Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 576 22. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Verringerung der Lärmbelastung in Nürtingen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen ihr Lärmberechnungen entlang der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen vor und wenn ja, wie sind die Ergebnisse (aufgeschlüsselt nach den Belastungen am Tag und in der Nacht und nach Häusern)? 2. Erwartet sie durch die Einführung der Mautpflicht auf der B 313 zwischen dem Dreieck Plochingen und Nürtingen sowie auf der B 27 zwischen Stuttgart und Tübingen eine Mehrbelastung der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen durch einen zu erwartenden Mautausweichverkehr? 3. Was spricht in den Fällen, in denen bereits jetzt entlang der B 297 eine Lärmbelastung höher als 70 dB(A) (tagsüber) und 60 dB(A) (nachts) gemessen wird, gegen eine Lkw-Fahrbegrenzung? 4. Wie beurteilt sie die Verkehrsbedeutung der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen nach dem sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen Wendlingen und Kirchheim und dem vierspurigen Ausbau der B 313 zwischen der A 8 und Nürtingen ? 5. Ist sie bereit, diese Verkehrsbedeutung so neu einzuschätzen, dass mit den o. g. Ausbaumaßnahmen der A 8 und der B 313 die Verlegung der B 297 auf diese Straßen zwischen der Anschlussstelle Kirchheim-West und Nürtingen/Wörthbrücke gerechtfertigt wäre? 6. Welche Kriterien waren maßgebend, als die B 297 nicht mehr durch Kirchheim u. T. geführt wurde, sondern zwischen den Anschlussstellen Kirchheim-Ost und Kirchheim-West durch die A 8 ersetzt wurde? Eingegangen: 22. 09. 2011 / Ausgegeben: 28. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 576 2 7. Welche Kriterien setzt sie für Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen an (insbesondere mit Angabe, welche Kriterien konkret für die Maßstäbe „nachhaltig“ und „ökologisch vertretbar“ gelten)? 22. 09. 2011 Kunzmann CDU B e g r ü n d u n g Die Lärmbelastung entlang der B 297 insbesondere durch den Lkw-Verkehr ist bereits heute für die Anwohner eine große Belastung. Nachdem die B 313 und die B 27 mautpflichtig werden, befürchten die Anwohner eine noch stärkere Belastung. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 Nr. 24–B 297 TÜ–KIRC/33 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen ihr Lärmberechnungen entlang der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen vor und wenn ja, wie sind die Ergebnisse (aufgeschlüsselt nach den Belastungen am Tag und in der Nacht und nach Häusern)? Es liegen Lärmberechnungen für die Ortsdurchfahrten von Reudern und Neckarhausen aus den Jahren 2009 bzw. 2010 auf der Basis der Straßenverkehrszählung 2005 vor. Unter Zugrundelegung der Schallpegelwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB (A) nachts kommt es zum Teil zu Überschreitungen dieser Werte. Im Bereich Nürtingen-Reudern sind nachstehende Straßen betroffen: – Grundweg – Hülenbergstraße – Reudener Straße – Sonnenstraße – Steigstraße Im Bereich Nürtingen sind nachstehende Straßen betroffen: – Auchterweg – Brückenstraße – Drosselweg – Goethestraße – Haydnstraße – Nürtingerstraße – Untere Halde – Verdistraße Als Konsequenz für die teilweise gegebenen Überschreitungen ist vonseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart die Durchführung eines passiven Lärmsa- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 576 3 nierungsprogramms vorgesehen. Darüber hinaus sind dort Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen, wo Bürger/-innen in erheblichem Umfang hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. 2. Erwartet sie durch die Einführung der Mautpflicht auf der B 313 zwischen dem Dreieck Plochingen und Nürtingen sowie auf der B 27 zwischen Stuttgart und Tübingen eine Mehrbelastung der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen durch einen zu erwartenden Mautausweichverkehr? Untersuchungen, ob durch eine Mautpflicht auf dem genannten Streckenabschnitt der B 313 sich eine Verkehrsmehrbelastung auf der B 297 ergibt, liegen nicht vor. Aufgrund des vorhandenen Querschnitts und der Streckencharakteristik der B 297 zwischen der A 8, Anschlussstelle Kirchheim (Teck)-West, und Nürtingen erscheint es wenig wahrscheinlich, dass Lkw-Verkehre, die bislang die zweibahnig ausgebaute B 313 nutzen, künftig auf die für den Schwerverkehr vergleichsweise unkomfortable B 297 ausweichen. 3. Was spricht in den Fällen, in denen bereits jetzt entlang der B 297 eine Lärmbelastung höher als 70 dB(A) (tagsüber) und 60 dB(A) (nachts) gemessen wird, gegen eine Lkw-Fahrbegrenzung? Bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr (StV) auf der Basis durchgeführter Lärmberechnungen, können sowohl Verkehrsbeschränkungen als auch Verkehrsverbote in Betracht kommen. Vor Verkehrsverboten (z. B. Lkw-Durchgangsverbot) ist zwingend eine Geschwindigkeitsbeschränkung als milderes Mittel zu prüfen. 4. Wie beurteilt sie die Verkehrsbedeutung der B 297 zwischen Reudern und Neckarhausen nach dem sechsspurigen Ausbau der A 8 zwischen Wendlingen und Kirchheim und dem vierspurigen Ausbau der B 313 zwischen der A 8 und Nürtingen? 5. Ist sie bereit, diese Verkehrsbedeutung so neu einzuschätzen, dass mit den o. g. Ausbaumaßnahmen der A 8 und der B 313 die Verlegung der B 297 auf diese Straßen zwischen der Anschlussstelle Kirchheim-West und Nürtingen/Wörthbrücke gerechtfertigt wäre? Die B 297 verbindet auf ihrer Achse Göppingen–Reutlingen/Tübingen mehrere Mittelzentren untereinander und stellt darüber hinaus eine Verbindung dieser Mittelzentren zum Oberzentrum Reutlingen/Tübingen her. Gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) ist die B 297 der Verbindungsfunktionsstufe II „überregional“ zuzuordnen. Sie ist damit Bestandteil des zusammenhängenden Verkehrsnetzes der Bundesfernstraßen, welches für den weiträumigen Verkehr bestimmt ist. 6. Welche Kriterien waren maßgebend, als die B 297 nicht mehr durch Kirchheim u. T. geführt wurde, sondern zwischen den Anschlussstellen Kirchheim-Ost und Kirchheim-West durch die A 8 ersetzt wurde? Nach der Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen Wendlingen und Kirchheim sowie des Umbaus der Behelfsausfahrt Reudern zum Vollanschluss „Kirchheim (Teck)-West“ ergab sich die Notwendigkeit einer Neuordnung des Bundesfernstraßennetzes in Kirchheim unter Teck. Bedingt durch die veränderte Verkehrssituation waren Umstufungen und Umbenennungen von Straßenabschnitten erforderlich. Die ehemalige B 297 führte über die Nürtinger Straße, Steingaustraße , Henriettestraße, Jahnstraße, Alleenstraße und Jesinger Straße in Kirchheim unter Teck zur damaligen B 465. Dieser Streckenzug wurde zur Landstraße L 1200A und L 1200 umgestuft. Die damalige B 465 zwischen der A 8 und der B 297 wurde zur B 297 umbenannt. Die Umstufungen und Umbenennungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 1998 vollzogen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 576 4 7. Welche Kriterien setzt sie für Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen an (insbesondere mit Angabe, welche Kriterien konkret für die Maßstäbe „nachhaltig“ und „ökologisch vertretbar“ gelten)? Die Kriterien für die Bewertung und Priorisierung von Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen werden derzeit erarbeitet. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur