Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5697 08. 09. 2014 1Eingegangen: 08. 09. 2014 / Ausgegeben: 15. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft die Berichterstattung in den Medien zu, wonach das Staatsministerium den Herren G. M. und D. R. unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) ein Schreiben des geschäftsführenden Gesellschafters der Firma P.M.D., Herrn R. D., weitergegeben haben soll, welches sich zuvor in den Akten des Staatsministeriums befand? 2. Welche rechtlichen Gründe sprechen dafür, dass das in Ziffer 1 genannte Schreiben unter die Tatbestandsvoraussetzung des UIG fällt? 3. Wurde Herr R. D. vor der Weitergabe des Schreibens vom Staatsministerium gemäß § 3 Absatz 1 Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) i. V. m. § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG angehört? 4. Welche Pflichten haben nach ihrer Kenntnis die Empfänger von Informationen nach dem UIG, wenn erkennbar ist, dass diese Informationen nicht vom Auskunftsanspruch erfasst sind? 5. Teilt sie die Ansicht, dass die Weitergabe von Informationen, die nicht zu Umweltinformationen gehören und die Privatsphäre eines Bürgers tangieren, zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen gegenüber dem Empfänger dieser Information und ihr gegenüber nach sich ziehen kann? 6. Welche Kontrollmechanismen hat sie für die Weitergabe von Umweltinformationen etabliert? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Der gläserne Mensch – Umgang des Staatsministeriums mit Privatkorrespondenz des Herrn R. D. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5697 2 7. Wie bewertet der Ministerpräsident – unter Berücksichtigung des allgemeinen Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Vertraulichkeit ihrer Korrespondenz mit Behörden – dass das aus den Akten des Staatsministeriums stammende Schreiben des Herrn R. D. zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung gemacht wurde? 08. 09. 2014 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g Zur Begründung wird auf die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 4. September 2014 „Fan-Brief an Mappus entdeckt“ verwiesen. Durch die Kleine Anfrage soll am Fall des Herrn R. D. geklärt werden, wie das Staatsministerium mit dem grundsätzlich schutzwürdigen Vertrauen von Einzelpersonen in die Vertraulichkeit von Korrespondenz mit den Behörden umgeht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 Nr. I-3824.5 S21 UA II beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft die Berichterstattung in den Medien zu, wonach das Staatsministerium den Herren G. M. und D. R. unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) ein Schreiben des geschäftsführenden Gesellschafters der Firma P.M.D., Herrn R. D., weitergegeben haben soll, welches sich zuvor in den Akten des Staatsministeriums befand? Zu 1.: G. M. und D. R. erhielten gemäß der Umweltinformationsrichtlinie (RL 2003/ 4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen) in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz des Bundes vom 22. Dezember 2004 (UIG) und dem Landesumweltinformationsgesetz vom 7. März 2006 (LUIG) auf Antrag Zugang zu Umweltinformationen , die sich im Aktenbestand des Staatsministeriums befinden. 2. Welche rechtlichen Gründe sprechen dafür, dass das in Ziffer 1 genannte Schreiben unter die Tatbestandsvoraussetzung des UIG fällt? Zu 2.: Das genannte Schreiben ist nach den von der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 – Rs. C-321/96 – und BVerwG , Urteil vom 25. März 1999 – 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369) entwickelten Maßstäben unter den unbestimmten Rechtsbegriff „Umweltinformationen“ im Sinne von § 3 Absatz 1 LUIG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 UIG zu subsumieren, denn das Schreiben steht inhaltlich, sachlich und und zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten im Oktober 2010 in Stuttgart. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5697 3. Wurde Herr R. D. vor der Weitergabe des Schreibens vom Staatsministerium gemäß § 3 Absatz 1 Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) i. V. m. § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG angehört? Zu 3.: In den Akten des Staatsministeriums findet sich hierzu kein Hinweis. 4. Welche Pflichten haben nach ihrer Kenntnis die Empfänger von Informationen nach dem UIG, wenn erkennbar ist, dass diese Informationen nicht vom Auskunftsanspruch erfasst sind? 5. Teilt sie die Ansicht, dass die Weitergabe von Informationen, die nicht zu Umweltinformationen gehören und die Privatsphäre eines Bürgers tangieren, zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen gegenüber dem Empfänger dieser Information und ihr gegenüber nach sich ziehen kann? Zu 4. und 5.: Die Fragen 4. und 5. zielen auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen und nicht auf die Verschaffung von Informationen über Tatsachen aus der Sphäre der Landesregierung. 6. Welche Kontrollmechanismen hat sie für die Weitergabe von Umweltinformationen etabliert? 7. Wie bewertet der Ministerpräsident – unter Berücksichtigung des allgemeinen Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Vertraulichkeit ihrer Korrespon - denz mit Behörden – dass das aus den Akten des Staatsministeriums stammende Schreiben des Herrn R. D. zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung gemacht wurde? Zu 6. und 7.: Zweck des LUIG und des UIG (vgl. § 1 Absatz 1 UIG, § 1 Absatz 1 LUIG) ist den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. Für die Verbreitung der nach dem LUIG in Verbindung mit dem UIG jedermann öffentlich zugäng - lichen Umweltinformationen ist somit allein der jeweilige Einsichtnehmende verantwortlich . Murawski Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice