Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 595 26. 09. 2011 1Eingegangen: 26. 09. 2011 / Ausgegeben: 28. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass der energetischen Gebäudesanierung im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Klimaschutz eine zentrale Bedeutung zukommt, und dass ihre öffentliche Förderung aber auch deswegen gerechtfertigt ist, weil sie vor allem im mittelständischen Gewerbe wichtige und nachhaltige wirtschaftliche Impulse auslöst? 2. Ist sie deshalb bereit, die im Bundesrat erfolgte Ablehnung des im Deutschen Bun destag verabschiedeten Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu überdenken und eine Initiative zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens entweder selbst zu starten oder zumindest zu unterstützen ? 3. Wie hoch beziffert sie, bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Gesetzes sowie pro Jahr, die Einnahmeausfälle, die dem Land und im Durchgriff den Gemeinden, entstünden, wenn das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung in Kraft träte? 4. Hat sie konkrete Informationen darüber, in welchem Umfang das Land Baden- Württemberg bisher von den Förderprogrammen des Bundes profitiert hat, insbesondere über diejenigen, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laufen? 26. 09. 2011 Schreiner, Nemeth CDU Kleine Anfrage der Abg. Felix Schreiner und Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 595 2 B e g r ü n d u n g Der Bundesrat hat Anfang Juli das Gesetz über die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung abgelehnt – hierzu wäre die Position der Landesregierung bezogen auf Baden-Württemberg von öffentlichem Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 Nr. 3-S200.0/24 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt , Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass der energetischen Gebäudesanierung im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Klimaschutz eine zentrale Bedeutung zukommt, und dass ihre öffentliche Förderung aber auch deswegen gerechtfertigt ist, weil sie vor allem im mittelständischen Gewerbe wichtige und nachhaltige wirtschaftliche Impulse auslöst? Insbesondere der Gebäudebestand weist erhebliche Potenziale zur Energie-Ein - sparung auf. Um diese zu erschließen, bedarf es zusätzlicher Anreize zur energetischen Gebäudesanierung. Die mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden verfolgten Ziele können daher einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende leisten. Es ist unstrittig, dass die Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung beim Baugewerbe positive wirtschaftliche Impulse auslösen, und zwar insbesondere beim überwiegend mittelständisch organisierten Ausbaugewerbe. Dadurch werden dort Arbeitsplätze gesichert oder gar neu geschaffen und die wirtschaftliche Basis der mittelständischen Betriebe gestärkt. Die Landesregierung begrüßt deshalb auch aus diesen Gründen im Grundsatz eine öffentliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. 2. Ist sie deshalb bereit, die im Bundesrat erfolgte Ablehnung des im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energe - tischen Gebäudesanierung zu überdenken und eine Initiative zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens entweder selbst zu starten oder zumindest zu unterstützen? Auf die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zum Antrag der CDU „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ (Drucksache 15/458 vom 30. August 2011) wird verwiesen. Der Bundestag hat am 30. Juni 2011 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 nicht zugestimmt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Landesregierung betrachtet es als wünschenswert, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss beraten wird, um eine Einigung von Bund und Ländern und eine Umsetzung des Gesetzes zu erreichen. Sie hat daher einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung anzuregen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 595 3. Wie hoch beziffert sie, bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Gesetzes sowie pro Jahr, die Einnahmeausfälle, die dem Land und im Durchgriff den Gemeinden, entstünden, wenn das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung in Kraft träte? Im Finanztableau zum Gesetzentwurf werden die finanziellen Auswirkungen (Steuer mindereinnahmen) in der vollen Jahreswirkung, sowie für die Kassenjahre 2011 bis 2015 angegeben. Auf Basis dieser Angaben entfallen unter Berücksichtigung des bundesstaatlichen und kommunalen Finanzausgleichs (netto) folgende Anteile auf Baden-Württemberg : – volle Jahreswirkung: Land rd. -59 Mio. € ; Kommunen rd. -64 Mio. € – Kassenjahr 2011: keine Kassenwirkung in 2011 – Kassenjahr 2012: Land rd. -3 Mio. € ; Kommunen rd. -3 Mio. € – Kassenjahr 2013: Land rd. -6 Mio. € ; Kommunen rd. -7 Mio. € – Kassenjahr 2014: Land rd. -12 Mio. € ; Kommunen rd. -13 Mio. € – Kassenjahr 2015: Land rd. -18 Mio. € ; Kommunen rd. -19 Mio. € In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wurden die steuerlichen Regelungen auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt, die nach dem 5. Juni 2011 begonnen wurden und die vor dem 1. Januar 2022 beendet sind. Somit werden Sanierungsmaßnahmen für einen Investitionszeitraum von mehr als 10 Jahren steuerlich gefördert. Dies entspricht bei Steuermindereinnahmen in der vollen Jahreswirkung von 1,5 Mrd. € einem Ausfallvolumen von insgesamt rd. 16 Mrd. € (davon Baden-Württemberg: Land: 625 Mio. €, Kommunen 675 Mio. €). 4. Hat sie konkrete Informationen darüber, in welchem Umfang das Land Baden- Württemberg bisher von den Förderprogrammen des Bundes profitiert hat, insbesondere über diejenigen, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laufen? Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Förderprogramme an: • Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programmnummer 151 – KfW Effizienzhaus und Programmnummer 152 – Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen ) • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) Im KfW-Förderreport 06/2011 sind für Baden-Württemberg für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2011 folgende Zahlen für Neuzusagen auf Programm - ebene veröffentlicht: Zeitraum 01 bis 12/2010 Zeitraum 01 bis 06/2011 Anzahl Mio. € gef. Wohneinheiten Anzahl Mio. € gef. Wohneinheiten Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus 3.968 564 14.454 1.178 150 3.583 Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen 7.301 296 18.884 1.601 76 4.328 Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 32.484 28 79.161 2.642 7 5.592 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 595 4 Zahlenmaterial für weitere Haushaltsjahre kann dem auf der Internetseite der KfW veröffentlichten Förderreport entnommen werden: http://www.kfw.de/kfw/de/KfW-Konzern/Unternehmen/Erfolg/ Erfolg_in_Zahlen/ Foerderreport/index.jsp. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft