Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5778 26. 09. 2014 1Eingegangen: 26. 09. 2014 / Ausgegeben: 04. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass die Finanzverwaltung Baden-Württemberg die Auffassung vertritt, dass die Investitionsumlage eines Zweckverbands an seine Verbandsmitglieder einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch darstellt, statt dies als nicht steuerbare Ausstattung mit Eigenkapital anzusehen? 2. Wie beurteilt sie den Widerspruch, dass notwendige Förderanreize der Breitbandinitiative II zur Bildung von Zweckverbänden und Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Umsatzsteuer auf Investitionsumlagen mehr als aufgezehrt werden? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, die ertragssteuerliche Behandlung bezüglich der von Gemeinden in einen Zweckverband eingebrachten Netze (Aufdeckung stiller Reserven) zu verbessern, d. h. die Gründung eines Zweckverbandes einer Umwandlung nach dem UmwG bzw. UmwStG gleichzustellen ? 25. 09. 2014 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar – steuerliche Behandlung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5778 2 B e g r ü n d u n g Das Land Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ) hat zur Breitbandförderung im Jahr 2012 die innovative Förderricht - linie „Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ erlassen. Da die Errichtung kommunaler Breitbandinfrastrukturen auf Dauer ein gebietsübergreifendes Vorgehen erfordert, wird interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zusammenschlüssen von Gemeinden mit erhöhten Fördersätzen (+25 Prozent beim Bau, +10 Prozent bei der Planung) gefördert. Bei Vorhaben von Landkreisen, z. B. Kreisbackbone, kann bisher nur die Planung gefördert werden, der Bau nur, wenn dies durch einen Zusammenschluss erfolgt. Da interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Breitband wertvolle Synergien ermöglicht und auf Dauer eine wichtige Voraussetzung für die flächendeckende Breitbandversorgung darstellt, haben alle Städte und Gemeinden sowie der Landkreis den gemeinsamen „Zweckverband Breitbandversorgung SchwarzwaldBaar “ am 29. März 2014 gegründet. Im Vorfeld der Gründung wurden auch mit der örtlichen Finanzverwaltung Gespräche geführt und der Satzungsentwurf ausgetauscht . Auf Anregung der Finanzverwaltung ließ der Landkreis ein umfassendes steuerliches Gutachten erstellen, um die steuerlichen Fragen zu klären und dies in die Satzung einfließen zu lassen. Leider sind bis zum heutigen Tage die steuerlichen Fragen hinsichtlich der Umsatzsteuer von der Finanzverwaltung nicht endgültig und für den Zweckverband befriedigend abgeklärt. Ein wesentlicher Punkt ist die Finanzierung der Investitionskosten des Kreisbackbones und der Gemeindenetze, die insgesamt allein im Schwarzwald-Baar-Kreis im dreistelligen Millionenbereich liegen. Das Finanzamt hatte nach umfangreicher Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe am 10. Juni 2014 die Auffassung vertreten, dass die Investitionsumlage, die der Zweckverband von seinen Mitgliedern erhebt, der Umsatzsteuer unterliege. Für den Landkreis und die Gemeinden hätte dies zur Folge, dass sich in Höhe des Eigenanteils der Mitglieder die Herstellungskosten um 19 Prozent verteuern, da die Zahlungen aus öffentlichen Haushalten erfolgen und die Kommunen hier nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Beispiel: Bei einer Nettoinvestition von 150.000 € beträgt die Förderung für Zweck - verbände statt rund 42.000 € für einen Einzelantragsteller rund 52.500 € also +10.500 €. Die Umsatzsteuer auf die Investitionsumlage (Investitionsbetrag ohne Umsatzsteuer abzüglich Förderung) beträgt dagegen 18.500 € und übersteigt damit den Fördervorteil des Zweckverbands um 8.000 €. Hingegen wären Maßnahmen von Kommunen, die nicht einem Zweckverband angeschlossen sind und diese Maßnahmen über Eigenbetriebe bzw. Betriebe gewerblicher Art (BgA) durchführen, vorsteuerabzugsberechtigt. Das Anliegen, interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, wird auf diese Weise konterkariert, ja sogar ins Negative verkehrt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5778 A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 Nr. 3-S720.0/189 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Finanzverwaltung Baden-Württemberg die Auffassung vertritt, dass die Investitionsumlage eines Zweckverbands an seine Verbandsmitglieder einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch darstellt, statt dies als nicht steuerbare Ausstattung mit Eigenkapital anzusehen? Zu 1.: Wenn Kommunen Landeszuschüsse an einen Zweckverband weiterleiten oder Umlagen an einen Zweckverband zu leisten haben, kann es aufgrund der Vorgaben des Umsatzsteuerrechts zu einer Umsatzsteuerbelastung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn der Zweckverband konkrete Leistungen im Individualinteresse der Kommunen erbringt. Bei den Zahlungen handelt es sich dann um ein steuerbares und steuerpflichtiges Leistungsentgelt. Echte nicht steuerbare Zuschüsse oder Gesellschafterbeiträge liegen dann vor, wenn die Zuwendung nicht an konkrete Gegenleistungen des Zweckverbands anknüpft. Zugrunde zu legen ist bei der rechtlichen Beurteilung insbesondere die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die auf den verbindlichen Vorgaben des europäischen Rechts beruht. Maßgebend ist bei der Umsatzsteuer die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. 2. Wie beurteilt sie den Widerspruch, dass notwendige Förderanreize der Breitbandinitiative II zur Bildung von Zweckverbänden und Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Umsatzsteuer auf Investitionsumlagen mehr als aufgezehrt werden? Zu 2.: Der Landesregierung ist der Aufbau flächendeckender Hochgeschwindigkeits - netze und die Förderung digitaler Medienkompetenz für alle Generationen zur Verbesserung des Zugangs und der Teilhabe ein großes Anliegen. Wie bei der Antwort zu Frage 1 dargelegt, ist es bei entsprechender Gestaltung möglich, die Zahlungen der Kommunen an einen Zweckverband steuerrechtlich als nicht - steuerbare Zuschüsse oder Gesellschafterbeiträge einzuordnen. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an. 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, die ertragssteuerliche Behandlung bezüglich der von Gemeinden in einen Zweckverband eingebrachten Netze (Aufdeckung stiller Reserven) zu verbessern, d. h. die Gründung eines Zweckverbandes einer Umwandlung nach dem UmwG bzw. UmwStG gleichzustellen? Zu 3.: Erhält die Gemeinde für die Übertragung des Breitbandnetzes Mitgliedschaftsrechte an einem Zweckverband, kann der Vorgang am ehesten mit einer Ausgliederung bzw. Einbringung i. S. d. § 20 Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) verglichen werden. Unabhängig davon, ob eine landesrechtliche Regelung die Anwendung des Umwandlungsgesetzes für solche Einbringungen eröffnet, ist eine ertragsteuerneutrale Übertragung nicht möglich. Denn der Anwendungs - bereich des § 20 UmwStG ist auf die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beschränkt . Eine entsprechende Anwendung auf eine Einbringung in einen Zweckverband scheidet aus, da die Mitgliedschaftsrechte an einem Zweckverband nicht mit Anteilsrechten an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vergleichbar sind. Sofern stille Reserven vorhanden sind, gibt es derzeit folglich keine Mög- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5778 4 lichkeit, einen Betrieb gewerblicher Art, wie das Breitbandnetz einer Gemeinde, steuerneutral auf einen Zweckverband zu übertragen. Eine Steuerneutralität kann nur über eine Änderung der umwandlungssteuerrechtlichen Regelungen erreicht werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beabsichtigt, im Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften über den Bundesrat eine entsprechende Prüfbitte an die Bundesregierung zu richten . Außerdem hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit Ministerschreiben vom 1. Oktober 2014 bereits Herrn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble angeschrieben und ihn gebeten, für eine solche Regelung Sorge zu tragen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice