Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5781 29. 09. 2014 1Eingegangen: 29. 09. 2014 / Ausgegeben: 24. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Landesstraßen im Enzkreis wurde in den vergangenen zwei Jahren der Straßenbelag erneuert? 2. Auf welchen dieser erneuerten Strecken im Enzkreis wurden nach der Fertigstellung Mängel am Straßenbelag festgestellt? 3. Wie wurde mit den mangelhaften Streckenabschnitten weiterverfahren? 4. Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den Straßen, bei denen Baumängel nach der Fahrbahnerneuerung festgestellt wurden, die auf einen Ursachenzusammenhang hindeuten (z. B. Beauftragung der gleichen Baufirma, Nutzung der gleichen Asphaltsorte o. Ä.)? 5. Wie erklärt sie, dass wenige Monate nach Fertigstellung der Fahrbahnbelagserneuerung auf der Strecke der B 294 zwischen Keltern und Dietlingen starke Unebenheiten zu verzeichnen sind? 6. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Behebung dieser Unebenheiten? 7. Mit welchen Kosten wird die Behebung der Mängel auf der B 294 verbunden sein? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Mängel bei Fahrbahnerneuerungen auf Landesstraßen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5781 2 8. Wann rechnet sie mit der Fertigstellung dieser Mängelbehebung? 9. Wie gedenkt sie solche Baumängel und finanzielle Mehraufwendungen künftig zu vermeiden? 29. 09. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 Nr. 23-3945.40-30/3 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Landesstraßen im Enzkreis wurde in den vergangenen zwei Jahren der Straßenbelag erneuert? Im Enzkreis wurden in den vergangen zwei Jahren die Straßenbeläge auf folgenden Landesstraßen erneuert: 2013: – L 1125, OD Niefern – L 1134, OD Pinache – L 570, OD Ersingen 1. Bauabschnitt 2014: – L 338/562, Engelsbrand-Unterreichenbach – L 562, Ellmendingen-Dietlingen – L 1125, Großglattbach-Regierungsbezirksgrenze – L 1134, Verkehrsknotenpunkt L 1134/L1180 bei Friolzheim-Mönsheim – L 571, Belagsabeiten im Zuge Brückensanierung der Brücke über den Kämpfelbach – L 570, OD Ersingen 2. Bauabschnitt 2. Auf welchen dieser erneuerten Strecken im Enzkreis wurden nach der Fertigstellung Mängel am Straßenbelag festgestellt? Auf den erneuerten Strecken im Enzkreis wurden lediglich bei der L 562, Ellmendingen -Dietlingen, nach Fertigstellung Unebenheiten im Straßenbelag festgestellt. Ob es sich dabei nach Vertragslage um Mängel handelt, ist noch nicht abschlie - ßend geprüft (s. auch Frage 5). 3. Wie wurde mit den mangelhaften Streckenabschnitten weiterverfahren? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5781 4. Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den Straßen, bei denen Baumängel nach der Fahrbahnerneuerung festgestellt wurden, die auf einen Ursachenzusammenhang hindeuten (z. B. Beauftragung der gleichen Baufirma, Nutzung der gleichen Asphaltsorte o. Ä.)? Nein. 5. Wie erklärt sie, dass wenige Monate nach Fertigstellung der Fahrbahnbelagserneuerung auf der Strecke der B 294 zwischen Keltern und Dietlingen starke Unebenheiten zu verzeichnen sind? Bei der genannten Strecke zwischen Keltern und Dietlingen handelt es sich um die L 562. Die Unebenheiten im Fahrbahnbelag in einem Teilabschnitt der Stre - cke zwischen Ellmendingen und Dietlingen sind vermutlich darauf zurückzuführen , dass die ausführende Baufirma die noch nicht ausreichend ausgekühlte Asphaltdecke zu früh befahren hat. 6. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Behebung dieser Unebenheiten? Die ausführende Baufirma wurde bereits zur Stellungnahme mit Vorschlägen zur Behebung der Unebenheiten aufgefordert. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. Allerdings besteht für das Land als Auftraggeber nur ein Anspruch auf Beseitigung dieser Unebenheiten, soweit ein vertraglicher Mangel vorliegt. Dies wäre der Fall, sofern bei der erforderlichen Ebenheit der Toleranzwert von vier Millimetern in hinreichendem Umfang überschritten ist. 7. Mit welchen Kosten wird die Behebung der Mängel auf der B 294 verbunden sein? 8. Wann rechnet sie mit der Fertigstellung dieser Mängelbehebung? Zu 7. und 8.: Über Art und Umfang einer möglichen Schadensbeseitigung und deren Kosten sind konkrete Aussagen erst nach Abschluss der Überprüfungen über die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen wie Ebenheit und materialtechnische Untersuchungen des Belags möglich. Im Falle einer erforderlichen Mängelbehebung ist vorgesehen, diese noch in diesem Jahr umzusetzen. 9. Wie gedenkt sie solche Baumängel und finanzielle Mehraufwendungen künftig zu vermeiden? Bauleistungen im Straßenbau werden nur an Unternehmen vergeben, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet. Sie müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Die Unternehmen haben die vertraglichen Verpflichtungen eigenverantwortlich zu erfüllen und alle vertraglich festgelegten technischen Spezifikationen zu beachten. Dazu gehören insbesondere die vereinbarten technischen Anforderungen an die Bauleistung, an die verwendeten Materialien und Erzeugnisse sowie Qualitätsstufen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zu eigenverantwortlichen Kontrollen der vertraglichen Leistung und Gewährleistung der mangelfreien Vertragserfüllung. Die vertraglichen Anforderungen stellen somit die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Ausführung der Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dar. Zudem erfolgen auf den Baustellen Kontrollen, die entweder durch eigenes Personal der Straßenbauverwaltung oder durch beauftragte Ingenieurbüros durchgeführt werden. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice