Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5677 01. 09. 2014 1Eingegangen: 01. 09. 2014 / Ausgegeben: 02. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche zweckgebundenen finanziellen Mittel stellt sie den Polizeipräsidien in Baden-Württemberg für Gesundheitsvorsorge zur Verfügung? 2. Welchen Anteil davon erhält das Polizeipräsidium Karlsruhe? 3. Welche Finanzmittel standen für diesen Zweck der aufgelösten Direktion in Pforzheim im Jahr 2013 zur Verfügung? 4. Wie stellt sie sicher, dass diese zweckgebundenen Mittel ordnungsgemäß von den Präsidien eingesetzt werden? 5. Welche Konsequenzen würde eine Zweckentfremdung der Mittel nach sich ziehen? 6. Wie stellt sie sicher, dass die Mittel bei allen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Präsidiums liegenden Polizeirevieren und Polizeiposten ankommen? 7. Welcher Anteil der dem Polizeipräsidium Karlsruhe zugesprochenen Mittel des Jahres 2014 steht den Polizeibeamten in Pforzheim und dem Enzkreis für die Gesundheitsvorsorge zu? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Zweckgebundene Finanzmittel zur Gesundheitsvorsorge im Polizeipräsidium Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5677 2 8. Wie erklärt sie den Umstand, dass, Medienberichten zufolge, den Leitern der beiden Pforzheimer Polizeireviere vonseiten des Präsidiums mitgeteilt wurde, die diesjährigen Mittel zur Gesundheitsvorsorge seien bereits aufgebraucht, ohne weitere Angaben zum Verbleib dieser zu machen? 9. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Aufklärung über den Verbleib der zweckgebundenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge des Polizeipräsidiums Karlsruhe? 01. 09. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. September 2014 Nr. 3-04/5/1 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche zweckgebundenen finanziellen Mittel stellt sie den Polizeipräsidien in Baden-Württemberg für Gesundheitsvorsorge zur Verfügung? Zu 1.: Den Polizeidienststellen in Baden-Württemberg wurden im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von insgesamt 627.853 Euro für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge zur Verfügung gestellt. 2. Welchen Anteil davon erhält das Polizeipräsidium Karlsruhe? Zu 2.: Dem Polizeipräsidium Karlsruhe wurden davon Haushaltsmittel für das betriebliche Gesundheitsmanagement in Höhe von 60.097 Euro zur Bewirtschaftung zugewiesen . 3. Welche Finanzmittel standen für diesen Zweck der aufgelösten Direktion in Pforzheim im Jahr 2013 zur Verfügung? Zu 3.: Der aufgelösten Polizeidirektion Pforzheim standen im Jahr 2013 für diesen Zweck Haushaltsmittel in Höhe von 15.393 Euro zur Verfügung. 4. Wie stellt sie sicher, dass diese zweckgebundenen Mittel ordnungsgemäß von den Präsidien eingesetzt werden? Zu 4.: Die Dienststellen wurden vom Innenministerium darauf hingewiesen, dass die Mittel gemäß § 5 Abs. 4 der Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Landesverwaltung im Bereich der Polizei BadenWürttemberg (DV BGM-Pol) vom 1. August 2011 zweckgebunden sind und ausschließlich für Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements verwendet werden dürfen. Soweit die Mittel nicht zweckbestimmt eingesetzt werden können, sind sie an das Innenministerium zurückzugeben, damit sie ggf. umverteilt werden können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5677 Nach § 5 Abs. 5 DV BGM-Pol erfolgt eine zentrale Evaluation durch das Innenministerium . Hierzu melden die Polizeidienststellen jeweils zum 15. Januar eines Jahres anhand eines Formblattes die im Vorjahr in ihrem Zuständigkeitsbereich initiierten und umgesetzten Maßnahmen sowie die jeweils dafür aufgewendeten Haushaltsmittel. § 4 DV BGM-Pol definiert die möglichen Instrumente und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. 5. Welche Konsequenzen würde eine Zweckentfremdung der Mittel nach sich ziehen? Zu 5.: Aufgrund der zentralen Prüfung durch das Innenministerium ist eine Zweck - entfremdung der Mittel nahezu ausgeschlossen. Ggf. sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung zu beachten. 6. Wie stellt sie sicher, dass die Mittel bei allen im gesamten Zuständigkeits - bereich des Präsidiums liegenden Polizeirevieren und Polizeiposten ankommen? Zu 6.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat mit Wirkung vom 6. August 2014 seine Dienstvereinbarung (DV) Gesundheitsmanagement in Kraft gesetzt. Die Dienstvereinbarung soll den Rahmen dafür schaffen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Angehörigen des Polizeipräsidiums Karlsruhe zu erhalten und zu verbessern, deren gesundheitliche Eigenverantwortung zu stärken und die Rahmenbedingungen für eine gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeit zu verbessern (vgl. Präambel). Dies entspricht auch § 1 Abs. 2 der DV BGM-Pol, wonach die Maßnahmen in erster Linie darauf ausgerichtet sein sollen, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ungeachtet ihrer konkreten Tätigkeit, daran teilhaben und davon profitieren können. Beim Mitteleinsatz des Polizeipräsi - diums Karlsruhe spielen weder regionale Gesichtspunkte (Karlsruhe, Pforzheim, Calw) noch die Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit eine Rolle. Zur Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements wurde beim Polizeipräsidium Karlsruhe ein Gesundheitszirkel eingerichtet, der Strategien, Konzepte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung initiiert und begleitet. Er hat insbesondere die Aufgabe, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu planen und zu koordinieren (vgl. § 5 DV Gesundheitsmanagement). Hierunter fallen z. B. Gesundheitstage, Präventionssportangebote sowie Aus- und Fortbildungs - angebote. Der Gesundheitszirkel setzt sich aus Vertretern aller Direktionen, der Verwaltung sowie des Präsidial- und Stabsbereiches zusammen. Daneben sind die Personalvertretung , die Beauftragte für Chancengleichheit, die Schwerbehindertenvertretung , die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Suchtberatung und die psychosoziale Betreuung vertreten. Die Polizeireviere und Polizeiposten werden durch den Leiter der Führungsgruppe der Direktion Reviere im Gesundheitszirkel repräsentiert . Um das betriebliche Gesundheitsmanagement noch besser an den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszurichten, wurde seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe eine Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Sport und Sportwissenschaft, eingegangen. Ziel ist, dem Gesundheitszirkel bei der weiteren Entwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements beratend zur Seite zu stehen und basierend auf einer genauen Datengrundlage die weiteren Maßnahmen auszurichten. Zur weiteren Professionalisierung ist u. a. Ende des Jahres 2014 eine anonyme Gesundheitsbefragung auf freiwilliger Basis durch das KIT vorgesehen, deren Ergebnisse in die künftige Maßnahmenplanung des betrieblichen Gesundheitsmanagements einfließen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5677 4 7. Welcher Anteil der dem Polizeipräsidium Karlsruhe zugesprochenen Mittel des Jahres 2014 steht den Polizeibeamten in Pforzheim und dem Enzkreis für die Gesundheitsvorsorge zu? Zu 7.: Zunächst wird auf die Ausführungen zu Ziffer 6. verwiesen. Darüber hinaus haben die Leiter der Organisationseinheiten gemäß § 7 DV Gesundheitsmanagement die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Beschäftigten ihrer Organisationseinheiten während der Arbeitszeit dezentral durchzuführen. Entsprechende Anträge werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Dienststelle und der verschiedenen Bedürfnisse einzelner Organisationseinheiten durch den Gesundheitszirkel bewertet, gebündelt und in Abstimmung mit der Dienststellenleitung umgesetzt. 8. Wie erklärt sie den Umstand, dass, Medienberichten zufolge, den Leitern der beiden Pforzheimer Polizeireviere vonseiten des Präsidiums mitgeteilt wurde, die diesjährigen Mittel zur Gesundheitsvorsorge seien bereits aufgebraucht, ohne weitere Angaben zum Verbleib dieser zu machen? Zu 8.: Im Rahmen der Leitungsbesprechung des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 30. Juni 2014 wurde seitens der Leiterin der Verwaltung über den Sachstand, insbesondere die Neuausrichtung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, berichtet . Dabei wurde auch über geplante Ausgaben und verfügbare Restmittel informiert . Die Aussage, die diesjährigen Mittel zur Gesundheitsvorsorge seien bereits aufgebraucht, wurde definitiv nicht getroffen. Die Informationen aus dieser Leitungsbesprechung wurden im Rahmen der darauf folgenden Besprechung der Direktion Reviere mit den Leitern Polizeireviere weitergegeben. 9. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Aufklärung über den Verbleib der zweckgebundenen Mittel zur Gesundheitsvorsorge des Polizeipräsidiums Karlsruhe? Zu 9.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe dokumentiert regelmäßig die Verwendung der zugewiesenen Mittel für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Von den zugewiesenen Haushaltsmitteln sind zum jetzigen Zeitpunkt 49.700 Euro als geplante Ausgaben für zentrale und dezentrale Maßnahmen gebunden. In diesem Jahr stehen noch Restmittel von 10.400 Euro für weitere Maßnahmen zur Verfügung . Zum 15. Januar 2015 hat das Polizeipräsidium Karlsruhe seiner Berichtspflicht nach § 5 Abs. 5 DV BGM-Pol nachzukommen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice