Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5807 02. 10. 2014 1Eingegangen: 02. 10. 2014 / Ausgegeben: 06. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes jeweils für die Stadt Pforzheim, für die Kreisverwaltung des Enzkreises und für die Kommunen des Enzkreises entstehen? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung jeweils in der Stadt Pforzheim, in der Kreisverwaltung des Enzkreises und in den Kommunen des Enzkreises nach ihrer Kenntnis zu erwarten ? 3. Inwieweit ist ihr bekannt, wie hoch der Ausfall an Arbeitsstunden pro Jahr bei Einführung eines Anspruchs auf Bildungsfreistellung, in der Größenordnung wie ihn die Landesregierung vorsieht, jeweils im Bereich der Stadtverwaltung Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und der Kommunen des Enzkreises ist, wenn alle Bediensteten ihr Kontingent in voller Höhe in Anspruch nähmen? 4. Welchen Lohnkosten entsprächen diese Arbeitsstunden jeweils in der Stadtverwaltung der Stadt Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und den Kommunen des Enzkreises nach ihrer Kenntnis? 01. 10. 2014 Dr. Engeser, Viktoria Schmid CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser und Viktoria Schmid CDU und Antwort des Innenministeriums Auswirkungen der Novellierung des Landespersonal - vertretungsgesetzes und des geplanten Gesetzes zur Bildungsfreistellung auf die Verwaltung der Stadt Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5807 2 B e g r ü n d u n g Sowohl das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz als auch das geplante Gesetz zur Bildungsfreistellung erlegen den öffentlichen Verwaltungen hohe Bürden auf. Der Ausfall von Arbeitsstunden ist im Gesamtbild erheblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die genaue Zahl der potenziell ausfallenden Arbeitsstunden für die Stadtverwaltung Pforzheim, die Kreisverwaltung des Enzkreises und die Kommunen des Enzkreises zu ermitteln. Ebenso ist es von Interesse zu erfahren , welchen Lohnkosten dies entspricht, errechnet aus den verschiedenen Besoldungsstufen der Bediensteten in der Stadtverwaltung Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und den Kommunen des Enzkreises. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 Nr. 1-0307/332 beantworten das Innen - ministerium zu den Fragen 1 und 2 und das Finanz- und Wirtschaftsministerium zu den Fragen 3 und 4 die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes jeweils für die Stadt Pforzheim, die Kreisverwaltung des Enzkreises und für die Kommunen des Enzkreises entstehen ? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung jeweils in der Stadt Pforzheim, in der Kreisverwaltung des Enzkreises und in den Kommunen des Enzkreises nach ihrer Kenntnis zu erwarten ? Zu 1. und 2.: Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes bewegt sich normativ in einem Bereich, in den finanziell nicht unmittelbar messbare Gesichtspunkte der Arbeitszufriedenheit und anderer beruflicher Belange der Beschäftigten, die sich auf die Arbeitsqualität und -leistung der Beschäftigten auswirken, in nicht zu vernachlässigender Weise einfließen. So können sich zwar in nicht vorhersehbaren Einzelfällen kostenmäßig belastbare Faktoren einstellen, die etwa durch Inanspruchnahme der erweiterten Informationsrechte, durch Nutzung des verbreiterten Initiativrechts, durch Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, durch Anberaumung einer außerordentlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit, durch Erhöhung der Personalratsgröße durch Überschreitung bestimmter Größenschwellen sowie durch Ausschöpfung der Freistellungsstaffel entstehen können. Dies wird jedoch von Kommune zu Kommune verschieden sein, weil die jeweiligen Personalvertretungen in individueller Weise von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Deshalb sind die aufgrund der Neuregelungen des Landespersonalvertretungs - gesetzes verursachten Mehrkosten unter Einbeziehung sämtlicher denkbarer Regelungsgegenstände nicht mit Allgemeinverbindlichkeit darstellbar. Es könnten allenfalls einzelne Regelungsgegenstände isoliert betrachtet werden, wie etwa Personalratsgrößen. Für die Ausschöpfung der Freistellungsstaffel haben die Kommunalen Landesverbände für alle Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden -Württemberg eine Gesamtmehrbelastung in Höhe von über 16 Mio. Euro pro Jahr angenommen, wie dies in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellt ist. Woraus sich dieser Betrag konkret herleitet, wurde indes nicht dargetan. Vor diesem Hintergrund können hieraus auch keine Rückschlüsse auf die Stadt Pforzheim , die Kreisverwaltung des Enzkreises und die Kommunen des Enzkreises gezogen werden; auch eine Umfrage dort erbrachte erst vor wenigen Monaten keine aussagekräftigen Erkenntnisse (vgl. Landtagsdrucksache 15/4712 zu der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP, Drs. 15/4377). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5807 Für die Ermittlung von Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes für die Stadt Pforzheim, die Kreisverwaltung des Enzkreises und die Kommunen des Enzkreises entstehen können, fehlt es bereits an einer gesicherten Datengrundlage zu den angefallenen Kosten, die aufgrund des Landespersonalvertretungsgesetzes in seiner bis zum 10. Dezember 2013 geltenden Fassung entstanden sind und somit einer heranziehbaren Vergleichsgrund - lage. Aufgrund der Eigenart sämtlicher hier einzubeziehender Faktoren, auch unter Berücksichtigung, dass sich Personalratsarbeit im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Personalräte einer Bewertung grundsätzlich entzieht, stehen der - artige Daten nicht zur Verfügung. Sie müssten aufwändig einzeln nacherhoben werden, wie etwa die frühere Inanspruchnahme von Freistellungsansprüchen in Bezug zu den damaligen Beschäftigtenzahlen beziehungsweise zu den Mitgliederzahlen der früher amtierenden Personalräte. Zum anderen stehen geeignete Kalkulationsverfahren zur Messung der Wirksamkeit von Personalratstätigkeit nicht zur Verfügung. 3. Inwieweit ist ihr bekannt, wie hoch der Ausfall an Arbeitsstunden pro Jahr bei Einführung eines Anspruchs auf Bildungsfreistellung, in der Größenordnung wie ihn die Landesregierung vorsieht, jeweils im Bereich der Stadtverwaltung Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und der Kommunen des Enzkreises ist, wenn alle Bediensteten ihr Kontingent in voller Höhe in Anspruch nähmen? Zu 3.: Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag 2011 vereinbart, dass – in Anlehnung an die Gesetzgebung der meisten anderen Bundesländer – auch für die Beschäftigten in Baden-Württemberg eine bezahlte Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr eingeführt werden soll. Bisher haben bereits zwölf Bundesländer solche Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetze. Zahlen zur Inanspruchnahme von Bildungszeit liegen zwar aus anderen Bundesländern vor. Diese sind jedoch nur bedingt belastbar und können nicht ohne weiteres auf Baden-Württemberg übertragen werden. Danach nehmen im Durchschnitt ca. ein Prozent der Anspruchsberechtigten Bildungszeit in Anspruch. Die tatsächliche Inanspruchnahme hängt jedoch entscheidend von den im Gesetz geregelten Bereichen ab, für die Bildungszeit beansprucht werden kann. Diese Bereiche weichen in den Bundesländern erheblich voneinander ab. Im Übrigen gilt für Beamtinnen und Beamte bereits heute die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung , in der schon heute Sonderurlaubstatbestände auch für Bildungsveranstaltungen geregelt sind. 4. Welchen Lohnkosten entsprächen diese Arbeitsstunden jeweils in der Stadtverwaltung der Stadt Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und den Kommunen des Enzkreises nach ihrer Kenntnis? Zu 4.: Wie aus der Antwort zu Nummer 3 bereits hervorgeht, ist eine Vorhersage zur zukünftigen Inanspruchnahme der Bildungszeit kaum möglich. Dem Finanz- und Wirtschaftsministerium liegen auch keine Informationen über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Pforzheim, der Kreisverwaltung des Enzkreises und den Kommunen des Enzkreises vor und insbesondere im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Erkenntniswert wurde von der Erhebung entsprechender Daten abgesehen. Vor diesem Hintergrund können zu Frage 4 keine konkreten Aussagen getroffen werden. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice