Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5740 18. 09. 2014 1Eingegangen: 18. 09. 2014 / Ausgegeben: 11. 12. 2014 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welches übergeordnete und ressortübergreifende Gesamtkonzept zur Verbraucherinformation und zum Verbraucherschutz verfolgt sie? 2. Welche Rolle misst sie in ihrem übergeordneten Gesamtkonzept zur Verbraucherinformation und zum Verbraucherschutz der Verbraucherkommission Baden -Württemberg bei? 3. In welchem Umfang hat sie zur Erarbeitung eines übergeordneten Verbraucherschutzpolitikkonzepts bisher externe Dienstleistungen herangezogen (Zahl der Aufträge und jeweiliges Kostenvolumen)? 4. In welcher Art und in welchem Umfang hat sie bisher „verbraucherpolitische Studien und Projekte“ (siehe Staatshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 08, Funktionskennziffer 522) in Auftrag gegeben (Auflistung von Projektaufträgen , Beauftragungszeitpunkten, Projektnehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 5. Inwieweit wurden verbraucherpolitische Studien und Projekte in den vergangenen drei Jahren auch unter anderen (auch ressortfremden) Haushaltstiteln finan - ziert (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projektnehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 6. In welchem konzeptionellen Zusammenhang stehen die unter Frage 4 und Frage 5 genannten Studien und Projekte jeweils mit dem o. g. übergeordneten Verbraucherschutzpolitikkonzept ? Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrechte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 2 7. Welches sind im Einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung genannten „landeseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten“, die sie zur Stärkung der Rechte und der Entscheidungsfreiheit im Sinne des Verbraucherschutzes nutzen will? 8. Inwieweit ist sie ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung nachgekommen , zur verbesserten Transparenz im Zweijahresrhythmus einen umfassenden Verbraucherschutzbericht vorzulegen? 9. Welche institutionellen und kommunikationsbezogenen Vorkehrungen hat sie getroffen, damit der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seine Rolle als Verbraucherschutzminister nicht zur Verbrauchslenkung einsetzt ? 10. Wie hoch sind die jährlichen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der beiden Webseiten www.verbraucherportal-bw.de und www.bondesrat.de? 11. Wie haben sich die Zugriffe auf diese beiden Webseiten jeweils hinsichtlich der Aufrufe (visits) und der Verweildauer (time per visit) in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entwickelt? 12. Welche konkrete Informationslücke zum Verbraucherschutz gedenkt sie mit der gesonderten Webseite www.bondesrat.de zu schließen? 13. Wie viele Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entfallen auf den nicht lebensmitteloder tierbezogenen (gesundheitlichen) Verbraucherschutz? 14. Welche verbraucherschutzpolitischen Themenbereiche decken die Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einzelnen ab? 15. Welche anderen Personalstellen im Geschäftsbereich der Landesregierung decken die gleichen Themenbereiche ab? 16. Wie viele Stellen entfallen auf die Spiegelreferate anderer Ressorts? 17. Inwieweit und ggf. mit welchen Maßnahmen hat sie die Rolle der Eichämter gestärkt? 18. Inwieweit unterstützt sie die zuständigen Stellen bei der Übernahme der neuen Überwachungsaufgabe im Finanzmarkt (§ 34 h Gewerbeordnung)? 19. Inwieweit unterstützt sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgabe im Rahmen des sogenannten Finanzmarktwächters (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15. Juni 2012)? 20. Was hat sie bisher für den Ausbau der Gesundheits- und Pflegeberatung getan? 21. Mit welchen Maßnahmen hat sie, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt , der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Euro-Info Verbraucher/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz jeweils ermöglicht, Rechtsverstößen von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten? 22. Wie hat sie bisher, auch unter Nutzung der Kompetenzen und vorhandenen Materialien der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den Ausbau der schulischen Verbraucherbildung vorangetrieben (z. B. Lehrerfortbildungen, Vortragsangebote oder Unterrichtsmaterialien)? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 23. Welche Kommunen, in denen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden -Württemberg ansässig sind, beteiligen sich an der Förderung der Verbraucherzentrale (Angabe der Kommunen mit den jeweiligen Beträgen in den Jahren 2011 bis 2014)? 24. Bis wann wird sie, wie in der grün-roten Koalitionsvereinbarung angekündigt, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale „mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen“? 25. Welche eigenen verbraucherschutzpolitischen Bundesratsinitiativen hat sie seit Amtsantritt im Jahr 2011 federführend auf den Weg gebracht? 18. 09. 2014 Dr. Rülke und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Landesregierung befindet sich im vierten Jahr ihrer Amtszeit. Die umfangreichen Ankündigungen der grün-roten Koalitionsvereinbarung zum Schutz und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher haben hohe Erwartungen geweckt . Die vorliegende Große Anfrage zielt daher darauf ab, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die ursprünglichen Zielsetzungen in Erinnerung zu rufen. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, ob das um das Verbraucherressort erweiterte Ministerium für Ländlichen Raum dem Anspruch gerecht wird, beim Querschnittsthema Verbraucherschutz die ressortübergreifende Koordination und Federführung zu übernehmen. Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Erfolge die grün-rote Landesregierung in den dem Ministerium für Ländlichen Raum ressortfremden Teilbereichen des Verbraucherschutzes verbuchen kann – etwa im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, dem Verbraucherschutz im Pflege- und Gesundheitswesen oder dem Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt. Überdies ist bislang nicht ersichtlich, wie die grün-rote Landesregierung die von der Fraktion GRÜNE in der Vergangenheit wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer Gesamtkonzeption zur Verbraucherschutzpolitik in konkretes Regierungshandeln zu übersetzen gedenkt. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 1. Dezember 2014 Nr. III-4281.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 Nr. Z(37)-0141.5/433F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren und dem Justizministerium im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welches übergeordnete und ressortübergreifende Gesamtkonzept zur Verbraucherinformation und zum Verbraucherschutz verfolgt sie? Zu 1.: Verbraucherpolitische Fragestellungen ergeben sich in einer Vielzahl von Politikfeldern (wie der Wirtschafts-, Ernährungs-, Finanz-, Telekommunikations-, Gesundheits- und Umweltpolitik). Zudem muss die Verbraucherpolitik auf unterschiedliche Instrumente zurückgreifen, die von verschiedenen Ressorts verantwortet werden – wie die Bildungspolitik oder die Finanzaufsicht. Dem für die Verbraucherpolitik in Baden-Württemberg federführend zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) obliegt insbesondere die Aufgabe der Umsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Land und dem Anstoßen oder dem Unterstützen von Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene insbesondere im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz (siehe auch Frage 25). Weitere Ressorts sind im Rahmen der Ziele des Koalitionsvertrages mit eingebunden. Das Motto „Wir machen die Verbraucher stark“ fasst zusammen, wie sich die Landesregierung eine an den Bedürfnissen der baden-württembergischen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtete Verbraucherpolitik vorstellt. Als Leitmotiv dient dabei die Stärkung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft und in den Staat: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf Angebotssicherheit und -qualität, auf den Schutz ihrer Verbraucherrechte , aber auch auf ihre eigenen Fähigkeiten vertrauen können. Die Landesregierung beschränkt sich dabei nicht nur auf den „Schutz“ von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern unterstützt sie durch Verbraucherinformationen bei eigenständigen und selbstbewussten Konsumentscheidungen. Die Landesregierung stellt damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden -Württemberg ins Zentrum ihrer verbraucherpolitischen Aktivitäten. Sie werden dabei unterstützt, sich souverän und informiert in Märkten zu bewegen und durch ihr Kaufverhalten Märkte aktiv mitzugestalten. Außerdem sollen auch so - zial schwächere Verbraucherinnen und Verbraucher nicht übervorteilt werden. Um diesem Ziel einer verbraucherfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaftsordnung näher zu kommen, setzt die baden-württembergische Verbraucherpolitik Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern. Verbraucherpolitik lebensnäher ausrichten Damit Maßnahmen zum Schutz oder zur Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher auch ihre Wirkung entfalten können, müssen sie ankommen. Hierzu sind Erkenntnisse darüber erforderlich, welche unterschiedlichen Informationsund Entscheidungstypen von Verbrauchern es gibt. So bereitet beispielsweise das vom Land geförderte Forschungszentrum Verbraucher , Markt und Politik an der Zeppelin Universität wichtige Ergebnisse der Forschung über Verhaltens- und Entscheidungsmuster von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, die die Landesverbraucherpolitik in die Ausgestaltung eines realistischen Verbraucherbildes einfließen lässt. Aufbauend auf einem differenzierten Verbraucherleitbild können somit unterschiedlichen Verbrauchergruppen – wie Kindern, junge Erwachsenen, Senioren, nicht-Muttersprachlern, bildungs - 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 armen Menschen und einkommensschwachen Haushalten – noch stärker als bislang an ihre Bedürfnisse angepasste Angebote gemacht werden (Beispiele: Landesinitiative Bewusste Kinderernährung, Veranstaltungsreihe Verbraucher 60+). Verbraucherrechte effektiver und effizienter durchsetzen Die individuelle, die kollektive (private) sowie die behördliche Rechtsdurchsetzung werden durch die Verbesserung der amtlichen Überwachung im gesundheitlichen Verbraucherschutz und durch den Ausbau der kollektiven Klagerechte der Verbraucherorganisationen gestärkt. Hierzu hat sich die Landesregierung beispielsweise dafür eingesetzt, dass zukünftig auch das Datenschutzrecht als Verbraucherschutzrecht angesehen wird und dass die gesetzlichen Anforderungen an die Erhebung von Gewinnabschöpfungsklagen gegen Unternehmen, die wettbewerbs - und kartellrechtswidrig agieren, erleichtert werden. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung für den Ausbau außergerichtlicher Schlichtungsange - bote ein. Mit dem Ausbau und der Förderung des Online-Schlichters hat sie hierzu in den vergangenen Jahren Maßstäbe für solche Angebote gesetzt. Fähigkeiten und Wissen für einen eigenverantwortlichen Konsum vermitteln Das verbraucherpolitische Konzept der Landesregierung zielt u. a. darauf ab, die Konsum- und Alltagskompetenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen . Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich eigenverantwortlich auf Märkten bewegen und Risiken einschätzen können, sie sollen wissen, wo sie Hilfe und Informationen erhalten können und was ihre Rechte und Pflichten sind. Dies betrifft auch Kinder, Jugendliche, Senioren, nicht-Muttersprachler und Geringverdiener . Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Landesregierung mit der Verankerung der Leitperspektive Verbraucherbildung als eine von sechs Leitperspektiven (von der ersten Klasse bis zur allgemeinen Hochschulreife) in den Bildungsplänen 2016 für die Schulen in Baden-Württemberg ressortübergreifend sicher, dass Schülerinnen und Schüler zukünftig noch bessere Konsum- und Alltagskompetenzen im Rahmen ihrer schulischen Bildung erwerben können. Schon bisher sind die Themenbereiche der Verbraucherbildung in den Bildungsplänen berücksichtigt und Gegenstand der Lehrerbildung (siehe auch Frage 22). Das Verbraucherschutz - und das Kultusministerium werden die Lehreraus- und -fortbildung etwa durch Kooperationsprojekte der Pädagogischen Hochschulen oder der Staatlichen Seminare für Didaktik und Schulentwicklung mit den Verbraucherorganisationen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung weiter intensivieren. Außerdem gewährleistet die Landesregierung, dass die Konsumkompetenzen besonders schutzwürdiger Verbraucherinnen und Verbraucher (wie Kinder und Jugendliche oder ältere Personen) und bildungsferner Schichten durch gezielte Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen erhöht werden. Mit Kampagnen zu ausgewählten Themen und für ausgewählte Zielgruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher auch außerhalb der schulischen Bildungsangebote erreicht. Hierzu zählen beispielsweise Informationsveranstaltungen wie der Verbrauchertag Baden-Württemberg zu aktuellen Schwerpunktthemen („Sicherer Umgang mit digitalen Medien“ oder „Urheberrecht“), die ressortübergreifende Unterstützung des Kooperationsprojekts der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. mit den regionalen Energie- und Klimaagenturen zur Energieberatung (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) oder der ressortübergreifende Seniorenkongress zum Thema Pflege (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren). Darüber hinaus sorgt die Landesregierung durch ein cross - mediales Informationsangebot (Printmaterialien, Internetauftritte, soziale Netzwerke ) dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über wesentliche Veränderungen im Verbraucherrecht und über neue Chancen (etwa Tipps zu Nutzereinstellungen bei sozialen Netzwerken oder bei ungerechtfertigten Abmahnungen) und Herausforderungen (Beispiele: Warnungen im Lebensmittelbereich, Sicherheitsrisiken im Netz) informiert werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 6 Anbieterunabhängige Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher ausbauen Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv nach Unterstützung bei Konsum - entscheidungen suchen oder wenn sie Probleme mit einem Anbieter haben, sollen sie ein ausreichend großes Angebot an kompetenter und befähigender Beratung und Information finden. Ziel der Landesregierung ist es, eine flächendeckende anbieterunabhängige Verbraucherberatung für die Bürgerinnen und Bürger in Baden -Württemberg durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (VZ BW) sowie eine grenzüberschreitende Verbraucherberatung an der Grenze nach Frankreich durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) zu gewährleisten. Hierzu hat die Landesregierung die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bereits deutlich erhöht und wird sie auch in den Jahren 2015 und 2016 noch einmal erheblich ausbauen (siehe auch Frage 24). Damit sollen insbesondere die Ausstattung der unabhängigen Verbraucherberatungsstellen verbessert und deren Anzahl erhöht werden. Bei diesem Ausbau strebt die Landesregierung eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen an, für die eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Baden -Württemberg e. V. ein positiver Standortfaktor wäre. Außerdem wird die Landesregierung mit der institutionellen Förderung des ZEV den grenzüberschreitenden und europäischen Verbraucherschutz weiter stärken. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Qualität von Informations -Intermediären (z. B. Testorganisationen, Verbraucherverbände, Preisund Tarifvergleichsportale, Finanzberater etc.) verbessert wird. Deren Angebote spielen eine wichtige Rolle bei der Informationsaufbereitung, Gewichtung und Filterung. Die Landesregierung unterstützt beispielsweise die Einführung von Qualitätskriterien und Mindeststandards für Preis- und Vergleichsportale auf nationaler und europäischer Ebene. Überdies setzt sie sich für den Ausbau der unabhängigen Honorarberatung im Finanzdienstleistungsbereich ein. Verbraucherrechte weiterentwickeln Die Verbraucherpolitik des Landes zielt u. a. auch darauf ab, die Marktbeobachtung gerade im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, in dem es bislang nur wenige behördliche Überwachungsstrukturen gibt, zu verbessern. Je früher und je besser klar wird, in welchen Bereichen sich neue Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher abzeichnen und welche Folgen diese haben können, desto effektiver können verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden . Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. kommt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und ihrem Bundesverband in diesem Zusammenhang eine wichtige Sensorfunktion zu. Denn sie sind täglich im direkten Dialog mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie wissen, welche Erfahrungen Verbraucherinnen und Verbraucher machen und vor welchen Herausforderungen sie stehen. Die Landesregierung hat daher schon frühzeitig die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. dabei unterstützt, an dem auf Bundesebene initiierten Marktwächterkonzept mitzuwirken (siehe auch Frage 19). Auch die Einführung von qualifizierten Beschwerderechten der Verbraucherorganisationen gegenüber staatlichen Aufsichtsorganen sowie von neuen Klagerechten im Bereich des Datenschutzes wird von der Landesregierung unterstützt. Schließlich setzt sich die Landesregierung auch dafür ein, die Regulierungsqualität zu verbessern. Hierfür wird eine neue Kultur in der Gesetzgebung benötigt. Diese muss viel stärker als bisher empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. So werden bereits im Gesetzgebungsprozess Hinweise darauf benötigt, welche Auswirkungen die Regelungen haben könnten und ob die Ziele auch mit einem angemessenen Aufwand erreicht werden können. Gleichzeitig sollten Regelungen im Nachhinein hinsichtlich ihrer Zielerreichung überprüft und ggf. nachgesteuert werden. Baden-Württemberg verfügt hier über zwei weitere Einrichtungen, die Anhaltspunkte für Veränderungen im Markt und bei den Verbrauchererwartungen und -bedürfnissen liefern und eine neue Evidenzkultur in Baden-Württemberg unterstützen können: die Verbraucherkommission Baden-Württemberg (siehe auch 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Frage 2) und das Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik an der Zeppelin Universität, deren Aktivitäten das Land weiter fördern wird. Über die Mitwirkungsrechte in der europäischen und nationalen Gesetzgebung wird sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dafür einsetzen, Verbraucherschutzrechte weiterzuentwickeln. Hierfür werden Stel - lungnahmen verfasst und Initiativen im Bundesrat und bei der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des Bundes eingebracht, Studien und Gutachten in Auftrag gegeben sowie politische Veranstaltungen durchgeführt. Insbesondere gilt es bei bi- und multilateralen Abkommen der Europäischen Union (wie etwa im Zuge der Verhandlungen um ein Transatlantisches Freihandelsabkommen [TTIP]), europäische und deutsche Verbraucherschutzstandards zu wahren. 2. Welche Rolle misst sie in ihrem übergeordneten Gesamtkonzept zur Verbraucherinformation und zum Verbraucherschutz der Verbraucherkommission Baden -Württemberg bei? Zu 2.: Die Verbraucherkommission hat als ehrenamtlich tätiges Gremium den Auftrag, die Landesregierung in verbraucherpolitischen Fragen zu beraten und Handlungsempfehlungen für die Politik zu entwickeln. Sie trägt zur Vertiefung des Verständnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie der staatlichen Verwaltung bei. Sie legt ihre Themen selbst fest und ist damit ein unabhängiger Gradmesser alltäglicher Handlungsfelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise zeigt sie die Ursachen für viele Verbraucherprobleme auf. Ihre Empfehlungen finden Berücksichtigung bei den verbraucherpolitischen Entscheidungen der Landes - regierung und fließen in politische Vorhaben ein. Über die Geschäftsstelle, die beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz angesiedelt ist, ist der fachliche Austausch mit den Ministerien, der Verwaltung und anderen Organisationen sichergestellt. So nahm die Landesregierung beispielsweise beim Thema Nanotechnologie die Empfehlungen der Verbraucherkommission (http://www.verbraucherkommission.de/ servlet/PB/show/2921737/ Nanotechnologien%20in%20Lebensmitteln_Verbraucherkommission_ 01-12-2011.pdf) auf und setzte sich bei der Verbraucherschutzministerkonferenz, im Bundesrat, bei der Europäischen Kommission und bei Europaparlamentariern für die Einführung eines Produktregisters für Nanomaterialien ein, das für alle Verbraucher - innen und Verbraucher zugänglich sein sollte. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betreibt außerdem seit 2008 den Nano-Dialog. Darunter fallen Konferenzen, jährliche Expertenrunden und eine intensive Verbraucherforschung im Bereich Nanomaterialien. Es betreibt außerdem das Nanoportal Baden-Württemberg (http://www.nanoportalbw .de/pb/,Lde/55726.html) und führt aktuell einen Marktcheck für Nanoprodukte durch. Auch beim digitalen Verbraucherschutz arbeitet die Landesregierung mit der Verbraucherkommission eng zusammen. Der Verbraucherschutzpreis Baden-Württemberg wurde bereits zum zweiten Mal für herausragende Schulprojekte zum Thema „Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt“ vergeben und gemeinsam mit der Verbraucherkommission, dem Verbraucherministerium und dem Kultusministerium ausgelobt. Die Projekte reichen vom Datenschutz in sozialen Netzwerken über rechtliche Regelungen beim Download von Musik, bei Handyverträgen und der Nutzung von Apps mit Smartphones und Tablets bis hin zu Kostenfallen im Internet oder bei SMS-Abos. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 8 3. In welchem Umfang hat sie zur Erarbeitung eines übergeordneten Verbraucherschutzpolitikkonzepts bisher externe Dienstleistungen herangezogen (Zahl der Aufträge und jeweiliges Kostenvolumen)? Zu 3.: Zur Unterstützung bei der Erarbeitung einer verbraucherpolitischen Strategie wurde bisher ein Dienstleister mit einem Auftragsvolumen von 31.951,50 Euro in Anspruch genommen. 4. In welcher Art und in welchem Umfang hat sie bisher „verbraucherpolitische Studien und Projekte“ (siehe Staatshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 08, Funktionskennziffer 522) in Auftrag gegeben (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projektnehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 5. Inwieweit wurden verbraucherpolitische Studien und Projekte in den vergangenen drei Jahren auch unter anderen (auch ressortfremden) Haushaltstiteln finanziert (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projekt - nehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 6. In welchem konzeptionellen Zusammenhang stehen die unter Frage 4 und Frage 5 genannten Studien und Projekte jeweils mit dem o. g. übergeordneten Verbraucherschutzpolitikkonzept ? Zu 4., 5. und 6.: Die Landesregierung hat folgende verbraucherpolitischen Studien und Projekte in Auftrag gegeben, die aus Kapitel 0803 Titelgruppe 75 finanziert wurden. Verbrauchermonitor In 2013 hat die Landesregierung (nach 2010 und 2012) zum dritten Mal gemeinsam mit Bayern eine repräsentative Verbraucherumfrage (Verbrauchermonitor 2013) durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchführen lassen. Schwerpunktthema war der Bereich Energie. Die Ergebnisse sind unter http:// www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2952576_l1/index.html abrufbar. Ziel des Verbrauchermonitors ist es, bessere Informationen über Bedürfnisse, Vorlieben, Befürchtungen und Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bekommen. Die verbraucherpolitischen Maßnahmen der Landesregierung können so noch zielgerichteter ausgerichtet werden. Verbraucherpolitische Maßnahmen an empirischen Daten zu orientieren, entspricht einer modernen Verbraucherpolitik und spiegelt die Politik des „Gehört-Werdens“ wider. Die Kosten beliefen sich in 2012 auf 29.036 Euro, in 2013 auf 35.105 Euro. Online-Schlichter Die auf den Onlinehandel spezialisierte Schlichtungsstelle der „Online-Schlichter “ vermittelt neutral zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Streitig - keiten, die sich aufgrund eines online geschlossenen Vertrages ergeben. Der „Online-Schlichter“ wurde 2009 beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtet. Ziele des Pilotprojekts waren die kontinuierliche Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs auf das gesamte Bundesgebiet mit Anschubfinanzierung durch weitere Bundesländer und die Gewinnung von För - derern aus der Wirtschaft. Langfristig sollte sich der „Online-Schlichter“ allein aus Beiträgen der Wirtschaft finanzieren. Durch die zwischenzeitliche Aufnahme von weiteren Projektpartnern, wie den Bundesländern Hessen, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz, sowie den Unternehmen Trusted Shops, DEVK Rechtsschutzversicherung und dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland, wurde der „Online-Schlichter“ auf dem Weg zu diesen angestrebten Zielen stetig ausgebaut. Die relativ konstante Erfolgsquote des „Online-Schlichters“ liegt bei ca. 70 % und 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 1½ Monaten. Der „Online-Schlichter “ wurde im Jahre 2012 mit 27.044,61 Euro, im Jahr 2013 mit 24.843,35 Euro und im Jahre 2014 mit 22.000 Euro durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Kampagne Verbraucher 60+ 2014 führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz innerhalb der langfristig angelegten Kampagne Verbraucher 60+ in interessierten Landkreisen regionale Verbraucherkonferenzen zum Thema „Energie und Kosten sparen“ durch. Die regionalen Veranstaltungen werden in Kooperation mit der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband), dem Landesseniorenrat e. V. und in enger Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., den Kreisseniorenräten und weiteren Partnern (z. B. Regionalen Energie - und Klimaagenturen) durchgeführt. Für die Kampagne Verbraucher 60+ wurden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von 40.500 Euro bewilligt. In den Jahren 2012 und 2013 wurden 8 Konferenzen zum Thema „Sicher im Internet“ in Offenburg, Albstadt, Buchen, Rottweil, Heidenheim, Pforzheim, Ladenburg und Sinsheim durchgeführt. Dafür wurden vom Ministe - rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz insgesamt Fördermittel in Höhe von 45.065,57 Euro bewilligt. Durch die Kooperation mit dem nordrheinwestfälischen Verbraucherschutzminis - terium konnten bei der Konzeptionierung der Veranstaltungsreihe Kosten eingespart werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Drucksache 15/5563 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwiesen. Nano-Dialog Baden-Württemberg und Nano-Portal Baden-Württemberg Bereits seit dem Jahr 2009 führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz u. a. auf Anregung der Verbraucherkommission den Nano-Dialog Baden-Württemberg durch. Der Fokus richtet sich hierbei explizit auf die Verbraucherperspektive der Nanotechnologie. Im Rahmen des Nano-Dialogs haben bisher drei Expertenworkshops in den Jahren 2009, 2010 und 2013 sowie ein Verbraucherkongress im Dezember 2012 stattgefunden. Seit Ende 2012 steht mit dem Nano-Portal Baden-Württemberg „Nanotechnologien im Alltag“ ein umfangreiches und dialogorientiertes Internetangebot für Interessierte im gesamten deutschsprachigen Raum zur Verfügung. Es finden sich Informationen zu Grundlagen, Forschung, Anwendungen im Konsumbereich, Sicherheit und Recht. Das NanoPortal bietet den Nutzern außerdem die Möglichkeit, über ein Kontaktformular oder über die Kommentarfunktion Fragen zu stellen. Die Antworten stehen in der Rubrik „Sie fragen – wir antworten“ für alle Interessierten zur Verfügung. Anschauliche Bildreportagen, eine umfangreiche Linksammlung, ein Glossar und FAQs (häufig gestellte Fragen) runden das Angebot ab. Für die administrative und inhaltliche Betreuung des Nano-Portals Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2014 Haushaltsmittel in Höhe von rund 25.200,00 Euro bereitgestellt. Im Jahr 2013 wurden 25.168,50 Euro und im Jahr 2012 wurden 18.296,25 Euro aufgewendet. Binnenmarktstudie Energie (Kooperation mit E-Control Österreich) Im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums und der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control hat das Bremer Energie institut im Zeitraum von März 2011 bis April 2012 eine Studie mit dem Titel „Europäischer Energiebinnenmarkt für Endkunden – Chancen und Hemmnisse für grenz - überschreitenden Handel zwischen Deutschland und Österreich“ erarbeitet. Es wurde insbesondere der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Verbraucherinnen und Verbraucher am Beispiel Strom von einem europäischen Energiebinnenmarkt profitieren können. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellte die Ergebnisse der Studie am 16. Mai 2012 in Brüssel Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 10 Die wichtigsten Ergebnisse und politischen Forderungen Baden-Württembergs wurden von der EU-Kommission aufgegriffen und in die Agenda der Kommis - sion „Getting to 2014 – The completion of the EU internal energy market“ übernommen . Die Kosten für die Studie betrugen in den Haushaltsjahren 2011/2012 insgesamt rund 51.000 Euro und wurden jeweils hälftig vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und E-Control übernommen. IEKK Maßnahme M 37 (Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) In einer zukünftigen und durch erneuerbare Erzeugung geprägten Energieversorgung können Verbraucherinnen und Verbraucher eine neue, aktive und flexible Rolle einnehmen. Die politischen Ziele hierzu wurden im Integrierten Energieund Klimakonzept Baden-Württemberg (IEKK) in Maßnahme M 37 beschrieben. Um die Potenziale für die Flexibilisierung und für mehr Energieeffizienz beschreiben und quantifizieren zu können, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Anfang 2014 eine wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Der flexible Verbraucher – Potenziale zur Lastverlagerung im Haushaltsbereich“ beim Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie werden Ende 2014 erwartet und sollen gegebenenfalls weiter vertieft werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhoffen sich daraus Hinweise auf die zukünftige Gestaltung möglicher Anreize für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und politischen Handlungsfelder. Die Kosten für die Studie, die Ende 2014 abgeschlossen sein wird, werden sich voraussichtlich auf insgesamt rund 59.800 Euro belaufen und werden jeweils hälftig vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft übernommen. Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein Das INTERREG IV-Projekt „Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein“ (Projektzeitraum Juli 2012 bis Juni 2015) des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. wird unter anderem vom Ministerium für Ländlichen Raum gefördert (in 2012 [unter dem Kap. 0802 Tit. Gr. 93] mit 7.000 Euro, in 2013 mit 14.335,59 Euro und in 2014 mit 14.400 Euro [jeweils unter Kap. 0803 Tit. Gr. 75]). Insgesamt hat das Projekt ein Gesamtbudget von 282.000 Euro, von dem die Europäische Union 50 % trägt. Neben dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beteiligen sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie weitere Partner wie der Eurodistrikt Strasbourg-Orte - nau, das Deutsch-Französische Jugendwerk und der Projektträger (Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.) selbst an der Finanzierung. Ziel des Projekts ist, Jugendliche über ihre Rechte als Verbraucher in Europa zu informieren, den Umgang mit neuen Medien zu fördern, sie für nachhaltigen Konsum zu sensibilisieren und sie zu sprachkompetentem Handeln als mündige europäische Verbraucher über die Grenzen hinweg zu motivieren. Dazu wurden zwischen Januar 2013 und September 2014 110 zweisprachige Schulbesuche unter Leitung eines deutsch-französischen Tandems durchgeführt. Studie zu Protokollen bei der Finanzanlageberatung (Kooperation mit dem Sparkassenverband Baden-Württemberg und dem Genossenschaftsverband BadenWürttemberg ) Im Mai 2012 beauftragte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Herrn Professor Dr. Andreas Oehler (Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre , insbesondere Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg) mit der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Anbieter- und verbrauchergerechten Beratung und Information im Bereich der Finanzdienstleistungen. Von den Gesamtkosten des Projekts übernahm das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 36.296,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg und der Baden-Württembergische Genossen- 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 schaftsverband beteiligen sich mit jeweils 5.000,00 Euro an dem Projekt. Die Studie wurde im August 2012 abgeschlossen. Wesentliches Ergebnis der Studie waren konkrete Vorschläge für eine Standardisierung der für Finanzdienstleistungsunternehmen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation von Anlageberatungsgesprächen mit Privatkunden in Form von Muster-Beratungsprotokollen. Die Ergebnisse der Studie fanden unter anderem Eingang in die im Juni 2014 von der Bundesregierung veröffentlichte Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage - und Versicherungsbereich. Internet Gütesiegel Mit der Studie zu Internet-Gütesiegeln, die das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Deutschland und Europa erstellt hat, wurde die Praxis - tauglichkeit bestimmter im Internet verwendeter Gütesiegel geprüft. Verbraucher - innen und Verbrauchern wurde ein Überblick hinsichtlich solcher Siegel ermöglicht . Zweck der Studie war dabei die Identifizierung von bekannten und seriösen Gütesiegeln für den Online-Handel. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz förderte das Projekt Internet Gütesiegel in Deutschland und der EU im Jahre 2011 mit 11.150 Euro. Projekte zum Nachhaltigen Konsum Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes führte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zwei Projekte zum Thema Nachhaltiger Konsum durch. Das gemeinsame Projekt „Nachhaltiger Konsum im Alltag – Umsetzung in der Erwachsenenbildung“ des MLR und der Umweltakademie hatte zum Ziel, die Träger und Multiplikatoren der Erwachsenenbildung anzusprechen. Mit dem Projekt wurden Informationen und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Konsumverhalten in bestehende Strukturen der Erwachsenenbildung hineingetragen und zahlreiche Netzwerke zwischen unterschiedlichen gesellschaft - lichen Akteuren geschaffen. Das zweite Projekt „fairkaufen“ richtete sich an Kinder und Jugendliche. Ein im Rahmen des Projekts durchgeführter Ideenwett - bewerb hatte zum Ziel, Kinder und Jugendliche für bewusste Konsumentscheidungen zu sensibilisieren und sich für ein nachhaltiges Kaufverhalten einzusetzen . Gesucht wurden innovative Konzepte zur Verbreitung nachhaltiger Produkte. Die Projekte wurden 2012 mit 50.000 Euro, 2013 mit 25.083 Euro aus Kapitel 0803 Titelgruppe 75 gefördert. Für 2014 sind 5.000 Euro veranschlagt. 7. Welches sind im Einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung genannten „landeseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten“, die sie zur Stärkung der Rechte und der Entscheidungsfreiheit im Sinne des Verbraucherschutzes nutzen will? Zu 7.: Zu den landeseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten zählen insbesondere die Beteiligung der Landesregierung bei der Rechtsetzung und die Stärkung von Akteuren des Verbraucherschutzes. Im Rahmen der Beteiligung bei der Rechtsetzung, setzt sich die Landesregierung durch frühzeitige fachliche Stellung - nahmen zu Gesetzesentwürfen und durch Anträge im Bundesrat für eine an den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher orientierte Ausgestaltung der künftigen Gesetzestexte ein (siehe auch Frage 25). Die Stärkung der Akteure des Verbraucherschutzes wird in erster Linie durch die Erhöhung der finanziellen Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (siehe auch Frage 24) und die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. erreicht. Aber auch der ständige fachliche Austausch sowie gemeinsame Veranstaltungen der Landesregierung mit den Akteuren des Verbraucherschutzes (beispielsweise gemeinsame Diskussionsveranstaltung zum Urheberrecht mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. in Berlin oder Veranstaltungsreihe Verbraucher 60+ mit dem Bundesverband der Verbraucherinitiativen e. V. Berlin unter Beteiligung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.) sorgen für einen entsprechenden Rückhalt der Landesregierung in den verbraucherpolitischen Diskussionen und ihrer verbraucherpolitischen Aktivitäten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 12 Zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt die Landesregierung zu einer Vielzahl verbraucherrelevanter Themen Informationen in den verschiedensten Medien bereit. Neben Flyern stehen Verbraucher - innen und Verbrauchern das Verbraucherportal, der Facebook-Auftritt „VerbraucherBW “ sowie www.bondesrat.de zur Verfügung. Durch das „Projekt nachhaltiger Konsum“ oder das Nanoportal, haben sie die Möglichkeit, sich im Dialog mit Expertinnen und Experten auszutauschen und zu beteiligen. Auch regelmäßig stattfindende regionale Veranstaltungen wie „Verbraucher60+“ und der Verbrauchertag Baden-Württemberg vertiefen ausgewählte Themen des Verbraucherschutzes mit direkter Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher. In der Verbraucherbildung werden mit der Einführung der „Leitperspektive Verbraucherbildung “ in die Bildungspläne an allgemein bildenden Schulen landes - eigene Handlungsmöglichkeiten genutzt, um die Entwicklung eines selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Verbraucherverhaltens insbesondere junger Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen (siehe auch Frage 22). Eine starke und effektive Marktüberwachung in Baden-Württemberg sichert den fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Sie dient darüber hinaus dem Schutz der heimischen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen. Um die Herausforderungen und neuen Entwicklungen in der Marktüberwachung bewältigen zu können, hat die Landesregierung ein Marktüberwachungskonzept verabschiedet, das alle von Marktüberwachungsaufgaben betroffenen Non-FoodBereiche umfasst. Das Konzept umfasst mehrere Stufen. Zum 1. Januar 2014 wurden Marktüber - wachungsaufgaben aus verschiedenen Ressortbereichen, für die im Land die vier Regierungspräsidien zuständig waren, bei dem Vor-Ort-Regierungspräsidium Tübingen gebündelt. Zum 1. Januar 2015 wird die Hochzonung der Marktüberwachungsaufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, für die bisher die unteren Verwaltungsbehörden zuständig waren, zum Regierungspräsidium Tübingen folgen. Weiterhin hat der Ministerrat der künftigen Wahrnehmung der seither bei den unteren Verwaltungsbehörden angesiedelten Aufgaben der Überwachung der Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mittel und von Tabak durch das Vor-Ort-Präsidium im Grundsatz zugestimmt, wenn eine für das Land wirtschaftlichere, finanziell nachhaltige und mindestens haushaltsneutrale Realisierung möglich ist. Ein Umsetzungskonzept wird erarbeitet . Mit der Bündelung der Marktüberwachungsaufgaben beim Vor-Ort-Regierungspräsidium Tübingen werden insbesondere Synergien genutzt, Verwaltungs - abläufe vereinfacht und Koordinierungsaufgaben durch Aufgabenbündelung gestrafft . Zu weiteren grundsätzlichen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten wird auch auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 8. Inwieweit ist sie ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung nachgekommen , zur verbesserten Transparenz im Zweijahresrhythmus einen umfassenden Verbraucherschutzbericht vorzulegen? Zu 8.: Die Landesregierung hat im August 2011 das Verbraucher-Journal 2010/2011 vorgelegt. Es enthält ausgewählte aktuelle Beispiele der Jahre 2010 und 2011 aus dem gesundheitlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und technischer Verbraucherschutz sowie aus der Ernährung. Durch die Beiträge aus acht Fachministerien erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Überblick, was von Seiten des Landes für ihren Schutz als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu ihrer Information und Bildung getan wird. Institutionen, mit denen das MLR kooperiert, stellen außerdem aktuelle Schwerpunkte ihrer Arbeit vor: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl sowie die Verbraucherkommission Baden-Württemberg . Ein Serviceteil mit Ansprechpartnern und Experten aus der öffentlichen Verwaltung, Forschungsinstitutionen und Verbraucherorganisationen sowie Links 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 und Kontaktadressen in jedem Fachbeitrag liefern dem Leser weiterführende Informationen . Die Beiträge spiegeln wesentliche Bausteine der baden-württembergischen Verbraucherpolitik wider, einerseits den Verbraucherschutz, andererseits die Verbraucherinformationen und die Verbraucherbildung als Voraussetzung für eigenverantwortliches Handeln. Der Verbraucherpolitische Bericht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für den Zeitraum der Jahre 2012 bis Anfang 2014 wird noch im Jahr 2014 vorgelegt werden. Ende des Jahres 2015/Anfang des Jahres 2016 ist beabsichtigt, den Verbraucherpolitischen Bericht für den Zeitraum Anfang 2014 bis Ende 2015 vorzulegen. 9. Welche institutionellen und kommunikationsbezogenen Vorkehrungen hat sie getroffen, damit der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seine Rolle als Verbraucherschutzminister nicht zur Verbrauchslenkung einsetzt? Zu 9.: Keine. Nach Auffassung der Landesregierung kommt dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nicht die Rolle der Verbrauchslenkung zu. Vielmehr setzt er neben dem Schutzgedanken darauf, mit einem zielgruppenspezifischen Informations-, Bildungs- und Beratungsangebot (z. B. durch die vom Land geförderte Verbraucherzentrale) zu ausgewählten Themen die Konsumkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, damit sie eigenverantwortlich und möglichst souverän ihre Konsumentscheidung treffen können. Mit diesen Maßnahmen soll das bereits erwähnte Vertrauen (siehe auch Frage 1) in die eigene Urteilsfähigkeit und Kompetenz gestärkt werden. 10. Wie hoch sind die jährlichen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der beiden Webseiten www.verbraucherportal-bw.de und www.bondesrat.de? Zu 10.: Der Personalbedarf für die Betreuung des Verbraucherportals Baden-Württemberg beläuft sich auf etwa 0,1 Planstellen des gehobenen Dienstes. Die Sachkos - ten für den laufenden Betrieb (Support, Hosting und Traffic) und die Weiterentwicklung des Verbraucherportals Baden-Württemberg umfassen auch die Betriebskosten für das Nanoportal Baden-Württemberg (www.nanoportal-bw.de) und die Homepage der Verbraucherkommission Baden-Württemberg (www. verbraucherkommission.de), da die genannten Auftritte im Hinblick auf die Minimierung der Kosten durch den Dienstleister im Verbund berechnet werden. Insgesamt liegen diese bei etwa 15.000 Euro pro Jahr. Die Seite www.bondesrat.de ist Bestandteil der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und der Verbraucherinformation des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz . Die Kosten für die Domain sowie das Hosting liegen bei 1.805,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr. Der Zeitaufwand wird nicht getrennt erfasst . 11. Wie haben sich die Zugriffe auf diese beiden Webseiten jeweils hinsichtlich der Aufrufe (visits) und der Verweildauer (time per visit) in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entwickelt? Zu 11.: Die Zahlen der Zugriffe auf das Verbraucherportal umfassen aus technischen Gründen auch die Homepage der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, bis Ende 2013 auch das Online-Handbuch „Verbraucherrechte im Internet“ sowie 2011 auch das Ernährungsportal Baden-Württemberg. Die Zahlen der Zugriffe entwickelten sich nach oben. Im Jahr 2011 wurden etwa 222.000 Besuche erfasst bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 132 Sekunden . Für 2012 liegen keine Zahlen vor. 2013 waren es über 390.000 Besuche Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 14 mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 129 Sekunden. Für das laufende Jahr erwartet das Ministerium eine ähnliche Entwicklung der Besuchszahlen, da bis Ende September 2014 bereits über 400.000 Besuche registriert wurden. Auf der BondesRat-Internetseite kommt kein Webanalyse-Tool zum Einsatz. 12. Welche konkrete Informationslücke zum Verbraucherschutz gedenkt sie mit der gesonderten Webseite www.bondesrat.de zu schließen? Zu 12.: BondesRat ist Bestandteil der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und der Ver - braucherinformation des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz . 82 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren nutzen das Internet mindestens einmal in der Woche, um Informationen zu suchen.1 Um sie dort gezielt mit praktischen und aktuellen Tipps rund um den Verbraucherschutz zu versorgen und über rechtliche Änderungen zu informieren, betreibt das Ministe rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Internetseite www.bondesrat.de. Mit diesem Serviceangebot können Verbrauchertipps zeitgemäß, gebündelt und übersichtlich dargestellt werden. BondesRat beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um den gesundheitlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und digitalen Verbraucherschutz – beispielsweise was bei einer guten Schulverpflegung beachtet werden sollte, was es Wissenswertes rund um die SEPA-Umstellung gab, welche Reiserechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben und wie Cookies funktionieren . 13. Wie viele Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entfallen auf den nicht lebensmitteloder tierbezogenen (gesundheitlichen) Verbraucherschutz? 14. Welche verbraucherschutzpolitischen Themenbereiche decken die Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einzelnen ab? Zu 13. und 14.: In der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entfallen derzeit 4,85 Mitarbeiteräquivalente auf den Bereich des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Außerdem sind derzeit 1,0 Mitarbeiter - äquivalente nicht besetzt und 1,0 weitere Mitarbeiteräquivalente werden befristet über Sachmittel finanziert. Darüber hinaus entfallen 1,0 Mitarbeiteräquivalente auf die Geschäftsstelle der Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Diese Personalstellen decken u. a. folgende Themenbereiche ab: Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen (u. a. Finanzmärkte, Finanzanlagen, Altersvorsorge, Kontoführung einschl. Dispozinsen, Versicherungen einschließlich Kapitallebensversicherungen), Verbraucherschutz in der digitalen Welt (u. a. Unerlaubte Telefonwerbung, Abofallen im Internet, Urheberrecht, Netzneutralität, Soziale Netzwerke, Datenschutz, Scoring, Mobile Commerce), Verbraucherschutz im Energiebereich (u. a. Energieverbraucherrechte , Energiemärkte, Energieeffizienz, smart meter, smart grids, Schlichtung), Verbraucherschutz im Mobilitätsbereich (u. a. Passagierrechte, Fluggastrechte, Elektromobilität , Schlichtung), Nanotechnologie und Verbraucherkommunikation, Verbraucherrechte allgemein (u. a. Vertragsrecht und Gewährleistung, Europäische Verbraucherrechterichtlinie, Europäisches Kaufrecht, Sammelklagen, Außergerichtliche Streitbeilegung), Nachhaltiger Konsum und Verbraucherschutz bei Gesundheitsdienstleistungen . Dazu kommen themenübergreifende Aufgaben im Bereich der Verbraucherinformation, der Verbraucherbildung und der Verbraucherforschung sowie die Förderung von Verbraucherorganisationen. _____________________________________ 1 Vgl. ARD/ZDF-Onlinestudie 2014 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 15. Welche anderen Personalstellen im Geschäftsbereich der Landesregierung decken die gleichen Themenbereiche ab? 16. Wie viele Stellen entfallen auf die Spiegelreferate anderer Ressorts? Zu 15. und 16.: In den anderen Ressorts werden diese Themenbereiche ggf. mit der ressortspezifischen und damit einer anderen, nicht verbraucherpolitisch orientierten Zielrichtung abgedeckt als dies in der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der Fall ist. Die Ressorts führen mit Ausnahme des Staatsministeriums keine Spiegelreferate im Bereich Verbraucherschutz. Das im Staatsministerium für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständige Spiegelreferat hat im Bereich des Verbraucherschutzes eine nicht fachlich-inhaltliche, sondern eine steuernd-koordinierende Funktion. Im Hinblick auf die thematische Breite des Aufgabengebiets des Spiegelreferats macht das Thema Verbraucherschutz einen im Einzelnen nicht konkret bezifferbaren Anteil der Arbeit aus. Soweit Referenten der anderen Ressorts für Angelegenheiten zuständig sind, die den Geschäftsbereich des Ministe - riums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betreffen, macht die Befassung damit nur einen im Einzelnen nicht bezifferbaren Anteil ihrer Aufgaben aus bzw. ist allenfalls marginal. 17. Inwieweit und ggf. mit welchen Maßnahmen hat sie die Rolle der Eichämter gestärkt? Zu 17.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat folgende Maßnahmen zur Stärkung des beim Regierungspräsidiums Tübingen angesiedelten, landesweit zuständigen Landesbetriebs „Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg“ ergriffen: Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Mess- und Eichgesetzes – welches auch in Zukunft die Eichung von Messgeräten durch Behörden vorsieht – wurden im Jahr 2013 unter Nachweis der Wirtschaftlichkeit zehn Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen und zwischenzeitlich besetzt. Im Jahr 2014 kommen weitere 17 Stellen hinzu, die in Kürze besetzt werden sollen. Mit diesen Maßnahmen ist auch in Zukunft ein Vollzug des Eichrechts in Baden-Württemberg sichergestellt. Gleichzeitig wurde durch die Schaffung einer neuen Referatsstruktur bei den Vollzugsreferaten in der Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen die Möglichkeit eröffnet, das vorhandene Personal im Außendienst flexibler einzusetzen und dadurch eine rationellere Aufgabenerledigung zu erreichen. Dadurch konnten auch Schwerpunktzuständigkeiten geschaffen werden, die ebenfalls eine effizientere Aufgabenerledigung ermöglichen. Zudem wurde auf der Ebene der Eichdirektionen der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz im Jahre 2013 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen . Durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise und die Nutzung von Synergieeffekten sollen Vorteile für die Behördenarbeit selbst, für die Bürger und die Wirtschaft geschaffen werden. Wichtige Kooperationsfelder der „Drei-LänderVerbindung “ sind: Die gemeinsame Aus- und Fortbildung von Eichbediensteten, die Zusammenarbeit bei Spezialprüfungen und bei der Qualitätssicherung, die Verbesserung des Informations- und Erfahrungsaustausches, die arbeitsteilige Wahrnehmung von Ausschusssitzungen, die gemeinsame Nutzung von Software und hochpreisigen Mess- und Prüfeinrichtungen sowie die Abstimmung der Leistungsangebote. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 16 18. Inwieweit unterstützt sie die zuständigen Stellen bei der Übernahme der neuen Überwachungsaufgabe im Finanzmarkt (§ 34 h Gewerbeordnung)? Zu 18.: Durch das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente – Honoraranlageberatungsgesetz – vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2390) wurde § 34 h in die Gewerbeordnung (GewO) eingefügt. Die neue Regelung ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Anders als der auf Provisionsbasis tätige Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO erhält ein Honorar-Finanzanla - genberater nach § 34 h GewO für seine Beratungstätigkeit ausschließlich eine Vergütung des Beratenen und keine Provision. Die beiden Tätigkeiten schließen sich gegenseitig aus. Bei Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 h GewO erlischt gemäß § 34 h Abs. 1 Satz 6 GewO eine ggf. vorhandene Erlaubnis nach § 34 f GewO. Hintergrund dieser Regelung ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass in erster Linie Finanzanlagenvermittler von dem neuen Berufsbild Gebrauch machen werden. Es gibt jedoch zahlreiche Parallelen zwischen den beiden Erlaubnistatbeständen, insbesondere hinsichtlich der Versagungsgründe. Daher besteht in sämtlichen Bundesländern Identität zwischen den für den Vollzug der §§ 34 f und 34 h GewO zuständigen Behörden. Somit können diese bei Vollzug des § 34 h GewO auf ihre Erfahrungen beim Vollzug des § 34 f GewO zurückgreifen. Die erforderlichen Detailregelungen für Honorar-Finanzanlagenberater wurden durch die Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1205) und eine Ergänzung der Musterverwaltungsvorschrift vorgenommen . In Baden-Württemberg sind, wie mehrheitlich in den anderen Ländern, insbesondere den großen Flächenländern, die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Vollzugsbehörden. Zwischen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern besteht ein reger Kontakt auf Arbeits - ebene, durch den Detailfragen im Vollzug zum Teil direkt, zum Teil in Besprechungen geklärt werden. Aus Sicht des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft kommt den Industrie- und Handelskammern beim Vollzug zugute, dass sie seit dem Jahr 2007 über Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der sog. Versicherungsvermittlerrichtlinie und mit einschlägigen gewerberechtlichen Erlaubnistatbeständen – seinerzeit §§ 34 d für Versicherungsvermittler und 34 e GewO für Versicherungsberater – verfügen. 19. Inwieweit unterstützt sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgabe im Rahmen des sogenannten Finanzmarktwächters (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15. Juni 2012)? Zu 19.: Die Landesregierung hat sich bereits früh sowohl durch verschiedene Anträge im Bundesrat (z. B.: durch einen Entschließungsantrag zur BR-Drucksache: 249/12), als auch durch öffentliche Aussagen2 für die Einführung des Finanzmarktwächters eingesetzt. Dementsprechend begrüßt sie die vom Bund bewilligte Finanzierung für die Einführung des Finanzmarktwächters. Die vom Land institutionell geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. nimmt dabei als eine der fünf Schwerpunkt -Verbraucherzentralen eine herausragende Rolle ein. Die Landesregierung hält das Modell des „Marktwächters“, das eine zivilgesellschaftliche Begleitung _____________________________________ 2 Siehe Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. auf www.vz-bawue.de: 1. vom 15. März 2013: „Finanzmarkt: Skepsis und Misstrauen nehmen zu – Verbraucherminis - ter Alexander Bonde und Vorstand der Verbraucherzentrale Beate Horsch sehen dringenden Handlungsbedarf“ 2. vom 26. August 2014: „Verbraucherminister Bonde und Verbraucherzentrale-Vorstand Tausch begrüßen Einrichtung des Finanzmarktwächters“ 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 der behördlichen Aufsicht beinhaltet, für eine aus Verbrauchersicht hervorragende Möglichkeit, Missstände im Markt (beim Finanzmarktwächter im Bereich der Finanzdienstleistungen) systematisch zu analysieren und aufzudecken. Neben dem Finanzmarktwächter ist bei dem vom Bund geförderten Projekt mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. auch ein Marktwächter Digitale Welt vorgesehen . Das Marktwächtermodell ist grundsätzlich auch in weiteren Bereichen denkbar. So hat die Landesregierung bereits im Jahre 2009 auf der Verbraucherschutzministerkonferenz das Konzept „Deutscher Energiefonds“ vorgestellt. Ein „EnergieWatchdog“ sollte dabei zielgruppenspezifisch alle effizienz- und marktbezogenen Themen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiebereich bündeln und so erhebliche Synergien erzielen. Die Landesregierung wird den Finanzmarktwächter intensiv begleiten und sich eng mit ihm vernetzen. Sie wird die von ihm gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen, über Missstände im Finanzmarkt informieren und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für den Finanzdienstleitungsbereich weiterverfolgen und beispielsweise im Rahmen ihrer Beteiligung bei der Rechtssetzung einfließen lassen. 20. Was hat sie bisher für den Ausbau der Gesundheits- und Pflegeberatung getan? Zu 20.: Gemäß § 65 b Absatz 1 Satz 1 SGB V fördert der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten, mit dem Ziel, die Patienten - orientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Es handelt sich dabei um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit den zwei Standorten Stuttgart (Träger Sozialverband VdK) und Karlsruhe (Träger Verbraucherzentrale Baden-Württemberg). Der Spitzenverband Bund vergibt die Fördermittel im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und nach der Beratung durch einen Beirat jeweils für eine Laufzeit von fünf Jahren. Voraussetzung ist dabei die Neutralität und Unabhängigkeit der geförderten Institu - tion. Um die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten, darf der Spitzenverband Bund auf den Inhalt und den Umfang der Beratung keinen Einfluss nehmen (§ 65 b Absatz 1 Satz 2 SGB V). Die unabhängige Patientenberatung bietet ein ergänzendes Angebot zu bestehenden Beratungsleistungen etwa von Krankenkasse, Selbsthilfe, Ärztinnen und Ärzten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Versicherten mit Hilfe- und Betreuungsbedarf haben nach §§ 7, 7 a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) einen Anspruch auf Aufklärung und individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin der Pflegekassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet ist. Neben der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 a SGB XI bieten zurzeit 48 Pflegestützpunkte in 42 Stadt- und Landkreisen nach § 92 c SGB XI Rat- und Hilfesuchenden eine umfassende Beratung über Pflegemöglichkeiten, aber auch über Präventionsangebote wie geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen oder technische Assistenzsysteme an. Darüber hinaus haben die Pflegestützpunkte die Aufgabe, aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote zu vernetzen. Die Evaluation der baden-württembergischen Pflegestützpunkte hat ergeben, dass sie inzwischen sehr gut in die Versorgungslandschaft vor Ort eingebunden sind und eine feste Rolle in der baden-württembergischen Beratungsinfrastruktur haben. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es nach Auffassung der Landesregierung notwendig, die Pflegestützpunkte nach § 92 c SGB XI auszubauen, zu stärken und deren Beratungs- und Begleitungsangebote noch stärker in der Bevölkerung bekannt zu machen. Wie die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg weiterentwickelt werden, wird derzeit auch intensiv in der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. diskutiert. In der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden -Württemberg e. V. sind mit den Landesverbänden der Pflege- und Kranken- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 18 kassen und den Kommunalen Landesverbänden alle Hauptakteure im Bereich Pflegestützpunkte zusammengeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. hat am 4. Juni 2014 die Anforderungen für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg festgelegt. Auf der Grundlage dieser Anforderungen und der bei Antragstellung durch kommunale Träger vorgelegten Konzeption wird der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. über die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte entscheiden. 21. Mit welchen Maßnahmen hat sie, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt , der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Euro-Info Verbraucher/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz jeweils ermöglicht, Rechtsverstößen von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten? Zu 21.: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eine „qualifizierte Einrichtung“ nach § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Sie kann daher prinzipiell gegen Gesundheitsdienstleister vorgehen, die gegen Verbraucherrechte verstoßen (AGBVerfahren , UWG-Verfahren, siehe hierzu auch §§ 1 und 2 UKlaG und § 8 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Im Zeitraum von 01/2011 bis 09/2014 hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insgesamt fünf Verfahren gegen Gesundheitsdienstleister im engeren Sinne (wie bspw. Ärzte, Apotheken, Naturheilpraxen, Pflegheime) durchgeführt. Dabei handelte es sich um drei AGB-Verfahren und zwei UWG-Verfahren. Im gleichen Zeitraum hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insgesamt 41 Verfahren gegen Gesundheitsdienstleister im weiteren Sinnen (wie bspw. Thermalbäder , Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, von Gesichtsmasken, von Make-up oder von Haarentfernungsmittel, Lebensmittelunternehmen, Badelifthersteller , Onlineplattformen für Betreuungsdienstleistungen u. a.) durchgeführt. Bei diesen Verfahren handelte es sich um 16 AGB- und 25 UWG-Verfahren. Fünf dieser Verfahren mussten eingestellt werden, da eine ladungsfähige Adresse der Anbieter nicht zu ermitteln und somit die Abmahnung oder Klage nicht zustellbar war. Die Landesregierung hat insbesondere mit der deutlichen Erhöhung der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (siehe Frage 24) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Verbraucherzentrale zukünftig noch breiter aufgestellt in der Lage ist, Rechtsverstößen von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten. So ist mit der zusätzlichen Förderung u. a. auch vorgesehen, den Bereich Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale entlang der organisatorischen Neuausrichtung deutlich auszubauen. 22. Wie hat sie bisher, auch unter Nutzung der Kompetenzen und vorhandenen Materialien der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den Ausbau der schulischen Verbraucherbildung vorangetrieben (z. B. Lehrerfortbildungen, Vortragsangebote oder Unterrichtsmaterialien)? Zu 22.: Die Themenbereiche der Verbraucherbildung – Medien und Daten, Gesundheit und Ernährung, nachhaltiger Konsum, Finanzen und Wirtschaft – sind bereits in den bisherigen Lehr- und Bildungsplänen für Schulen in Baden-Württemberg berücksichtigt und werden in allen drei Phasen der Lehrerbildung – dem Studium, dem Vorbereitungsdienst und den berufsbegleitenden Fortbildungen – berücksichtigt . Im Bereich Studium ist die Verbraucherbildung schwerpunktmäßig in den Studien - fächern Alltagskultur und Gesundheit bzw. Technik (gehobener Dienst) bzw. in den Studienfächern Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft (höherer Dienst) verankert. 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung aller Schularten veranstalten in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus in Kooperation mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine schulartübergreifende Tagung zur Verbraucherbildung, bei der aktuelle Themen und Materialien vorgestellt werden . Die nächste Tagung ist für 2015 geplant. Lehrkräfte aller Schularten haben im Rahmen von zentralen und regionalen Fortbildungen Gelegenheit, sich mit den o. g. vier großen Themenbereichen der Verbraucherbildung auseinanderzusetzen. Je nach Thema wirken dabei Mitglieder der Verbraucherkommission und/oder der Verbraucherzentrale mit. Neben fach - lichen Fragen stehen bei diesen Fortbildungen insbesondere auch methodisch- didaktische Fragen der Verbraucherbildung im Mittelpunkt. Die Schulen haben schon bisher die Möglichkeit beim jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. Regierungspräsidium ihren Fortbildungsplan mit dem schulbezogenen Fortbildungsbedarf vorzulegen und darüber von ihnen benötigte Fortbildungen für ihre Lehrkräfte anzufordern. Dies gilt auch für die Themen der Verbraucherbildung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt die Lehrkräfte und Schulen seit vielen Jahren mit kostenlosen Fortbildungen im Themenbereich Ernährung und mit Materialordnern zur Verbraucherbildung. So fand beispielsweise im Juli 2013 eine von beiden Ressorts organisierte Fortbildungs - tagung „Social Media – ein Thema in der Lehrer- und Verbraucherbildung“ statt. Das Kultusministerium hat Lehrkräfte, Schulen und Seminare u. a. über den Infodienst Schule auf die Materialordner aufmerksam gemacht. Dort wurde auch auf den Materialkompass zur Verbraucherbildung www.materialkompass.de des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hingewiesen. In den Bildungsplänen 2016 ist die Verbraucherbildung als eine von sechs Leitperspektiven verankert, sodass die Themen der Verbraucherbildung in allen Klassenstufen in unterschiedlichen Fächern vermittelt werden und dadurch ein besonderes Gewicht erhalten. Die Umsetzung der Leitperspektiven obliegt den Lehrkräften im Unterricht der einzelnen Fächer. Zur Implementierung des Bildungsplans 2016 werden für alle Fächer landesweit Fortbildungen angeboten. Das vom Land und der Europäischen Union geförderte Projekt „Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. informiert Jugendliche in der Grenzregion Baden-Württemberg – Elsass über ihre Rechte als Verbraucher in Europa. Zweisprachig werden im Unterricht vor allem Alltagsthemen wie Handy, Reisen und Internet behandelt. Jugendliche lernen nebenbei die Sprache des Nachbarn, um als mündige euro - päische Verbraucher über Sprachgrenzen hinweg handeln zu können (siehe auch Antworten zu Frage 4. und 5.). In mehreren Schulungen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Interessierte zum Jugendbegleiter „Geld & Alltag“ ausgebildet. Jugendbegleiter „Geld & Alltag“ vermitteln Schülerinnen und Schüler an Grundund Förderschulen außerhalb des Unterrichts das notwendige Alltagswissen rund um das Thema Geld. 23. Welche Kommunen, in denen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden -Württemberg ansässig sind, beteiligen sich an der Förderung der Verbraucherzentrale (Angabe der Kommunen mit den jeweiligen Beträgen in den Jahren 2011 bis 2014)? Zu 23.: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird nur von solchen Kommunen unterstützt, in welchen sie eine Beratungsstelle unterhält. Übersicht 1 stellt die kommunale Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Zeitablauf dar. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 20 Übersicht 1: Kommunale Förderung Aus Übersicht 1 wird laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. deutlich, dass ihre kommunale Unterstützung von der Bereitstellung von Räumen über einen Förderbetrag von knapp 2.700 Euro bis hin zu 14.500 Euro pro Jahr und Kommune reicht. Nichtsdestotrotz reduzierte sich die monetäre Unterstützung zwischen 2011 und 2014 um gut 17 Prozent, d. h. sie ging von 66.198 Euro auf 54.948,76 Euro zurück, da im Betrachtungszeitraum die Stadt Waldshut-Tiengen , der Landkreis Waldshut und der Landkreis Bodenseekreis die monetäre Unterstützung eingestellt haben. 24. Bis wann wird sie, wie in der grün-roten Koalitionsvereinbarung angekündigt , die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale „mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen“? Zu 24.: Die Landesregierung hat in den Jahren 2012 und 2013 die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bereits von 1,663 Mio. Euro auf 2,113 Mio. Euro um 450.000 Euro (oder 27 %) erhöht. Für die Jahre 2015 und 2016 ist eine weitere Erhöhung um 1 Mio. Euro bereits im Haushaltsentwurf eingestellt, insbesondere um die Ausstattung und die Anzahl der unabhängigen Verbraucherberatungsstellen auszubauen. Die von der Landesregierung angestrebte stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen kann das Fördervolumen weiter erhöhen. Je Einwohner ergibt sich somit seit Beginn der Legislatur - periode eine Steigerung von 15,9 Cent in 2011 über 18,1 Cent in 2012 und 19,9 Cent in 2013 und 2014 auf 29,3 Cent in 2015 und 2016. Damit wird ersichtlich, dass sich die Landesregierung dem bundesdurchschnittlichen Satz (von 49 Cent pro Einwohner) kontinuierlich annähert. Kommune 2011 2012 2013 2014**) Beratungsstelle Stuttgart – – – – Stuttgart Ulm – – – – Ulm Heidenheim*) – – – – Heidenheim Freiburg i.Br. 3.000 3.000 3.000 3.000 Freiburg Neckarsulm 8.750 8.750 8.750 8.750 Neckarsulm Landkreis Heilbronn 8.750 8.750 8.750 8.750 Heidelberg*) 2.698 2.698,80 2.693,78 (2.698,76) Heidelberg Mannheim 14.500 14.500 14.500 (14.500) Mannheim Landkreis Waldshut 2.500 – – – Waldshut Waldshut-Tiengen*) – – – – Karlsruhe 8.500 8.500 8.500 (8.500) Karlsruhe Friedrichshafen 8.750 8.750 8.750 8.750 Friedrichshafen Landkreis Bodensee 8.750 8.750 – – Summe 66.198,00 63.698,80 54.943,78 (54.948.76) Anteil***) 1,68 % 1,64 % 1,31 % Werte der Tabelle beruhen ausschließlich auf den Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Legende: *) diese Kommunen leisten unbare Leistungen wie Nutzung von Räumen, Übernahme der Mieten **) vorläufig, die in Klammern gesetzten Beträge sind zum Zeitpunkt der Abfassung der Stellungnahme noch nicht (vollständig) eingegangen. Der Eingang der ausstehenden Beträge darf aber erwartet werden. ***) an den Gesamteinnahmen Alle Beträge in Euro 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 25. Welche eigenen verbraucherschutzpolitischen Bundesratsinitiativen hat sie seit Amtsantritt im Jahr 2011 federführend auf den Weg gebracht? Zu 25.: Der zentrale politische Diskurs der Länder zu den Themen des wirtschaftlichrechtlichen Verbraucherschutzes wird auf zwei Plattformen geführt. Es sind dies der Bundesrat und die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Der Verbraucherschutz hat sich in den letzten Jahren zu einem etablierten Politikfeld entwickelt. Verbraucherpolitische Befassung findet inzwischen überwiegend im Rahmen der regulären Beratungsgänge statt. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2011 ist die Landesregierung in insgesamt mindestens 38 Beratungsvorgängen im Bundesrat auf dem Gebiet des wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutzes initiativ tätig geworden. Dies umfasst Stellungnahmen, Maßgabenempfehlungen und Entschließungsanträge zu Vorhaben der Bundesregierung und der Europäischen Union. Die Forderungen betrafen unter anderem folgende Themengebiete : Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen, europäisches Verbraucherrecht , Energieeffizienz, Reise- und Passagierrechte, Telekommunikation, kollektiver Rechtsschutz, unseriöse Geschäftspraktiken, Wettbewerbsrecht, Nanotechnologie , Patientenrechte, Preisangaben, Urheberrecht, außergerichtliche Streit - beilegung sowie Freihandelsabkommen der Europäischen Union. Im Einzelnen: Thema Drucksache Jahr3 ÄA4 Stn5 Finanzdienstleistungen 279/14 2014 X 239/14 2014 X 242/14 2014 X 814/12 2013 X 89/12 2012 X 249/12 2012 X X 388/12 2012 X 389/12 2012 X 550/12 2012 X 694/11 2012 X Energieeffizienz 758/13 2013 X 86/12 2012 X 853/11 2012 X 343/11 2011 X 379/11 2011 X 281/11 2011 X Passagier-/Reiserechte 199/13 2013 X 577/13 2013 X 108/13 2013 X 470/12 2012 X _____________________________________ 3 Jahr der Beratung im AV-Ausschuss 4 Änderungsantrag 5 Stellungnahme Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 22 Als verbraucherpolitische Bundesratsinitiativen im engeren Sinne mit Beteiligung der Landesregierung sind zu nennen: Drucksache 550/12 – „Entschließung des Bundesrates – Zinsbegrenzung für Über - ziehungskredite“ Drucksache 464/13 – „Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handelsund Investitionsabkommen (TTIP)“ Drucksache 295/14 – „Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rah - men der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA“ Auch auf Ebene der Verbraucherschutzministerkonferenzen der Jahre 2011 bis einschließlich 2014 hat die Landesregierung zahlreiche Initiativen in die verbraucherpolitische Diskussion eingebracht. Die Themen der Landesinitiativen aus dem Bereich des wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutzes stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Freihandelsabkommen 295/14 2014 X 18/14 2014 X 464/13 2013 X EU-Verbraucherrechte 617/11 2013 X 817/12 2013 X X 525/11 2011 X Telekommunikation 689/13 2013 X 406/11 2011 X Außergerichtl. Streitbeilegung 772/11 2012 X 774/11 2012 X Thema Drucksache Jahr ÄA Stn Koll. Rechtsschutz 513/13 2013 X Nanotechnologie 344/13 2013 X Unseriöse Geschäftspr. 219/13 2013 X Wettbewerbsrecht 176/12 2012 X Patientenrechte 312/12 2012 X Preisangaben 328/12 2012 X Urheberrecht 395/12 2012 X Verbraucherprogramm 723/11 2012 X Anzahl gesamt 386 117 298 _____________________________________ 6 2 Drucksachen umfassten sowohl ÄA als auch Stn 7 Davon 1 Beitritt 8 Davon 4 Beitritte 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 7. VSMK in Bremerhaven (14. bis 16. September 2011): TOP 24: „Richtlinie über Rechte der Verbraucher“ TOP 25: „Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ TOP 26: „Verbraucherforschung“ TOP 29: „Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich“ TOP 30: „Erhöhung der Energieeffizienz in den privaten Haushalten – Transparenz und Information verbessern, neue Anreize schaffen.“ 8. VSMK in Hamburg (12. bis 14. September 2012) TOP 19: „Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte“ TOP 21: „Standardisierte Beratungsprotokolle für die Finanzanlagenberatung“ TOP 36: „Gütesiegel für den Onlinehandel in Deutschland und Europa“ TOP 37: „Urheberrecht nutzergerecht gestalten“ TOP 38: „Verwertungsgesellschaften – Transparenz und Kontrolle“ 9. VSMK in Bad Nauheim (15. bis 17. Mai 2013) TOP 35: „Weiterverkauf digitaler Güter“ TOP 37: „Transparenz und Zuverlässigkeit von Preisvergleichsportalen im Energiebereich sicherstellen“ TOP 52: „Netzneutralität gesetzlich verankern“ 10. VSMK in Rostock-Warnemünde (14. bis 16. Mai 2014) TOP 26: „Hotelbewertungs- und Hotelvermittlungsportale verbraucherfreundlich gestalten“ TOP 27: „Einführung bundeseinheitlicher Regelungen für Siegel“ TOP 32: „Bandbreiten von Internetverbindungen transparent und realistisch darstellen “ TOP 35: „Transparenz und Grenzen von Scoring-Verfahren gesetzlich sichern“ TOP 39: „Transparenz bei nachhaltigen Geldanlagen“ TOP 40: „Anlegerschutz auf den Finanzmärkten verbessern“ Die einzelnen Beschlussinhalte können über die Internetseite der Verbraucherschutzministerkonferenz unter www.verbraucherschutzministerkonferenz.de in der Rubrik „Beschlüsse“ abgerufen werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice