Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5673 01. 09. 2014 1Eingegangen: 01. 09. 2014 / Ausgegeben: 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sie, dass Baden-Württemberg in der aktuellen Berichterstattung der Bundesregierung zum Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an der Liste der 15 Berater, auf die sich die meisten der insgesamt 16.274 seit November 2012 registrierten Beschwerdeanzeigen beziehen, den im Ländervergleich zweitgrößten Anteil hat (siehe Drucksache 18/2309 des Deutschen Bundestags)? 2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen ihr zu Beschwerden und Beschwerdegründen über Anlageberater sowie über die entsprechenden Finanzdienstleister vor? 3. Hält sie die derzeitigen Regelungen zur Qualifikation der Anlageberater für ausreichend? 4. Wie definiert sie „qualitativ hochwertige Anlageberatung“? 5. Wie nutzt sie ihren eigenen Handlungsspielraum, um die Qualität der Anlageberatung in Baden-Württemberg zu verbessern? 01. 09. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Verbraucherschutz bei Anlageberatung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5673 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. September 2014 Nr. Z(37)-0141.5/424F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sie, dass Baden-Württemberg in der aktuellen Berichterstattung der Bundesregierung zum Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an der Liste der 15 Berater, auf die sich die meisten der insge - samt 16.274 seit November 2012 registrierten Beschwerdeanzeigen be ziehen, den im Ländervergleich zweitgrößten Anteil hat (siehe Drucksache 18/2309 des Deutschen Bundestags)? Zu 1.: Die in der Bundestagsdrucksache 18/2309 genannte Zahl der registrierten Beschwerdeanzeigen umfasst lediglich einzelne Anlageberater bzw. Mitarbeiter sowie Vertriebsbeauftragte und ordnet diesen ihre jeweilige Anzahl an Beschwerdeanzeigen zu. Aus der Statistik ist nicht ersichtlich, wie viel Prozent der über 16.000 Beschwerden insgesamt auf Baden-Württemberg entfallen. Diese mangelnde Angabe, die fehlende Aufschlüsselung der Beschwerdeanzahl für jedes einzelne Bundesland und die nicht vorhandene Angabe, ob die Beschwerden begründet waren oder später ggf. einvernehmlich geklärt wurden, lassen keinen zwingenden Rückschluss auf die Qualität der Anlageberatung in Baden-Württemberg im Ländervergleich zu. 2. Welche eigenen Erkenntnisse liegen ihr zu Beschwerden und Beschwerdegründen über Anlageberater sowie über die entsprechenden Finanzdienstleister vor? Zu 2.: Zuständig für die Wahrnehmung der sich aus § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergebenden Aufgaben ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Landesregierung liegen aus eigenen Quellen keine Erkenntnisse zu Beschwerden und Beschwerdegründen über Finanzdienstleister sowie Anlageberater vor. Im Austausch mit der durch das Land institutionell geförderten Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (VZ BW) erhält die Landesregierung Informationen über Verbraucherbeschwerden. Eine wesentliche Aufgabe der VZ BW ist die individuelle Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und die Bereitstellung von Informationen zu wichtigen Themen des Verbraucherschutzes, wozu auch das Thema „Anlageberatung“ gehört. Im laufenden Jahr 2014 sind bei der VZ BW bisher insgesamt 2.611 Beschwerden und Anfragen zum Themenbereich „Finanzdienstleister“ eingegangen. Dabei waren in absteigender Reihenfolge am häufigsten Gegenstand der Beschwerden und Anfragen die Qualität der Dienst - leistung, Vertragsbestimmungen und -auflösungen, der Preis der Dienstleistung sowie Beschwerden aus aktuellem Anlass wie z. B. zu Bewertungsreserven. Diese Daten lassen jedoch keinen Rückschluss darauf zu, ob etwaige Probleme bei der Anlageberatung ihre Ursache in der Qualifikation der Anlagenberater haben. Künftig soll der sogenannte Finanzmarktwächter, dessen Einführung mit einer An schubfinanzierung für das Jahr 2014 vom Bundestag bewilligt wurde, ebenfalls zum Erkenntnisgewinn hinsichtlich Beschwerden und etwaiger Probleme bei der Anlageberatung beitragen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5673 3. Hält sie die derzeitigen Regelungen zur Qualifikation der Anlageberater für ausreichend? Zu 3.: Die sich aus § 34 d WpHG und den Regelungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) ergebenden Pflichten sind aus Sicht des Ministe - riums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) ausreichend. Anzufügen bleibt, dass nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium Dr. Michael Meister (siehe Bundestagsdrucksache 18/2309) bislang keine Sanktionen für Verstöße gegen Pflichten zum Beschwerderegister aus § 34 d WpHG verhängt wurden. Zur Frage, ob die erforderlichen Qualifikationsanforderungen (Sachkundeprüfung, zudem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung) für die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, die einer Erlaubnispflicht nach § 34 f bzw. 34 h Gewerbeordnung unterliegen, für ausreichend gehalten werden, ist anzumerken , dass diese Neuregelungen für Berufszugang und Berufsausübung erst seit kurzem in Kraft sind. Im Hinblick auf die kurze Zeit seit Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen, kann daher keine fundierte Aussage getroffen werden, zumal der Landesregierung keine eigenständigen Informationen über Beschwerden vorliegen. Die VZ BW sieht ein allgemeines Problem bei der Qualifikation der Anlageberater in einer fehlenden Befähigung zur bedarfsgerechten Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch die gegenwärtigen Anforderungen nicht sichergestellt werde. 4. Wie definiert sie „qualitativ hochwertige Anlageberatung“? Zu 4.: Eine qualitativ hochwertige Anlageberatung muss für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, nachvollziehbar und vor allem bedarfsgerecht sein. Die Beurteilung , welches Finanzprodukt im konkreten Fall als bedarfsgerecht bezeichnet werden kann, ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Informationen und Bestimmungsgründen ab. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) teilt die Einschätzung der VZ BW, wonach eine Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher dann bedarfsgerecht ist, wenn insbesondere deren persönliche und finanzielle Situation, deren Planungen, deren Anliegen (Anlagezweck ) und die von ihnen erwartete Flexibilität und Sicherheit entsprechend beachtet werden. Bei einer Beratung sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem immer klar ersichtlich sein, ob der Berater bzw. Finanzanlagenvermittler für die empfohlenen Produkte eine Provision und ggf. in welcher Höhe erhält . Neben der provisionsorientierten Beratung kommt ggf. die Honorarberatung als Alternative in Betracht. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) weist bezüglich der Definition einer „qualitativ hochwertigen Anlageberatung“ auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachkunde und zur erforder lichen Zuverlässigkeit eines Wertpapierdienstleistungsmitarbeiters gemäß § 34 d WpHG und auf die konkretisierenden Anforderungen der WpHG-Mitarbeiter anzeigeverordnung (WpHGMaAnzV), dort insbesondere auf §§ 1 bis 3 WpHGMaAnzV, hin. So wird von Anlageberatern erwartet , dass sie theoretische und praktische Kenntnisse in der Kundenberatung vorweisen können und sowohl die rechtlichen als auch die fachlichen Grundlagen beherrschen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5673 4 5. Wie nutzt sie ihren eigenen Handlungsspielraum, um die Qualität der Anlageberatung in Baden-Württemberg zu verbessern? Zu 5.: Eine Notwendigkeit zum Tätigwerden besteht aus Sicht des MFW nicht. Außerdem wären die rechtlichen Möglichkeiten des Landes aus Gründen der Gesetz - gebungszuständigkeit eingeschränkt, da die die Sachkundeerfordernisse konkretisierende WpHGMaAnzV nach § 34 d Abs. 6 Satz 1 und 2 WpHG nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das MLR setzt sich seit vielen Jahren vor allem über den Bundesrat, auf der Verbraucherschutzministerkonferenz , in der Öffentlichkeitsarbeit sowie im Rahmen der Verbraucherinformation kontinuierlich für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ein. Hierzu gehören Initiativen zur Stärkung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen („Finanzmarktwächter“) Finanzaufsicht und zur Verbesserung der Beratungsqualität zu Finanzprodukten. Sie umfassten unter anderem Vorschläge zur Standardisierung von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern sowie die Forderung nach der Bündelung der staatlichen Aufsicht über alle Finanzdienstleister (Anbieter, Vermittler, Berater) bei der BaFin. Zuletzt hat sich die Landesregierung am 1. September 2014 durch einen gemeinsamen Antrag mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz für eine einheitliche Aufsicht der BaFin über alle Vermittler von Finanzprodukten ausgesprochen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice