Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5835 07. 10. 2014 1Eingegangen: 07. 10. 2014 / Ausgegeben: 06. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trägt sie die geplante Umsatzsteuererhöhung für Saunabetriebe und Heilbäder zum 1. Januar 2015 mit? 2. Hat sie sich im Vorfeld zu dieser Entscheidung an einer Initiative beteiligt, die zum Inhalt hatte, den Nichtanwendungserlass auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 aufzuheben? 3. Hat sie letztendlich der Aufhebung bei der Abstimmung zu Beginn des Jahres 2013 zugestimmt? 4. Wie viele öffentliche Bäder mit Saunabetrieb sind von dieser Regelung in Baden-Württemberg betroffen? 5. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der Aufhebung auf die öffentlichen Bäder mit Saunabetrieb? 6. Rechnet sie diesbezüglich mit Preiserhöhungen für die Saunabesucher? 7. Teilt sie die Befürchtung, dass, sofern sich die Preiserhöhung nicht oder nicht vollständig auf die Kunden umlegen lässt oder Preiserhöhungen im Ergebnis zu Umsatzeinbußen führen, die Investitionsfähigkeit der Bäderbetreiber eingeschränkt wird? 8. Teilt sie die Befürchtung, dass kleine und mittelgroße Saunabäder, die die Steuererhöhung nicht an die Kunden weitergeben können, ihren Betrieb einstellen müssen? Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Umsatzsteuererhöhung für Saunabetriebe und Heilbäder Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5835 2 9. Unterstützt sie Bestrebungen der Bäder, die auf eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes und damit einer Gleichstellung der Heilbäder und Saunaanlagen mit den Schwimmbädern fordern? 10. Welche Bedeutung misst sie den Saunabetrieben und Heilbädern für BadenWürttemberg zu? 06. 10. 2014 Kunzmann CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 Nr. 3-S724.3/16 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trägt sie die geplante Umsatzsteuererhöhung für Saunabetriebe und Heilbäder zum 1. Januar 2015 mit? Zu 1.: Die Landesregierung trägt den Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Saunaumsätze aus rechtstaatlichen Gesichtspunkten mit. Saunaumsätze dürfen weder nach den verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts noch nach der höchst - richterlichen Finanzrechtsprechung begünstigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs (siehe auch Antwort zu Frage 9) nicht zur Entscheidung angenommen. Für die Verabreichung von Heilbädern gilt weiterhin der ermäßigte Umsatzsteuersatz . Saunabäder sind nach § 5 der Heilmittel-Richtlinie keine Heilbäder, sie sind der persönlichen Lebensführung zuzuordnen; ein therapeutischer Nutzen ist nicht nachgewiesen. Es ist inzwischen geplant, die rechtmäßige Besteuerung erst ab dem 1. Juli 2015 durchzuführen. Die Landesregierung trägt diese Übergangsfrist ebenfalls mit, da hierdurch Umstellungsproblemen Rechnung getragen werden kann. 2. Hat sie sich im Vorfeld zu dieser Entscheidung an einer Initiative beteiligt, die zum Inhalt hatte, den Nichtanwendungserlass auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 aufzuheben? Zu 2.: Nein. 3. Hat sie letztendlich der Aufhebung bei der Abstimmung zu Beginn des Jahres 2013 zugestimmt? Zu 3.: Ja. Zu den Gründen hierfür wird auf die Beantwortung Ziffer 1 und 9 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5835 4. Wie viele öffentliche Bäder mit Saunabetrieb sind von dieser Regelung in Baden-Württemberg betroffen? Zu 4.: Von den 56 höher prädikatisierten Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg sind 32 Orte mit mindestens 35 Betrieben (Thermal/Mineral-Thermen) betroffen . Zu der Frage, wie viele öffentliche Bäder mit Saunabetrieb in BadenWürttemberg insgesamt von dieser Regelung tangiert sind, liegen keine Zahlen vor. Nach Angaben des Deutschen Sauna-Bundes gibt es 2.150 öffentliche Saunaanlagen in Deutschland. 5. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der Aufhebung auf die öffentlichen Bäder mit Saunabetrieb? 6. Rechnet sie diesbezüglich mit Preiserhöhungen für die Saunabesucher? 7. Teilt sie die Befürchtung, dass, sofern sich die Preiserhöhung nicht oder nicht vollständig auf die Kunden umlegen lässt oder Preiserhöhungen im Ergebnis zu Umsatzeinbußen führen, die Investitionsfähigkeit der Bäderbetreiber eingeschränkt wird? 8. Teilt sie die Befürchtung, dass kleine und mittelgroße Saunabäder, die die Steuererhöhung nicht an die Kunden weitergeben können, ihren Betrieb einstellen müssen? Zu 5. bis 8.: Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Aufhebung der Umsatzsteuerermäßigung für Saunaleistungen auf die öffentlichen Bäder kommt es darauf an, ob die öffentlichen Bäder mit Saunabetrieb die höhere Umsatzsteuer auf ihre Leistungen im Preis an die Kunden vollständig oder nur zum Teil weitergeben können. Soweit es die Nachfrage- und Kundenstruktur zulässt, sind eine Weitergabe einer Umsatzsteuererhöhung und damit eine Preiserhöhung für die Saunabesucher zu erwarten, da eine solche Weitergabe an die Kunden der Umsatzbesteuerung system immanent ist. Inwieweit eine Nichtweitergabe der Umsatzsteuererhöhung an die Kunden sich auf die Umsatz- und Erlössituation und damit letztendlich auch auf die Investitionsfähigkeit der Bäder- und Saunabetreiber auswirkt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Dazu liegen keine Daten und keine belastbare Bewertung vor. Dies gilt auch für die Frage, ob kleine und mittelgroße Sauna - bäder, die die Steuererhöhung nicht an die Kunden weitergeben können, ihren Betrieb einstellen müssen. Allerdings dürfte eine Aufhebung der Umsatzsteuerermäßigung für Saunabäder in höher prädikatisierten Heilbädern und Kurorten nach derzeitigem Kenntnisstand Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad kommunaler Bäder haben. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass Städte und Gemeinden die Eintrittspreise oder ihre Zuschüsse erhöhen werden. 9. Unterstützt sie Bestrebungen der Bäder, die auf eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes und damit einer Gleichstellung der Heilbäder und Saunaanlagen mit den Schwimmbädern fordern? Zu 9.: Wie bei Frage 1 bereits dargelegt, sind die verbindlichen Vorgaben des EURechts zu beachten. Einschlägig ist Artikel 98 Abs. 2 i. V. mit Anhang III der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Danach können die Überlassung von Sportanlagen (Nr. 14 des Anhangs III) sowie Thermalbehandlungen (Nr. 17 des Anhangs III) ermäßigt besteuert werden. Die Begriffe „Heilbäder“ (im Umsatzsteuergesetz ) und „Thermalbehandlungen“ müssen somit übereinstimmend ausgelegt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5835 4 Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2005 entschieden und dies in einem Beschluss vom 24. April 2008 bestätigt, dass die Verabreichung eines Heilbads der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen müsse. Hiervon könne bei der Nutzung einer Sauna regelmäßig keine Rede sein; sie diene lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden. Auch die in Anhang III MwStSystRL genannte Thermalbehandlung müsse im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgen , dies ergebe sich aus dem Wortlaut Thermalbehandlung und aus deren Gleichsetzung in der Nr. 17 des Anhangs H (jetzt Anhang III) mit „medizinischen Versorgungsleistungen“ und „zahnärztlichen Leistungen“. Eine Gesetzesänderung ist damit wegen des damit verbundenen Verstoßes gegen das Unionsrecht nicht zulässig. 10. Welche Bedeutung misst sie den Saunabetrieben und Heilbädern für BadenWürttemberg zu? Zu 10.: Baden-Württemberg ist mit seinen 56 höher prädikatisierten Heilbädern und Kur - orten das Bäderland Nr. 1 in Deutschland. Die höher prädikatisierten Heilbäder und Kurorte, und damit in die medizinisch-therapeutischen Maßnahmen eingebundenen Saunabetriebe, spielen deshalb in Baden-Württemberg als Wirtschaftsfaktor eine wichtige Rolle. Die Heilbäder und Kurorte haben hierbei insbesondere für den ländlichen Raum auch als strukturerhaltender Faktor ein besonderes Gewicht . Über 58.400 Menschen arbeiten in den Heilbädern und Kurorten in BadenWürttemberg . Im Jahr 2013 konnten 11,7 Millionen Übernachtungen in den höher prädikatisierten Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg erzielt werden. Dies entspricht etwa 24,5 Prozent aller Übernachtungen in Baden-Württemberg. Der Gesundheitstourismus ist damit eine tragende Säule im baden-württembergischen Tourismus. Die Heilbäder und Kurorte tragen mit ihrer gesamten kurört - lichen Infrastruktur und der gesamten Kette der Leistungserbringer einen maßgeblichen Beitrag zur Versorgung und insbesondere zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum bei. Funktionierende und leistungsstarke Heilbäder und Kurorte sind deshalb nicht nur von großer tourismuspolitischer sondern auch von hoher sozial-, gesundheits- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. In Vertretung Schumacher Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice