Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5877 15. 10. 2014 1Eingegangen: 15. 10. 2014 / Ausgegeben: 19. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Weise war das Justizministerium in die Führung der Verfahren Az.: 2 K 3249/12 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe bzw. Az.: 1 S 1352/13 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eingebunden? 2. Aus welchem Grund hatte das Staatsministerium ein Gutachten des Rechtsanwalts Prof. B. (Stuttgart) zur Umsetzungspflicht des rechtskräftigen Urteils des VGH Mannheim, Az.: 1 S 1352/13, (nachfolgend „Gutachten“) beauftragt und warum wurde nicht die Expertise des Justizministeriums herangezogen? 3. Hat der Ministerpräsident selbst (oder welche andere Person) auf Grundlage welcher wesentlichen Erwägungen des Gutachtens über die grundsätzliche Löschung der Daten in Umsetzung des o. g. Urteils des VGH Mannheim entschieden? 4. Welche Folgen ergeben sich aus dem Umfang der Rechtskraft des Urteils für die Staats- bzw. Verfassungsorgane, Behörden und sonstigen Stellen des Landes Baden-Württemberg? 5. Welche Auswirkungen – unter Berücksichtigung der Inhalte des Gutachtens – können sich nach Auffassung des Gutachters bzw. des Justizministeriums durch den Umfang der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim auf Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses („Polizeieinsatz Schlossgarten II“) ergeben? 6. Welche Folgen für Dritte hat bzw. kann nach Ansicht des Justizministeriums die Beachtung der Urteilsgründe des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs bei Einhaltung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns bzw. Anwendung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes durch das Land Baden -Württemberg haben? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Umgang des Landes mit rechtskräftigen Entscheidungen seiner Gerichte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5877 2 7. Steht die mehrfach zeitlich verschobene Löschung (bzw. Übergabe an das Landesarchiv als Löschungssurrogat) in Zusammenhang mit der Beschwerde des Richters (a. D.) R. gegen den Beschluss des VG Stuttgart (Az.: 4 K 4258/14)? 8. Durch welche Maßnahmen stellt sie sicher, dass sämtliche Korrespondenz der Mitglieder der Landesregierung und der diesen zuarbeitenden, hausinternen Berater (Ministerialdirektoren, Büroleiter, Abteilungsleiter), einschließlich des Inhalts und Zeitpunkts mündlicher Unterredungen, E-Mails, SMS oder anderer elektronischer Korrespondenz, in Akten verschriftlicht und abgelegt wird? 14. 10. 2014 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g Die Regierungsfraktionen haben die Befragung des Justizministers im Unter - suchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ vereitelt. Die Kleine An - frage dient der Ausleuchtung eines Teilaspekts, der für die Beurteilung der Handlungen des Ausschusses von Bedeutung ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. November 2014 Nr. I-3824.5 S21 UA II beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Weise war das Justizministerium in die Führung der Verfahren Az.: 2 K 3249/12 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe bzw. Az.: 1 S 1352/13 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eingebunden? Zu 1.: Die Gerichtsverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums , weshalb keine Einbindung des Justizministeriums erfolgte. Es gilt das Ressortprinzip . 2. Aus welchem Grund hatte das Staatsministerium ein Gutachten des Rechtsanwalts Prof. B. (Stuttgart) zur Umsetzungspflicht des rechtskräftigen Urteils des VGH Mannheim, Az.: 1 S 1352/13, (nachfolgend „Gutachten“) beauftragt und warum wurde nicht die Expertise des Justizministeriums herangezogen? Zu 2.: Die Expertise des Justizministeriums war bereits herangezogen worden. Das Jus - tizministerium wurde vom Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ beauftragt, in einer gutachterlichen Stellungnahme die rechtlichen Möglichkeiten im Allgemeinen zu beleuchten, sich Kenntnis vom Inhalt der E-MailDateien zu verschaffen. Das Justizministerium ist dieser Bitte in seinem Gutachten vom 2. April 2014 nachgekommen. Zu der Frage, wie die Anforderung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ vom 26. September 2014 im Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juli 2014 zu sehen war, musste 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5877 das Staatsministerium jedoch unverzüglich eine Entscheidung treffen. Denn Herr Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus hatte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der das Staatsministerium verpflichtet werden sollte, die Übergabe der Dateien an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ zu unterlassen. Es war daher erforderlich, den Prozessbevollmächtigten, der das Staatsministerium bereits vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der Verwaltungsrechtssache über das Löschungsverlangen des Herrn Ministerpräsidenten a. D. Stefan Mappus, Az. 2 K 3249/12 und 1 S 1352/13, vertrat und mit dem Sachverhalt und seinen Rechtsproblemen bereits hinlänglich vertraut war, mit der Beantwortung dieser konkreten Rechtsfrage unverzüglich zu befassen. 3. Hat der Ministerpräsident selbst (oder welche andere Person) auf Grundlage welcher wesentlichen Erwägungen des Gutachtens über die grundsätzliche Löschung der Daten in Umsetzung des o. g. Urteils des VGH Mannheim entschieden ? Zu 3.: Das Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass die Frage der Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ sowie die damit verbundene Abwägung des öffentlichen Interesses mit dem grundrechtlich geschützten Bereich des Datenschutzes und der Rechtskraft des Urteils Aufgabe der die Beweismittel anfordernden Stelle sei. Das Staatsministerium ist verpflichtet, dem Tenor des rechtskräftigen Urteils nachzukommen. Mit Blick hierauf hat die zuständige Fachabteilung des Staatsministeriums entschieden , Herrn Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus in dem einstweiligen Anordnungsverfahren , mit dem dieser anstrebte, das Staatsministerium solle die He - rausgabe seiner E-Mail-Dateien an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ unterlassen, klaglos zu stellen. Zu dieser Entscheidung wurde die Billigung des Chefs der Staatskanzlei eingeholt. 4. Welche Folgen ergeben sich aus dem Umfang der Rechtskraft des Urteils für die Staats- bzw. Verfassungsorgane, Behörden und sonstigen Stellen des Landes Baden-Württemberg? 5. Welche Auswirkungen – unter Berücksichtigung der Inhalte des Gutachtens – können sich nach Auffassung des Gutachters bzw. des Justizministeriums durch den Umfang der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim auf Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses („Polizeieinsatz Schlossgarten II“) ergeben? 6. Welche Folgen für Dritte hat bzw. kann nach Ansicht des Justizministeriums die Beachtung der Urteilsgründe des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs bei Einhaltung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns bzw. Anwendung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes durch das Land Baden -Württemberg haben? Zu 4., 5. und 6.: Die Fragen 4., 5. und 6. zielen auf die Beantwortung einer abstrakten Rechtsfrage und nicht auf die Verschaffung von Informationen über Tatsachen aus der Sphäre der Landesregierung. 7. Steht die mehrfach zeitlich verschobene Löschung (bzw. Übergabe an das Landesarchiv als Löschungssurrogat) in Zusammenhang mit der Beschwerde des Richters (a. D.) R. gegen den Beschluss des VG Stuttgart (Az.: 4 K 4258/14)? Zu 7.: Nein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5877 4 8. Durch welche Maßnahmen stellt sie sicher, dass sämtliche Korrespondenz der Mitglieder der Landesregierung und der diesen zuarbeitenden, hausinternen Berater (Ministerialdirektoren, Büroleiter, Abteilungsleiter), einschließlich des Inhalts und Zeitpunkts mündlicher Unterredungen, E-Mails, SMS oder anderer elektronischer Korrespondenz, in Akten verschriftlicht und abgelegt wird? Zu 8.: Es wird auf die Ausführungen der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Dr. Löffler, CDU, „Aktenführung und Archivpflicht im Licht der Rechtsprechung des VGH“ – Drucksache 15/5658 – Nr. 2 verwiesen. Murawski Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice