Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5762 24. 09. 2014 1Eingegangen: 24. 09. 2014 / Ausgegeben: 24. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Abiturienten im Alter von unter 18 Jahren gibt es durchschnittlich jedes Jahr in Baden-Württemberg? 2. Wie viele davon haben durch das G8-System vor Vollendung des 18. Lebensjahres ihre allgemeine Hochschulreife erworben, d. h. nicht aufgrund individueller Überspringung von Klassen? 3. Wie viele davon beginnen durchschnittlich nach ihrem Abitur eine duale Hochschulausbildung in Baden-Württemberg? 4. Ist ihr bekannt, wie groß die Entfernungen durchschnittlich zwischen den Dualen Hochschulen und den Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg sind? 5. Sind ihr Fälle bekannt, in denen die angehenden Studenten mit Problemen konfrontiert sind, weil sie keine Möglichkeit haben, zwischen dem Ausbildungs - betrieb und der Dualen Hochschule selbstständig zu reisen, z. B. durch die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder die eigenständige Führung eines Pkws? 6. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung sieht sie in solchen Fällen? 7. Sind ihr Ausnahmeregelungen bekannt, die Jugendliche unter 18 Jahren, welche im Besitz einer Prüfungsbescheinigung sind, dazu berechtigen, einen Pkw auch unbegleitet zu führen? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? 24. 09. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Mobilitätsprobleme von Studenten unter 18 Jahren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5762 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 Nr. 45-7710/84/1 beantwortet das Ministe - rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Abiturienten im Alter von unter 18 Jahren gibt es durchschnittlich jedes Jahr in Baden-Württemberg? In der amtlichen Schulstatistik wird das Alter der Abiturientinnen und Abiturienten derzeit nicht erhoben. Eine Aussage, wie viele Absolventinnen und Absolventen beim Erwerb des Abiturs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist somit nicht möglich. 2. Wie viele davon haben durch das G8-System vor Vollendung des 18. Lebensjahres ihre allgemeine Hochschulreife erworben, d. h. nicht aufgrund individueller Überspringung von Klassen? Hierzu liegen keine Informationen aus der amtlichen Schulstatistik vor. Ergänzend zur Stellungnahme zu Ziffer 1 ist darauf hinzuweisen, dass keine Bildungsverläufe auf Basis von Schülerindividualdaten vorliegen. 3. Wie viele davon beginnen durchschnittlich nach ihrem Abitur eine duale Hochschulausbildung in Baden-Württemberg? Die Studierendenstatistik erlaubt zwar eine Aussage darüber, wie viele der Stu - dienanfänger unter 18 Jahre alt sind, aber nicht wie viele der Studienberechtigten unter 18 Jahre ein duales Studium aufnehmen. Außerdem liegen nur Zahlen zu den Studienanfängern der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) vor und keine Daten zu Studierenden in dualen Studiengängen an anderen Hochschulen im Land. In der nachfolgenden Übersicht sind für die Hochschulen des Landes insgesamt sowie für die DHBW folgende Daten zusammengefasst: • Studienanfänger insgesamt im 1. Fachsemester • Studienanfänger mit einem Eintrittsalter unter 18 Jahren • Studienanfänger unter 18 Jahren mit einer im Land erworbenen Studienberechtigung Daraus ergibt sich, dass 2013 lediglich 275 oder 0,2 % aller Studienanfänger unter 18 Jahre alt waren und ihre Studienberechtigung im Land erworben hatten. Von diesen 275 Studienanfängern begannen 28 ein Studium an der DHBW. Studienanfänger (1. Fachsemester) insgesamt und unter 18 Jahre an badenwürttembergischen Hochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Studienanfänger Studienjahre 2012 2013 Insgesamt 109.353 111.558 unter 18 Jahren 420 443 mit Studienberechtigung aus dem Land 275 275 an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 12.677 12.276 unter 18 Jahren 47 64 mit Studienberechtigung aus dem Land 29 28 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5762 An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) waren aktuell zum Stichtag 1. Oktober 2014 insgesamt 95 Studienanfänger/-innen unter 18 Jahren immatrikuliert. 4. Ist ihr bekannt, wie groß die Entfernungen durchschnittlich zwischen den Dualen Hochschulen und den Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg sind? Die durchschnittliche Entfernung zwischen den Ausbildungsbetrieben in BadenWürttemberg und den DHBW Studienakademien beträgt zwischen 60 und 70 km. Dabei wurden Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg berücksichtigt, die zum Stichtag 1. Oktober 2014 mindestens eine/n Studierende/Studierenden ausbilden. 5. Sind ihr Fälle bekannt, in denen die angehenden Studenten mit Problemen konfrontiert sind, weil sie keine Möglichkeit haben, zwischen dem Ausbildungs - betrieb und der Dualen Hochschule selbstständig zu reisen, z. B. durch die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder die eigenständige Führung eines Pkws? Dem Wissenschaftsministerium sind solche konkreten Problemfälle nicht bekannt. Auch an das DHBW-Präsidium wurden solche Einzelfälle bisher nicht herangetragen . Die DHBW hat allerdings aus der aktuellen Presseberichterstattung von einem Einzelfall erfahren. Informationen zu näheren Einzelheiten liegen der DHBW jedoch nicht vor. 6. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung sieht sie in solchen Fällen? Studierende der Dualen Hochschule haben – wie alle Studierenden staatlicher Hochschulen – Anspruch auf BAföG-Leistungen, welche Regelleistungen, Wohnkostenpauschale sowie bei Bedarf Kranken- und Pflegekassenzuschläge und einen Kinderbetreuungszuschlag umfassen. Darüber hinaus gibt es keine gesetzlich geregelten Zuschläge. Jedoch kann im Rahmen der Einkommens- und Vermögensanrechnung ein Härtefallfreibetrag gewährt werden in Fällen, in denen aufgrund der persönlichen Umstände erhöhte Kosten entstehen. Dies könnten bspw. auch Fälle sein, in denen ein Fahrdienst außerhalb des ÖPNV benötigt und selbst bezahlt werden muss. Studierende der DHBW profitieren zudem von den Angeboten der Studierendenwerke , sofern sich die jeweiligen Standorte diesen angeschlossen haben. Unterstützend wirkt hier vor allem das Wohnraumangebot sowie die studentische Essensversorgung und sofern entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, auch das Semesterticket. 7. Sind ihr Ausnahmeregelungen bekannt, die Jugendliche unter 18 Jahren, welche im Besitz einer Prüfungsbescheinigung sind, dazu berechtigen, einen Pkw auch unbegleitet zu führen? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Über die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter entscheiden die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der kreisfreien Städte) nach pflichtgemäßem Ermessen. Ausnahmen vom Mindest alter dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit nur sehr restriktiv genehmigt werden. Die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter setzt voraus, dass die Einhaltung der Altersgrenze für den/die Betroffene(n) aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine unzumutbare Härte bedeutet, das heißt die maßgeblichen persönlichen Verhältnisse des/der Betroffenen müssen sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger und den mit der Mindestaltersgrenze regelmäßig verbundenen Schwierigkeiten unterscheiden. Für den/die Betroffene(n) müssen so schwere Nachteile entstehen, dass bei Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des/der Einzelnen die erhöhten Risiken für die Sicherheit im Straßenverkehr durch junge Fahranfänger(innen) zurücktreten müssen. Der/die Betroffene muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Ausbildungsort ohne die Aus - nahmegenehmigung zu erreichen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5762 4 Für die Genehmigung einer Ausnahme genügt es nicht, dass der/die Jugendliche als Inhaber(in) einer Prüfungsbescheinigung im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ bereits Kraftfahrzeuge ohne Beanstandungen geführt hat. Anders als beim Begleiteten Fahren ab 17 betrifft die angesprochene Ausnahmegenehmigung das Fahren ohne Begleitung vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Die vorstehenden Ausführungen sind durch die Rechtsprechung bestätigt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice