Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5742 18. 09. 2014 1Eingegangen: 18. 09. 2014 / Ausgegeben: 20. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Motiven wurden die Freibeträge für die Versteuerung der pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder für Mitglieder kommunaler Vertretungen mit Wirkung ab 2013 geändert? 2. Warum wurde nicht zur Festsetzung des Freibetrags für Fraktionsvorsitzende in Gemeinden und Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern der Freibetrag für Gemeinderatsmitglieder verdoppelt? 3. Wie begegnet sie dem Vorwurf, die unterschiedliche Herangehensweise bei der Festsetzung der Freibeträge für Fraktionsvorsitzende sei eine systemische Schlechterstellung der Fraktionsvorsitzenden in kleineren Gemeinden oder Städten? 4. Wie begegnet sie dem Vorwurf, die unterschiedliche Herangehensweise bei der Festsetzung der Freibeträge für Fraktionsvorsitzende müsse als Nichtachtung der Leistung der Fraktionsvorsitzenden in kleineren Gemeinden oder Städten verstanden werden? 5. Welche Organisationen und Einzelpersonen wurden vor der endgültigen Fest - legung der Freibeträge für die Zeit ab 2013 angehört oder zu einer Stellungnahme aufgefordert und wie positionierten sich die Organisationen und Einzelpersonen ? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Änderung der Freibeträge bei der Versteuerung von Entschädigungen und Sitzungsgeldern für die ehrenamtliche Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5742 2 6. Welche Reaktionen von Einzelpersonen oder Organisationen erhielt sie bzw. die ihr nachgeordnete Verwaltung auf die Änderung der Freibeträge hin, insbesondere mit Blick auf die Freibeträge für Fraktionsvorsitzende? 7. Mit welcher Begründung hält sie es für richtig, dass die Regelungen dazu führen, dass es Fälle gibt, in denen Fraktionsvorsitzende in kleineren Gemeinden und Städten als einzige Gemeinderatsmitglieder ihren alten Freibetrag behalten , während der Freibetrag aller anderen Mitglieder des jeweiligen Gemeinderats erhöht wird und auch die Fraktionsvorsitzenden in größeren Nachbargemeinden oder -städten ein Plus zu verzeichnen haben? 18. 09. 2014 Dr. Goll FDP/DVP B e g r ü n d u n g Mit Erlass vom Januar 2014 wurden für Mitglieder kommunaler Vertretungen die steuerrechtlichen Freibeträge für Entschädigungen und Sitzungsgelder geändert. Dabei wurde für Fraktionsvorsitzende in Gemeinden und Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern festgelegt, dass deren Freibetrag doppelt so hoch sein soll wie der der Gemeinderatsmitglieder. Indes wurde der Freibetrag für Fraktionsvorsitzende in kleineren Gemeinden und Städten nicht entsprechend erhöht. Dem sich hier abbildenden unterschiedlichen Ansatz gilt es nachzugehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Oktober 2014 Nr. 3-S233.7/3 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Motiven wurden die Freibeträge für die Versteuerung der pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder für Mitglieder kommunaler Vertretungen mit Wirkung ab 2013 geändert? Zu 1.: Bereits nach den bisherigen Erlassen waren pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und an ehrenamtliche Ortsvorsteher in Höhe der nach der Einwohnerzahl gestaffelten Monats - bzw. Jahresbeträge ohne weiteren Nachweis des tatsächlichen Aufwands steuerfrei (zuletzt: Erlass des Finanzministeriums vom 19. August 2009). Anstelle des entsprechend der Einwohnerzahl gestaffelten Monats- bzw. Jahresbetrags wurde bis einschließlich 2012 nach R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richt - linien (LStR) ohne weiteren Nachweis des tatsächlichen Aufwands ein sog. Mindestbetrag in Höhe von 175 Euro berücksichtigt. Mit Unterstützung von BadenWürttemberg wurde der monatliche Mindestbetrag durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 – LStÄR 2013) vom 8. Juli 2013 (BStBl I S. 851) auf 200 Euro angehoben. Danach sind die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlten Aufwandsentschädigungen bei Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung nach R 3.12 Abs. 3 LStR ab 2013 bis zu 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5742 einem Monatsbetrag von 200 Euro steuerfrei. Mit dem Erlass vom 21. Januar 2014 wurde die Anhebung des steuerfreien Mindestbetrags von 175 Euro auf 200 Euro umgesetzt. 2. Warum wurde nicht zur Festsetzung des Freibetrags für Fraktionsvorsitzende in Gemeinden und Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern der Freibetrag für Gemeinderatsmitglieder verdoppelt? 3. Wie begegnet sie dem Vorwurf, die unterschiedliche Herangehensweise bei der Festsetzung der Freibeträge für Fraktionsvorsitzende sei eine systemische Schlechterstellung der Fraktionsvorsitzenden in kleineren Gemeinden oder Städten? 4. Wie begegnet sie dem Vorwurf, die unterschiedliche Herangehensweise bei der Festsetzung der Freibeträge für Fraktionsvorsitzende müsse als Nichtachtung der Leistung der Fraktionsvorsitzenden in kleineren Gemeinden oder Städten verstanden werden? Zu 2. bis 4.: Für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen in Gemeinden und Städten mit höchstens 20.000 Einwohnern wird grundsätzlich ein Freibetrag in Höhe von 104 Euro monatlich und in Gemeinden und Städten mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern ein Freibetrag in Höhe von 166 Euro monatlich berücksichtigt. Für Fraktionsvorsitzende erhöhen sich die Freibeträge jeweils auf das Doppelte, mithin 208 Euro bzw. 332 Euro. Die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder sind jedoch insgesamt bis zur Höhe des Mindestbetrages von 200 Euro (bis 2012: 175 Euro) monatlich steuerfrei . Dies führt bei ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen in Gemeinden und Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern zu einem Freibetrag in Höhe von 200 Euro (bis 2012: 175 Euro), da der Mindestbetrag die grundsätzlich zu gewährenden Freibeträge von 104 Euro bzw. 166 Euro übersteigt. Bei Frak - tionsvorsitzenden in Gemeinden und Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern wiederum kommt der Mindestbetrag von 200 Euro (bis 2012: 175 Euro) nicht in Betracht , da der im Vergleich günstigere doppelte Freibetrag in Höhe von 208 Euro bzw. 332 Euro zur Anwendung kommt. Somit findet auch bei Fraktionsvorsitzenden in Gemeinden und Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern eine Verdoppelung des Freibetrags für Gemeinderäte statt. Eine systemische Schlechterstellung bei der Festsetzung der Freibeträge im Vergleich zu Fraktionsvorsitzenden von Gemeinden und Städten mit einer höheren Einwohnerzahl besteht nicht. Die Regelungen zu den Freibeträgen für die Fraktionsvorsitzenden verwiesen im bisherigen Erlass vom 19. August 2009 auf die für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen maßgebenden Freibeträge und ordneten eine Verdoppelung an. Dies führte in der Vergangenheit zu Rückfragen der Gemeinden und Finanz - ämter bezüglich der jeweiligen Höhe der Freibeträge für Fraktionsvorsitzende. Daher wurden im Erlass vom 21. Januar 2014 zum besseren Verständnis auch für Fraktionsvorsitzende die maßgebenden steuerfreien Höchstbeträge aufgeführt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5742 4 5. Welche Organisationen und Einzelpersonen wurden vor der endgültigen Festlegung der Freibeträge für die Zeit ab 2013 angehört oder zu einer Stellung - nahme aufgefordert und wie positionierten sich die Organisationen und Einzelpersonen ? 6. Welche Reaktionen von Einzelpersonen oder Organisationen erhielt sie bzw. die ihr nachgeordnete Verwaltung auf die Änderung der Freibeträge hin, insbesondere mit Blick auf die Freibeträge für Fraktionsvorsitzende? Zu 5. und 6.: Bei dem angesprochenen Erlass handelt es sich um eine nach R 3.12 Abs. 3 Satz 10 LStR im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Regelung von Freibeträgen (sog. Ratsherrenerlasse). Mit dem Erlass vom 21. Januar 2014 wurde lediglich Bundesrecht umgesetzt (Anhebung des Mindestbetrags nach R 3.12 Abs. 3 LStR). Mangels eigener Rechtssetzung war eine Anhörung nicht erforderlich. Eine Reaktion von Einzelpersonen oder Organisationen auf die Änderung der Freibeträge, insbesondere mit Blick auf die Freibeträge für Fraktionsvorsitzende, erfolgte nicht. 7. Mit welcher Begründung hält sie es für richtig, dass die Regelungen dazu führen, dass es Fälle gibt, in denen Fraktionsvorsitzende in kleineren Gemeinden und Städten als einzige Gemeinderatsmitglieder ihren alten Freibetrag behalten , während der Freibetrag aller anderen Mitglieder des jeweiligen Gemeinderats erhöht wird und auch die Fraktionsvorsitzenden in größeren Nachbargemeinden oder -städten ein Plus zu verzeichnen haben? Zu 7.: Auf die Antwort zu den Fragen Nr. 2 bis 4 wird verwiesen. In Vertretung Schumacher Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice