Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5995 30. 10. 2014 1Eingegangen: 30. 10. 2014 / Ausgegeben: 05. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sind die wichtigsten Notrufnummern (110, 112, usw.) auch für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung allgemein und im Besonderen bei Gefahrensituationen , wie z. B. im Brandfall, verfügbar? 2. Welche technischen Vorkehrungen wurden von ihr bei diesen Notrufnummern bereits getroffen, um auf Notrufe von Menschen, die taub und/oder hörbehindert sind, schnell reagieren zu können? 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um ein flächendeckendes, barrierefreies Notrufsystem zu schaffen? 4. Welche Investitionen sind hierzu erforderlich und wie ist deren Finanzierung vorgesehen? 29. 10. 2014 Raab CDU Kleine Anfrage des Abg. Werner Raab CDU und Antwort des Innenministeriums Barrierefreie Notrufe in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5995 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. November 2014 Nr. 4-0267.2/8 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit sind die wichtigsten Notrufnummern (110, 112, usw.) auch für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung allgemein und im Besonderen bei Gefahrensituationen , wie z. B. im Brandfall, verfügbar? 2. Welche technischen Vorkehrungen wurden von ihr bei diesen Notrufnummern bereits getroffen, um auf Notrufe von Menschen, die taub und/oder hörbehindert sind, schnell reagieren zu können? Zu 1. und 2.: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, sieht in § 108 „Notruf“ neben Notrufverbindungen per Telefon auch Notrufverbindungen vor, die durch sprach- oder hörbehinderte Menschen unter Verwendung eines Faxgerätes hergestellt werden können. Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung haben somit die Möglichkeit, bei einem Notfall die europaeinheitliche Notrufnummer 112 sowie die nationale Notrufnummer 110 per Fax zu benutzen. Ihnen stehen speziell entwickelte Vordrucke zur Verfügung, die im Notfall einfach und schnell ausgefüllt und per Fax an die zuständige Leitstelle versandt werden können. Ein Notruf-Fax wird analog dem Eingang eines Sprachnotrufs unmittelbar entgegengenommen und kompetent bearbeitet . Die Möglichkeit des Empfangs eines Notruf-Faxes gemäß § 108 TKG ist bei allen Notrufabfragestellen für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 in BadenWürttemberg und bei allen durch die Polizei des Landes Baden-Württemberg für die nationale Notrufnummer 110 betriebenen Notrufabfragestellen eingerichtet. Damit ist sichergestellt, dass Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung im Notfall flächendeckend in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen ein Notfall-Fax an die zuständige Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst beziehungsweise der Polizei absenden können. 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um ein flächendeckendes, barrierefreies Notrufsystem zu schaffen? Zu 3.: Zusätzlich zu der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellten flächendeckend verfügbaren Notruf-Fax-Möglichkeit nach § 108 TKG wird gemäß Vereinbarung mit dem Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. sowie dem Deutschen Schwerhörigenbund – Landesverband Baden-Württemberg – die Möglichkeit der Übermittlung von Hilfeersuchen per SMS eingerichtet. Mittlerweile sind die erforderlichen technischen Maßnahmen abgeschlossen; die Einrichtung der landesweiten „SMS-Nothilfe“ wird im ersten Quartal 2015 angestrebt . Im Gegensatz zum Notruf über Telefon oder Fax wird bei einem SMS-Versand keine Echtzeitverbindung zwischen Notrufenden und Notrufabfragestelle aufgebaut. Bei der Übermittlung einer SMS kann es daher zu den allgemein bekannten systemtechnisch bedingten Verzögerungen kommen. Es handelt sich auch nicht um eine Notrufverbindung gemäß TKG. Die „SMS-Nothilfe“ ist aus diesen Gründen bewusst als Ergänzung und nicht als Ersatz für das Notruf-Fax vorgesehen. Das Notruf-Fax nach TKG ist nach wie vor vorrangig einzusetzen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5995 Das Innenministerium ist daneben in den entsprechenden Fachgremien auf Bundesebene vertreten. Ein Vertreter des Landes hat zudem den Vorsitz der Expertengruppe „Notrufe“ (EGN). Die EGN befasst sich unter anderem mit den Fragestellungen barrierefreier Notrufmöglichkeiten wie beispielweise der Entwicklung einer bundesweiten, barrierefreien Notruf-App für moderne Mobiltelefone. 4. Welche Investitionen sind hierzu erforderlich und wie ist deren Finanzierung vorgesehen? Zu 4.: Die Einführung der „SMS-Nothilfe“ konnte für Feuerwehr und Rettungsdienst kostenneutral umgesetzt werden; bei der Polizei entstanden Ausgaben in Höhe von rund 2.000 Euro. Die Aufwände für die Entwicklung und die Einführung einer barrierefreien Notruf -App können noch nicht beziffert werden. Sofern Anpassungen an der Technik der Leitstellen erforderlich werden sollten, sind diese Kosten bei den polizeilichen Leitstellen aus Haushaltsmitteln des Landes zu finanzieren. Grundsätzlich ist die neue Notruftechnik der Polizei IP-fähig, sodass hier ein überschaubarer Anpassungsaufwand erwartet wird. Bei den Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst sind die gegebenenfalls auftretenden Anpassungskosten von den Stadt- und Landkreisen sowie den Kostenträgern im Rettungsdienst zu tragen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice