Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5595 05. 08. 2014 1Eingegangen: 05. 08. 2014 / Ausgegeben: 08. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was beabsichtigt sie zu tun, um Gemeinden im ländlichen Raum zu ermöglichen , vorhandene Glasfaserstrukturen zu nutzen, ohne Gemeinden in die Kos - tenfalle zu drängen oder zu zwingen, parallele Strukturen aufbauen zu müssen? 2. Sieht sie Möglichkeiten, Ausnahmen von der Vorgabe, dass Leerrohrverlegungen an einem offenen Zugang beginnen müssen, zu erlauben, wenn andere Lösungen von der Kostenseite her nicht realisierbar sind? 3. Sieht sie die Möglichkeit, die Eigentümer von Glasfasertrassen zu zwingen, auch andere Anbieter auf ihre Trassen zugreifen zu lassen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt? 4. Welche Möglichkeit sieht sie, der Stadt Langenburg (Ortsteil Nesselbach) aus dem Dilemma zu helfen? 31. 07. 2014 von Eyb CDU Kleine Anfrage des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Breitband im ländlichen Raum Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5595 2 B e g r ü n d u n g Viele Gemeinden und Ortsteile im ländlichen Raum sind nach wie vor, was die Breitbandversorgung anbelangt, unterversorgt. Ihre Bemühungen dem abzuhelfen scheitern an den finanziellen Möglichkeiten bzw. den rechtlichen Vorschriften. Um ein Beispiel zu nennen: Die Stadt Langenburg hat in ihrem Teilort Nesselbach bislang keinen Breitbandanschluss. Daher hat die Bürgerschaft in ehrenamtlicher Eigenarbeit ein Dreifachleerrohr für Glasfasereinzug vom einzigen Kabelverzweiger in Nesselbach auf eine vorhandene Glasfaserstrecke der Firma T. Deutschland GmbH verlegen lassen. Die Stadt Langenburg hat diese kurze Glasfaserstrecke zum Betrieb ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der o. g. Firma mit ca. 25.000 Euro. Nicht nur, dass der Zuwendungsantrag der Stadt Langenburg abgelehnt wurde, sie darf auch keinen Zuschuss an den Netz - betreiber zahlen, wenn kein offener Zugang gegeben ist. Die Stadt Langenburg wäre gezwungen, ca. 227.000 Euro für einen Zugang zum nächsten Hauptverteiler in Braunsbach auszugeben, für ein Rohr, das nicht benötigt wird und leer bleiben würde. Der Ortsteil Nesselbach hat mit umliegenden Gehöften ca. 50 Haushalte . Einen anderen Anbieter als die o. g. Firma, deren Leitung in 200 m Entfernung verläuft, wird die Stadt nicht finden, da die Investitionskosten für die wenigen Haushalte für andere Anbieter nicht von Interesse sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. August 2014 Nr. Z(42)-0141.5/417F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Was beabsichtigt sie zu tun, um Gemeinden im ländlichen Raum zu ermöglichen , vorhandene Glasfaserstrukturen zu nutzen, ohne Gemeinden in die Kos - tenfalle zu drängen oder zu zwingen, parallele Strukturen aufbauen zu müssen? 2. Sieht sie Möglichkeiten, Ausnahmen von der Vorgabe, dass Leerrohrverlegungen an einem offenen Zugang beginnen müssen, zu erlauben, wenn andere Lösungen von der Kostenseite her nicht realisierbar sind? 3. Sieht sie die Möglichkeit, die Eigentümer von Glasfasertrassen zu zwingen, auch andere Anbieter auf ihre Trassen zugreifen zu lassen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt? Zu 1., 2. und 3.: Grundsätzlich wird im Zuge der EU-weiten Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes der Breitbandausbau von den Telekommunikationsanbietern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorangetrieben. Nur im Falle eines „Markt - versagens“, d. h. wenn ein marktgetriebener Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch die Telekommunikationsanbieter nicht erfolgt, kann auch die Kommune tätig werden. Aufgrund wettbewerbs- und beihilferechtlicher Bestimmungen der EU sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Eine dieser Vorgaben betrifft den „offenen Zugang“ zu den Breitbandinfrastrukturen, der bei Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand zu gewährleisten ist. Die Einhaltung dieser EU-Regel ist zwingend . Das Land hat keine rechtlichen Möglichkeiten, sich über diese hinwegzusetzen . Verweigert ein Telekommunikationsanbieter den offenen Zugang, ist die Kommune gezwungen, parallele Infrastrukturen aufzubauen. Inhaber von Glasfaserinfrastrukturen können nicht gezwungen werden, den offenen Zugang zu gewähren. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5595 4. Welche Möglichkeit sieht sie, der Stadt Langenburg (Ortsteil Nesselbach) aus dem Dilemma zu helfen? Zu 4.: Auf Nachfrage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der zuständigen Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde von dort mitgeteilt, dass kein Ablehnungsbescheid ergangen ist. Aus den dort vorliegenden Unterlagen sind auch keine verfahrenstechnischen Ablehnungsgründe erkennbar. Die Stadt Langenburg sollte deshalb mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufnehmen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice