Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5927 17. 10. 2014 1Eingegangen: 17. 10. 2014 / Ausgegeben: 20. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie den aktuellen Stand der Umsetzung der Reform des Grundbuchwesens und in welchem Stadium befindet sich diese? 2. Welche Auswirkungen hat die Reform des Grundbuchwesens auf den Landkreis Emmendingen? 3. Liegen ihr Kenntnisse über Bearbeitungsrückstände in den zentralen Grundbuchämtern des Landes vor? 4. Wenn ja, wie hoch sind die Bearbeitungsrückstände in den einzelnen zentralen Grundbuchämtern? 5. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um eine zeitnahe Bearbeitung der Grundbuchfälle zu gewährleisten? 17. 10. 2014 Schwehr CDU Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Justizministeriums Bearbeitungsrückstände in zentralen Grundbuchämtern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 2 B e g r ü n d u n g Mit der Reform des Grundbuchwesens sollten effiziente und leistungsfähige zentrale Grundbuchämter geschaffen werden. Allerdings mehren sich im Landkreis Emmendingen die Berichte über eine sehr schleppende Bearbeitung von Grundbuchfällen durch das zentrale Grundbuchamt Emmendingen. Mittlerweile soll dort ein gewaltiger Bearbeitungsrückstand aufgelaufen sein, verursacht durch einen signifikanten Mangel an Personal. Auf Nachfrage wurde auch bei anderen Grundbuchämtern eine ähnliche Situation geschildert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. November 2014 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie den aktuellen Stand der Umsetzung der Reform des Grundbuchwesens und in welchem Stadium befindet sich diese? Zu 1.: Ausgangslage Die Neuordnung des Grundbuchwesens ist eine der größten Strukturreformen in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Das Grundbuchwesen in Baden-Württemberg weist eine bundesweit einmalige Struktur auf. Mit ursprünglich mehr als 650 Grundbuchämtern vor Beginn der Reform gab es im Land nicht nur mehr Grundbuchbehörden als im gesamten übrigen Bundesgebiet zusammen. Die Behördenstruktur ist zudem in beiden Landesteilen unterschiedlich: In Baden stehen staatliche und kommunale Grundbuchämter nebeneinander, während die Aufgaben der Grundbuchämter in Württemberg ausschließlich von den Bezirksnotariaten wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hatte der damalige Ministerrat einen Reformbedarf erkannt und am 1. April 2008 entschieden, die Führung der Grundbücher dem übrigen Bundesgebiet anzupassen und bei elf Amtsgerichten zu konzentrieren. In den jeweils angenommenen Kabinettsvorlagen des Justizministerium vom 14. Juli 2008 und der gemeinsamen Kabinettsvorlage des Justizministe riums und des Wissenschaftsministeriums vom 5./11. Mai 2010 ist das bis heute gültige Reformprogramm niedergelegt. Im Interesse einer sozialverträglichen Umsetzung der Reform hat die jetzige Landesregierung am 5. Juli 2011 das Stand - ortkonzept um zwei weitere zentrale Grundbuchämter in Mannheim und in Ravensburg ergänzt, sodass die Grundbücher künftig an insgesamt 13 Stand orten geführt werden. Ziel der Reform des Grundbuchwesens ist es, die unterschiedlichen und kleinteiligen Strukturen bis Ende 2017 zu vereinheitlichen und an zentralen Standorten, den sogenannten grundbuchführenden Amtsgerichten, zu konzentrieren. Über diese strukturellen Veränderungen hinaus wird zugleich das Grundbuchwesen durch Umstellung auf eine elektronische Arbeitsweise und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an die Erfordernisse einer modernen Verwaltung angepasst. Die sukzessive Eingliederung der Grundbuchämter bis zum 31. Dezember 2017 in die neue Strukturen ist dabei ein hochkomplexer Vorgang. Als erstes müssen die bisherigen Grundbuchbestände übernommen werden. Die Papiergrundbücher und die Grundakten, insgesamt rund 182 Regalkilometer Akten , werden hierfür zentral im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim einge - lagert. Dies stellt aufgrund der Vielzahl der bisherigen Grundbuchämter und der großen Aktenmenge eine logistische Herausforderung dar. Das Grundbuchzentralarchiv wird nach Abschluss der Reform das größte Archiv in Deutschland sein. Soweit ein Grundbuchamt noch papierne Grundbücher führt, müssen diese 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 vor Einlagerung in einem der drei Erfassungszentren (Heilbronn, Stuttgart und Villingen-Schwenningen) digitalisiert werden. Neben der Überführung der Grundbuchbestände muss der gesamte Personal - körper im Grundbuchwesen umgebaut werden. Die Einführung von Elektronischem Rechtsverkehr und Elektronischer Akte verändert die Sachbearbeitung und in der Folge auch die Mitarbeiterstruktur in den Grundbuchämtern erheblich. Bislang wurden die Rechtspfleger und Notare von Beamten des mittleren Dienstes und Angestellten bei der Grundbuchführung in weitem Umfang unterstützt. Erfahrene Angestellte und Beamte des mittleren Dienstes prüften als Beschluss - fertiger bislang den Sachverhalt und bereiteten die Entscheidung vor. Der Notar bzw. der Rechtspfleger überprüfte den Entscheidungsvorschlag und unterzeich - nete ihn. Diese doppelte Prüfung des Sachverhalts wird in der künftigen Struktur vermieden. Dort wird im Rahmen der sogenannten ganzheitlichen Sachbearbeitung der Sachverhalt durch den Grundbuchsachbearbeiter mit EDV-Unterstützung selbstständig erledigt und nur noch im Ausnahmefall auf Unterstützungsleistungen zurückgegriffen. Diese umfangreichen und tiefgreifenden Veränderungen im baden-württembergischen Grundbuchwesen müssen neben dem gewöhnlichen Geschäftsanfall in den Grundbuchämtern und unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der berechtigten Belange der Kommunen bewerkstelligt werden. Aktueller Stand Die Reform des Grundbuchwesens wurde im April 2012 mit Eröffnung des ersten zentralen Grundbuchamts in Emmendingen begonnen. Im Juli 2012 sind die Grundbuchämter Achern, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen gefolgt . Im März 2013 hat das Grundbuchamt Maulbronn und im Mai 2014 das Grundbuchamt Mannheim als letztes zentrales Grundbuchamt in Baden seinen Betrieb aufgenommen. 2015 wird die Reform mit der Eröffnung der Grundbuchämter Heilbronn, Böblingen, Sigmaringen und Schwäbisch Gmünd auch im württembergischen Landesteil beginnen. Bis zum Mai 2016 werden schließlich mit den Grundbuchämtern Waiblingen, Ulm und Ravensburg die restlichen der 13 zentralen Grundbuchämter ihren Betrieb aufgenommen haben. Für sämtliche Grundbuchämter konnten geeignete Räumlichkeiten gefunden und konkrete Starttermine festgelegt werden. Seit Mai 2012 wurden bis Ende Oktober 2014 bereits 175 der insgesamt mehr als 650 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter aufgehoben und in eines der neuen zentralen Grundbuchämter eingegliedert. Dabei wurden insgesamt bereits über 1,6 Millionen Grundbücher digitalisiert und über 37.000 Meter Akten in dem Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim eingelagert. Im selben Zeitraum wurden bei 182 Kommunen für das Auskunftsbegehren der Bürgerinnen und Bürger eine örtliche Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Neben der Aufhebung der alten Grundbuchämter wurden parallel die neuen zentralen Grundbuchämter aufgebaut und fortlaufend mit den erforderlichen technischen und personellen Mitteln ausgestattet. Die Personalkörper haben zum 1. Oktober 2014 in den einzelnen Grundbuchämtern die folgenden Größen in AKA1 erreicht: _____________________________________ 1 AKA steht für Arbeitskraftanteil, wobei 1,0 AKA einer Vollzeitkraft entspricht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 4 Diese Personalausstattung deckt nicht nur den prognostizierten Personalbedarf im gehobenen Dienst und im Unterstützungsbereich. Er beinhaltet darüber hinaus einen reformbedingten Mehrbedarf von 20 %, um die besonderen Schwierigkeiten und Belastungen bei der Umsetzung der Reform zu kompensieren. 2. Welche Auswirkungen hat die Reform des Grundbuchwesens auf den Landkreis Emmendingen? Zu 2.: Von den insgesamt 24 Städten und Gemeinden im Landkreis Emmendingen verfügten ursprünglich 18 über ein Grundbuchamt, von denen bis dato bereits acht Grundbuchämter aufgehoben werden konnten. Sieben weitere Grundbuchämter werden im Jahr 2015 und drei weitere im Jahr 2017 folgen. Bis auf die Grundbuchämter Sasbach und Gutach (Schwarzwaldbahn), welche in den Zuständigkeitsbereich des zentralen Grundbuchamts Achern fallen, wurden bzw. werden sämtliche Grundbuchämter in das grundbuchführende Amtsgericht Emmendingen eingegliedert. Sechs der acht Kommunen haben nach Aufhebung ihres Grundbuchamts eine örtliche Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Bereits jetzt haben drei weitere Kommunen , deren Grundbuchämter erst im 1. Quartal 2015 eingegliedert werden, die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle beantragt. Mit Hilfe der Grundbucheinsichtsstellen können den Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Emmendingen ortsnah und zügig Auskünfte aus den Grundbüchern gewährt werden. Aufgrund der elektronischen Aktenführung in den neuen Grundbuchämtern ist es möglich, an der örtlichen Grundbucheinsichtsstelle nicht nur Auskünfte über die Grundstücke der jeweiligen Kommune zu erlangen. Vielmehr ist der Zugriff – selbstverständlich wie bislang nur bei einem berechtigten Interesse – auf sämtliche Grundbücher im Zuständigkeitsbereich des neuen zentralen Grundbuchamts möglich. Ab 2018 wird mit Abschluss der Reform die Einsicht sogar in Grundbücher des ganzes Landes Baden-Württemberg möglich sein. Während die Bürgerinnen und Bürger Auskünfte über die Grundbucheinsichtsstelle oder auch beim zentralen Grundbuchamt direkt erhalten können, ermöglicht das sogenannte Elektronische Abrufverfahren den teilnehmenden Kommunen, Notaren, Rechtsanwälten und Banken im Landkreis Emmendingen komfortabel und rasch auf den Bestand des elektronischen Grundbuchs und der elektronischen Akte zugreifen zu können. Neben der elektronischen Grundbuchführung wird mit der Reform sukzessive der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchwesens eingeführt. Bei den neuen zentralen Grundbuchämtern müssen Notare ihre Anträge ausschließlich elektronisch einreichen. Dies erleichtert und beschleunigt die Kommunikation, zumal die übersandten Dokumente ohne weitere Digitalisierung Bestandteil der Elektronischen Akte werden können. Im Gegenzug kommunizieren auch die neuen zentralen Grundbuchämter mit den Notaren ausschließlich elektronisch. Grundbuchamt Gehobener Dienst Unterstützungsbereich Achern 19,45 18,25 Emmendingen 21,55 13,75 Tauberbischofsheim 5,30 3,50 Villingen-Schwenningen 14,30 12,60 Maulbronn 19,65 12,75 Mannheim 11,65 15,60 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 Die Möglichkeit, Anträge in elektronischer Form einzureichen und den Inhalt von Grundbüchern und -akten elektronisch abzurufen, entspricht den Erfordernissen einer modernen und zukunftsgerichteten Verwaltung. Sie ist deutschlandweit einmalig und ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und damit auch für den Landkreis Emmendingen. 3. Liegen ihr Kenntnisse über Bearbeitungsrückstände in den zentralen Grundbuchämtern des Landes vor? 4. Wenn ja, wie hoch sind die Bearbeitungsrückstände in den einzelnen zentralen Grundbuchämtern? Zu 3. und 4.: Bei der Betrachtung der Bearbeitungsdauer in den zentralen Grundbuchämtern ist – vereinfacht – zwischen eiligen und nicht eiligen Verfahren zu unterscheiden. Eilige Verfahren betreffen Anträge, in denen das Recht an dem Grundstück erst durch den Eintrag in das Grundbuch gesichert wird oder in denen die Betroffenen erst nach Vollzug des Antrages ihre Vorhaben verwirklichen können. In der Praxis sind dies vor allem Anträge auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken , Grundschulden, Auflassungsvormerkungen oder von Teilungserklärungen (Wohnungseigentum). Es kommt in diesen Fällen entscheidend auf den Zeitpunkt der Eintragung an. Alle eiligen Verfahren werden in den neuen Grundbuchämtern unverzüglich bearbeitet. Einen Bearbeitungsrückstand gibt es bei diesen Verfahren nicht. Nicht eilige Verfahren betreffen Anträge auf Eintragung einer Änderung im Grundbuch, ohne dass die Rechtsposition des Antragstellers von dem Vollzug der Eintragung abhängt. Dies betrifft beispielsweise Eintragungen der Eigentümer - änderung, soweit für den neuen Eigentümer bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, oder Eintragungen im Wege der Grundbuchberichtigung (wie Eintragungen aufgrund Erbfolge). Lediglich bei nicht eiligen Verfahren kann es zurzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Rechte der Betroffenen werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Zum Ende des 3. Quartals 2014 betrug die Anzahl der offenen Verfahren in den bereits eröffneten zentralen Grundbuchämtern wie folgt: Der Begriff der offenen Verfahren umfasst dabei alle Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, also auch diejenigen, die aktuell in Bearbeitung sind. Die Bearbeitungsdauer eines Verfahrens richtet sich jedoch nicht allein nach der Erledigungsleistung eines Grundbuchamtes: Ein Verfahren kann beispielsweise auch dann nicht abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller noch Unterlagen ein - reichen muss oder Erklärungen Dritter ausstehen (z. B. die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bei einem Grundstückserwerb oder das Vorkaufsrechtszeugnis bzw. Negativattest der Gemeinde). Durch solche Umstände kann auch ein eilbedürftiges Verfahren längere Zeit dauern, ohne dass dies in der Verantwortung des Grundbuchamts liegt. Grundbuchamt Offene Verfahren Achern 4.155 Emmendingen 8.531 Tauberbischofsheim 668 Villingen-Schwenningen 5.267 Maulbronn 2.300 Mannheim 2.031 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 6 Da sowohl die Zahl der von den neuen Grundbuchämtern zu verwaltenden Grundbücher als auch die jeweiligen Personalkörper unterschiedlich groß sind und darüber hinaus aufgrund der kontinuierlichen Eingliederung weiterer Grundbuchämter ständig anwachsen, ist die bloße Anzahl der offenen Verfahren für die Beurteilung einer Rückstandssituation nicht maßgebend. Aussagekräftiger ist stattdessen die Anzahl an offenen Verfahren, die rechnerisch auf einen VollzeitGrundbuchsachbearbeiter entfallen. Die folgende Auswertung zeigt den Bestand an offenen Verfahren (sog. bereinigten GRG) pro AKA Grundbuchsachbearbeiter zum Ende der letzten Quartale: Im Vergleich zu der Bearbeitungssituation an den früheren staatlichen Grundbuchämtern in Baden zeigt sich, dass die Belastungssituation an den zentralen Grundbuchämtern Achern, Tauberbischofsheim, Maulbronn und Mannheim trotz der reformbedingten Mehrbelastungen zu keinem Zeitpunkt seit Beginn der Grundbuchamtsreform schlechter war, als in den früheren Strukturen. So wiesen die staatlichen Grundbuchämter in Baden in den Vorreformjahren 2009 bis 2011 pro Grundbuchsachbearbeiter Durchschnittswerte bei den offenen Verfahren von 238, 251 bzw. 218 auf. Diese Durchschnittswerte werden aktuell lediglich von den Grundbuchämtern Emmendingen und Villingen-Schwenningen übertroffen. Diese bereits erreichte Erledigungsleistung ist unter Berücksichtigung des Umstands umso erfreulicher, dass eine im Aufbau befindliche Behörde mit monatlich anwachsendem Zuständigkeitsbereich und größer werdendem Personalkörper bei gleichzeitiger Umstellung der bisherigen Verfahrensabläufe und Einführung der elektronischen Sachbearbeitung nach allen Erfahrungen grundsätzlich noch kein volles Leistungspotenzial abrufen kann. Dies wird durch folgende Betrachtung eindrucksvoll belegt: Hätten alle Grundbuchämter bereits von Beginn der Reform an die mittlerweile erreichte durchschnittliche Erledigungsleistung erbracht, wären zum Ende des dritten Quartals 2014 pro Grundbuchsachbearbeiter lediglich 183 Verfahren offen gewesen. Im Vergleich zu den Ergebnissen der früheren staatlichen Grundbuchämter aus den Vorreformjahren wäre dies eine signifikant bessere Erledigungsleistung und verdeutlicht damit das vorhandene Leistungspotenzial der neuen Grundbuchämter. Die aktuell erhöhte Belastungssituation in den Grundbuchämtern Emmendingen und Villingen-Schwenningen ist daher nicht repräsentativ und stellt eine Aus - nahme dar, die jeweils auf spezifische Herausforderungen zurückgeführt werden kann: Das Grundbuchamt Emmendingen wurde als erstes zentrales Grundbuchamt in Baden-Württemberg eröffnet. Als Pilotstandort der Grundbuchamtsreform lagen zum damaligen Zeitpunkt weder Erfahrungen im Eingliederungsprozess noch im Echtbetrieb der neuen Strukturen und der speziell entwickelten Softwarelösungen vor. Die bei einer Reform wie der Größe der Grundbuchamtsreform nie in ihrer Fülle und Tragweite gänzlich vorhersehbaren Umsetzungsschwierigkeiten stellten das Grundbuchamt Emmendingen daher von Beginn an vor zusätzliche Herausforderungen . Grundbuchamt 4. Qu. 2013 1. Qu. 2014 2. Qu. 2014 3. Qu. 2014 Achern 179 157 195 236 Emmendingen 392 393 417 418 Tauberbischofsheim 192 73 97 138 VillingenSchwenningen 393 383 329 375 Maulbronn 82 118 104 121 Mannheim – – 203 195 Durchschnittswert 264 249 247 266 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 Eine Zäsur in der Belastungssituation des Grundbuchamts Emmendingen markierte die Eingliederung des (überdurchschnittlich großen) staatlichen Grundbuchamtes Freiburg am 14. Januar 2013. Allein die Kontrolle der angelieferten Grundbuchakten auf zehn Paletten mit jeweils 24 Kartons dauerte bis zum 17. Januar 2013. Parallel wurde mit der Registrierung der 1.677 übernommenen offenen Verfahren begonnen, die allerdings schon am 16. Januar 2013 aufgrund eines unerwarteten technischen Fehlers bei der Migration der Datensätze gestoppt werden musste. Der technische Fehler konnte zwar behoben werden und trat in der Folgezeit bei keiner Eingliederung eines Grundbuchamtes mehr auf. Wegen der erforderlichen erneuten Migration konnte aber mit dem Datenbestand des Grundbuchamtes Freiburg bis zum 21. Januar 2013 nicht gearbeitet werden. Aus diesem Grund konnte die Registrierung der übernommenen offenen Verfahren erst am 23. Januar 2013 abgeschlossen werden. Da die Registrierung ihrerseits Voraussetzung für die Postbearbeitung ist, hatte diese Verzögerung zur Folge, dass die Posteingänge (elektronisch und papierhaft) im Grundbuchamt Emmendingen erst ab dem 24. Januar 2013 und damit zehn Tage nach Übernahme des Grundbuchamtes Freiburg weiter verarbeitet werden konnten. Bei einem damaligen Posteingang von circa 100 Poststücken pro Tag lag dementsprechend die Zahl der unbearbeiteten Eingänge zwischenzeitlich bei knapp unter 1.000 Stück. Der dadurch bedingte Bearbeitungsrückstand macht sich zwar nach wie vor bemerkbar. Er relativiert sich jedoch, wenn man sich vor Augen führt, dass auch für das Grundbuchamt Emmendingen das oben aufgezeigte Leistungspotenzial gilt. Hätte Emmendingen stets durchschnittlich erledigt, wäre die Anzahl der offenen Verfahren pro AKA anstatt 418 lediglich 241 (–42 %) und damit trotz der aufgezeigten Schwierigkeiten bereits auf Vorreformniveau. Die überdurchschnittliche Belastungssituation im Grundbuchamt VillingenSchwenningen ist schlicht auf eine im bisherigen Reformzeitraum ungewöhnlich hohe Anzahl an monatlichen Eingängen zurückzuführen. Diese lag über dem im langjährigen Mittel zu erwartenden Wert. Die durchschnittliche Geschäftsbelas - tung in den neuen Grundbuchämtern scheint sich bei rund 6 GRG pro Arbeitstag und AKA einzupendeln. Dies entspricht exakt dem Prognosewert, der den Planungen zur Grundbuchamtsreform zugrunde liegt. Im Vergleich dazu hatte das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen seit Eröffnung bis April 2013 einen durchschnittlichen Eingang von 7,7 GRG pro Arbeitstag und AKA. Erfreulicherweise hat sich die Geschäftsbelastung in den letzten beiden Quartalen dem Durchschnittswert angenähert. 5. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um eine zeitnahe Bearbeitung der Grundbuchfälle zu gewährleisten? Zu 5.: Wie bereits unter zu 3. und 4. ausgeführt, ist in allen zentralen Grundbuchämtern, d. h. auch in den Grundbuchämtern Emmendingen und Villingen-Schwenningen, eine unverzügliche Bearbeitung der sogenannten eiligen Verfahren gewährleistet. Einen Bearbeitungsrückstand gibt es bei diesen Verfahren nicht. Beispielsweise wird beim Grundbuchamt Emmendingen für eilige Verfahren im Durchschnitt eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen nicht überschritten. Einige Grundbuch - sachbearbeiter erledigen diese Anträge sogar taggenau. Diese zügige Sachbearbeitung spiegelt sich auch in dem Umstand wider, dass trotz eines Einganges von fast 50.000 Verfahren seit Eröffnung des Grundbuchamts Emmendingen im Jahr 2013 lediglich vier und im Jahr 2014 bislang lediglich fünf Dienstaufsichtsbeschwerden wegen vorgeblich verzögerter Sachbearbeitung eingelegt worden sind. Zudem gab es in keinem dieser Fälle Anlass zu dienstrechtlichen Maßnahmen. Gleichwohl gilt es, die Bearbeitungsdauer auch der nicht eiligen Verfahren weiter zu beschleunigen. Um dies zu erreichen, wurden als erste und wichtigste Maß - nahme den Grundbuchämtern Emmendingen und Villingen-Schwenningen weiteres Personal zur Verfügung gestellt, obwohl bei allen zentralen Grundbuchämtern zu jedem Zeitpunkt während der Reform der berechnete Personalbedarf ein - schließlich eines Zuschlages von 20 % zum Auffangen reformbedingter Umstellungsschwierigkeiten bereits gedeckt war. Um die Leistungsfähigkeit der neuen Grundbuchämter – insbesondere an den Standorten Emmendingen und Villingen- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5927 8 Schwenningen – weiter zu steigern, wird der Personalbestand im gehobenen Dienst im November 2014 um weitere 26 AKA aufgestockt. Davon werden allein 7 AKA das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen und 8,5 AKA das Grundbuchamt Emmendingen verstärken. Neben dieser nachhaltigen personellen Verstärkung wurde und wird bei den beiden Grundbuchämtern versucht, durch organisatorische Veränderungen im Arbeitsablauf den Abbau der offenen Verfahren zu beschleunigen. Hierfür findet regelmäßig ein Austausch auf allen Ebenen statt, d. h. sowohl innerhalb eines Grundbuchamtes, zwischen den Grundbuchämtern untereinander und zwischen den Grundbuchämtern, dem Oberlandesgericht und dem Justizministerium. Auf diese Weise kann kurzfristig auf die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse reagiert werden und können Optimierungsmöglichkeiten gewinnbringend genutzt werden. So wurden beispielsweise Aufgaben des gehobenen Dienstes auf den Unterstützungsbereich übertragen, um mehr Kapazitäten bei den Grundbuchsachbearbeitern zu generieren. Auch wurden bei den Grundbuchämtern Sonderdezernate geschaffen, die sich gezielt der Erledigung älterer Verfahren widmen sollen. Aufgrund der Erfahrung, dass sich mit dem Anstieg der offenen Verfahren die Bearbeitung von Anträgen grundsätzlich erschwert und verlangsamt, erhalten darüber hinaus besonders belastete Referate keine Neueingänge mehr. Die Neueingänge gehen in Referate, in denen bisher Springer arbeiten beziehungsweise Referate, die neu gebildet und besetzt werden. Darüber hinaus wird durchgängig an der Verbesserung der in den neuen Grundbuchämtern zur vollelektronischen Vorgangsbearbeitung eingesetzten Anwendun - gen FOLIA/EGB (elektronisches Grundbuch) und elGA (elektronische Grund - akte) gearbeitet. Die Anwendungen werden in den landeseigenen Rechenzentren IZLBW und LZfD betrieben. Gemeinsam mit den Rechenzentren konnten durch umfangreiche Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Betriebsstabilität erreicht werden. Dadurch ist inzwischen in beiden Anwendungen während der Betriebszeiten eine hohe Verfügbarkeit gewährleistet. Gleichzeitig ist es gelungen, die Performance (Betriebsgeschwindigkeit) weiter zu steigern. Die Betriebsumgebung für die Anwendung FOLIA/EGB wurde bereits so verbessert, dass das Programm den Anwendern mit hoher Performance bereitgestellt wird. Für elGA lässt das Justizministerium derzeit den Softwarehersteller die Anwendung grundlegend überarbeiten, um definierte Prozesszeiten signifikant zu verkürzen. Die Umsetzung ist für das erste Quartal 2015 vorgesehen. Es steht zu erwarten, dass mit dem Bündel an Maßnahmen die bisherigen Verfahrensdauern weiter verkürzt und die Anzahl an offenen Verfahren weiter reduziert werden können. Stickelberger Justizminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice