Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5594 05. 08. 2014 1Eingegangen: 05. 08. 2014 / Ausgegeben: 08. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht das Urteil des VGH Mannheim in Sachen Ministerpräsidenten a. D. Mappus gegen das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen? 2. Wie wird sie im Lichte des Urteils mit ggf. noch vorhandenen Sicherungskopien von Mitarbeitern der Ministerien verfahren, die in der 14. Legislaturperiode gefertigt wurden, insbesondere, wird sie eine endgültige Löschung dieser Daten veranlassen? 3. Ist sie der Ansicht, dass dem datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen könnte, wenn nach ihrer Ansicht (so der Vortrag des Landes Baden-Württemberg im vorliegenden Rechtsstreit ) der/die Betroffene seinerseits/ihrerseits offenkundig und schwerwiegend gegen eine gegenüber der die Daten speichernden Stelle bestehenden Pflicht oder Obliegenheit verstoßen hat, die im sachlichen Zusammenhang mit den zu löschenden Daten steht und wie will sie das im Lichte des Urteils des VGH Mannheim begründen? 4. Wird sie die Löschung der Daten dem Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ und/oder dem Parlament kommunizieren? 5. Sieht sie im Lichte des Urteils des VGH Mannheim Anlass zu einer Gesetzes - änderung des Landesdatenschutzgesetzes? 05. 08. 2014 Dr. Löffler CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim und die Konsequenzen für den Datenschutz? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5594 2 B e g r ü n d u n g Nach der Entscheidung des VGH Mannheim sind die Sicherungskopien des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus zu löschen. Eine Wiederherstellung der Originaldateien aus Sicherungskopien ist unzulässig, wenn der Zweck, zu dem die Originaldateien gespeichert worden sind, inzwischen weggefallen ist. Diese Entscheidung hat auch Bedeutung für ehemalige Mitarbeiter im Staatsministerium und für gespeicherte Daten der Ministerien. Diese Entscheidung hat auch Konsequenzen für den weiteren Verlauf des laufenden Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. August 2014 Nr. I-3824.5 S 21 UA II beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht das Urteil des VGH Mannheim in Sachen Ministerpräsidenten a. D. Mappus gegen das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen? Zu 1.: Die Landesregierung prüft derzeit, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Rechtsmittel eingelegt werden soll. Die Beurteilung des Urteils stellt laufendes Regierungshandeln dar, sodass eine Beantwortung der Frage unterbleiben muss. 2. Wie wird sie im Lichte des Urteils mit ggf. noch vorhandenen Sicherungskopien von Mitarbeitern der Ministerien verfahren, die in der 14. Legislaturperiode ge - fertigt wurden, insbesondere, wird sie eine endgültige Löschung dieser Daten veranlassen? Zu 2.: Der von Herrn Ministerpräsidenten a. D. Stefan Mappus gerichtlich eingeforderte Löschungsanspruch ist, solange die Rechtsmittelfrist noch läuft, noch nicht rechtskräftig festgestellt. Ob die im Urteil aufgestellten Grundsätze und Rechtsfolgen auch auf die noch vorhandenen Sicherungskopien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die in der 14. Legislaturperiode gefertigt wurden , übertragen werden können, steht daher noch nicht abschließend fest. 3. Ist sie der Ansicht, dass dem datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen könnte, wenn nach ihrer Ansicht (so der Vortrag des Landes Baden-Württemberg im vorliegenden Rechtsstreit ) der/die Betroffene seinerseits/ihrerseits offenkundig und schwerwiegend gegen eine gegenüber der die Daten speichernden Stelle bestehenden Pflicht oder Obliegenheit verstoßen hat, die im sachlichen Zusammenhang mit den zu löschenden Daten steht und wie will sie das im Lichte des Urteils des VGH Mannheim begründen? Zu 3.: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil ausgeführt, dass unter bestimmten Umständen der datenschutzrechtliche Löschungsanspruch ausgeschlossen sein kann. Nach seiner Auffassung soll dies insbesondere in Betracht kommen, wenn die oder der Betroffene selbst offenkundig und schwerwiegend gegen eigene Pflichten oder Obliegen verstößt, also ein rechtsmissbräuch - liches Verhalten vorliegt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5594 Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist bislang nicht rechtskräftig. Demnach ist noch nicht bindend entschieden, ob der Einwand des Rechtsmissbrauchs einem datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch tatsächlich entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob diese Grundsätze auf andere Betroffene übertragen werden können, kann somit ebenfalls derzeit nicht beantwortet werden. 4. Wird sie die Löschung der Daten dem Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ und/oder dem Parlament kommunizieren? Zu 4.: Die Landesregierung beabsichtigt, den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu unterrichten. 5. Sieht sie im Lichte des Urteils des VGH Mannheim Anlass zu einer Gesetzes - änderung des Landesdatenschutzgesetzes? Zu 5.: Die Frage, ob Änderungsbedarf am Landesdatenschutzgesetz mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg besteht, wird sich frühes - tens mit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils stellen. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice