Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5798 01. 10. 2014 1Eingegangen: 01. 10. 2014 / Ausgegeben: 04. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Städten und Gemeinden bzw. Ortsteilen des Landkreises Schwäbisch Hall ist heute noch kein Internet mit einer Bandbreite von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verfügbar? 2. Was gedenkt sie konkret zu tun, damit diese Versorgungslücken bis 2018 flächendeckend geschlossen werden? 3. Wie bewertet sie die von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Land - kreises Schwäbisch Hall erarbeitete Konzeption für den Breitbandausbau in Frankenhardt-Oberspeltach? 4. Warum besteht das Ministerium für Ländlichen Raum hinsichtlich einer Förderzusage für den Breitbandausbau in Frankenhardt-Oberspeltach auf die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Infrastrukturzugangs, obwohl sich die Deutsche Telekom AG unter diesen Umständen nicht dazu bereit erklärt, in das Vorhaben zu investieren? 5. Was tut sie für eine zeitnahe und unbürokratische Lösung dieses Konflikts? 26. 09. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Breitbandversorgung im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5798 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 Nr. Z-0141.5/441F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Städten und Gemeinden bzw. Ortsteilen des Landkreises Schwäbisch Hall ist heute noch kein Internet mit einer Bandbreite von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verfügbar? Zu 1.: Eine detaillierte Auflistung der Breitbandversorgung der Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall liegt nicht vor. Hinweise auf die Versorgung lassen sich aber gemeindescharf und für verschiedene Datenübertragungsraten über den Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband.de) gewinnen. Angesichts des deregulierten Marktes beruhen die dort verfügbaren Angaben allerdings auf Informationen von verschiedenen Breitbandanbietern und werden nur in größeren Zeitabständen aktualisiert. Sie spiegeln deshalb die tatsächliche Situation nicht immer vollständig wider. 2. Was gedenkt sie konkret zu tun, damit diese Versorgungslücken bis 2018 flächendeckend geschlossen werden? Zu 2.: Grundsätzlich wird im Zuge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes der Breitbandausbau von den Telekommunikationsanbietern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorangetrieben. Nur in den Fällen, wenn ein Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen nicht erfolgt, kann durch die Kommune mit Mitteln der öffentlichen Hand eine Breitbandunterversorgung behoben werden. Die Landesregierung hat mit der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II ein Förderprogramm mit dem Fokus auf eine flächendeckende und zukunftsorientierte Breitbandversorgung mit Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen aufgelegt. Nur mit modernen Datenleitungen, die insbesondere den symmetrischen Anforderungen der Unternehmen und Betriebe im Land genügen, werden diese Bandbreiten erreicht werden. Hierfür stellt die Landesregierung die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung. Kommunen können im Rahmen dieses Förderprogramms Mittel für den Breitbandausbau erhalten. 3. Wie bewertet sie die von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall erarbeitete Konzeption für den Breitbandausbau in Frankenhardt -Oberspeltach? 4. Warum besteht das Ministerium für Ländlichen Raum hinsichtlich einer Förderzusage für den Breitbandausbau in Frankenhardt-Oberspeltach auf die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Infrastrukturzugangs, obwohl sich die Deutsche Telekom AG unter diesen Umständen nicht dazu bereit erklärt, in das Vorhaben zu investieren? Zu 3. und 4.: Die dem MLR vorgelegte Planung berücksichtigte die Gesichtspunkte des euro - päischen Förder- und Wettbewerbsrechts nicht im ausreichendem Maß. Da dies nicht der Fall war, konnten Maßnahmen zur Umsetzung der ursprünglichen Planung seitens des MLR nicht gefördert werden. Staatliche und öffentliche Beihilfen unterliegen engen beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union, die von allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung einzuhalten sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5798 Die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, auf die sich auch die angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre bezieht und an die die Förderrichtlinie des Landes gebunden ist, schreibt für von der öffentlichen Hand geförderte Maßnahmen den offenen Zugang (Open Access) vor. Dies bedeutet, dass Bieter, Betreiber bzw. Nutzer einer geförderten Infrastruktur Dritten (Mitwettbewerbern) den effektiven Zugang auf Vorleistungsebene gewähren müssen (2013/C 25/01, Ziffer 78 g). Dieser offene Zugang ist nur dann für die geplante Trasse gegeben, wenn der Telekommunikationsanbieter diesen auch für seine bestehende Leitung gewährt, die vom Hauptverteiler bis zum geplanten Einspeisepunkt verläuft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat aufgrund des geltenden Rechtsrahmens hier keinen Handlungsspielraum. 5. Was tut sie für eine zeitnahe und unbürokratische Lösung dieses Konflikts? Zu 5.: Der Gemeinde wurde schriftlich, fernmündlich und zuletzt am 3. September 2014 in einem Gesprächstermin die EU-rechtliche Beihilfe- und Wettbewerbssituation erläutert. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat der Gemeinde einen Lösungsweg für ihr Vorhaben aufgezeigt, der den Förderricht - linien sowie dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union – als unmittelbar geltendes Recht – genügt. Die Gemeinde setzt diesen Vorschlag derzeit um. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice