Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5809 02. 10. 2014 1Eingegangen: 02. 10. 2014 / Ausgegeben: 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen soll die Stelle des geschäftsführenden Schulleiters der Stadt Laichingen nicht mehr besetzt werden? 2. Nach welchen Kriterien werden die Stellen der geschäftsführenden Schulleiter in Baden-Württemberg besetzt? 3. Welche Rolle spielen die Anzahl der Schulen in städtischer Trägerschaft und die Schülerzahlen für die Einrichtung eines geschäftsführenden Schulleiters? 4. Welchen Stellenwert misst sie der Funktion und der Stelle eines geschäftsführenden Schulleiters für eine Schulstadt wie Laichingen bei? 5. Welchen Ansprechpartner hat die Stadt Laichingen in den Angelegenheiten, die bislang über den geschäftsführenden Schulleiter geregelt wurden, wenn diese Stelle nun nicht mehr besetzt ist? 6. Wie profitieren die Schulen (auch außerhalb der städtischen Trägerschaft) in Laichingen von einem geschäftsführenden Schulleiter? 7. Wird die Stelle des geschäftsführenden Schulleiters mit einer (möglichen) Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Stadt Laichingen wieder besetzt werden (wenn ja, welchen Einfluss nimmt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule darauf)? 02. 10. 2014 Traub CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Traub CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Stelle des geschäftsführenden Schulleiters der Stadt Laichingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5809 2 B e g r ü n d u n g Geschäftsführende Schulleiter sind ein wichtiges Bindeglied bei der Koordinierung gemeinsamer örtlicher Schulangelegenheiten, insbesondere bei Absprachen mit dem Schulträger. Sie nehmen regelmäßige Koordinierungsaufgaben wahr, ste - hen dem Schulträger beratend zur Seite und übernehmen repräsentative Aufgaben. In der Stadt Laichingen soll laut Staatlichem Schulamt Biberach die Stelle des geschäftsführenden Schulleiters nun nicht mehr besetzt werden. Grund dafür sei, dass sich nur drei Schulen in Laichingen in städtischer Trägerschaft befänden. Da in der Vergangenheit die Stadt Laichingen stets einen geschäftsführenden Schul - leiter hatte und auch stets drei Schulen in städtischer Trägerschaft waren, verwundert diese Entscheidung des Staatlichen Schulamts, zumal die Verwaltung einer Schulstadt wie Laichingen aufgrund eines hohen Kooperationsbedarfs in schulischen Angelegenheiten von einem Ansprechpartner in Form eines geschäftsführenden Schulleiters bislang nur profitiert und durchweg sehr gute Erfahrungen gemacht hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 Nr. 13-6451.3/41/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen soll die Stelle des geschäftsführenden Schulleiters der Stadt Laichingen nicht mehr besetzt werden? Nach der Zurruhesetzung des bisherigen geschäftsführenden Schulleiters in Laichingen wurde die Stelle der geschäftsführenden Schulleitung zunächst wieder ausgeschrieben. Die Stelle sollte wie in der Vergangenheit für die dem Staatlichen Schulamt Biberach unmittelbar nachgeordneten Schulen wieder besetzt werden. Die beabsichtigte Neubesetzung beschränkte sich entsprechend diesem Vorhaben daher zunächst auf die Schularten des Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Sonderschulbereich . Nachdem die Prüfung des Staatlichen Schulamts jedoch ergab, dass die Voraussetzung hierfür, nämlich das Vorliegen vier selbstständiger Schulen dieser Schularten (GHWRGS-Bereich) im Gebiet des Schulträgers (Stadt Laichingen ) nicht gegeben war, wurde der Stadt vom Staatlichen Schulamt zunächst mitgeteilt, dass die Stelle der geschäftsführenden Schulleitung nicht mehr besetzt werden kann, da nur drei Schulen aus dem GHWRGS-Bereich in Trägerschaft der Stadt vorhanden sind (Grundschule Feldstetten, Grund- und Werkrealschule Laichingen , Realschule Laichingen). Nach erneuter Prüfung macht das Regierungspräsidium Tübingen nun von der Möglichkeit Gebrauch, die Stelle der geschäftsführenden Schulleitung in Laichingen schulartübergreifend (also unter Einbeziehung des Gymnasiums) auszuschreiben und zu besetzen. Die schulartübergreifende Bestellung einer geschäftsführenden Schulleitung ist im Rahmen der Vorgaben des Schulgesetzes möglich (siehe hierzu Ausführungen unter Ziff. 2). Die geschäftsführende Schulleitung in Laichingen wird nun in Ausschöpfung dieser Möglichkeit wiederbesetzt. 2. Nach welchen Kriterien werden die Stellen der geschäftsführenden Schulleiter in Baden-Württemberg besetzt? § 43 SchG regelt, dass die Schulaufsichtsbehörde für Schulen einer Schulart oder mehrerer Schularten im Gebiet eines Schulträgers aus dem Kreis der Schullei - terinnen und Schulleiter eine geschäftsführende Schulleiterin oder einen geschäfts - führenden Schulleiter bestellen kann, die/der alle Angelegenheiten, die eine ein- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5809 heitliche Behandlung erfordern oder ihr/ihm durch besondere Anordnung über - tragen werden, zu besorgen hat. Grundsätzlich müssen für die Bestellung von geschäftsführenden Schulleiterinnen und Schulleitern folgende Kriterien bzw. Schwellenwerte vorliegen: Für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen ist Voraussetzung, dass mindestens vier selbstständige Schulen dieser Schularten im Gebiet des Schulträgers vorhanden sind. Für den Bereich der allgemein bildenden Gymnasien ist Voraussetzung, dass mindestens drei voll ausgebaute Schulen dieser Schulart, bei nicht ausgebauter Oberstufe mindestens vier selbstständige Schulen, vorhanden sind. Sofern diese Schwellenwerte nicht erreicht werden, aber dennoch ein Koordinierungsbedarf vorliegt, können diese Schulen auch durch den geschäftsführenden Schulleiter im GHWRGS-Bereich mitbetreut werden. Für den Bereich der Beruflichen Schulen gibt es geschäftsführende Schuleiterinnen und Schulleiter nur an Standorten mit mindestens drei Beruflichen Schulen. Allerdings lässt das Schulgesetz es auch zu, schulartübergreifend geschäftsführende Schulleiterinnen und Schulleiter zu bestellen (§ 43 Abs. 1 SchG). Somit kann grundsätzlich auch an Standorten mit insgesamt mindestens vier allgemein bildenden Schulen eine schulartübergreifend zuständige geschäftsführende Schulleiterin bzw. ein schulartübergreifend zuständiger geschäftsführender Schulleiter bestellt werden. Für die Bestellung der schulartübergreifend zuständigen geschäftsführenden Schulleiterinnen und Schulleiter sind die Regierungspräsidien zuständig. Diese Möglichkeit wird nun im Fall Laichingen genutzt (siehe Ziff. 1). 3. Welche Rolle spielen die Anzahl der Schulen in städtischer Trägerschaft und die Schülerzahlen für die Einrichtung eines geschäftsführenden Schulleiters? Zur Rolle der Anzahl der Schulen in städtischer Trägerschaft siehe die Ausführungen unter Ziff. 2. Die Schülerzahlen finden keine direkte Berücksichtigung, allerdings unterscheidet sich die Anzahl der Anrechnungsstunden, die die geschäftsführende Schulleiterin oder der geschäftsführende Schulleiter erhält, danach , wie viele Klassen sie oder er betreut. 4. Welchen Stellenwert misst sie der Funktion und der Stelle eines geschäftsführenden Schulleiters für eine Schulstadt wie Laichingen bei? Es ist der Schulverwaltung wichtig, möglichst flächendeckend geschäftsführende Schulleiterinnen und Schulleiter zu haben. Sie dienen der Schulverwaltung als wichtige Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für koordinierende Aufgaben in der jeweiligen Region. 5. Welchen Ansprechpartner hat die Stadt Laichingen in den Angelegenheiten, die bislang über den geschäftsführenden Schulleiter geregelt wurden, wenn diese Stelle nun nicht mehr besetzt ist? Die Stelle wird wieder besetzt werden (siehe oben Ziff. 1). 6. Wie profitieren die Schulen (auch außerhalb der städtischen Trägerschaft) in Laichingen von einem geschäftsführenden Schulleiter? Grundsätzlich regt die Schulverwaltung gegenüber den geschäftsführenden Schulleiterinnen und Schulleitern an, im Rahmen ihrer koordinierenden Funktion auch benachbarte Schulen je nach der zu regelnden Angelegenheit bzw. zu koordinierenden Aufgabe mit einzubeziehen, was nach den Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach erfahrungsgemäß auch so erfolgt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5809 4 7. Wird die Stelle des geschäftsführenden Schulleiters mit einer (möglichen) Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Stadt Laichingen wieder besetzt wer - den (wenn ja, welchen Einfluss nimmt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule darauf)? Die Stelle der geschäftsführenden Schulleitung in Laichingen wird unabhängig von der Frage, ob sich die Grund- und Werkrealschule zur Gemeinschaftsschule weiterentwickelt, wieder besetzt werden (siehe oben Ziff. 1). Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice