Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5854 09. 10. 2014 1Eingegangen: 09. 10. 2014 / Ausgegeben: 03. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Akteure bzw. Institutionen wurden mit dem in der Antwort des Staatsministeriums auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/3244 vom 9. April 2013 angekündigten Evaluierungsprozess beauftragt? 2. Ist der Evaluierungsprozess abgeschlossen und liegen Ergebnisse vor? 3. Wie bewertet sie die Ergebnisse? 4. Ist eine Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geplant? 07. 10. 2014 Hillebrand CDU Kleine Anfrage des Abg. Dieter Hillebrand CDU und Antwort des Staatsministeriums Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitrags auf den Handel und die Industrie Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5854 2 B e g r ü n d u n g Rückmeldungen aus Kommunen, Dienstleistung, Industrie und Handel belegten bereits im Jahre 2013, dass es durch die neue Beitragsordnung zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Rundfunkbeiträgen gekommen ist. So waren z. B. Kostensteigerungen im Einzelhandel von bis zu 1.000 Prozent belegbar. Aus diesem Grund forderten die Unterzeichner der Kleinen Anfrage vom 19. März 2013 (Drucksache 15/3244) die Landesregierung auf, Nachjustierungen vorzunehmen, um die deutlich zutage getretenen Nachteile für die betroffenen Bereiche der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und der Privathaushalte zu korrigieren. Die Landesregierung verwies in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 9. April 2013 darauf, dass ihr zum damaligen Zeitpunkt noch keine objektiv belastbaren Zahlen vorgelegen hätten, diese aber „unter Einschaltung eines wirtschaftswissenschaftlichen Instituts“ überprüfen lassen zu wollen. Ein „Evalu - ierungsprozess der Länder“ sei zum damaligen Zeitpunkt bereits eingeleitet worden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 Nr. III beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Akteure bzw. Institutionen wurden mit dem in der Antwort des Staatsministeriums auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/3244 vom 9. April 2013 angekündigten Evaluierungsprozess beauftragt? Die Länder haben sich im Dezember 2012 darauf verständigt, zur wissenschaftlichen Begleitung des Prozesses zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags die DIW Econ GmbH zu beauftragen. Die DIW Econ GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), handelt aber wirtschaftlich eigenständig. Hauptgegenstand des Unternehmens ist die Beratung in volkswirtschaftlichen Fragestellungen. Die DIW Econ arbeitet dabei in enger Kooperation mit dem DIW Berlin zusammen. 2. Ist der Evaluierungsprozess abgeschlossen und liegen Ergebnisse vor? 3. Wie bewertet sie die Ergebnisse? 4. Ist eine Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geplant? Der Evaluierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz im März 2014 darauf verständigt, die weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung und der Daten des Rundfunkbeitrags für das Jahr 2014 im Laufe des Jahres 2015 zu entscheiden. Hintergrund hierfür ist unter anderem der Umstand, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in seiner Einführungsphase in den Jahren 2013/2014 verschiedene Übergangsregelungen vorsieht, z. B. zur rückwirkenden Veranlagung von beitragspflichtigen Privatpersonen und nichtprivaten Organisationen und Institutionen , aber auch zur rückwirkenden Abmeldung eines bestehenden Beitragskontos. Zudem wird auch der sog. einmalige Meldedatenabgleich, bei dem die Daten der Meldebehörden mit den bei den Rundfunkanstalten gemeldeten privaten Beitragskonten abgeglichen werden, erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Hinreichend belastbare Daten sind daher erst nach Ablauf dieser Einführungs - phase zu erwarten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5854 Ungeachtet dessen gibt es erste Zwischenergebnisse, nach denen derzeit keine wesentliche Verschiebung der Beitragsbelastung zulasten des nicht privaten Bereichs erkennbar ist. So kommt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht vom Februar 2014 zu dem Ergebnis, dass die sektorale Verteilung des Beitragsaufkommens auf den privaten und den nicht privaten Bereich nach der Umstellung des Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den neuen Rundfunkbeitrag in etwa gleich geblieben ist. Danach entfallen im neuen Beitragssystem 9,47 % der Einnahmen auf den nicht privaten, 90,53 % auf den privaten Bereich. Demgegenüber lag die prozentuale Belastung des nicht privaten Sektors nach dem früheren Gebührenmodell bei 9,58 %. Entsprechende Daten, die eine branchenscharfe Unterscheidung der Beitragsbelastung im nicht privaten Bereich zuließen, dürfen dagegen von den Rundfunkanstalten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben werden und stehen daher auch nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund hatten sich die Rundfunkanstalten im Jahr 2013 dazu entschlossen , in einen Dialogprozess u. a. mit den Kommunal- und Einzelhandelsverbänden einzutreten, um vermeintliche Mehrbelastung unter Einschaltung eines wirtschaftswissenschaftlichen Instituts in eigener Regie überprüfen zu lassen und auf ihre Ursachen hin zu untersuchen. Nach Angaben der Rundfunkanstalten hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) allerdings im Laufe der Gespräche erklärt, aufgrund des erkennbar hohen Aufwands einer Mitwirkung bei den erforderlichen Abfragen bei ihren Mitgliedsunternehmen nicht nähertreten zu wollen. Ferner lägen dem DIHK ausreichend eigene Beispiele vor. Im Bereich der Kommunen sollen hingegen weitere Untersuchungen durchgeführt werden, die nach deren Abschluss ins Verfahren der von den Ländern durchgeführten Evaluierung des Rundfunkbeitrags eingespeist werden sollen. Insofern ist allerdings noch abzuwarten, ob diese Abfragen zu verwertbaren zusätzlichen Erkenntnissen führen. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag hat seinerseits zur Ermittlung der Auswirkungen des Modellwechsels auf die gewerbliche Wirtschaft und ihre einzelnen Branchen eine Umfrage bei über 18.000 Mitgliedsunternehmen durchgeführt, an der sich etwa 10 Prozent der Unternehmen beteiligt haben. Der Umfrage zufolge gab es Hinweise auf gewisse durchschnittliche Mehrbelastungen bei jenen Unternehmen, die sich an der Befragung beteiligt hatten . Den Ergebnissen fehlt es jedoch an der notwendigen Repräsentativität, was auch die von der KEF ermittelten Zahlen belegen, mit welchen sich die Umfrageergebnisse nicht in Einklang bringen lassen. In rechtlicher Hinsicht liegen zwischenzeitlich zwei Urteile der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern vor, die die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags im Ergebnis bestätigen. Insbesondere das Anknüpfen an Raumeinheiten wird als sachgerecht anerkannt. Die höheren Beiträge etwa für Handelsfilialisten seien als Konsequenz dieser Typisierung hinzunehmen . Ein grobes Missverhältnis zu den verfolgten Zwecken der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs lasse sich nicht erkennen. Krebs Ministerin im Staatsministerium << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice