Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5841 07. 10. 2014 1Eingegangen: 07. 10. 2014 / Ausgegeben: 07. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rechtsgrundlagen liegen der Erstellung, Speicherung, Vergabe, Nutzung , Löschung und dem Zugriff sogenannter personengebundener Hinweise (PHW) durch jeweils welche Behörden zugrunde? 2. Welche personengebundenen Hinweise werden derzeit in Baden-Württemberg verwendet, unter Angabe der Anzahl jeweils betroffener Personen, mit Kennzeichnung , soweit einzelnen Personen mehrere Hinweise zugeordnet sind? 3. In welchen Systemen werden die Hinweise in Baden-Württemberg gespeichert und wer hat Zugriff auf die Hinweise? 4. Wie viele und welche personengebundenen Hinweise, unter Aufschlüsselung der Hinweise aus Baden-Württemberg, sind im Informationssystem INPOL gespeichert ? 5. Welche Folgen hat die Vergabe personenbezogener Hinweise im Hinblick auf den Umgang von Angehörigen von Behörden, z. B. Polizeibeamten, mit Personen , zu denen Hinweise vorliegen? 6. Zu welcher Zeit werden Personen, zu denen Hinweise vorliegen, von diesem Umstand benachrichtigt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Nutzung personengebundener Hinweise Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5841 2 7. Welche Möglichkeiten der rechtlichen Prüfung der Aufnahme personenbezogener Hinweise haben die Betroffenen? 8. Ist ihr bekannt, wie der Landesdatenschutzbeauftragte die Erstellung, Speicherung , Vergabe und Nutzung personengebundener Hinweise bewertet? 06. 10. 2014 Dr. Goll FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die behördliche Nutzung personengebundener Hinweise findet im Spannungsfeld von behördlichem Interesse, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung statt. Sie verdient daher eine parlamentarische Befassung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 Nr. 3-0556.2/1 beantwortet das Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Rechtsgrundlagen liegen der Erstellung, Speicherung, Vergabe, Nutzung , Löschung und dem Zugriff sogenannter personengebundener Hinweise (PHW) durch jeweils welche Behörde zugrunde? Zu 1.: Personengebundene Hinweise werden zum einen in sogenannten Verbunddateien gespeichert, die das Bundeskriminalamt (BKA) als dateiführende Stelle auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) betreut. Die Speicherung, Nutzung sowie Vergabe personengebundener Hinweise richtet sich in diesem Fall nach den § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 2, §§ 10, 13 und 14 des BKAG, sowie der „Verordnung über die Daten, die nach den §§ 8 und 9 des BKAG gespeichert werden dürfen “ (Bundesgesetzblatt 2010 Teil 1 Nr. 29 vom 8. Juni 2010). Es dürfen nur solche personengebundenen Hinweise vergeben werden, die in der entsprechenden Errichtungsanordnung für die Verbunddatei aufgeführt sind. Darüber hinaus werden in Informationssystemen der Polizei des Landes BadenWürttemberg personengebundene Hinweise auf Grundlage des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) gespeichert. Rechtsgrundlage für die Speicherung , Veränderung und Nutzung sind die §§ 38 ff. PolG BW. Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen wurde durch das BKA ein PHW-Leitfaden mit Hinweisen zur Vergabe personengebundener Hinweise im INPOL-Verbund (Stand: 20. August 2012) erstellt. Dieser Leitfaden wurde durch das Landeskriminalamt in Abstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg ergänzt und ist als Verschlusssache eingestuft. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5841 2. Welche personengebundenen Hinweise werden derzeit in Baden-Württemberg verwendet, unter Angabe der Anzahl der jeweils betroffenen Personen, mit Kenn - zeichnung, soweit einzelnen Personen mehrere Hinweise zugeordnet sind? Zu 2.: Mit Stand vom 28. Oktober 2014 sind in POLAS-BW 179.729 Personen gespeichert , die mit mindestens einem durch eine baden-württembergische Polizeidienststelle vergebenen PHW-Begriff belegt sind. Die nachfolgende Tabelle stellt die derzeit in Baden-Württemberg verwendeten personengebundenen Hinweise sowie die Anzahl der Personen dar, die durch eine baden-württembergische Polizeidienststelle mit dem jeweiligen Hinweis belegt wurden. Spalte 3 enthält Personen , die zusätzlich mit mindestens einem weiteren personengebundenen Hinweis belegt sind. *) Landesspezifische Hinweise, die nur in Baden-Württemberg gespeichert werden. Eine Übermittlung an das Zentralsystem der Bundespolizei erfolgt nicht. 3. In welchen Systemen werden die Hinweise in Baden-Württemberg gespeichert und wer hat Zugriff auf die Hinweise? Zu 3.: Die personengebundenen Hinweise werden im Polizeilichen Auskunftssystem Baden-Württemberg (POLAS-BW) gespeichert. Zugriff darauf hat jeder Bediens - tete der Polizei Baden-Württemberg, der zumindest eine Abfrageberechtigung für das System besitzt. 4. Wie viele und welche personengebundenen Hinweise, unter Aufschlüsselung der Hinweise aus Baden-Württemberg, sind im Informationssystem INPOL gespeichert ? Zu 4.: Im INPOL-Zentralsystem beim BKA werden bundeseinheitliche PHW-Begriffe aus Baden-Württemberg wie folgt gespeichert: Personengebundener Hinweis (PHW) Anzahl Personen mit diesem PHW davon Personen mit mind. einem zusätzlichen PHW Ansteckungsgefahr 1.368 1.211 Ausbrecher 717 639 Bewaffnet 10.217 7.047 Betäubungsmittelkonsument 110.141 53.710 Explosivstoffgefahr 110 74 Geisteskrank 2.705 1.576 Gewalttätig 52.191 26.937 Rocker 508 347 Sexualstraftäter 21.500 7.066 Straftäter linksmotiviert 1.421 581 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 674 275 Straftäter rechtsmotiviert 2.380 1.231 Konsument harter Drogen*) 45.130 41.769 Fluchtgefahr*) 2.476 1.959 Land- oder Stadtstreicher*) 2.081 1.541 Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität*) 325 303 Wechselt häufig Aufenthaltsort *) 12.350 5.655 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5841 4 5. Welche Folgen hat die Vergabe personengebundener Hinweise im Hinblick auf den Umgang von Angehörigen von Behörden, z. B. Polizeibeamten, mit Personen , zu denen Hinweise vorliegen? Zu 5.: Die polizeilichen Personenerkenntnisse fließen regelmäßig in die Lagebeurteilung bei polizeilichen Maßnahmen ein. Anhand der personengebundenen Hinweise können wertvolle Anhaltspunkte für lageangepasstes, einsatztaktisches Verhalten beim Einschreiten gewonnen werden, um Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit von Polizeibediensteten oder Betroffenen abzuwehren. Primär dienen sie der Eigensicherung von Polizeibeamten (z. B. die personengebundenen Hinweise „bewaffnet “ oder „gewalttätig“) sowie dem Schutz des Betroffenen (z. B. der personengebundene Hinweis „Geisteskrank“). Bei den personengebundenen Hinweisen mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität liegt der Schwerpunkt unter anderem auch auf der Ermittlungsunterstützung (z. B. der personengebundene Hinweis „Straftäter rechtsmotiviert“). Durch sie lässt sich polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen. 6. Zu welcher Zeit werden Personen, zu denen Hinweise vorliegen, von diesem Umstand benachrichtigt? Zu 6.: Die Auskunftserteilung an die Betroffenen richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Für in Verbunddateien des BKA gespeicherte Daten richtet sich die Auskunftserteilung an den Betroffenen nach § 19 BDSG. Die Auskunft erteilt das BKA in diesem Fall nach Antragstellung im Einvernehmen mit der Stelle, die die datenschutzrechtliche Verantwortung für die gespeicherten Daten trägt. Das ist regelmäßig diejenige Stelle, die die Daten unmittelbar gespeichert hat (§ 12 Abs. 5 Satz 1 und 2 BKAG). Für die im Polizeilichen Auskunfts - system Baden-Württemberg (POLAS BW) gespeicherten Daten findet sich in § 45 PolG BW i. V. m. § 21 LDSG eine vergleichbare Regelung. Personengebundener Hinweis (PHW) PHW-Begriffe aus BW in INPOL-Z Ansteckungsgefahr 1.352 Ausbrecher 782 Bewaffnet 8.789 Betäubungsmittelkonsument 113.410 Explosivstoffgefahr 104 Freitod 0 Geisteskrank 2.137 Gewalttätig 48.517 Rocker 481 Sexualstraftäter 20.473 Straftäter linksmotiviert 1.193 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 605 Straftäter rechtsmotiviert 2.206 Summe 222.049 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5841 7. Welche Möglichkeiten der rechtlichen Prüfung der Aufnahme personenbezogener Hinweise haben die Betroffenen? Zu 7.: Der Betroffene hat Anspruch auf Löschung von Daten, wenn die Speicherung unzulässig oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Dies ergibt sich hinsichtlich der Verbunddateien des polizeilichen Informa - tionssystems INPOL aus § 32 Abs. 2 i. V. m. Abs. 9 BKAG und bezüglich der im Polizeilichen Auskunftssystem Baden-Württemberg (POLAS BW) gespeicherten Daten aus § 38 Abs. 1 PolG BW. 8. Ist ihr bekannt, wie der Landesdatenschutzbeauftragte die Erstellung, Speicherung , Vergabe und Nutzung personengebundener Hinweise bewertet? Zu 8.: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte jüngst im 31. Tätigkeitsbericht die Wiedereinführung des personengebundenen Hinweises der „Freitodgefahr“ kritisiert. Er bezweifelte, dass der Hinweis zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben notwendig sei und hat überdies deutlich gemacht, dass er die Begrifflichkeit aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Suizidforschung als unpassend empfinde, da dem Suizid in der Regel kein freier Willensentschluss zugrunde liege. Schließlich bemängelte er die zweijährige Speicherdauer dieses personengebundenen Hinweises als zu lange. Die Landesregierung hatte hierzu ausgeführt , dass die Kenntnis einer möglichen Suizidgefahr nach der polizeilichen Erfahrung durchaus dazu beitragen kann, dem Betroffenen angemessen zu begegnen und dadurch Gefahren für sich und sein Umfeld zu minimieren. Die Speicher - dauer wurde aus polizeilicher Sicht als notwendig und wegen des temporären Eingriffs in die Rechte des Betroffenen auch als verhältnismäßig im engeren Sinne bewertet. Geteilt hat die Landesregierung hingegen die Kritik an der Begrifflichkeit . Allerdings war diese bundeseinheitlich durch einen Leitfaden des BKA vorgegeben . Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice