Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5942 21. 10. 2014 1Eingegangen: 21. 10. 2014 / Ausgegeben: 19. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Vorgang – untechnisch ausgedrückt – „Umgang mit der Sicherungs - kopie des E-Mail-Postfachs des Ministerpräsidenten a. D. Mappus/Übergabe der E-Mails an das Landesarchiv/Löschung der E-Mails“ nun für sie abgeschlossen ? 2. Wenn der Vorgang nicht abgeschlossen sein sollte: Inwieweit beschäftigt er sie weiterhin? 3. Wie viel bezahlte sie für das Gutachten an den externen Rechtsanwalt? 4. Verfügt sie in ihren Ministerien nicht über qualifizierte Juristen, die die Prüfung der Rechtsfragen ebenso gut wie die beauftragten Rechtsanwälte hätten vornehmen können? 5. Inwieweit waren die vor der Löschung der E-Mails zu klärenden Rechtsfragen kompliziert? 6. Welche konkreten Rechtsfragen waren zu klären und welche Subsumtionen unter Heranziehung welcher Gesetzesparagrafen wurden im Gutachten konkret dargelegt? 7. Ist das Gutachten VS-eingestuft oder öffentlich verwertbar? 21. 10. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Externe Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zu den E-Mails des Ministerpräsidenten a. D. Mappus Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5942 2 B e g r ü n d u n g Angesichts der nach der medialen Berichterstattung als kompliziert wirkenden Rechtsfragen in Folge des Urteils des VGH Mannheim zur Löschung der E-Mails des Herrn Ministerpräsidenten a. D. Mappus gilt es, der Qualität der Rechtsfragen nachzugehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. November 2014 Nr. I-3824.5 S21 UA II beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist der Vorgang – untechnisch ausgedrückt – „Umgang mit der Sicherungs - kopie des E-Mail-Postfachs des Ministerpräsidenten a. D. Mappus/Übergabe der E-Mails an das Landesarchiv/Löschung der E-Mails“ nun für sie abgeschlossen ? 2. Wenn der Vorgang nicht abgeschlossen sein sollte: Inwieweit beschäftigt er sie weiterhin? Zu 1. und 2.: Am 17. Oktober 2014 übergab das Staatsministerium die E-Mail-Dateien von Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus an das Landesarchiv Baden-Württemberg. Am 20. Oktober 2014 erteilte der Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg dem Staatsministerium nach Abschluss der erforderlichen Prüfroutinen die Löschgenehmigung, die unmittelbar im Anschluss hieran durchgeführt wurde. 3. Wie viel bezahlte sie für das Gutachten an den externen Rechtsanwalt? Zu 3.: Eine Rechnungstellung durch die beauftragte Kanzlei, die das Land im gesamten Verwaltungsverfahren vor dem VG Karlsruhe, dem VGH Mannheim und im Eilverfahren vor dem VG Karlsruhe vertreten hat, ist bislang noch nicht erfolgt. 4. Verfügt sie in ihren Ministerien nicht über qualifizierte Juristen, die die Prüfung der Rechtsfragen ebenso gut wie die beauftragten Rechtsanwälte hätten vornehmen können? Zu 4.: Die Landesregierung verfügt in ihren Ministerien über den nötigen Sachverstand zur Prüfung der Rechtsfragen. Die Entscheidung, gleichwohl die Expertise eines externen Rechtsanwalts einzuholen, war und ist kein unüblicher Vorgang bei Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. nur S. 40, IV., lfd. Nr. 1, und S. 70, VI, lfd. Nr. 9 der Mitteilung der Landesregierung an den Landtag von Baden-Württemberg , 14. Wahlperiode, Drucksache 14/6468, „Beitrag Nr. 6: Vergabe von Gutachten durch Landesbehörden“). Und selbst bei Wirtschaftsunternehmen, die ihrerseits über eine eigene Rechtsabteilung mit zugelassenen Rechtsanwälten verfügen , ist dies durchaus gebräuchlich. Zudem bestand im vorliegenden Fall aufgrund des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus eine erhebliche Eilbedürftigkeit und war die mit der Prozessvertretung im Verwaltungsverfahren betraute Kanzlei bereits umfassend in die Materie eingearbeitet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5942 5. Inwieweit waren die vor der Löschung der E-Mails zu klärenden Rechtsfragen kompliziert? 6. Welche konkreten Rechtsfragen waren zu klären und welche Subsumtionen unter Heranziehung welcher Gesetzesparagrafen wurden im Gutachten konkret dargelegt? Zu 5. und 6.: Die Schwierigkeit bei der Beurteilung der zu klärenden Rechtsfragen ergab sich aus der Einmaligkeit des den Rechtsfragen zugrunde liegenden Sachverhalts. Rechtsprechung, die diese oder eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation bereits entschieden hat und hätte herangezogen werden können, lag nicht vor. Für die Komplexität einer Rechtsfrage ist auch nicht die Anzahl der zur prüfenden Normen von Belang. Der vorliegende Fall warf neue Fragen aus dem Bereich des Datenschutzrechts, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der in der Landesverfassung von Baden-Württemberg verankerten Rechte des Landtags von BadenWürttemberg sowie des Verwaltungsprozessrechts auf. 7. Ist das Gutachten VS-eingestuft oder öffentlich verwertbar? Zu 7.: Das Gutachten unterliegt keiner Geheimhaltungseinstufung. Die Urheberrechte liegen indes beim Autor des Gutachtens. Murawski Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice