur Medienbildung „Kinder - medienland Baden-Württemberg“ werden durch das Programm „Medien! Elternmentoren “ Eltern in Fragen der Medienerziehung geschult und ein Teil der Teilnehmer zu sogenannten Elternmedienmentoren ausgebildet. Diese stehen dann anderen Eltern als Ansprechpartner in Fragen der Medienerziehung zur Verfügung . Das Programm wird mit bis zu 117.000 Euro Landesmitteln im Jahr gefördert und richtet sich schwerpunktmäßig an Eltern mit Migrationshintergrund. Es steht aber grundsätzlich allen Eltern offen. Die Schulungen und Workshops des Programms finden im ganzen Land statt. Europäischer Sozialfonds (ESF) im Förderbereich Wirtschaft Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg förderte von 2010 bis 2012 elf „Azubi statt ungelernt“-Projekte aus Mitteln des ESF und des Landes. Berufswerberinnen und Berufswerber mit türkischer Muttersprache informierten türkische Eltern und Jugendliche in Baden-Württemberg über die Vor - teile einer beruflichen Ausbildung und die Bandbreite der Berufe mit dem Ziel, die Zahl türkischer Jugendlicher, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, zu erhöhen. Im Jahr 2012 wurde die Zielgruppe über einen erneuten Aufruf auf weitere Nationalitäten ausgeweitet. Hier werden 27 Projekte aus ESF-Mitteln gefördert . Für Projektträger im Stadt- und Landkreis Heilbronn wurden in der ersten Laufzeit 2010 bis 2012 ca. 352.000 Euro Fördermittel und für die zweite noch aktuelle Laufzeit rund 245.000 Euro Förderung bewilligt. Unter den Projektträgern im Stadt- und Landkreis Heilbronn sind keine Kommunen, die grundsätzlich antragsberechtigt waren. Sprachförderung Die Deputatsumfänge für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werkreal- und Hauptschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 (jeweils zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Die Deputatsumfänge für Klassen im Berufsvorbereitungsjahr für Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse (BVJA), im Berufsvorbereitungsjahr mit Schwer - punkt Erwerb von Deutschkenntnissen (BVJO) sowie im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an den öffentlichen beruflichen Schulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn zusammen (eine differenzierte Darstellung ist nicht möglich) in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Schuljahr Deputatsumfang Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn 2009/2010 8,9 19,4 2010/2011 6,7 12,5 2011/2012 6,7 13,4 2012/2013 7,2 10,8 2013/2014 9,6 15,7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 12 Angaben zu den Vorbereitungsklassen und -kursen sowie zum Vorqualifizierungs - jahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) im Schuljahr 2014/2015 liegen nach Abschluss der amtlichen Schulstatistik 2014 im Frühjahr 2015 vor. Im Stadtkreis Heilbronn ist zum Schuljahr 2014/2015 je eine VABO-Klasse an der Peter-Bruckmann-Schule und an der Johann-Jakob-Widmann -Schule geplant. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und -kursen sowie des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen orientiert sich am regionalen Bedarf und den verfügbaren Lehrerwochenstunden. Das Land Baden-Württemberg gewährt – ergänzend zu den schulischen Sprachfördermaßnahmen – Zuwendungen an Kommunen wie auch an freie Träger für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund . Gefördert werden grundsätzlich Kinder (auch Flüchtlingskinder) in Gruppen von zwei bis sieben Kindern der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen, der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie der Förderschulen. Neben diesen Kindern können ausnahmsweise auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen ab Klasse 7 sowie Schülerinnen und Schüler anderer Schularten gefördert werden, wenn es sich um sogenannte „Seiteneinsteiger“ handelt. Darunter sind Kinder und Jugendliche zu verstehen, die im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind. Schülerinnen und Schüler aus Vorbereitungsklassen können ebenfalls gefördert werden. Für Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms des Kultusministeriums wurden für in der Stadt Heilbronn und in den Gemeinden des Landkreises Heilbronn durchgeführte HSL-Maßnahmen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt: Schuljahr Deputatsumfang 2009/2010 1,5 2010/2011 1,5 2011/2012 0 2012/2013 0 2013/2014 0 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 ist mit dem neuen Gesamtkonzept der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht . Nun können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. In das Gesamtkonzept SPATZ sind die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK), die vorschulische „Hausaufgaben-, Sprach-und Lernhilfe“ (HSL) und „Singen-BewegenSprechen “ (SBS) integriert. Zuwendungen an die Träger wurden im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel gewährt. Die Höhe der Zuwendungen betrug im Zeitraum 2012/2013 bis einschließlich 2013/2014 2.000 bzw. 2.400 Euro je Sprachfördergruppe . Zusätzlich gab es 250 Euro als Zuwendung je Gruppe pro anerkannte Fördermaßnahme bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten . Der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Mittel für ISK vom Kindergartenjahr 2009/2010 bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2012/2013 und 2013/2014 entnehmen: Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn 2009 101.139 € 186.877 € 2010 54.827 € 216.895 € 2011 164.336 € 154.774 € 2012 Januar–Juli 66.309 € 127.870 € Schuljahr 2012/2013 37.308 € 74.415 € Schuljahr 2013/2014 34.400 € 72.160 € Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in den Städten und Gemeinden im Stadt- und Landkreis Heilbronn durchgeführten HSL-Maßnahmen (also sowohl von den Kommunen als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. Kindergartenjahr Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn 2009/2010 75.900 € 112.800 € 2010/2011 89.600 € 145.500 € 2011/2012 83.800 € 116.600 € 2012/2013 200.400 € 496.600 € 2013/2014 206.250 € 492.350 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 14 In Sommerschulen werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, mit und ohne Migrationshintergrund, gemeinsam auf das neue Schuljahr vorbereitet und Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Englisch wiederholt. In Kooperation mit außerschulischen Partnern wird der ganzheitliche Lernansatz unterstützt. Hier sind die Kommunen nicht die direkten Empfänger der finanziellen Unterstützung, aber die Fördermaßnahme wirkt auf kommunaler Ebene. Im abgefragten Bereich sind im Jahr 2014 zwei Standorte, Heilbronn (Förderbetrag rund 13.000 Euro) und Neckarsulm-Amorbach (Förderbetrag rund 12.000 Euro), am Sommerschulprogramm des Landes Baden-Württemberg beteiligt. In Heilbronn gibt es dieses Angebot seit 2011, in Neckarsulm-Amorbach seit 2013. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales In der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde der Stadt Heilbronn sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn für regionale ESF-Projekte zur Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation und zur Integration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt sowie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ein Mittelkontingent von insgesamt 4,464 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Mittelkontingent von rund 3,189 Millionen Euro für fünf Jahre. In den bewilligten Projekten in der Förderperiode 2007 bis 2013 betrug der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in dieser Region 43 Prozent (Stand: Juli 2014). Unterstützung von Jugendlichen Der Wiedereinstieg in die Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) erfolgte zum 1. Januar 2012. Erst ab dieser Zeit liegen entsprechende Daten im Rahmen des Landesförderprogramms vor. Die Städte und Gemeinden haben im Stadt- und Landkreis Heilbronn zur Finanzierung der Schulsozialarbeit folgende Fördersummen erhalten: Für die Mobile Jugendarbeit wurden folgende Zuschüsse gewährt (in der Stadt Heilbronn wurde erst ab dem Jahr 2011 Mobile Jugendarbeit vom Kreisdiakonieverband Heilbronn als Projektträger betrieben): Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn Januar 2012–Juli 2012 144.578 € 402.209 € August 2012–Juli 2013 285.415 € 747.514 € August 2013–Juli 2014 297.389 € 818.217 € Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn 2009 44.000 € 2010 53.350 € 2011 5.500 € 53.350 € 2012 11.000 € 48.950 € 2013 8.021 € 48.950 € 2014 11.000 € 49.500 € 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 7. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten sind von den Städten und Gemeinden im Stadt- und Landkreis Heilbronn gegenwärtig beantragt ? Zu 7.: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Die Förderrunde 2014 des Förderprogramms auf Grundlage der VwV-Integration ist durch Erlass der Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide abgeschlossen. Die Antragsfrist für die Förderrunde 2015 endet Ende September 2014; dem Ministerium für Integration liegen noch keine Anträge vor. Auch darüber hinaus liegen dem Ministerium für Integration gegenwärtig keine Anträge der Stadt Heilbronn oder von Kommunen aus dem Landkreis Heilbronn vor. Sprachförderung Für das HSL-Programm liegen keine nicht bewilligten Zuwendungsanträge vor, da die Antragsfrist für das Schuljahr 2014/2015 erst am 30. November 2014 abläuft . Europäischer Sozialfonds ESF-Projekte für das Jahr 2014 sind bereits bewilligt. ESF-Förderanträge für das Jahr 2015 sind seit August 2014 möglich. Unterstützung von Jugendlichen Für den Bereich der Schulsozialarbeit kann zur Höhe der beantragten Mittel für das Schuljahr 2014/2015 gegenwärtig keine Aussage getroffen werden. Die Antragsfrist für eine Förderung ist erst am 31. Juli 2014 abgelaufen. Die Bewilligungsbehörde , der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg , ist derzeit mit der Auswertung der Anträge befasst. 8. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Stadt Heilbronn im Vergleich zu ähnlich großen Städten mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land erhält? Zu 8.: Für einen Vergleich mit der Stadt Heilbronn (116.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 44,1 Prozent) kommen die Städte Ulm (118.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 33,7 Prozent), Pforzheim (114.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migra - tionshintergrund daran 46,8 Prozent) und Reutlingen (110.000 Einwohner, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund daran 33,0 Prozent) in Betracht (Quelle für die Zahlen: Zensus 2011). Die entsprechenden Angaben zu diesen Städten sind bereits in der Antwort des Ministeriums für Integration zu der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU (Drucksache 15/5334), zu Nr. 4 (S. 11 ff.) enthalten; auf diese Drucksache wird verwiesen. 9. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Kommunen im Landkreis Heilbronn insgesamt im Vergleich zu Kommunen in anderen Landkreisen mit vergleichbarem Migrantenanteil erhalten? Zu 9.: Im Landkreis Heilbronn stellen die Menschen mit Migrationshintergrund einen Anteil von 25,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung dar. Die Landkreise in BadenWürttemberg , die den nächstniedrigeren und den nächsthöheren prozentualen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund haben, sind der Landkreis Heidenheim mit 24,9 Prozent und der Landkreis Reutlingen mit 26 Prozent (Quelle: Er- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 16 gebnis des Zensus 2011, Stichtag 9. Mai 2011). Teilweise lassen sich die finan - ziellen Leistungen nicht nach den kreisangehörigen Gemeinden aufgliedern; in diesen Fällen sind nachfolgend die Leistungen an die Landkreise Heidenheim und Reutlingen jeweils insgesamt ausgewiesen. Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Ein valider Vergleich über die erhaltenen Zuwendungen in den jeweiligen Kommunen ist insbesondere für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 nicht möglich, da die Stadt- und Landkreise die Verteilung der Landesmittel gemäß der jeweiligen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums nach eigenen Kriterien vorgenommen haben. Nach den rechtlichen Grundlagen konnte jeder Kreis Landesmittel in Höhe von 28.500 Euro für die Durchführung von sozialpädagogischen Projekten beanspruchen und diese nach seinem Ermessen für eigene Aufgaben verwenden, an kreisangehörige Gemeinden und an freie Träger der Wohlfahrtspflege weitergeben . Die Landkreise haben die eingeräumten Ermessensspielräume genutzt und sich für sehr unterschiedliche Modelle entschieden. Diese Inhomogenität ist auch im Förderjahr 2012 noch gegeben, da das Ministe - rium für Integration bis zur Etablierung eines neuen Verfahrens eine Übergangszeit eingeräumt hatte. Die unterschiedlichen Verteilungsprinzipien lassen sich bei einem Vergleich zwischen den Landkreisen Heilbronn, Heidenheim und Reutlingen gut belegen. Während Heilbronn die Landesmittel auf insgesamt elf Kommunen und freie Träger aufgeteilt hat (siehe die Antwort zu Nr. 6.), haben sich Reutlingen für zwei und Heidenheim für einen kreisweit agierenden Träger entschieden . Hinzu kommt, dass sowohl Reutlingen als auch Heidenheim die ihnen zustehenden Landesmittel nicht voll ausgeschöpft haben, sodass auch deshalb ein Vergleich nicht sachgerecht ist. Dolmetscherpool Einer der Projektpartner des Programms „Ehrenamtliche Dolmetscher für BadenWürttemberg “ ist der Landkreis Reutlingen. Da derzeit das Antragsverfahren läuft, können noch keine Angaben über einzelne Fördervolumina gemacht werden. Unterstützung in besonderen Lebenslagen Im Rahmen des IBL-Programms wurde in Heidenheim mit der Privaten Sprachenschule Izeli die Durchführung eines sechsmonatigen IBL-Sprachkurses vereinbart . Ziel war insbesondere die berufliche Integration nicht mehr schulpflichtiger Jugendlicher und junger Erwachsener mit Migrationshintergrund. Der Kurs lief von November 2012 bis Mai 2013 mit einem Fördervolumen von 25.959 Euro (abgerechnet 25.398,56 Euro). Im Landkreis Reutlingen führte der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V., Caritas Region Fils-Neckar-Alb, in der Stadt Reutlingen und Umgebung das Projekt „Zusammenfinden – Integrationsbegleitung für bleibeberechtigte alleinerziehende Frauen und kinderreiche Familien mit Migrationshintergrund“ durch. Das Projekt mit einem Fördervolumen von 13.000 Euro (abgerechnet 11.371,63 Euro) lief ab Januar 2011 für zwei Jahre. Daneben wurde die Stadt Reutlingen mit dem Projekt „Interkultureller Garten Reutlingen, Lernen von der Natur“ für drei Jahre ab Januar 2011 mit einem Fördervolumen von 28.000 Euro unterstützt. Während der Laufzeit zeichnete sich ab, dass die Förderung nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden würde, weshalb das Fördervolumen einvernehmlich auf 23.987 Euro reduziert wurde. Das Projekt ist mit einer Förderung von 21.172,06 Euro abgerechnet worden. Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration Im Landkreis Heidenheim wurden drei Projekte gefördert. Das Projekt „Migrantinnen und Migranten in Bewegung“ der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heidenheim e. V. verfolgt durch offene Sportgruppen das Ziel, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen in Giengen an der Brenz zu fördern. Es wurde für zwei Jahre mit 30.000 Euro gefördert. Die Stadt Heiden- 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 heim will mit dem Projekt „Eltern aktiv in Heidenheim“ Eltern mit Migrationshintergrund durch gezielte Ansprache besser erreichen. Drei ausgewählte Kindertagesstätten werden dazu durch Schulungen interkulturell geöffnet und befähigt, auf Eltern mit Migrationshintergrund besser einzugehen. Das Projekt wurde für zwei Jahre mit 35.000 Euro gefördert. Schließlich wurde in Heidenheim im Rahmen des Projekts „Führ dich nicht so auf – Gelebtes Miteinander“ eine TheaterWerkstatt für Menschen unterschiedlicher Herkunft und aus unterschiedlichen Bereichen gegründet. Ziel ist es, dass die Teilnehmer ein Stück entwickeln, inszenieren und schließlich zur Aufführung bringen. Durch den ständigen Perspektiven - und Rollenwechsel werden Toleranz und gegenseitiges Verständnis gefördert sowie die Kommunikationsfähigkeit und das Selbstbewusstsein gestärkt. Projektträger ist Miteinander e. V. (Neue Sprachenwelt), das Projekt wurde für drei Jahre mit 16.500 Euro gefördert. In Reutlingen wurde das Projekt „Bildung für alle in Migrantenhand“ des Integrations - und Bildungszentrums dialog e. V. gefördert. Das dreijährige Projekt verfolgt das Ziel, in Reutlingen ein von Migrantenorganisationen organisiertes und verwaltetes Bildungs- und Begegnungszentrum zu realisieren. Das Projekt wurde für drei Jahre mit 90.000 Euro gefördert. Interkulturelle Fortbildung Im Landkreis Heidenheim wurden im Zuge des Projekts „Kulturen integrieren“ insgesamt drei interkulturelle Qualifizierungstage veranstaltet. Die in Koopera - tion mit der Volkshochschule Heidenheim durchgeführten Kurse wurden mit insgesamt etwa 3.500 Euro aus EIF-Mitteln unterstützt; etwa 1.200 Euro wurden aus dem Haushalt des Ministeriums für Integration beigesteuert. Bekämpfung von Zwangsverheiratung und von Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ In Reutlingen hat Terre des Femmes e. V., finanziert durch das Ministerium für Integration, seit 2012 zwei eintägige Workshops zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung durchgeführt. Die Gesamtkosten für die Durchführung belaufen sich auf ca. 8.000 Euro. Ebenfalls in Reutlingen hat auch die mobile Beratungsstelle Yasemin zur Be - kämpfung der Zwangsverheiratung im Jahr 2013 mit einer Präventionsveranstaltung ihr Informations- und Beratungsangebot vorgestellt. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Wirtschaft Die „Azubi statt ungelernt“-Projekte aus dem ESF-Förderbereich Wirtschaft haben eine unterschiedliche räumliche Abdeckung, bei der die Projektträger auch regional übergreifende Räume über den Projektstandort hinaus abdecken. Ein Vergleich auf Städte bzw. Landkreise bezogen ist deshalb nicht möglich. Sprachförderung Systematische Auswertungen zu Deputatsumfängen für Vorbereitungsklassen, Vor - bereitungskurse und für das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) liegen auf Gemeindeebene nicht vor. Deshalb werden in der folgenden Tabelle die entsprechenden Werte für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werkreal- und Hauptschulen in den Landkreisen Heidenheim und Reutlingen im Schuljahr 2013/2014 dargestellt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 18 An den öffentlichen beruflichen Schulen gab es im Schuljahr 2013/2014 weder in den Landkreisen Heidenheim und Reutlingen noch im Landkreis Heilbronn VABO-Klassen. Für Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms wurden für in den Städten und Gemeinden der Vergleichslandkreise durchgeführte HSL-Maßnahmen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt: Für die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ im Kindergartenjahr 2009/ 2010 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2010/2011 bis 2013/2014 wurden im Bereich der Landkreise Heidenheim und Reutlingen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt: Landkreis Heidenheim Landkreis Reutlingen zum Vergleich Landkreis Heilbronn Deputatsumfang 11,0 22,6 15,7 Landkreis Heidenheim Landkreis Reutlingen zum Vergleich Landkreis Heilbronn 2009 99.758 € 134.346 € 186.877 € 2010 103.334 € 145.646 € 216.895 € 2011 94.225 € 136.569 € 154.774 € 2012 Januar–Juli 53.493 € 85.926 € 127.870 € Schuljahr 2012/2013 32.318 € 68.082 € 74.415 € Schuljahr 2013/2014 16.480 € 58.880 € 72.160 € Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in den Städten und Gemeinden der genannten Landkreise durchgeführten HSLMaßnahmen (also sowohl von den Kommunen als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen ). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern ) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 In der Stadt Heidenheim befindet sich ein Standort einer Sommerschule; im Kreis Reutlingen gibt es 2014 keine Sommerschule. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales Für die Kommunen im Landkreis Heidenheim ist in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ein jährliches Mittelkontingent für regionale ESF-Projekte in Höhe von 190.000 Euro vorgesehen; für die Kommunen im Landkreis Reutlingen sind es 330.000 Euro. Zum Vergleich: Als jährliches Mittelkontingent für den Landkreis Heilbronn sind 370.000 Euro geplant. Bei der Berechnung der Mittelkontingente war neben anderen sozioökonomischen Indikatoren auch der Indikator „Ausländer “ zu berücksichtigen. Unterstützung von Jugendlichen Die vergleichsweise herangezogenen Landkreise Heidenheim und Reutlingen haben zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen seit 2012 folgende Fördersummen erhalten: Für die Mobile Jugendarbeit wurden im jeweiligen Gebiet folgende Zuschüsse gewährt : Kindergartenjahr Landkreis Heidenheim Landkreis Reutlingen zum Vergleich Landkreis Heilbronn 2009/2010 86.200 € 59.900 € 112.800 € 2010/2011 122.500 € 144.000 € 145.500 € 2011/2012 120.800 € 176.500 € 116.600 € 2012/2013 263.650 € 455.300 € 496.600 € 2013/2014 270.450 € 460.500 € 492.350 € Landkreis Heidenheim Landkreis Reutlingen zum Vergleich Landkreis Heilbronn Januar 2012–Juli 2012 61.059 € 308.937 € 402.209 € August 2012–Juli 2013 156.201 € 602.557 € 747.514 € August 2013–Juli 2014 165.180 € 722.180 € 818.217 € Stadt Heidenheim1) Landkreis Reutlingen zum Vergleich Landkreis Heilbronn 2010 11.000 110.773 53.350 € 2011 11.000 107.910 53.350 € 2012 11.000 110.880 48.950 € 2013 4.583 95.686 48.950 € 2014 11.000 112.938 49.500 € 1) Der Landkreis Heidenheim wird nicht gefördert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5578 20 10. Worin liegen ggf. Unterschiede zwischen der Stadt Heilbronn bzw. den Landkreiskommunen und vergleichbaren Städten bzw. vergleichbaren Kommunen in anderen Landkreisen in Baden-Württemberg? Zu 10.: Unterschiede bei Fördermitteln können auf eine Vielzahl von jeweils unterschiedlichen Faktoren zurückgeführt werden. Dazu können zum Beispiel Ausgangs - lagen, Bedarfe, die Frage, ob potenzielle Projektträger Anträge stellen, die Beachtung von Fördervoraussetzungen, Projektqualitäten oder lokales Engagement ge - hören. 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