Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5958 22. 10. 2014 1Eingegangen: 22. 10. 2014 / Ausgegeben: 25. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 22. Oktober 2014 und vom 1. März 2013 zu, wonach das Staatsministerium dem pensionierten Richter D. R. und einem „juristisch versierten Mitstreiter“ unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) ein Schreiben eines Stuttgarter Rechtsanwalts weitergegeben haben soll, welches sich zuvor in den Akten des Staats - ministeriums befand? 2. Welche rechtlichen Gründe sprechen konkret (d. h. nach Inhalt und Betreff des Schreibens) dafür, dass das in Frage 1 genannte Schreiben unter die Tatbestandsvoraussetzung des UIG fällt? 3. Wurde der Absender des Schreibens sowie die Personen, deren personenbezogene Daten gegebenenfalls in diesem Schreiben enthalten waren, vor der Weitergabe des Schreibens vom Staatsministerium gemäß § 3 Absatz 1 Landes - umweltinformationsgesetz (LUIG) i. V. m. § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG angehört? 4. Wer hat innerhalb des Staatsministeriums in welcher Form (einschließlich Kenntnisnahme) an der Entscheidung mitgewirkt, die Fragen nach ihrem Kenntnisstand sowie den von ihr vertretenen Auffassungen zu Pflichten bei der Umsetzung des UIG in Frage 4 und 5 der Drucksache 15/5697 entgegen der Pflicht zur Information der gewählten Abgeordneten (Artikel 27 Absatz 2 LV) nicht zu beantworten? 5. Wann hat welche Person im Staatsministerium Kenntnis von der Weitergabe von Akten an die oben in Frage 1 genannten Personen gehabt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Staatsministeriums Der gläserne Mensch – Einflussnahme des Staatsministeriums auf die Justiz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5958 2 6. Wann hat welche Person im Staatsministerium davon Kenntnis gehabt, dass eine offenbar von der Weitergabe des oben genannten Schreibens ebenfalls in ihren personenbezogenen Daten betroffene Richterin auch für Entscheidungen in Strafsachen in Verfahren u. a. betreffend Störaktionen bei der Verwirklichung des Bahnhofneubaus in Stuttgart zuständig war? 7. Vermag der Ministerpräsident die Auffassung zu teilen, dass sich aufgrund der bislang bekannten Tatsachen der Verdacht aufdrängt, dass durch ein im Bereich des Staatsministeriums zumindest mit verantwortetes Vorgehen jedenfalls mittelbar eine Einflussnahme auf die Justiz in Form der Veränderung der Zuständigkeiten beim Amtsgericht Stuttgart erfolgte? 8. Ist dem Ministerpräsidenten bekannt bzw. wie bewertet er sonst die Tatsache, dass die betroffene Richterin in der Folge der Datenweitergabe durch das Staatsministerium S-21-Prozesse abgegeben hat, insbesondere vor dem Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters? 22. 10. 2014 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g Das Staatsministerium hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 15/5697 zugegeben , dass in rechtswidriger Weise personenbezogene Daten aus seinem Geschäftsbereich an Dritte weitergegeben wurden. Die Stuttgarter Zeitung berichtet unter dem Datum vom 22. Oktober 2014 zudem darüber, dass die Weitergabe personenbezogener Daten offenbar auch bezüglich einer Richterin erfolgte und diese in der Folge möglicherweise aufgrund einer Situation, in welcher sie sich öffentlichem Druck ausgesetzt sah, bestimmte Verfahren abgegeben hat. Die Kleine Anfrage dient folglich auch dazu aufzuklären, ob möglicherweise als Folge einer rechtswidrigen Weitergabe personenbezogener Daten seitens des Staatsministeriums bei der Justiz der Grundsatz des gesetzlichen Richters nicht mehr eingehalten wurde und sich damit weitere Anzeichen für eine Einfluss - nahme des Staatsministeriums auf die Justiz in Baden-Württemberg verdichten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. November 2014 Nr. I-3824.5 S21 UA II beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 22. Oktober 2014 und vom 1. März 2013 zu, wonach das Staatsministerium dem pensionierten Richter D. R. und einem „juristisch versierten Mitstreiter“ unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) ein Schreiben eines Stuttgarter Rechtsanwalts weitergegeben haben soll, welches sich zuvor in den Akten des Staats - ministeriums befand? Zu 1.: D. R. und G. M. erhielten gemäß der Umweltinformationsrichtlinie (RL 2003/ 4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen) in Verbindung mit dem Umweltinformations- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5958 gesetz des Bundes vom 22. Dezember 2004 (UIG) und dem Landesumweltinformationsgesetz vom 7. März 2006 (LUIG) auf Antrag Zugang zu Umweltinformationen , die sich im Aktenbestand des Staatsministeriums befinden. 2. Welche rechtlichen Gründe sprechen konkret (d. h. nach Inhalt und Betreff des Schreibens) dafür, dass das in Frage 1 genannte Schreiben unter die Tatbestandsvoraussetzung des UIG fällt? Zu 2.: Das genannte Schreiben ist nach den von der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 – Rs. C-321/96 – und BVerwG , Urteil vom 25. März 1999 – 7 C 21.98 –, BVerwGE 108, 369) entwickelten Maßstäben unter den unbestimmten Rechtsbegriff „Umweltinformationen“ im Sinne von § 3 Absatz 1 LUIG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 UIG zu subsumieren , denn das Schreiben steht inhaltlich, sachlich und und zeitlich in unmittel - barem Zusammenhang mit den Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten im Oktober 2010 in Stuttgart. 3. Wurde der Absender des Schreibens sowie die Personen, deren personenbezogene Daten gegebenenfalls in diesem Schreiben enthalten waren, vor der Weitergabe des Schreibens vom Staatsministerium gemäß § 3 Absatz 1 Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) i. V. m. § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG angehört? Zu 3.: In den Akten des Staatsministeriums findet sich hierzu kein Hinweis. 4. Wer hat innerhalb des Staatsministeriums in welcher Form (einschließlich Kenntnisnahme) an der Entscheidung mitgewirkt, die Fragen nach ihrem Kenntnisstand sowie den von ihr vertretenen Auffassungen zu Pflichten bei der Umsetzung des UIG in Frage 4 und 5 der Drucksache 15/5697 entgegen der Pflicht zur Information der gewählten Abgeordneten (Artikel 27 Absatz 2 LV) nicht zu beantworten? Zu 4.: Die Fragen 4. und 5. der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler, CDU, „Der gläserne Mensch – Umgang des Staatsministeriums mit Privatkorrespondenz des Herrn R. D.“ – Drucksache 15/5697 – wurden beantwortet, nämlich unter Hinweis, dass sie nicht auf die Verschaffung von Informationen über Tatsachen aus der Sphäre der Landesregierung gerichtet sind. Die Vorbereitung der Beantwortung erfolgte durch die zuständige Abteilung des Staatsministeriums. 5. Wann hat welche Person im Staatsministerium Kenntnis von der Weitergabe von Akten an die oben in Frage 1 genannten Personen gehabt? 6. Wann hat welche Person im Staatsministerium davon Kenntnis gehabt, dass eine offenbar von der Weitergabe des oben genannten Schreibens ebenfalls in ihren personenbezogenen Daten betroffene Richterin auch für Entscheidungen in Strafsachen in Verfahren u. a. betreffend Störaktionen bei der Verwirklichung des Bahnhofneubaus in Stuttgart zuständig war? Zu 5. und 6.: Die Durchführung des Akteneinsichtsgesuchs nach dem (Landes-)Umweltinformationsgesetz wurde seinerzeit durch den damaligen Leiter des Referats 14 im Staatsministerium verantwortet. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass eine Kenntnisnahme anlässlich der Presse - berichterstattung und deren Aufarbeitung im Pressespiegel des Staatsministeriums erfolgt ist. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5958 4 7. Vermag der Ministerpräsident die Auffassung zu teilen, dass sich aufgrund der bislang bekannten Tatsachen der Verdacht aufdrängt, dass durch ein im Bereich des Staatsministeriums zumindest mit verantwortetes Vorgehen jedenfalls mittelbar eine Einflussnahme auf die Justiz in Form der Veränderung der Zuständigkeiten beim Amtsgericht Stuttgart erfolgte? Zu 7.: Nein. Denn die Fragestellungen beruhen auf unzutreffenden Annahmen. 8. Ist dem Ministerpräsidenten bekannt bzw. wie bewertet er sonst die Tatsache, dass die betroffene Richterin in der Folge der Datenweitergabe durch das Staatsministerium S-21-Prozesse abgegeben hat, insbesondere vor dem Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters? Zu 8.: Herrn Ministerpräsidenten ist dieser Umstand aufgrund der dazu erfolgten Presseberichterstattung bekannt geworden. Es handelte sich dabei um eine gerichts - interne Entscheidung. Murawski Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice