Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5850 09. 10. 2014 1Eingegangen: 09. 10. 2014 / Ausgegeben: 10. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind jeweils die Migrantenanteile in den Kommunen im NeckarOdenwald -Kreis? 2. Welche Programme und Initiativen zur Integration von Migranten gibt es in den Kommunen des Neckar-Odenwald-Kreises? 3. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten haben die Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis vonseiten des Landes in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten? 4. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten sind von den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis gegenwärtig beantragt? 5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Neckar-Odenwald-Kreis im Vergleich zu ähnlich großen Landkreisen mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land erhält? 6. Worin liegen ggf. Unterschiede zwischen dem Neckar-Odenwald-Kreis und anderen vergleichbaren Landkreisen in Baden-Württemberg? 08. 10. 2014 Hauk CDU Kleine Anfrage des Abg. Peter Hauk CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Integrationsmaßnahmen und -mittel im Neckar-Odenwald-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 2 B e g r ü n d u n g Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist für die Kommunen und Landkreise eine besondere Herausforderung. Um dieser wichtigen Aufgabe gerecht zu werden, sind statistische Kennzahlen von essenzieller Bedeutung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 Nr. 3-0141.5/15/5850 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind jeweils die Migrantenanteile in den Kommunen im NeckarOdenwald -Kreis? Zu 1.: Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird im Zensus 2011 bis zu einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnern ausgewiesen. Von den 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben nur drei Gemeinden mehr als 10.000 Einwohner. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises kann deshalb in der nachfolgenden Tabelle nur der Anteil der ausländischen Bevölkerung ausgewiesen werden, der in der Regel deutlich niedriger ausfallen dürfte. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde auch für die größeren Städte der Anteil der ausländischen Bevölkerung dargestellt (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2014, sowie Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2014; Stichtag 9. Mai 2011). Gemeinde Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 1) in % Anteil der ausländischen Bevölkerung in % Adelsheim, Stadt 4,4 Aglasterhausen 5,2 Billigheim 3,4 Binau 5,4 Buchen (Odenwald), Stadt 24,4 5,4 Elztal 3,6 Fahrenbach 2,5 Hardheim 5,4 Haßmersheim 8,8 Höpfingen 2,4 Hüffenhardt 2,5 Limbach 3,1 Mosbach, Stadt 26,6 10,0 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 2. Welche Programme und Initiativen zur Integration von Migranten gibt es in den Kommunen des Neckar-Odenwald-Kreises? Zu 2.: Die Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises haben die aus der folgenden Aufstellung ersichtlichen Programme und Initiativen zur Integration mitgeteilt : Gemeinde Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 1) in % Anteil der ausländischen Bevölkerung in % Mudau 1,8 Neckargerach 7,2 Neckarzimmern 9,1 Neunkirchen 3,6 Obrigheim 9,5 Osterburken, Stadt 4,8 Ravenstein, Stadt 2,1 Rosenberg 3,4 Schefflenz 3,5 Schwarzach 5,3 Seckach 3,7 Waldbrunn 2,0 Walldürn, Stadt 22,0 4,3 Zwingenberg 1,7 1) Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer /-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gemeinde/Stadt Bezeichnung des Programms bzw. der Initiative Inhalt des Programms bzw. der Initiative Aglasterhausen Asylarbeitskreis Koordination des ehrenamtlichen Engagements Kommunales Beschäftigungsprogramm Integration fördern durch Beschäftigung (Bauhof/soziale Einrichtungen ) Deutschunterricht für syrische Familien Integration fördern durch Deutschkurs (zwei- bis dreimal wöchentlich für die gesamte Familie) Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 4 3. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten haben die Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis vonseiten des Landes in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten? Zu 3.: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise bei der Aufgabe, Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft zu integrieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Grundsätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten, d. h. Maßnahmen, in deren Rahmen Kommunen direkt oder indirekt Landesmittel für die Förderung der Integration von Migranten erhalten können, sind in der Antwort des Ministeriums für Integration zu Nr. 1 der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU (Drucksache 15/5334) beschrieben ; sie werden im Folgenden nicht mehr einzeln vorgestellt. Für die Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises können folgende Mittel aufgeführt werden: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration und Vorläufer-Förderungen) In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erhielt der Neckar-Odenwald-Kreis – wie auch alle anderen Kreise in Baden-Württemberg – auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Gewährung von Projekt- und Betreuungsmitteln für Spätaussiedler/-innen und Ausländer/-innen (VwV-Soziale Beratung und Betreuung) je einen Betrag in Höhe von 11.000 Euro für die Grundbetreuung zur Eingliederung bzw. zur Integration zugewanderter Menschen sowie weitere 28.500 Euro für sozialpädagogische Projekte für diese Zielgruppe. Diese Mittel wurden den Stadt- und Landkreisen im Wege der pauschalen Kostenerstattung zugewiesen. Die Kreise waren berechtigt, die Mittel für eigene Aufgaben zu verwenden oder sie an kreisangehörige Gemeinden und freie Träger der Wohlfahrtspflege sowie Migrantenorganisationen weiterzugeben. Ausweislich der vom Innenministerium übernommenen Unterlagen hat der Ne - ckar-Odenwald-Kreis im Haushaltsjahr 2010 die Landesmittel in voller Höhe dem Caritasverband Neckar-Odenwald-Kreis für freizeitpädagogische Projekte und Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grund- und Hauptschulen in Mosbach, Osterburken, Buchen, Haßmersheim, Schefflenz und Walldürn zugewendet . Eine anteilmäßige Zuordnung bezogen auf die jeweiligen Gemeinden ist nicht möglich, weil sie seinerzeit nicht abgefragt wurde. Im Haushaltsjahr 2011 wurden dem Caritasverband zur Fortsetzung seiner Angebote an den Kindertagesstätten und Grund- und Hauptschulen rund 15.815 Euro zugewendet. Das Jugendzentrum der Stadt Osterburken erhielt 10.500 Euro und die Jugendhäuser in Bu- Gemeinde/Stadt Bezeichnung des Programms bzw. der Initiative Inhalt des Programms bzw. der Initiative Walldürn Förderung von Projekten zur Integration junger Migranten im Neckar-Odenwald-Kreis Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integrationsund Partizipationschancen, insbesondere von jugendlichen Migranten VwV des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden ) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSLRichtlinie ) Sprachförderungsmaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 chen, Mosbach und Walldürn insgesamt 907 Euro. Der Restbetrag von 1.278 Euro ging an die Erzdiözese Freiburg als Trägerin des Kindergartens „Don Bosco“ in Mosbach-Neckarelz. Am 16. Juli 2012 trat die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen an Stadt- und Landkreise für Vorhaben und Initiativen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden -Württemberg in Kraft (VwV-Kom-IntM). Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift erhielt der Neckar-Odenwald-Kreis 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund. Weitere 28.500 Euro hätten bei entsprechender Komplementärfinanzierung in gleicher Höhe durch den Landkreis für Integrationsprojekte verausgabt werden können. Der Landkreis hat davon jedoch nur 21.613 Euro in Anspruch genommen und diese auf dieselben Träger wie im Jahr 2011 verteilt. Demnach erhielt der Kreis-Caritasverband für Integrationsmaßnahmen in den Kindertagesstätten und Schulen in Osterburken, Buchen, Mudau, Mosbach, Haßmersheim, Schefflenz und Walldürn 9.555,50 Euro. Hinzu kamen Mittel in Höhe von 2.385 Euro für Sprachförderungen im Kindergarten in Mosbach-Neckarelz. Das Jugendzentrum der Stadt Osterburken bzw. die Jugendzentren in Buchen, Mosbach und Walldürn erhielten 6.995 bzw. 2.677,50 Euro. Diese Verwaltungsvorschrift wurde abgelöst durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) vom 12. August 2013 (GABl. S. 397; zur Entstehung und zum Inhalt des dadurch geschaffenen Förderprogramms siehe die Stellungnahme des Ministeriums für Integration zu Nr. 2 des Antrags der Fraktion der SPD, Förderung von Integrations - arbeit in den Kommunen, Drucksache 15/3293). Im Rahmen dieses Förderprogramms bekamen in der Förderrunde 2013 alle Anträge aus dem Neckar-Odenwald -Kreis die beantragten Zuschüsse: Der Landkreis erhielt 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund und 21.000 Euro für die soziale Jugendbetreuung in Kreisen ohne Migrationsdienst. Für zwei Einzelprojekte erhielt er zudem insgesamt 16.550,42 Euro. In der Förderrunde 2014 erhielt der Neckar-Odenwald-Kreis wieder insgesamt 36.000 Euro für Maßnahmen der sozialen Beratung und Betreuung sowie der sozialen Jugendbetreuung . Medienerziehung Im Rahmen der Initiative der Landesregierung zur Medienbildung „Kinder - medienland Baden-Württemberg“ werden durch das Programm „Medien! Elternmentoren “ Eltern in Fragen der Medienerziehung geschult und ein Teil der Teilnehmer zu sogenannten Elternmedienmentoren ausbildet. Diese stehen dann anderen Eltern als Ansprechpartner in Fragen der Medienerziehung zur Verfügung. Das Programm wird mit bis zu 117.000 Euro Landesmitteln im Jahr gefördert und richtet sich schwerpunktmäßig an Eltern mit Migrationshintergrund. Es steht aber grundsätzlich allen Eltern offen. Die Schulungen und Workshops des Programms finden im ganzen Land statt. Europäischer Sozialfonds (ESF) im Förderbereich Wirtschaft Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg förderte von 2010 bis 2012 elf „Azubi statt ungelernt“-Projekte aus Mitteln des ESF und des Landes. Berufswerberinnen und Berufswerber mit türkischer Muttersprache informierten türkische Eltern und Jugendliche in Baden-Württemberg über die Vorteile einer beruflichen Ausbildung und die Bandbreite der Berufe mit dem Ziel, die Zahl türkischer Jugendlicher, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, zu erhöhen . Im Jahr 2012 wurde die Zielgruppe über einen erneuten Aufruf auf weitere Nationalitäten ausgeweitet. Hier werden 27 Projekte aus ESF-Mitteln gefördert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 6 Im Neckar-Odenwald-Kreis direkt gibt es keine Projektträger. Antragsberechtigt waren auch Kommunen. Die bewilligten Projekte haben eine unterschiedliche räumliche Abdeckung, die auch regional übergreifende Räume über den Standort des Projektträgers hinaus abdecken. Für Träger in der Region Rhein-NeckarOdenwald wurden in der ersten und in der zweiten noch aktuellen Laufzeit jeweils knapp 450.000 Euro Fördermittel bewilligt. Sprachförderung Die Deputatsumfänge für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werkreal- und Hauptschulen im Neckar-Odenwald-Kreis in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 (jeweils zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: An den öffentlichen Gemeinschaftsschulen (Sek. I) im Neckar-Odenwald-Kreis gab es im Untersuchungszeitraum laut amtlicher Schulstatistik keine Vorbereitungsklasse bzw. keinen Vorbereitungskurs. Die erfragte Zeitreihe zu Daten auf Gemeindeebene zählt nicht zu den regulär vorgesehenen Auswertungen des Sta - tistischen Landesamts bzw. der Kultusverwaltung. Hierzu wären aufwändige Sonderauswertungen notwendig. Im Berufsvorbereitungsjahr für Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse (BVJA), im Berufsvorbereitungsjahr mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (BVJO) bzw. im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) wurden an den öffentlichen beruflichen Schulen im Neckar-Odenwald-Kreis in den Schuljahren 2009/2010 bis 2013/2014 keine Personalressourcen eingesetzt. Das Land Baden-Württemberg gewährt – ergänzend zu den schulischen Sprachfördermaßnahmen – Zuwendungen an Kommunen wie auch an freie Träger für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund . Gefördert werden grundsätzlich Kinder (auch Flüchtlingskinder) in Gruppen von zwei bis sieben Kindern der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen, der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie der Förderschulen. Neben diesen Kindern können ausnahmsweise auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen ab Klasse 7 sowie Schülerinnen und Schüler anderer Schularten gefördert werden, wenn es sich um sogenannte „Seiteneinsteiger“ handelt. Darunter sind Kinder und Jugendliche zu verstehen, die im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland zugezogen sind. Schülerinnen und Schüler aus Vorbereitungsklassen können ebenfalls gefördert werden. Für Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms des Kultusministeriums wurden für in den Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises durchgeführte HSLMaßnahmen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt : Schuljahr Deputatsumfang 2009/2010 7,5 2010/2011 1,9 2011/2012 4,8 2012/2013 4,9 2013/2014 4,4 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 ist mit dem neuen Gesamtkonzept der Sprach - förderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht. Nun können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. In das Gesamtkonzept SPATZ sind die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK), die vorschulische „Hausaufgaben-, Sprach-und Lernhilfe“ (HSL) und „Singen-BewegenSprechen “ (SBS) integriert. Zuwendungen an die Träger wurden im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel gewährt. Die Höhe der Zuwendungen betrug im Zeitraum 2012/ 2013 bis einschließlich 2013/2014 2.000 bzw. 2.400 Euro je Sprachfördergruppe. Zusätzlich gab es 250 Euro als Zuwendung je Gruppe pro anerkannte Fördermaßnahme bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt die Zuwendung für alle Sprachfördergruppen 2.200 Euro, unabhängig davon, welche Förderung gewählt wurde. Der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Mittel für ISK vom Kindergartenjahr 2009/2010 bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2012/2013 und 2013/2014 entnehmen: Sommerschulen Das Land Baden-Württemberg betreibt seit 2010 das Förderprogramm „Sommerschulen Baden-Württemberg“. Es ist auch als Maßnahme zum Thema „Integra - tion durch Bildung“ mit unterschiedlichen regionalen Kooperationspartnern und Schwerpunktthemen zu verstehen. Seither wurde das Programm stetig ausgebaut, sodass im Jahr 2013 bereits 36 Sommerschulen durchgeführt werden konnten. Auch im Jahr 2014 gab es wieder ein Angebot von insgesamt 36 Sommerschulen in Baden-Württemberg. Bei den Sommerschulen sind die Kommunen nicht die direkten Empfänger der finanziellen Unterstützung, aber die Fördermaßnahme 2009 27.410 € 2010 28.789 € 2011 25.190 € 2012 Januar–Juli 13.928 € Schuljahr 2012/2013 467 € Schuljahr 2013/2014 21.600 € Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführten HSL-Maßnahmen (also sowohl von den Kommunen als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. 2009/2010 52.400 € 2010/2011 94.400 € 2011/2012 127.100 € 2012/2013 239.250 € 2013/2014 223.550 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 8 wirkt auf kommunaler Ebene. In Adelsheim wird seit dem Jahr 2012 aus diesen Fördermitteln eine Sommerschule mit dem Kooperationspartner der Forstbetriebsleitung Adelsheim unterstützt. Seit 2012 erhält das Adelsheimer Angebot jährlich einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro sowie sechs Anrechnungsstunden seitens des Landes zur Umsetzung der Sommerschule zur Verfügung gestellt. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales In der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis für Projekte zur Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation und zur Integration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt sowie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ein Mittelkontingent von insgesamt 1,44 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Mittelkontingent von rund 206.000 Euro pro Jahr bzw. von 1,03 Millionen Euro für fünf Jahre. In den bewilligten Projekten in der Förderperiode 2007 bis 2013 betrug der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund rund 30 Prozent (Stand: September 2014). Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ Im Rahmen des Landesprogrammes „Gute und sichere Arbeit“ werden aus Landesmitteln zum einen Arbeitslosen(beratungs)zentren an zwölf Standorten finanziell unterstützt und zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt durch den Baustein Sozialer Arbeitsmarkt /Passiv-Aktiv-Tausch gefördert. Eine differenzierte Erhebung, ob und in welchem Umfang diese Angebote von Migranten genutzt werden, findet nicht statt. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass diese Angebote auch durch Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden. Im Neckar-OdenwaldKreis wird ein Arbeitslosen(beratungs-)zentrum mit bis zum jetzigen Zeitpunkt 81.625 Euro direkt gefördert. Unterstützung von Jugendlichen Der Wiedereinstieg in die Landesförderung Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) erfolgte zum 1. Januar 2012. Erst ab dieser Zeit liegen entsprechende Daten im Rahmen des Landesförderprogramms vor. Die Städte und Gemeinden haben im Neckar-Odenwald-Kreis zur Finanzierung der Schul - sozialarbeit folgende Fördersummen erhalten: Für die Mobile Jugendarbeit wurden im Neckar-Odenwald-Kreis in den letzten fünf Jahren keine Zuschüsse gewährt. Zeitraum Fördersumme Januar 2012–Juli 2012 42.585 € August 2012–Juli 2013 99.991 € August 2013–Juli 2014 222.738 € 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 4. Welche finanziellen Mittel für die Integration von Migranten sind von den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis gegenwärtig beantragt? Zu 4.: Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Die Förderrunde 2014 des Förderprogramms auf Grundlage der VwV-Integration ist durch Erlass der Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide abgeschlossen. Die Antragsfrist für die Förderrunde 2015 endete Ende September 2014; die mit der Abwicklung beauftragte L-Bank ist derzeit noch mit der Erfassung und Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit und formelle Zulässigkeit beschäftigt. Darüber hinaus liegen dem Ministerium für Integration gegenwärtig keine Anträge von Kommunen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vor. Sprachförderung Angaben zu den Vorbereitungsklassen und -kursen sowie zum Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) im Schuljahr 2014/2015 liegen nach Abschluss der amtlichen Schulstatistik 2014 im Frühjahr 2015 vor. Der Bedarf an VABO-Plätzen für den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis wird aktuell zentral von der Theodor-FreySchule Eberbach abgedeckt. Der Standort liegt direkt an der Grenze dieser beiden Landkreise. Hier werden aktuell zwei Klassen beschult; es sind noch einige freie Plätze verfügbar. Aufgrund des weiter anhaltenden Flüchtlingszustroms fragt die Schulverwaltung die Situation vor Ort aktuell in kurzen Zeiträumen ab, um zusätzlichen Bedarf, der sich gegebenenfalls ergibt, rechtzeitig sachgerecht steuern zu können. Für das HSL-Programm liegen derzeit noch keine aussagekräftigen Zahlen vor, da die Antragsfrist für das Schuljahr 2014/2015 erst am 30. November 2014 abläuft . Europäischer Sozialfonds (ESF) im Förderbereich Arbeit und Soziales ESF-Projekte für das Jahr 2014 sind bereits bewilligt. Die Antragsfrist für regionale ESF-Förderanträge für das Jahr 2015 endete am 30. September 2014. In der Förderperiode 2014 bis 2020, die in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2015 startet, steht den ESF-Arbeitskreisen auf Stadt- und Landkreisebene für die spezifischen Ziele „B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und „C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit “ ein ESF-Kontingent von 92,54 Millionen Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Davon sind für das Ziel B 1.1, worunter auch Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten gehören, die von Armut und Diskriminierung bedroht sind, allein 53,673 Millionen Euro ESF-Mittel reserviert. Mit diesen vorgesehenen Mittelkontingenten können die Arbeitskreise auf der Grundlage ihrer Arbeitsmarktstrategien regionale ESF-Projekte zur Inklusion dieser Zielgruppen für eine Förderung auswählen. Aus dem Neckar-Odenwald-Kreis liegen vier Anträge vor. Alle vier Anträge betreffen das spezifische Ziel B.1.1. Welche dieser Anträge in dem im Oktober/November 2014 stattfindenden Rankingverfahren vom Arbeitskreis ausgewählt werden , bleibt abzuwarten. Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ Es liegen derzeit keine weiteren Anträge vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 10 5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Neckar-Odenwald-Kreis im Vergleich zu ähnlich großen Landkreisen mit vergleichbarem Migrantenanteil im Land erhält? Zu 5.: Im Neckar-Odenwald-Kreis stellen die Menschen mit Migrationshintergrund einen Anteil von 18,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung dar, die insgesamt rund 143.000 Einwohner umfasst. Der Landkreis in Baden-Württemberg mit dem nächsthöheren prozentualen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund ist der Landkreis Biberach mit 18,8 Prozent (rund 187.000 Einwohner). Den im Vergleich zum Neckar-Odenwald-Kreis nächstniedrigeren Anteil stellen zwar die Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 17,6 Prozent dar; dieser Landkreis hat jedoch insgesamt rund 247.000 Einwohner . Der danach folgende Landkreis mit einem Anteil von 17,3 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung ist der MainTauber -Kreis. Da dort rund 131.000 Einwohner leben, wurde der Main-TauberKreis zusammen mit dem Landkreis Biberach für den Vergleich mit dem NeckarOdenwald -Kreis herangezogen (Quelle für alle Daten: Ergebnis des Zensus 2011, Stichtag 9. Mai 2011). Teilweise lassen sich die finanziellen Leistungen nicht nach den kreisangehörigen Gemeinden aufgliedern; in diesen Fällen sind nachfolgend die Leistungen an die Landkreise Biberach und Main-Tauber-Kreis jeweils insgesamt ausgewiesen. Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) Das den Stadt- und Landkreisen zur Verfügung gestellte Budget an Fördermitteln war nach den jeweiligen Vorschriften in den Jahren 2010 bis 2012 (siehe dazu die Antwort zu Nr. 3) für alle Kreise identisch. Die Landkreise Biberach und MainTauber -Kreis haben in den Jahren 2010 bis 2012 die Landesmittel von 28.500 Euro jeweils in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Vergleich: Der NeckarOdenwald -Kreis hat in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 den vollen Betrag, im Haushaltsjahr 2012 nur einen Teilbetrag in Höhe von 21.613 Euro abgerufen. In der ersten Förderrunde nach Inkrafttreten der VwV-Integration 2013 erhielten der Landkreis Biberach und der Main-Tauber-Kreis jeweils 15.000 Euro für die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund (zum Vergleich: ebenso der Neckar-Odenwald-Kreis). Daneben wurden im Landkreis Biberach vier Projekte mit insgesamt 24.450 Euro gefördert; der Main-TauberKreis erhielt für mehrere Maßnahmen zusätzlich insgesamt 28.500 Euro. Zum Vergleich: Der Neckar-Odenwald-Kreis erhielt für zwei Projekte insgesamt 16.550,42 Euro. In der Förderrunde 2014 erhielten die Landkreise Biberach, Main-Tauber-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis jeweils 15.000 Euro für Maßnahmen der sozialen Beratung und Betreuung. Zusätzlich kam der Landkreis Biberach mit zwei Projekten zum Zug, für die er insgesamt 104.700 Euro erhielt. Der Neckar-Odenwald-Kreis erhielt als Kreis ohne Jugendmigrationsdienst für soziale Jugendbetreuung noch 21.000 Euro. Unterstützung in besonderen Lebenslagen Die Baden-Württemberg Stiftung hat dem Land Baden-Württemberg Mittel von über einer Million Euro für das Förderprogramm „Integrationsbegleitung in besonderen Lebenslagen für bleibeberechtigte Ausländer/-innen und Spätaussiedler /-innen“ (IBL) zur Verfügung gestellt. Das Programm wird vom Ministerium für Integration vertragsgemäß bis Ende 2014 umgesetzt. Im Landkreis Biberach wurde das Projekt „Sprachförderung und Integration von jungen Migranten durch Begleitung im Alltag“ des CJD Bodensee-Oberschwaben Biberach mit rund 22.600 Euro gefördert. Im Main-Tauber-Kreis wurde ein Sprachkurs der Volkshochschule Bad Mergentheim mit rund 29.000 Euro unterstützt. Zum Vergleich: Bei der Ausschreibung dieses Programms im Jahr 2010 sind aus dem NeckarOdenwald -Kreis keine Projektanträge eingegangen. 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration Im Rahmen des Programms „Vielfalt gefällt! 60 Orte der Integration“ der BadenWürttemberg Stiftung und des Ministeriums für Integration werden 60 Modellprojekte – 60 Orte der Integration – für eine Dauer von bis zu drei Jahren unterstützt und gefördert. In Biberach möchte DITIB Biberach e. V. mit dem Projekt „WIKOPO – Wir können Kommunalpolitik“ die Möglichkeiten zur Partizipation am politischen und gesellschaftlichen Leben sowie in der Vereinsarbeit für Frauen mit Migrationshintergrund verbessern. Das Projekt wurde für zwei Jahre mit 30.000 Euro gefördert. In Tauberbischofsheim kam die Volkshochschule Mittleres Taubertal e. V. mit dem Projekt „Schneewittchen im Land der Zwerge: Modellprojekt der gelebten Integration oder Das Märchen der Integrationsunwilligkeit “ mit einer Laufzeit von 14 Monaten zum Zug. Es geht davon aus, dass mangelnde Integration häufig nicht auf Unwillen, sondern auf Unkenntnis von Traditionen und Werten sowie Sprache und Gesellschaft beruht. Das Projekt wird mit 15.000 Euro unterstützt. Interkulturelle Fortbildung Im Landkreis Biberach wurde am 3. April 2014 eine eintägige interkulturelle Qualifizierungsmaßnahme für Beschäftigte des Landratsamtes durchgeführt. Die Förderung des Ministeriums für Integration belief sich auf ca. 1.000 Euro. Zum Vergleich: Eine vom Ministerium bereits bewilligte eintägige interkulturelle Qualifizierungsmaßnahme für Beschäftigte im Landratsamt des Neckar-OdenwaldKreises im September 2013 musste aufgrund der geringen Teilnehmerzahl wieder abgesagt werden. Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Wirtschaft Die „Azubi statt ungelernt“-Projekte aus dem ESF-Förderbereich Wirtschaft haben eine unterschiedliche räumliche Abdeckung, bei der die Projektträger auch regional übergreifende Räume über den Projektstandort hinaus abdecken. Ein Vergleich auf Kommunen bzw. Landkreise bezogen ist deshalb nicht möglich. Sprachförderung Die Deputatsumfänge für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an den öffentlichen Grund-, Werkreal- und Hauptschulen (GWRHS) sowie für das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an öffentlichen beruflichen Schulen in den Landkreisen Biberach und Main-Tauber-Kreis im Schuljahr 2013/2014 (zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Für Fördermaßnahmen im Rahmen des HSL-Programms wurden für in den Städten und Gemeinden der Vergleichslandkreise durchgeführte HSL-Maßnahmen die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt: Landkreis Biberach Landkreis Main-Tauber-Kreis zum Vergleich NeckarOdenwald -Kreis GWRHS 6,8 6,7 4,4 VABO 1,5 0 0 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 12 Für die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ im Kindergartenjahr 2009/ 2010 und für SPATZ in den Kindergartenjahren 2010/2011 bis 2013/2014 wurden im Bereich der Landkreise Biberach und Main-Tauber-Kreis die in der nachstehenden Übersicht genannten Fördermittel bewilligt: Sommerschule In Tauberbischofsheim befindet sich ein Standort einer Sommerschule. Im Jahr 2014 wurden ebenfalls sechs Anrechnungsstunden für die beteiligten Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Partner und finanzieller Förderer dieses Standortes ist die Akademie für Innovative Bildung und Management Heilbronn-Franken gGmbH, die die Sachmittel finanziert. Landkreis Biberach Landkreis Main-Tauber-Kreis zum Vergleich NeckarOdenwald -Kreis 2009 31.353 € 13.843 € 27.410 € 2010 29.949 € 85.140 € 28.789 € 2011 27.681 € 15.871 € 25.190 € 2012 Januar–Juli 16.669 € 6.000 € 13.928 € Schuljahr 2012/2013 15.256 € 1.587 € 467 € Schuljahr 2013/2014 21.920 € 3.520 € 21.600 € Hinweise zur Übersicht: – Die Zahlen beziehen sich auf alle in den Städten und Gemeinden der genannten Landkreise durchgeführten HSLMaßnahmen (also sowohl von den Kommunen als auch von freien Trägern, z. B. Kirchengemeinden und Schulfördervereinen ). – In den Zahlen der Jahre 2009 bis Juli 2012 sind sowohl vorschulische Sprachfördermaßnahmen (mit Kindergartenkindern ) als auch schulbegleitende HSL-Maßnahmen (mit Schulkindern) enthalten. Ab dem Schuljahr 2012/2013 beinhaltet das HSL-Programm nur noch den schulbegleitenden Bereich, da die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen in der SPATZ-Sprachförderung (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) aufgegangen sind. Kindergartenjahr Landkreis Biberach Landkreis Main-Tauber-Kreis zum Vergleich NeckarOdenwald -Kreis 2009/2010 21.800,00 € 45.100,00 € 52.400,00 € 2010/2011 23.100,00 € 97.900,00 € 94.400,00 € 2011/2012 11.800,00 € 90.700,00 € 127.100,00 € 2012/2013 243.550,00 € 173.500,00 € 239.250,00 € 2013/2014 220.300,00 € 160.200,00 € 223.550,00 € 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 Europäischer Sozialfonds im Förderbereich Arbeit und Soziales Für die Kommunen im Landkreis Biberach ist in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ein jährliches Mittelkontingent für regionale ESF-Projekte in Höhe von 180.000 Euro vorgesehen; für die Kommunen im Main-Tauber-Kreis sind es ebenfalls 180.000 Euro. Zum Vergleich: Als jährliches Mittelkontingent für die Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis sind 190.000 Euro geplant. Bei der Berechnung der Mittelkontingente war neben anderen sozioökonomischen Indikatoren auch der Indikator „Ausländer“ zu berücksichtigen. Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ Der Landkreis Biberach hat im Rahmen des Modellprojektes Passiv-AktivTausch bisher 64.472,58 Euro direkt erhalten, die unter anderem für die Prämienzahlung an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die sozialpädagogische Betreuung aufzuwenden waren. Der Main-Tauber-Kreis erhielt im Rahmen der beiden Bausteine Arbeitslosen(beratungs)zentren und Sozialer Arbeitsmarkt/ Passiv-Aktiv-Tausch keine Fördermittel. Zum Vergleich: Der Neckar-OdenwaldKreis erhält für ein Arbeitslosen(beratungs)zentrum eine Förderung von 81.625 Euro. Unterstützung von Jugendlichen Die vergleichsweise herangezogenen Landkreise Biberach und Main-TauberKreis haben zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen seit 2012 folgende Fördersummen erhalten: Für die Mobile Jugendarbeit wurden im jeweiligen Gebiet folgende Zuschüsse gewährt : Landkreis Biberach Landkreis Main-Tauber-Kreis zum Vergleich NeckarOdenwald -Kreis Januar 2012–Juli 2012 128.729 € 90.528 € 42.585 € August 2012–Juli 2013 256.762 € 222.186 € 99.991 € August 2013–Juli 2014 270.331 € 261.925 € 222.738 € Hinweis: Die endgültigen Daten für das Schuljahr 2013/2014 stehen erst nach Abschluss der laufenden Prüfung der Verwendungsnachweise fest. Deshalb können sich noch durch (zeitweise) nicht besetzte Stellen und damit einhergehende Rückforderungen Abweichungen nach unten ergeben. Landkreis Biberach Landkreis Main-Tauber-Kreis zum Vergleich Neckar-OdenwaldKreis 2010 27.500,00 € 0 € 0 € 2011 26.812,50 € 0 € 0 € 2012 27.500,00 € 0 € 0 € 2013 30.708,33 € 0 € 0 € 2014 33.000,00 € 0 € 0 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5850 14 6. Worin liegen ggf. Unterschiede zwischen dem Neckar-Odenwald-Kreis und anderen vergleichbaren Landkreisen in Baden-Württemberg? Zu 6.: Unterschiede bei Fördermitteln können auf eine Vielzahl von jeweils unterschiedlichen Faktoren zurückgeführt werden. Dazu können zum Beispiel Ausgangs - lagen, Bedarfe, die Frage, ob potenzielle Projektträger Anträge stellen, die Beachtung von Fördervoraussetzungen, Projektqualitäten oder lokales Engagement gehören. Öney Ministerin für Integration << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice