Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5622 14. 08. 2014 1Eingegangen: 14. 08. 2014 / Ausgegeben: 15. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr das Gutachten zur Ermittlung des elektrizitätswirtschaftlichen Bedarfs der 380-kV-Leitung von Bünzwangen nach Goldshöfe (EnLAG Projekt Nr. 24) von Prof. Dr. S. von der Technischen Universität (TU) Graz bekannt und teilt sie dessen Inhalt aus ihrer Sicht? 2. Welche Rückschlüsse zieht sie selbst aus dem Gutachten und was gedenkt sie zu unternehmen, um die Interessen der Bürger entlang der Trasse zu wahren? 3. Wird sie sich aufgrund dieses Gutachtens für eine Streichung der Trasse Bünz - wangen–Goldshöfe aus dem EnLAG einsetzen? 4. Welche Verfahren gibt es, die zu einer Streichung des Vorhabens Nr. 24 aus dem EnLAG führen können und was kann und wird sie diesbezüglich unternehmen ? 5. Befürwortet sie die Aussetzung der Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens durch die TransNetBW bis zur Prüfung des Netzentwicklungsplans 2015, verbunden mit einer erstmaligen Prüfung des EnLAG-Vorhabens Nr. 24, und falls ja, was wird sie diesbezüglich unternehmen? 6. Beabsichtigt sie, sich an der Initiative Bayerns zu orientieren, zum Gesundheitsschutz der Bürger für den Bau künftiger Höchstspannungstrassen eine Erdverkabelung zu fordern sowie in der Landesbauordnung Mindestabstände für Höchstspannungsleitungen zu verankern? 12. 08. 2014 Dr. Scheffold CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Auswirkungen des Gutachtens zur 380-kV-Leitung von Prof. Dr. S. auf das Vorhaben Nr. 24 (Bünzwangen–Goldshöfe) im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5622 2 B e g r ü n d u n g Das von Prof. Dr. S. erstellte und vorgelegte Gutachten verneint einen energiewirtschaftlichen Bedarf an der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Bünzwangen nach Goldshöfe. Dennoch verbleibt die Trasse als Vorhaben Nr. 24 im EnLAG und die TransNetBW könnte jederzeit ein Raumordnungsverfahren einleiten und Tatsachen schaffen, ohne den Bedarf jemals nachgewiesen zu haben. Da die TransNetBW eine hundertprozentige Tochter der EnBW ist, sind die Fragen an die Landesregierung von besonderem Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. September 2014 Nr. 6-4552.2/80 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr das Gutachten zur Ermittlung des elektrizitätswirtschaftlichen Bedarfs der 380-kV-Leitung von Bünzwangen nach Goldshöfe (EnLAG Projekt Nr. 24) von Prof. Dr. S. von der Technischen Universität (TU) Graz bekannt und teilt sie dessen Inhalt aus ihrer Sicht? Der Landesregierung ist das Gutachten zur Ermittlung des elektrizitätswirtschaftlichen Bedarfs der 380-kV-Leitung von Bünzwangen nach Goldshöfe (EnLAG Projekt Nr. 24) der Technischen Universität Graz vom 14. Juli 2014 bekannt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass kein zwingender elektrizitätswirtschaftlicher Bedarf für die Errichtung der Leitung Bünzwangen-Goldshöfe besteht. Das Gutachten geht davon aus, dass die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene , aber von der Bundesnetzagentur nicht bestätigte HGÜ-Verbindung Kreis Segeberg – Goldshöfe nicht realisiert wird. Ob das Gutachten alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt hat, kann seitens der Landesregierung nicht ab - schließend beurteilt werden. So hat der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW in seiner Pressemitteilung vom 31. Juli 2014 darauf hingewiesen, dass es deutliche Unterschiede zwischen der vom Gutachter angewandten Methodik der Bedarfsermittlung und den von den Übertragungsnetzbetreibern angewandten Planungsgrundsätzen für Übertragungsnetze gibt. 2. Welche Rückschlüsse zieht sie selbst aus dem Gutachten und was gedenkt sie zu unternehmen, um die Interessen der Bürger entlang der Trasse zu wahren? 3. Wird sie sich aufgrund dieses Gutachtens für eine Streichung der Trasse Bünz - wangen-Goldshöfe aus dem EnLAG einsetzen? Nach Aussage des Landratsamts Ostalbkreis als Vertreter der kommunalen Inte - ressensgemeinschaft, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, wird nach der Sommerpause eine öffentliche Veranstaltung mit dem Gutachter, der Bundesnetzagentur und TransnetBW stattfinden. Die Landesregierung hält es für zielführend , die Ergebnisse aus diesen Gesprächen abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 4 verwiesen. 4. Welche Verfahren gibt es, die zu einer Streichung des Vorhabens Nr. 24 aus dem EnLAG führen können und was kann und wird sie diesbezüglich unternehmen? Ein geeigneter Weg wäre, dass die TransnetBW das Vorhaben als Maßnahme in den Prozess zur Erarbeitung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2015 einbringt, der im Frühjahr 2015 von den Übertragungsnetzbetreibern vorzulegen ist. Die Leitungsmaßnahme Bünzwangen-Goldshöfe würde dann wie jede andere Maßnahme des NEP einer umfassenden Bedarfsermittlung durch die Netzbetreiber und anschließender Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und öffent- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5622 lich konsultiert. Die Ergebnisse aus dieser Überprüfung durch die Bundesnetz - agentur könnten zugleich eine geeignete Grundlage für die in § 3 EnLAG vorgeschriebene Evaluierung des EnLAG sein, die ebenfalls Ende 2015 ansteht. Danach müsste das Bundeswirtschaftsministerium prüfen, ob der Bedarfsplan des EnLAG anzupassen ist. Soweit sich herausstellen sollte, dass das Vorhaben energiewirtschaftlich nicht mehr notwendig ist, könnte der Gesetzgeber eine Streichung des Vorhabens aus dem EnLAG vornehmen. Die Landesregierung würde, sofern notwendig, darauf hinwirken, dass das so beschriebene Verfahren umgesetzt wird. 5. Befürwortet sie die Aussetzung der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens durch die TransnetBW bis zur Prüfung des Netzentwicklungsplans 2015, verbunden mit einer erstmaligen Prüfung des EnLAG-Vorhabens Nr. 24, und falls ja, was wird sie diesbezüglich unternehmen? Die Landesregierung begrüßt die Aussetzung der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens durch TransnetBW und geht weiter davon aus, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann in Angriff genommen wird, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Im Übrigen wird auf die unter Ziffer 4 beschriebenen Verfahren verwiesen. 6. Beabsichtigt sie, sich an der Initiative Bayerns zu orientieren, zum Gesundheitsschutz der Bürger für den Bau künftiger Höchstspannungstrassen eine Erdverkabelung zu fordern sowie in der Landesbauordnung Mindestabstände für Höchstspannungsleitungen zu verankern? Die Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sind für Niederfrequenzanlagen bundeseinheitlich und abschließend in der 26. BImSchV geregelt. Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, ob eine Höchstspannungsleitung als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt wird. Beide Alternativen müssen sowohl die Vorgaben zum Schutz vor als auch die zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen einhalten. Auf Initiative Baden-Württembergs hat sich die 82. Umweltministerkonferenz am 8. Mai 2014 mit dem Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze für Strom be - fasst (TOP 25). Im daraus hervorgegangenen Beschluss heißt es u. a.: „Die Minis - terinnen, Minister, Senatorin sowie Senatoren der Umweltressorts der Länder halten aus Gründen der Akzeptanz des Netzsausbaus und im Sinne erweiterter planungsrechtlicher Optionen die Ausweitung der Erdverkabelungsoption im Höchstspannungsnetz für sinnvoll. Sie bitten die Bundesregierung im Energiebericht entsprechende Möglichkeiten zuzulassen“. Daraufhin wurde im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) § 2 Abs. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes dahingehend geändert, dass künftig unter bestimmten Vo - raussetzungen die Möglichkeit der Verkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten für alle im Bundesbedarfsplan mit „B“ gekennzeichneten Pilotprojekte (HGÜ-Neubauvorhaben) besteht. Weitere Möglichkeiten zur Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich bestehen derzeit nur bei EnLAGVorhaben , die als Erdkabel-Pilotstrecken ausgewiesen sind. Für Erdkabel im 380 kV-Höchstspannungsnetz liegen derzeit noch keine Betriebserfahrungen in Deutschland und Europa vor (dena-Studie „Technologieübersicht zu Stromübertragungstechnologien auf Höchstspannungsebene“). Der Einsatz von Erdkabeln ist daher nach den Regelungen des Bundesbedarfsplangesetzes und EnLAG zunächst nur bei bestimmten Pilotvorhaben zugelassen. Initiativen des Landes Bayern zur Erdverkabelung oder zu Mindestabstandsregelungen für Höchstspannungsleitungen sind der Landesregierung hingegen nicht bekannt. Sie wird derzeit auch selbst keine entsprechenden Initiativen ergreifen. In Vertretung Lück Ministerialdirigentin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice