Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5585 01. 08. 2014 1Eingegangen: 01. 08. 2014 / Ausgegeben: 02. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die juristisch korrekte Bezeichnung für das Verfahren, welches zu den Personalentscheidungen im Innenministerium vom 23. Juli 2013 führte? 2. Wie unterschied sich dieses Verfahren von dem Auswahlverfahren, dessen Ergebnis in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 8. Juli 2014 verkündet wurde? 3. Welche Methoden nutzt sie zur Auslegung parlamentarischer Fragen? 4. Warum konnte sie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Landtagsdrucksache 15/4950 und in der Stellungnahme zum Antrag Landtagsdrucksache 15/5465 nicht erkennen, dass mit dem ersten „Bewerbungsverfahren“ zur Besetzung der Stellen der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten das Verfahren gemeint war, welches zur Personalentscheidung vom 23. Juli 2013 führte, obwohl in diesem Zusammenhang die Frage- bzw. Antragsteller auch den Begriff „Auswahlverfahren“ nutzten, es also offensichtlich war, dass der Begriff „Bewerbungsverfahren “ untechnisch genutzt wurde? 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs wiesen im Zeitraum des Verfahrens, welches zur Entscheidung vom 23. Juli 2013 führte, die Qualifikationen auf, die sie als im Verfahren beachtenswert hätten erscheinen lassen müssen? 6. Welches Vorhandensein personenbezogener Fähigkeiten war für die Personal - entscheidungen vom 23. Juli 2013 wichtig? 7. Gab es im Auswahlverfahren zur Besetzung der Präsidentenposten, welches zur Entscheidung vom 23. Juli 2013 führte, Bewerber, die keine Berücksichtigung fanden und sich auch nicht auf einen oder mehrere Vizepräsidentenposten beworben haben? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Umgang der Landesregierung mit parlamentarischen Initiativen und Verfahren zur Besetzung der Polizeipräsidentenposten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5585 2 8. Wann wurden die abgelehnten Bewerber von der Erfolglosigkeit ihrer Bewerbungen informiert? 9. Auf welche Weise innerhalb welcher Fristen können die abgelehnten Bewerber noch in juristischen Verfahren Rechtsschutz gegen die sie betreffenden Entscheidungen zur Besetzung der Präsidentenposten erlangen? 01. 08. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g In der Stellungnahme des Antrags Landtagsdrucksache 15/5465 der Abg. Dr. Rülke u. a. FDP/DVP und bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Landtagsdrucksache 15/4950 stellte die Landesregierung fest, dass es nur ein Bewerbungsverfahren gab. Sie wertet den Weg zur Entscheidungsfindung vom 23. Juli 2013 offensichtlich nicht als „Bewerbungsverfahren“. Da die Landesregierung den in den Fragen untechnisch genutzten Begriff „Bewerbungsverfahren“ nicht in der allgemein üblichen Art nach dem Sinn und Zweck der Fragen auslegte und die Fragen sodann beantwortete, ist eine weitergehende Befassung erforderlich. Anhand der Äußerungen der Landesregierung lässt sich der zugrundeliegende Sachverhalt in vier Phasen, die zwei Auswahlverfahren beinhalten, unterteilen: In der Pressemitteilung des Innenministeriums „Ministerrat billigt die Personalentscheidungen zur Bestellung von neun Polizeipräsidenten“ vom 8. Juli 2014 wird festgestellt, dass das „Ergebnis des aktuellen Auswahlverfahrens […] im Wesentlichen die Personalentscheidungen des Innenministers vom 23. Juli 2013, die wegen Verfahrensmängeln am 14. Januar 2014 vom Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgehoben wurden, bestätigt“. Weiter ist zu lesen, dass damit „die Interimsphase im Leitungsbereich beendet [wird], die durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Februar 2014 bei einigen Dienststellen der Polizei entstanden war“. Entsprechend dieser Sachverhaltsdarstellung muss es zur Bestellung der Polizeipräsidenten zunächst ein Auswahlverfahren vor der Entscheidung vom 23. Juli 2013 gegeben haben. Dem schloss sich das gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Infolge der Karlsruher Entscheidung kam es zu einer Interimsphase und sodann zu einem Ausschreibungsverfahren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. August 2014 Nr. 3-0311.2/376 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die juristisch korrekte Bezeichnung für das Verfahren, welches zu den Personalentscheidungen im Innenministerium vom 23. Juli 2013 führte? Zu 1.: Das zu den Personalentscheidungen im Innenministerium vom 23. Juli 2013 führende Verfahren war ein Auswahlverfahren. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5585 2. Wie unterschied sich dieses Verfahren von dem Auswahlverfahren, dessen Ergebnis in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 8. Juli 2014 verkündet wurde? Zu 2.: Anders als bei dem Verfahren, dessen Ergebnis in der Pressemitteilung vom 8. Juli 2014 mitgeteilt worden ist, ist bei dem unter Frage 1 genannten Verfahren gemäß § 11 Absatz 3 Nummer 3 Landesbeamtengesetz keine Ausschreibung durchgeführt worden. Es wurden daher grundsätzlich alle für die betreffenden Dienstposten prinzipiell in Betracht kommenden Beamten unabhängig vom Vorliegen einer Bewerbung in die Auswahlentscheidung einbezogen. 3. Welche Methoden nutzt sie zur Auslegung parlamentarischer Fragen? Zu 3.: Maßgeblich für die Auslegung parlamentarischer Fragen ist der objektive Empfängerhorizont . Hierbei gebietet es der Respekt vor dem Landtag von BadenWürttemberg und dessen Abgeordneten, bei der Auslegung die Wortlautgrenze der parlamentarischen Fragen zu beachten und nicht stattdessen nach dem Sinn oder dem Zweck der parlamentarischen Fragen zu forschen. 4. Warum konnte sie bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Landtagsdrucksache 15/4950 und in der Stellungnahme zum Antrag Landtagsdrucksache 15/5465 nicht erkennen, dass mit dem ersten „Bewerbungsverfahren“ zur Besetzung der Stellen der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten das Verfahren gemeint war, welches zur Personalentscheidung vom 23. Juli 2013 führte, obwohl in diesem Zusammenhang die Frage- bzw. Antragsteller auch den Begriff „Auswahlverfahren“ nutzten, es also offensichtlich war, dass der Begriff „Bewerbungsverfahren “ untechnisch genutzt wurde? Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung Baden-Württembergs wiesen im Zeitraum des Verfahrens, welches zur Entscheidung vom 23. Juli 2013 führte, die Qualifikationen auf, die sie als im Verfahren beachtenswert hätten erscheinen lassen müssen. Zu 5.: Im Zeitpunkt der Entscheidung gab es in der Polizei des Landes 65 Polizeivollzugsbeamte , die nach Laufbahnbefähigung und Dienstgrad prinzipiell für die Besetzung der Präsidentendienstposten in Betracht kamen. Bezüglich des Dienstpos - tens des Präsidenten des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei sind keine Angaben möglich, da dieser Dienstposten neben Polizeivollzugsbeamten grundsätzlich auch Beamtinnen oder Beamten des höheren Verwaltungsdienstes übertragen werden könnte. 6. Welches Vorhandensein personenbezogener Fähigkeiten war für die Personal - entscheidungen vom 23. Juli 2013 wichtig? Zu 6.: Die Personalentscheidungen vom 23. Juli 2013 erfolgten unter Beachtung von Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Maßstäben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes (VwV-Beurteilung Pol). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5585 4 7. Gab es im Auswahlverfahren zur Besetzung der Präsidentenposten, welches zur Entscheidung vom 23. Juli 2013 führte, Bewerber, die keine Berücksichtigung fanden und sich auch nicht auf einen oder mehrere Vizepräsidentenpos - ten beworben haben? Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Wann wurden die abgelehnten Bewerber von der Erfolglosigkeit ihrer Bewerbungen informiert? Zu 8.: Soweit sich die Frage auf das Auswahlverfahren, das zur Entscheidung vom 23. Juli 2013 führte, bezieht, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. In dem Bewerbungsverfahren, dessen Ergebnis in der Pressemitteilung vom 8. Juli 2014 mitgeteilt worden ist, wurden die nicht berücksichtigten Bewerber am 17. Juni 2014 über die Erfolglosigkeit ihrer Bewerbungen unterrichtet. 9. Auf welche Weise innerhalb welcher Fristen können die abgelehnten Bewerber noch in juristischen Verfahren Rechtsschutz gegen die sie betreffenden Entscheidungen zur Besetzung der Präsidentenposten erlangen? Zu 9.: Mit der Besetzung der Präsidentenposten ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen . Die von der Rechtsprechung entwickelte Pflicht des Dienstherrn, nach der Mitteilung an die erfolglosen Bewerber bis zur Besetzung der Stellen einen angemessenen Zeitraum von mindestens 14 Tagen zuzuwarten, ist beachtet worden . Die erfolglosen Bewerber, deren Bewerbungsverfahrensanspruch im Verfahren erfüllt worden ist, können keinen Rechtsschutz mit dem Ziel der Verhinderung der Stellenbesetzung durch die jeweiligen Konkurrenten mehr erlangen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice