Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5699 09. 09. 2014 1Eingegangen: 09. 09. 2014 / Ausgegeben: 20. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist die Notruflenkung in Baden-Württemberg organisiert und welche Stellen beaufsichtigen sie? 2. In welchem Stadium befindet sich die Einführung der gemeindebezogenen Notruflenkung in Baden-Württemberg (mit zugrundeliegendem Zeitplan)? 3. Wie oft erreichten Notrufe in den Jahren 2011 bis 2013 in Baden-Württemberg nicht die örtlich zuständige Leitstelle, sondern eine andere Leitstelle? 4. Wie werden diese fehlgehenden Notrufe bearbeitet? 5. Wie groß sind die Verzögerungen, die durch die fehlgehenden Notrufe hervorgerufen werden? 6. Aus welchen Gründen kommt es zu diesen Fehlern und wie lassen sich diese vermeiden? 7. Inwieweit wird das Problem fehlgeleiteter Notrufe durch die gemeindebezogene Notruflenkung beseitigt? 8. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt sie zur Behebung des Problems fehlgehender Notrufe? 06. 08. 2014 Glück, Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Andreas Glück und Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Notruflenkung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5699 2 B e g r ü n d u n g Nach dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur für 2013 soll im Jahr 2014 die Umsetzung der gemeindegelenkten Notruflenkung starten. Angesichts der Bedeutung eines möglichst reibungslosen Funktionierens des Rettungswesens für die Bevölkerung ist die parlamentarische Beschäftigung mit dem Thema angezeigt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. September 2014 Nr. 4-0267.2/1 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Notruflenkung in Baden-Württemberg organisiert und welche Stellen beaufsichtigen sie? Zu 1.: Die Zuständigkeit für die Notruflenkung wie zum Beispiel die Festlegung der Notrufeinzugsbereiche in Baden-Württemberg für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 sowie die nationale Notrufnummer 110 liegt beim Innenministerium Baden-Württemberg. Es ist beabsichtigt, die Zuständigkeit für die Notrufnummer 110 zum Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei zu verlagern, um künftig dort die Belange der nationalen Notrufnummer 110 zu bearbeiten. 2. In welchem Stadium befindet sich die Einführung der gemeindebezogenen Notruflenkung in Baden-Württemberg (mit zugrundeliegendem Zeitplan)? Zu 2.: Die Einführung der gemeindebezogenen Notruflenkung für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 und die nationale Notrufnummer 110 steht kurz vor dem Abschluss . Gemäß Verfügung 24/2014 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 2. April 2014 müssen die Netzbetreiber ihre technischen Einrichtungen bis zum 30. September 2014 auf die gemeindebezogene Notruflenkung anpassen. Somit erfolgt spätes - tens ab dem 1. Oktober 2014 die gemeindebezogene Notruflenkung für Telefondiensteanbieter mit zeitgemäßer Technik. Eine Ausnahme besteht für Teilnehmervermittlungsstellen in Festnetzen mit ISDN-Technik. Diese werden die Notruf - lenkung technologiebedingt weiterhin ortsnetzbezogen durchführen. Nach Angaben der Deutschen Telekom AG plant sie die Abschaltung der ISDN-Technologie für Ende 2018. 3. Wie oft erreichten Notrufe in den Jahren 2011 bis 2013 in Baden-Württemberg nicht die örtlich zuständige Leitstelle, sondern eine andere Leitstelle? Zu 3.: Weder für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 noch für die nationale Notrufnummer 110 wurde für den angefragten Zeitraum der Jahre 2011 bis 2013 die Anzahl der nicht bei der zuständigen Leitstelle eingegangenen Notrufe erfasst. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5699 4. Wie werden diese fehlgehenden Notrufe bearbeitet? 5. Wie groß sind die Verzögerungen, die durch die fehlgehenden Notrufe hervorgerufen werden? Zu 4. und 5.: Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112, die eine nicht zuständige Leitstelle erreichen, sind gemäß § 4 Feuerwehrgesetz beziehungsweise § 6 Rettungsdienstgesetz unverzüglich an die zuständige Leitstelle weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt wegen der unterschiedlichen Einsatzleitsysteme bei den für die Entgegennahme der Notrufnummer 112 zuständigen Leitstellen in der Regel telefonisch. Für die nationale Notrufnummer 110 ist das Verfahren abhängig von der Örtlichkeit der tatsächlich zuständigen Notrufabfragestelle. Liegt diese in Baden-Württemberg , wird im Regelfall der Notruf angenommen und ein entsprechender Einsatz im landesweit einheitlichen und vernetzten Einsatzleitsystem der Polizei erstellt . Dieser wird dann unmittelbar der zuständigen polizeilichen Notrufabfragestelle elektronisch zugesandt. Liegt die tatsächlich zuständige Notrufabfragestelle für die nationale Notrufnummer 110 außerhalb von Baden-Württemberg, wird diese im Regelfall telefonisch informiert. Die zeitliche Verzögerung durch die Weiterleitung zur zuständigen Leitstelle wird weder für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 noch für die nationale Notrufnummer 110 statistisch erfasst. 6. Aus welchen Gründen kommt es zu diesen Fehlern und wie lassen sich diese vermeiden? 7. Inwieweit wird das Problem fehlgeleiteter Notrufe durch die gemeindebezogene Notruflenkung beseitigt? Zu 6. und 7.: Die bereits seit vielen Jahren bestehenden Unschärfen bei der Notruflenkung aus dem Festnetz sind durch die historisch gewachsenen, nicht immer mit den aktuellen Verwaltungsgrenzen übereinstimmenden Telefonnetzstrukturen und die eingesetzten Netztechnologien begründet. Bisherige Netztechnologien erlauben eine Notruflenkung nur auf der Basis von Ortsnetzbereichen und gegebenenfalls Anschlussbereichen. Diese können jeweils nur eindeutig einer einzigen Notrufabfragestelle zugeordnet werden. Eine Aufteilung eines Ortsnetzes oder eines Anschlussbereichs auf mehrere Notrufabfrage - stellen ist technisch nicht möglich. Beispielsweise werden Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112 aus dem Ortsnetz Sonnenbühl (07128) im Landkreis Reutlingen zur zuständigen Integrierten Leitstelle Reutlingen geleitet. Gleiches gilt jedoch auch für die unter derselben Ortsnetzkennzahl 07128 erreichbaren Telefonanschlüsse im Ortsteil Melchingen der Stadt Burladingen im Zollernalbkreis. Zuständig ist hier aber die Integrierte Leitstelle Zollernalbkreis. Dieser Zustand wird derzeit bundesweit durch die Umstellung der Notruflenkung von dem bisherigen ortsnetzbezogenen System auf ein auf Verwaltungsstrukturen basierendes System beseitigt. Auf die in der Antwort zur Frage 1 dargestellte Ausnahme für Vermittlungsstellen in ISDN-Technologie wird verwiesen. Daneben treten bei Notrufen aus Mobilfunknetzen ebenfalls technologiebedingte Unschärfen bei der Notruflenkung auf. Mobilfunkzellen sind einem bestimmten Notrufeinzugsbereich zugeordnet. Die tatsächliche Ausdehnung der Mobilfunkzelle entspricht aber nicht exakt den Gemeindegrenzen. Bei einem Notruf aus einem Randbereich der Zelle kann somit die Notruflenkung an die für die Zelle, aber nicht für den tatsächlichen Aufenthaltsort der notrufenden Person zuständige Leitstelle erfolgen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5699 4 Diese Örtlichkeiten und Grenzungenauigkeiten sind den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern in den Leitstellen bekannt und die entsprechenden Einsätze werden unverzüglich weitergegeben. Sie lassen sich nach unseren Erkenntnissen mit der derzeit verwandten Technik beziehungsweise mit der Umstellung auf die gemeindebezogene Notruflenkung nicht vermeiden. In wenigen Einzelfällen können darüber hinaus Routingeinträge bei den Mobilfunkanbietern nicht korrekt sein. Die Ursache hierfür sind Fehler im Zusammenhang mit der derzeitigen Umstellung der Mobilfunkzellen auf die gemeindebezogene Notruflenkung. Zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen. 8. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt sie zur Behebung des Problems fehlgehender Notrufe? Zu 8.: Die Umstellung der Notruflenkung läuft seit April 2014. Im Rahmen der Umstellung ist eine Erfassung eventuell noch fehlgeleiteter Notrufe vorgesehen. Ziel ist es, etwaige Fehler bei der Umstellung der Notruflenkung zu erkennen und zu beseitigen . Bei Erfordernis wird die Bundesnetzagentur zur weiteren Aufklärung und Beseitigung der Ursachen der Fehlleitung, wie zum Beispiel Korrektur einer Routingtabelle eines Telefondienstanbieters, eingebunden. Meldungen über fehlgeleitete Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112 werden zentral vom Innenministerium erfasst und bewertet. Die Leitstellen der Polizei Baden-Württemberg sind aufgefordert, jeden fehlgeleiteten Notruf der nationalen Notrufnummer 110 an das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei zu melden. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice