Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5603 07. 08. 2014 1Eingegangen: 07. 08. 2014 / Ausgegeben: 09. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele allgemeine Integrationskurse konnten nach ihrem Kenntnisstand im Regelumfang von insgesamt 660 Unterrichtsstunden in Baden-Württemberg in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden? 2. Wie viele der derzeit im Land lebenden, nach § 44 Aufenthaltsgesetz teilnahmeberechtigten , erwachsenen Ausländer und Ausländerinnen konnten bereits einen Integrationskurs absolvieren? 3. Warum findet sich auf dem Online-Angebot des Integrationsministeriums des Landes nicht einmal ein Verweis auf die Integrationskurse des BAMF? 4. Welche eigenen Konzepte verfolgt sie im Bereich der Förderung der deutschen Sprachkenntnisse bei Neuzugewanderten und Asylbewerbern im laufenden Verfahren? 5. Bestehen Planungen ihrerseits, beispielsweise modulare Sprachkurse gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführen, wie dies etwa in Bayern in einer Kooperation des BAMF mit dem dortigen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration praktiziert wird? 6. Sieht sie mögliche Synergieeffekte bei der gemeinsamen Durchführung der genannten Kurse? 7. Inwieweit plant sie bzw. das Integrationsministerium, obige Kurse fortan, beispielsweise im Rahmen eines Modellprojekts, auch für Asylbewerber im laufenden Verfahren, zugänglich zu machen, wie dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur zukünftigen Umsetzung vorgesehen ist? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Integrationskurse/Sprachkurse für Zuwanderer mit Aufenthaltstitel, EU-Bürger und Asylbewerber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 2 8. Welche neuen koordinativen Aufgaben könnten der BAMF-Außenstelle Reutlingen /Eningen u. A. bei einem derartigen Modellprojekt zukommen, um die dortigen Erfahrungen mit Akteuren und Institutionen vor Ort zu nutzen? 06. 08. 2014 Glück FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. September 2014 Nr. 3-0141.5/15/5603/1 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele allgemeine Integrationskurse konnten nach ihrem Kenntnisstand im Regelumfang von insgesamt 660 Unterrichtsstunden in Baden-Württemberg in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden? 2. Wie viele der derzeit im Land lebenden, nach § 44 Aufenthaltsgesetz teilnahmeberechtigten , erwachsenen Ausländer und Ausländerinnen konnten bereits einen Integrationskurs absolvieren? Zu 1. und 2.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht die Integrationskursgeschäftsstatistik regelmäßig auf seinen Internet-Seiten. Die Tabellen für den fraglichen Zeitraum sind in der Anlage dargestellt, sowohl für die Anzahl der Kurse als auch für die Zahl der Teilnehmenden. Die Daten der mit Wohnsitz in Baden-Württemberg gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer und die Daten der Integrationskursberechtigten können aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben für die aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Datensparsamkeit folgende getrennte Datenerfassung nach Ausländerzentralregistergesetz einerseits und Integrationskursverordnung andererseits nicht aufeinander bezogen werden. Deshalb ist es nicht möglich, die aus den beigefügten Tabellen ersichtliche Zahl der ausgesprochenen Berechtigungen und die Zahl der Teilnehmenden als Quo - tient oder Prozentzahl anzugeben, da sich die Angaben auf unterschiedliche Personengruppen beziehen. Ebenso wenig lässt sich aus den vorliegenden Statistiken ermitteln, wie viele der hier mit Wohnsitz gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer in der Vergangenheit integrationskursberechtigt waren, auch weil deren Berechtigung mit dem Besuch eines Integrationskurses oder im Laufe von zwei Jahren nach Ausstellung der Berechtigung erlischt. 3. Warum findet sich auf dem Online-Angebot des Integrationsministeriums des Landes nicht einmal ein Verweis auf die Integrationskurse des BAMF? Zu 3.: Gemäß dem Grundsatz, dass Integration vor Ort stattfindet, hält das Ministerium für Integration nutzernahe, anlassbezogene Information und Beratung möglichst in der Herkunftssprache für zielführend. Der Bund führt nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes die Integrationskurse in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch. Neben der inhaltlichen sowie verfahrensrechtlichen Ausgestaltung, der Organisation und der Finanzierung hat er mit den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) auch ein bundesweites 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 Beratungsangebot aufgebaut. Zu den zentralen Aufgaben der Beraterinnen und Beratern der Migrationsberatungsstellen zählt es, über die Integrationskurse zu informieren und Teilnehmende bei der Antragstellung zu unterstützen. Kenntnis von den Integrationskursen und den Beratungsstellen erhalten zugewanderte Menschen auf verschiedene Weise, oft auch in Relation zu ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Vielfach, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen mit einem gesetzlichen Teilnahmeanspruch, informieren die Ausländerbehörden im Zuge des Verfahrens über die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das BAMF hat ein Merkblatt in den Herkunftssprachen herausgegeben, das die Ausländerbehörden den betreffenden Personen aushändigen können. Viele Städte und Gemeinden legen dieses Merkblatt oder andere Informationen über die Integrationskurse und die MBE auch bei den Meldeämtern, Jobcentern und Arbeitsagenturen sowie bei den Willkommens- bzw. Welcomecentern aus, sodass sich auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger informieren können. Das Ministerium für Integration unterstützt diese und ähnliche kommunale Initiativen . Denn zugewanderte Menschen holen sich die Informationen vor Ort und passgenau für ihre Gemeinde. Daher sind starke kommunale Integrationsstrukturen , der Auf- und Ausbau von kommunalen Informationsnetzwerken, lokale Informationsmedien und „Wegweiser“ zielführende Wege für eine gleichberechtigte Teilhabe. Mit dem Förderprogramm VwV-Integration unterstützt das Land diese Maßnahmen. Darüber hinaus informiert das Land auch auf seiner E-Govern - ment-Plattform service-bw umfassend über die Integrationskurse; entsprechende Links führen nicht nur direkt zum Online-Angebot des BAMF, sondern ermöglichen auch die Verknüpfung zu anderen relevanten Seiten des Landesportals. Im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung des Internetauftritts wird erneut die Aufnahme eines Hinweises auf die Integrationskurse des BAMF geprüft, dann allerdings mit der Empfehlung, sich wegen einer individuellen zielgerichteten Beratung zunächst an die nächstgelegene Migrationsberatungsstelle zu wenden. 4. Welche eigenen Konzepte verfolgt sie im Bereich der Förderung der deutschen Sprachkenntnisse bei Neuzugewanderten und Asylbewerbern im laufenden Verfahren ? Zu 4.: Für Asylbewerber im laufenden Verfahren stellt das Land im Rahmen der Kos - tenerstattung an die Stadt- und Landkreise aufgrund des Flüchtlingsaufnahme - gesetzes (FlüAG) auch Mittel für grundlegende Sprachvermittlung für alle Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung zur Verfügung. Bei prognostizierten 23.000 Flüchtlingen für das Jahr 2014 setzt das Land Baden-Württemberg mehr als zwei Millionen Euro für die Vermittlung von Sprachkenntnissen ein. Schulpflichtige Asylbewerber und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in die Maßnahmen des Kultusministeriums aufgenommen. An verschiedenen Orten in Baden-Württemberg planen Aufnahmebehörden, freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Erwachsenenbildung oder Asylunterstützungsinitiativen weiterführende , bedarfsgerechte Sprachangebote oder führen sie bereits durch. Sofern diese Maßnahmen sich von den grundlegenden Leistungen aufgrund des FlüAG abgrenzen lassen, sind sie dem Grunde nach förderfähig im Rahmen des Förderprogramms VwV-Integration. Neuzugewanderten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, stehen die Integrationskurse des BAMF offen, sofern sie keinen erkennbar geringen Integra - tionsbedarf aufweisen oder nicht bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Integrationskurse führen regelmäßig zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Das Niveau B1 wird für die Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit oft als nicht ausreichend angesehen. Deshalb hat das Ministerium für Integration in den Jahren 2012 und 2013/2014 den Landesverband der Volkshochschulen bei der landesweiten Durchführung von Kursen „Von B1 nach B2“ unterstützt, indem es die nötige Komplementärfinanzierung für Zuwendungen aus dem Europäischen Integrationsfonds bereitgestellt hat. Dabei konnten mehr als 600 Teilnehmende in den insgesamt 40 Kursen ihre Deutschkenntnisse signifikant verbessern. In den Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 4 Kursen wird großer Wert auf die Vermittlung von Strategien für selbstständiges Lernen gelegt, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Kursende ihre Deutschkenntnisse selbstständig vertiefen können. Das Ministerium für Integra - tion hat darüber hinaus die Mitfinanzierung von zehn zusätzlichen Deutschkursen „Von B1 nach B2“ sichergestellt und so weiteren 114 Personen die Teilnahme ermöglicht . Die Fortführung und Erweiterung dieser Sprachkurse im Rahmen des neuen europäischen AMIF (Asyl-, Migrations- und Flüchtlingsfonds) ist beabsichtigt . 5. Bestehen Planungen ihrerseits, beispielsweise modulare Sprachkurse gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführen, wie dies etwa in Bayern in einer Kooperation des BAMF mit dem dortigen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration praktiziert wird? 6. Sieht sie mögliche Synergieeffekte bei der gemeinsamen Durchführung der genannten Kurse? 7. Inwieweit plant sie bzw. das Integrationsministerium, obige Kurse fortan, beispielsweise im Rahmen eines Modellprojekts, auch für Asylbewerber im laufenden Verfahren, zugänglich zu machen, wie dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur zukünftigen Umsetzung vorgesehen ist? 8. Welche neuen koordinativen Aufgaben könnten der BAMF-Außenstelle Reutlingen /Eningen u. A. bei einem derartigen Modellprojekt zukommen, um die dortigen Erfahrungen mit Akteuren und Institutionen vor Ort zu nutzen? Zu 5. bis 8.: Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2013 mit den Stimmen Baden-Württembergs einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asyl verfahren und Geduldete beschlossen (vgl. Bundesratsdrucksache 756/13 [Beschluss]). Die Integrationsministerkonferenz hat mit Beschluss vom 19./20. März 2014 unter Mitantragstellung von Baden-Württemberg und unter Hinweis auf die Gesetzesinitiative des Bundesrats den Bund aufgefordert, die Initiative der Länder in eine entsprechende gesetzliche Regelung zu überführen und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch alle berechtigten Zugewanderten einen Integrationskurs tatsächlich besuchen können. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme angekündigt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im Gesetzentwurf des Bundesrates enthaltenen Vorschriften „der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele dienen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/445*). Demgegenüber bezieht sich die in der Fragestellung zitierte Maßnahme in Bayern nur auf Asylbewerber und bleibt somit deutlich hinter dem Gesetzentwurf des Bundesrats und dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz zurück. Zudem ist in Baden-Württemberg die Flüchtlingsaufnahme im Anschluss an die Erstaufnahme Aufgabe der unteren Aufnahmebehörden und unterscheidet sich mit dieser dezentralen Struktur schon im Grundsatz vom bayerischen Modell, nach dem die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge vorrangig durch die Bezirksregierungen erfolgt. Ferner ist speziell die Möglichkeit zum Erwerb von grundlegenden Sprachkenntnissen für Flüchtlinge in Baden-Württemberg nicht auf Modellprojekte beschränkt, sondern erfolgt – weitergehend als in anderen Ländern – als gesetzlich geregeltes Angebot flächendeckend für alle Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung (siehe oben 4.). Damit ist sichergestellt, dass flächendeckend Angebote zum situationsbezogenen Spracherwerb vorgehalten werden. *) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800445.pdf 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 Das Ministerium für Integration plant daher nicht, modulare Sprachkurse in Zusammenarbeit mit dem BAMF zusätzlich zu der im FlüAG gesetzlich verankerten Gewährleistung des Erwerbs grundlegender Sprachkenntnisse einzuführen und damit in die Gestaltung der Umsetzung des FlüAG durch die Stadt- und Land - kreise einzugreifen. Das Ministerium für Integration hält im Sinne der Aufrecht - erhaltung und Steigerung der Integrationsfähigkeit und der Vorbereitung der Asyl bewerberinnen und Asylbewerber auf einen Start im Arbeitsmarkt reguläre Integrationskurse für den zielführenden Weg und will vermeiden, dass durch einen neuen, zusätzlichen und modularen Kurstypus die Schnittstellen zu bestehenden regulären Kurstypen vermehrt und die Anschlussfähigkeit der Kurstypen zueinander verringert wird. Die Vermehrung der Kurstypen verringert in der Praxis die Chance des Zustandekommens regulärer Kurse aufgrund geringerer Teilnehmerzahl und steigert die Ausgaben aufgrund der Kursvielfalt ohne deutlichen Mehrwert. Öney Ministerin für Integration Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5603 8 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice