Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5834 07. 10. 2014 1Eingegangen: 07. 10. 2014 / Ausgegeben: 06. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden haben bereits über den Beitritt zum Biosphärengebiet entschieden und wie haben sie sich entschieden? 2. Welche Gründe für oder gegen einen Beitritt wurden dabei von den Gemeinden angeführt? 3. Hält sie auch dann an dem Projekt Biosphärengebiet fest, wenn keine geschlossene Fläche für das Biosphärengebiet möglich ist oder weniger als 30.000 Hektar Fläche erreicht werden? 4. Wie viel Geld und Personalstellen will sie für die Umsetzung und den Betrieb des Biosphärengebiets dauerhaft zur Verfügung stellen? 5. Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten existieren bei einem Biosphären - gebiet? 6. Ist ein Ausstieg oder eine spätere Teilnahme von Gemeinden nach Errichtung des Biosphärengebiets möglich? 7. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf geplant? 08. 10. 2014 Dr. Rapp, Schreiner, Lusche CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Patrick Rapp, Felix Schreiner und Ulrich Lusche CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Biosphärengebiet Südschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5834 2 B e g r ü n d u n g Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Bemühungen der Landesregierung zur Schaffung eines Biosphärengebiets Südschwarzwald zu erfahren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 Nr. Z(61)-0141.5/443F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden haben bereits über den Beitritt zum Biosphärengebiet entschieden und wie haben sie sich entschieden? Zu 1.: Folgende Gemeinden haben ihre Beteiligung am weiteren Verfahren – teilweise an Bedingungen geknüpft – zur Einrichtung eines Biosphärengebietes Südschwarz - wald in den Gemeinderäten beschlossen: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Bollschweil, Feldberg, Horben; Landkreis Lörrach: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau, Schopfheim, Steinen, Tunau, Utzenfeld, Wembach; Landkreis Waldshut: Albbruck, Bernau, Wehr Aus dem Gebiet der ursprünglichen Gebietskulisse haben sich die Gemeinde Görwihl im Jahre 2012, die Gemeinde Malsburg-Marzell im Jahr 2013, die Stadt Todtnau und die Gemeinde Herrischried im laufenden Jahr durch Beschluss des Gemeinderats zurückgezogen. 2. Welche Gründe für oder gegen einen Beitritt wurden dabei von den Gemeinden angeführt? Zu 2.: In dem breit angelegten Diskussionsprozess zur Etablierung eines Biosphären - gebiets Südschwarzwald wurden auf kommunaler und regionaler Ebene zahlreiche Argumente ausgetauscht. Welche Argumente in den einzelnen Gemeinden letztendlich ausschlaggebend für die kommunalen Voten waren, kann von hieraus nicht beurteilt werden. 3. Hält sie auch dann an dem Projekt Biosphärengebiet fest, wenn keine geschlossene Fläche für das Biosphärengebiet möglich ist oder weniger als 30.000 Hektar Fläche erreicht werden? Zu 3.: Der Wunsch, ein Biosphärengebiet im Südschwarzwald einzurichten, wurde von kommunaler Seite an die Landesregierung herangetragen. Wenn die für die Anerkennung eines Biosphärengebiets Südschwarzwald als UNESCO-Biosphären - reservat erforderlichen Kriterien – dazu gehört auch eine Mindestgröße von in der Regel 30.000 Hektar – nicht erreicht werden können, dürfte das kommunale Inte - resse nicht mehr gegeben sein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5834 4. Wie viel Geld und Personalstellen will sie für die Umsetzung und den Betrieb des Biosphärengebiets dauerhaft zur Verfügung stellen? Zu 4.: Die Kosten für die Umsetzung und den Betrieb eines Biosphärengebiets Südschwarzwald hängen von der Größe und Struktur dieses Gebiets ab. Sie sind darüber hinaus abhängig von der Umsetzung der für eine Anerkennung durch die UNESCO erforderlichen Kriterien. Weitergehende Aussagen sind derzeit insoweit nicht möglich. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der erforder - lichen Personal- und Sachmittel jedoch an den für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb anfallenden Kosten. 5. Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten existieren bei einem Biosphären - gebiet? Zu 5.: Ebenso wie das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wird ein Biosphärengebiet Südschwarzwald über ein eigenes, vergleichbares Förderprogramm verfügen, dessen Volumen von seiner Größe abhängig ist. Im gesamten Bereich des Biosphä - rengebiets ist eine Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie möglich. Darüber hinaus hat ein Biosphärengebiet Zugriff auf alle bestehenden Förderprogramme , sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Sponsorings oder einer Förderung durch Stiftungen. 6. Ist ein Ausstieg oder eine spätere Teilnahme von Gemeinden nach Errichtung des Biosphärengebiets möglich? Zu 6.: Entsprechende Fragen sind grundsätzlich Gegenstand der für die Errichtung eines Biosphärengebiets erforderlichen Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Vereinbarung des Landes mit den teilnehmenden Kommunen und Landkreisen. Bei einer Vergrößerung ebenso wie bei einer Verkleinerung eines Biosphärengebiets müsste die Biosphärengebietsverordnung und ggf. die Vereinbarung mit der kommunalen Seite insoweit neu gefasst werden. Darüber hinaus müsste, sofern eine UNESCO-Anerkennung vorliegt , die angepasste Gebietsabgrenzung dem MAB-Nationalkomitee erneut vorgelegt werden. 7. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf geplant? Zu 7.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Gemeinden bis zum Ende des laufenden Jahres in ihren Gremien entschieden haben, ob sie sich am weiteren Verfahren zur Einrichtung des Biosphärengebietes beteiligen. Besteht in der Region weiterhin der Wunsch, ein Biosphärengebiet im Südschwarzwald einzurichten, wird die Landesregierung auch den weiteren Prozess konstruktiv begleiten. Sofern die erforderliche Flächengröße erreicht und die fachlichen Voraussetzzungen gegeben sind, kann das offizielle Verordnungsverfahren begonnen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5834 4 Das Verordnungsverfahren endet mit dem Erlass einer Verordnung über die Einrichtung des Biosphärengebietes. Nach Einrichtung und Besetzung der Geschäftsstelle schließen sich das Anerkennungsverfahren bei der UNESCO sowie die Erstellung des Rahmenkonzeptes an. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice