Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5928 17. 10. 2014 1Eingegangen: 17. 10. 2014 / Ausgegeben: 25. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit fällt die polizeiliche Behandlung eines Großbrands in den Aufgabenbereich der Kriminalpolizei? 2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Verständigung der Kriminalpolizei in einem solchen Fall? 3. Wie lange sollte die Zeitspanne zwischen Erstalarmierung und Erscheinen der Kriminalpolizei am Brandort sein? 4. Trifft es zu, dass die Kriminalpolizei beim Großbrand in Sinsheim-Dühren, dessen Erstalarm laut Einsatzprotokoll am 24. August um 23:29 Uhr von der Leitstelle angenommen wurde, erst am nächsten Morgen um 09:32 Uhr erschien? 5. Wie bewertet sie die Aussage von Rettungskräften vor Ort, dass das verzögerte Erscheinen der Kriminalpolizei einen reibungslosen und effizienten Ablauf der Brandbekämpfung und Abwicklung des Schadensereignisses verhindert hat? 6. Wie ist das späte Erscheinen der Kriminalpolizei am Brandherd zu erklären? 7. Inwiefern hängt das zeitlich verzögerte Eintreffen der Kriminalpolizei damit zusammen, dass im Zuge der Polizeireform die Kriminalaußenstellen aufgelöst wurden und die Kriminalbeamten jetzt längere Anfahrtszeiten von Heidelberg in Kauf nehmen müssen? Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Innenministeriums Einsatz der Kriminalpolizei beim Großbrand in Sinsheim-Dühren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5928 2 8. Welche Regelungen hinsichtlich der Freistellung von Feuerwehrangehörigen in ihren Betrieben gibt es bei Verzögerungen, welche erst durch die Polizeikräfte entstanden sind? 17. 10. 2014 Brunnemer CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. November 2014 Nr. 3-1123.0/12/1 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit fällt die polizeiliche Behandlung eines Großbrands in den Aufgabenbereich der Kriminalpolizei? Zu 1.: Generell regelt die „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Aufgabenwahrnehmung bei der Kriminalitätsbekämpfung“ (VwV Aufgabenwahrnehmung) die Zuständigkeit für die Ermittlungsführung zwischen der Kriminal- und der Schutzpolizei. Demnach werden Branddelikte gemäß §§ 306 bis 306 c des Strafgesetzbuches1 (StGB), Serienbrandstiftungen sowie Brände, bei denen die Brandursache unklar ist und die Aufklärung besondere brandkriminalistische Kenntnisse erfordert oder eine Person schwer verletzt worden ist, durch die Kriminalpolizei bearbeitet. Darüber hinaus gibt es, unabhängig von am konkreten Einzelfall orientierten Absprachen , bei den Polizeidienststellen entsprechende Geschäftsverteilungspläne auf örtlicher Ebene. 2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Verständigung der Kriminalpolizei in einem solchen Fall? 3. Wie lange sollte die Zeitspanne zwischen Erstalarmierung und Erscheinen der Kriminalpolizei am Brandort sein? Zu 2. und 3.: Die Verständigung erfolgt generell unverzüglich, sobald davon auszugehen ist, dass die Umstände des Sachverhalts eine Ermittlungsführung durch die Kriminalpolizei erfordern. Durch die flächendeckende Einrichtung der Kriminaldauer - dienste bei allen regionalen Polizeipräsidien im Rahmen der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Polizeireform ist eine permanente Verfügbarkeit der Kriminalpolizei auch außerhalb der regulären Bürozeiten gewährleistet. Die unaufschiebbaren Maßnahmen der Gefahrenabwehr treffen regelmäßig Kräfte des ersten Angriffs der Schutzpolizei. Das flächendeckende Netz der insgesamt 146 Polizeireviere sowie der 352 dazugehörigen Polizeiposten in Baden-Württemberg gewährleistet einen zeitnahen Einsatz vor Ort. Durch den Kriminaldauerdienst ist darüber hinaus im Bedarfsfall die zeitnahe Intervention der Kriminal - polizei möglich. _____________________________________ 1 § 306 StGB Brandstiftung, § 306 a StGB Schwere Brandstiftung, § 306 b StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306 c StGB Brandstiftung mit Todesfolge. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5928 4. Trifft es zu, dass die Kriminalpolizei beim Großbrand in Sinsheim-Dühren, dessen Erstalarm laut Einsatzprotokoll am 24. August um 23:29 Uhr von der Leitstelle angenommen wurde, erst am nächsten Morgen um 09:32 Uhr erschien? Zu 4.: Nein. 5. Wie bewertet sie die Aussage von Rettungskräften vor Ort, dass das verzögerte Erscheinen der Kriminalpolizei einen reibungslosen und effizienten Ablauf der Brandbekämpfung und Abwicklung des Schadensereignisses verhindert hat? 6. Wie ist das späte Erscheinen der Kriminalpolizei am Brandherd zu erklären? Zu 5. und 6.: Der Kriminaldauerdienst des Polizeipräsidiums Mannheim (Kriminalpolizeidirektion Heidelberg) war bereits in der Brandnacht vom 24. zum 25. August 2014 am Ereignisort eingesetzt. Während das erste Streifenfahrzeug der Schutzpolizei ca. sieben Minuten nach „Erstalarm“ eingetroffen ist, traf der Kriminaldauerdienst ca. 25 Minuten nach dessen Alarmierung und somit ca. 40 Minuten nach Alarm - auslösung am Brandort ein. Aufgrund des starken Feuers, der Gefahr des Ein - sturzes des Gebäudekomplexes und nicht zuletzt wegen der damit einhergehenden potenziellen Gesundheitsgefährdung für die vor Ort anwesenden Kriminalbeamten war das Betreten der Brandstelle und damit die Einleitung des kriminalpolizeilichen ersten Sicherungsangriffs zur Aufnahme des objektiven Tatbefunds zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Demzufolge wurde der beschlagnahmte Brandort am Morgen des 25. August 2014 unverzüglich zu Dienstbeginn durch das zuständige Fachdezernat übernommen – zu einem Zeitpunkt, an dem die Löscharbeiten noch im Gange waren. 7. Inwiefern hängt das zeitlich verzögerte Eintreffen der Kriminalpolizei damit zusammen, dass im Zuge der Polizeireform die Kriminalaußenstellen aufgelöst wurden und die Kriminalbeamten jetzt längere Anfahrtszeiten von Heidelberg in Kauf nehmen müssen? Zu 7.: Ein zeitlich verzögertes Eintreffen der Kriminalpolizei lag nicht vor. Ein Zusammenhang mit der im Zuge der Polizeireform vollzogenen Auflösung der Kriminalpolizeiaußenstellen besteht nicht. 8. Welche Regelungen hinsichtlich der Freistellung von Feuerwehrangehörigen in ihren Betrieben gibt es bei Verzögerungen, welche erst durch die Polizeikräfte entstanden sind? Zu 8.: Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen (§ 15 Absatz 1 Sätze 1 und 2 Feuerwehrgesetz). Das Ende des Einsatzes und die angemessene Ruhezeit werden vom technischen Einsatzleiter der Feuerwehr bestimmt. Brandeinsätze der Feuerwehr sind beendet, wenn das Schadenfeuer gelöscht ist und keine Gefahr mehr besteht, dass es wieder auflebt. Da polizeilichen Ermittlungen zu den Brandursachen regelmäßig erst danach aufgenommen werden können , verzögern diese das Ende des Feuerwehreinsatzes nicht. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice