Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5591 04. 08. 2014 1Eingegangen: 04. 08. 2014 / Ausgegeben: 04. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Phase befindet sich nach ihrem Kenntnisstand das Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz und welche Schritte wurden bislang gegangen? 2. Welche Entscheidungen wurden nach ihrer Kenntnis mit Blick auf die Stand - ortauswahl im Verfahren bereits getroffen? 3. Wann und mit welchem Inhalt hat sie gegenüber der Schweiz Stellungnahmen im Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers abgegeben? 4. Wie werden die Interessen der betroffenen deutschen Gemeinden im Verfahren berücksichtigt und in welchen Gesprächen ist sie mit den Kommunen vor Ort? 5. Welche Auswirkungen (z. B. auf den Tourismus) können von einem grenz - nahen Standort auf Gebiete in Baden-Württemberg ausgehen? 6. Welchen Zeitplan sieht sie für die Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz? 7. Welche Standortkriterien (ökonomisch und ökologisch) müssen im Auswahlverfahren für eine Beteiligung baden-württembergischer Gemeinden als Voraussetzung gelten und welche Position gibt sie hier gegenüber der Schweiz ab? 30. 07. 2014 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Beteiligung Baden-Württembergs im Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5591 2 B e g r ü n d u n g Im Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz sind betroffene deutsche Gemeinden beteiligt. Auch das Land ist aufgefordert, Stellung - nahmen abzugeben. Da sich potenzielle Standorte in unmittelbarer Grenzlage zu Baden-Württemberg befinden, ist von Interesse, wie sich die Landesregierung im Verfahren einbringt und positioniert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. August 2014 Nr. 35-4654.17 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Phase befindet sich nach ihrem Kenntnisstand das Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz und welche Schritte wurden bislang gegangen? Das Verfahren befindet sich in der Endphase der Etappe 2. Diese hat zum Ziel, aus den sechs Standortgebieten mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle [SAA/MAA] sowie für hochradioaktive Abfälle [HAA]) auszuwählen (2x2-Entscheid). Die Nagra wird voraussichtlich Anfang 2015 ihren Vorschlag zur Prüfung bei den Behörden einreichen. Nach der Begutachtung (ca. 2 Jahre) wird eine dreimonatige öffentliche Anhörung durch - geführt, bevor der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2017 über den Abschluss von Etappe 2 entscheidet. Etappe 2 musste um rund ein Jahr verlängert werden, da der Prozess zur Suche von Arealen für die Oberflächenanlage in den Regionalkonferenzen länger gedauert hat. Diese haben ihre Stellungnahme bis Januar 2014 verabschiedet. 2. Welche Entscheidungen wurden nach ihrer Kenntnis mit Blick auf die Stand - ortauswahl im Verfahren bereits getroffen? 6. Welchen Zeitplan sieht sie für die Suche eines atomaren Tiefenendlagers in der Schweiz? Etappe 1 wurde vom Bundesrat am 30. November 2011 abgeschlossen. Sie endete mit dem Entscheid, die sechs geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss , Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan aufzunehmen, weil sie sich aus sicherheitstechnischer Sicht für den Bau eines Tiefenlagers eignen könnten. Im Januar 2012 veröffentlichte das Bundesamt für Energie (BFE) dann insgesamt 20 mögliche Standorte für die Platzierung der Oberflächenanlage, die von der Nagra innerhalb eines vorgegebenen Planungsperimeters erarbeitet wurden. Als wesentlicher Teil der regionalen Partizipation wurden die Vorschläge in den Regionalkonferenzen mit Unterstützung der Standortkantone intensiv beraten. Die Standortareale wurden besichtigt, Fachleute wurden konsultiert und es wurden Bewertungsinstrumente erarbeitet und weitere Forderungen gestellt. Zu den 20 ursprünglichen Vorschlägen kamen 14 weitere aus den Regionalkonferenzen dazu. Die Stellungnahmen der Regionalkonferenzen reichen sinngemäß von „der Oberflächenstandort mit den meisten Vorteilen bzw. am wenigsten Nachteilen …“ bis zu „alle Standorte sind ungeeignet, aber der am wenigsten ungeeignete Vorschlag …“. Die Nagra wird nun pro Region mindestens ein Areal für die Oberflächen - anlage bezeichnen und dokumentieren (vgl. Antwort zu 1.). Diese bilden die Grundlage für weitere Abklärungen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5591 Am Beginn von Etappe 3 erfolgen unter Mitwirkung der Standortregionen ver - tiefte sozioökonomische und ökologische Untersuchungen. Ferner werden die Auswirkung und die Anordnung der sog. Schachtkopfanlagen unter Beteiligung der Regionalkonferenzen beraten. Aufgrund vertiefter Untersuchungen, sog. 3D Seismik und Sondierungsbohrungen, die im Wesentlichen die geologischen Kenntnisse an den ausgewählten Standorten vertiefen sollen, trifft die Nagra etwa 2020 eine provisorische Standortwahl und bereitet innerhalb von ca. 2 Jahren das Rahmenbewilligungsgesuch vor. Provisorisch deshalb, weil der abschließende Entscheid beim Bundesrat und bei der Schweizer Bevölkerung liegt. Über rund 3 Jahre werden dann die behördlichen Gutachten erarbeitet, bevor eine öffentliche Auslegung des Gesuchs und der Gutachten erfolgt. Dabei ist den Gemeinden, Kantonen, den berührten Bundesstellen und den Nachbarländern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit dem abschließenden Entscheid des Bundesrates wird um das Jahr 2027 gerechnet. Dieser muss vom Parlament genehmigt werden und unterliegt dann dem fakultativen Referendum. Nach aktuellen Prognosen könnte das Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ca. 2050 – anstatt wie ursprünglich geplant 2035 – und das Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle ca. 2060 – anstatt 2050 – in Betrieb gehen. 3. Wann und mit welchem Inhalt hat sie gegenüber der Schweiz Stellungnahmen im Verfahren zur Suche eines atomaren Tiefenendlagers abgegeben? 4. Wie werden die Interessen der betroffenen deutschen Gemeinden im Verfahren berücksichtigt und in welchen Gesprächen ist sie mit den Kommunen vor Ort? Die Wahrung deutscher Interessen bei Verfahren im Ausland, wie dem Sachplanverfahren geologische Tiefenlager, gehört in erster Linie zu den Pflichten der Bundesregierung. Es besteht dabei ein enger Kontakt zum Land. Die Einbindung der Kommunen auf deutscher Seite erfolgt einerseits über die Landratsämter Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar und andererseits über die deutsche Begleitkommission BeKo, an deren regelmäßigen Sitzungen das Bundesumweltministerium , das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg , das Regierungspräsidium Freiburg, der Regionalverband Hochrhein -Bodensee, die Landräte und die betroffenen Kommunen vertreten durch ihre Bürgermeister teilnehmen. Die Landesregierung begleitet die Schweizer Standortsuche für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle im grenznahen Raum bereits seit dem „Projekt Opa - linuston“, also seit über 10 Jahren. Dort hat die Schweiz im Rahmen des Entsorgungsnachweises die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Opalinuston des Zürcher Weinlands als geeignet bewertet. Im öffentlichen Konsultationsverfahren hat die Landesregierung im Dezember 2005 eine ausführliche Stellungnahme hierzu abgegeben. Eine ganz wesentliche Forderung damals war, dass mit dem Ergebnis der Prüfungen im Rahmen des Entsorgungsnachweises die spätere politisch -rechtliche Entscheidung für einen Endlagerstandort (Benken) nicht vorweggenommen werden darf und weitere Standortgebiete auf ihre Eignung hin untersucht werden sollen. In der Folge hat die Schweiz mit dem Sachplan geologische Tiefenlager vom April 2008 das Verfahren geregelt, mit dem die Standortsuche nach einem geeigneten Endlager transparent und ergebnisoffen durchgeführt wird. Bereits zum Entwurf des Sachplans hat das Umweltministerium im September 2006 eine erste Stellungnahme gegenüber dem Verfahrensführer, dem Bundesamt für Energie (BFE), abgegeben. Am 23. April 2007 formulierte der Ministerrat die Haltung der Landesregierung zum Sachplan und teilte diese der Schweiz mit Schreiben vom 27. April 2007 mit. Seit der Umsetzung des Sachplans im Jahr 2008 hat sich die Landesregierung mit zahlreichen Schreiben bei unterschiedlichen Anlässen gegenüber den Schweizer Behörden geäußert und dabei die Haltung der betroffenen Kommunen und Landkreise mit einbezogen, wobei sich diese davon unabhängig ebenfalls mit einer Vielzahl von Schreiben und Stellungnahmen an die Schweiz gewandt haben. Darüber hinaus wurde die Haltung des Landes gegenüber der Schweiz in zahlreichen Besprechungen auf Arbeitsebene, in den Begleitkommissionen, ins- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5591 4 besondere im Ausschuss der Kantone sowie auf Ebene der Regierungsvertreter deutlich gemacht. Inhaltlich lagen die Schwerpunkte dabei auf der Wahrung der Beteiligungsrechte der deutschen Seite im Sachplanverfahren, der Ausweitung des Planungsperimeters und damit die Einbeziehung einer größeren Anzahl von Gemeinden in die regionale Partizipation sowie die Erhöhung der deutschen Teilnehmer in den Regionalkonferenzen . Von entscheidender Bedeutung war dabei die Forderung seitens des Landes, dass es keine Ungleichbehandlung zwischen Schweizer und deutschen Interessen geben darf und dass bei vergleichbarer Eignung bei der Auswahl der Standorte der Oberflächenanlagen die grenzfernere Option gewählt werden soll. Am 20. Juni 2014 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gegenüber der Regionalkonferenz Jura Ost eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme bezieht sich auf „regionsspezifische Fragen zu sozioökonomisch -ökologischen Auswirkungen auf den regionalen Naturpark Schaffhausen“. Dabei wurde dargelegt, dass ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle den Erwartungen der Menschen an Naturparke als Erholungsgebiete, als Urlaubsdestinationen oder Regionen, in denen hochwertige Lebensmittel erzeugt und vermarktet werden, entgegensteht. Die Errichtung eines Tiefenlagers widerspricht außerdem den gesetzlichen Anforderungen an die Naturparke in Deutschland (vgl. § 27 BNatSchG). Der Naturpark Südschwarzwald hat gegenüber der Regionalkonferenz Jura Ost eine eigene Stellungnahme abgegeben, in der u. a. auch die Nach - teile eines grenznah eingerichteten Tiefenlagers auf den Südschwarzwald thematisiert werden. 5. Welche Auswirkungen (z. B. auf den Tourismus) können von einem grenznahen Standort auf Gebiete in Baden-Württemberg ausgehen? Die Region am Hochrhein ist eine attraktive Urlaubslandschaft. Ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle (SAW/MAW, HAW) könnte aufgrund der zu unterstellenden Risiken Unsicherheiten hervorrufen und zu negativen Auswirkungen auf den Tourismus führen. Von besonderer Bedeutung sind auch etwaige Auswirkungen auf die Situation im Grundwasserbereich. Hier gibt es auf deutscher Seite Gebiete, in denen Brunnen für die Trinkwasserversorgung vom Grundwasserleiter gespeist werden. Es muss deshalb verhindert werden, dass vom Endlager unmittelbare Gefahren für die dort lebenden Menschen und die Umwelt ausgehen können. 7. Welche Standortkriterien (ökonomisch und ökologisch) müssen im Auswahlverfahren für eine Beteiligung baden-württembergischer Gemeinden als Voraussetzung gelten und welche Position gibt sie hier gegenüber der Schweiz ab? Mögliche wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen auf die Standortregion müssen möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um negativen Entwicklungen entgegenwirken, mögliche Kompensationsmaßnahmen planen oder gegebenenfalls die Chancen für positive Entwicklungen nutzen zu können. In Etappe 2 führt das Bundesamt für Energie (BFE) seit Mitte 2011 in allen potenziellen Standortregionen eine kantonsübergreifende sozioökonomischökologische Studie durch. Zentraler Bestandteil der Methodik ist ein gestuftes Ziele- und Indikatorensystem. Es besteht aus je zwei Oberzielen für die drei Bereiche Umwelt (Ressourcen schonen, Immissionen vermeiden), Wirtschaft (Regionalwirtschaftliche Entwicklung optimieren, Öffentliche Finanzen optimieren) und Gesellschaft (Siedlungsraum entwickeln, Siedlungsraum schützen), darunter sind weitere Teilziele formuliert, die wiederum verschiedene Kriterien und Indikatoren (Messgrößen) umfassen. Damit ist festgelegt, welche wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefen - lagers erfasst und wie diese bewertet werden sollen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5591 In Etappe 3 werden, dem Sachplan folgend, diese Studien durch das BFE, gemeinsam mit den Standortregionen, weiter vertieft und in den Regionalkonferenzen beraten. Dort wird dann die Gewichtung einzelner Faktoren festzulegen sein und es werden Vorschläge für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien erarbeitet sowie die Grundlagen für Kompensationsmaßnahmen geschaffen, deren Abgeltung vom Standortkanton und der Standortregion zusammen mit den Entsorgungspflichtigen zu regeln sind. Grundsätzlich haben bei der Standortentscheidung für das/die Endlager die Sicherheitsaspekte oberste Priorität. Aspekte der Raumplanung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft , wie sie in den sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien (SÖW) betrachtet und bewertet werden, werden insoweit nur dann als Entscheidungsgrundlage herangezogen, wenn mehrere Standortareale sicherheitstechnisch vergleichbar sind und im selben geologischen Standortgebiet liegen. Die Landesregierung wird dabei auf absolute Gleichbehandlung der Kommunen auf Schweizer und deutscher Seite achten und hat die für die Außenvertretung deutscher Interessen zuständige Bundesregierung zuletzt mit Schreiben vom August 2014 gebeten, sich ebenfalls für eine echte partnerschaftliche Einbindung und Berücksichtigung deutscher Belange im anstehenden Entscheidungsprozess einzusetzen. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice