Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 600 27. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE und Antwort des Innenministeriums Nachfragen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern in Heidelberg K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Waren unmittelbar vor bzw. seit der Enttarnung des Verdeckten Ermittlers S. B. weitere Verdeckte Ermittler in Heidelberg tätig? 2. Welche Versammlungen von Studierenden und zivilgesellschaftlichen Gruppierungen wie z. B. dem BUND wurden in Heidelberg von S. B. aufgesucht? 3. Wie viele Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren wurden aufgrund der vom Verdeckten Ermittler gewonnenen Erkenntnisse eingeleitet? 4. Kam es in diesem Zusammenhang zu Verurteilungen? 5. Von wie vielen Personen wurden im Zuge der VE-Tätigkeit persönliche Daten erhoben und an die Polizei u. a. Behörden weitergegeben? 6. Wurden diese Daten zwischenzeitlich gelöscht? 7. Wenn nein, wurden die betroffenen Personen von der Speicherung benachrichtigt ? 26. 09. 2011 Sckerl GRÜNE Eingegangen: 27. 09. 2011 / Ausgegeben: 25. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 600 2 B e g r ü n d u n g In Heidelberg gibt es anhaltende Diskussionen um den Einsatz des Verdeckten Ermittlers S. B. Es wird in der Stadtgesellschaft im Weiteren kritisch diskutiert, ob andere Verdeckte Ermittler vor oder nach dem Einsatz von S. B. tätig waren. Schließlich richten sich viele Fragen an den behördlichen Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Verdeckten Ermittlung erhoben wurden. Es ist nunmehr geboten, diese offenen Fragen abschließend zu beantworten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Oktober 2011 Nr. 3–1220.5/177/1 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Waren unmittelbar vor bzw. seit der Enttarnung des Verdeckten Ermittlers S. B. weitere Verdeckte Ermittler in Heidelberg tätig? Zu 1.: Wegen der notwendigen Geheimhaltung können Informationen zu Einzelheiten im Zusammenhang mit dem tatsächlichen oder vermuteten Einsatz von Verdeckten Ermittlern nicht veröffentlicht werden, um das polizeiliche Einsatzziel von verdeckten Maßnahmen nicht zu gefährden und den Schutz von Verdeckten Ermittlern zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Berichterstattung im Rahmen des nichtöffentlich behandelten Tagesordnungspunkts 9 der Sitzung des Innenausschusses am 16. Februar 2011 verwiesen. 2. Welche Versammlungen von Studierenden und zivilgesellschaftlichen Gruppierungen wie z. B. dem BUND wurden in Heidelberg von S. B. aufgesucht? Zu 2.: Wegen der notwendigen Geheimhaltung können Informationen zu Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Einsatz des Verdeckten Ermittlers nicht veröffentlicht werden, um das polizeiliche Einsatzziel von verdeckten Maßnahmen nicht zu gefährden und seinen Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu den Ziffern 3. bis 6. der Landtags- Drucksache 14/7656 verwiesen. 3. Wie viele Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren wurden aufgrund der vom Verdeckten Ermittler gewonnenen Erkenntnisse eingeleitet? Zu 3.: Der Verdeckte Ermittler hat zu zwei strafrechtlich relevanten Sachverhalten personenbezogene Daten erhoben. Da diese Sachverhalte ebenfalls durch andere Anzeigenerstatter bzw. Polizeibeamte bekannt wurden, wurden die vom Verdeckten Ermittler erhobenen personenbezogenen Daten für die folgenden Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren nicht genutzt. Ergänzend wird auf die Ausführung zu Ziffer 5. der Landtags-Drucksache 14/7510 verwiesen. 4. Kam es in diesem Zusammenhang zu Verurteilungen? Zu 4.: Nein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 600 3 5. Von wie vielen Personen wurden im Zuge der VE-Tätigkeit persönliche Daten erhoben und an die Polizei u. a. Behörden weitergegeben? 6. Wurden diese Daten zwischenzeitlich gelöscht? Zu 5. und 6.: Der Verdeckte Ermittler hat von vier Ziel- bzw. Kontaktpersonen Daten erhoben, die noch gespeichert sind. Von unvermeidbar betroffenen Dritten erlangte Daten wurden nach einer Relevanzprüfung umgehend gelöscht. Zur Rücksendung von Gegenständen, die der Verdeckte Ermittler von Dritten im Rahmen der Legendenunterstützung ausgeliehen hatte, wurden nach Beendigung des Einsatzes postalische Anschriften von zwei Personen festgestellt. Beide Personen wurden bei der Rücksendung der ausgeliehenen Gegenstände jeweils mit einem Schreiben darüber informiert, dass sie Betroffene einer Maßnahme nach § 22 Abs. 3 des Polizeigesetzes (PolG-Einsatz eines Verdeckten Ermittlers) waren. Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass keine Daten über sie gespeichert wurden, sondern Name und Adresse nur für die Rücksendung der ausgeliehenen Gegenstände aufbewahrt und nach Versand gelöscht wurden. Weiterhin wird auf die Ausführungen zu Ziffer 3 verwiesen. Eine Löschung der bei den genannten Maßnahmen erhobenen Daten von sieben weiteren Personen ist bislang nicht erfolgt. 7. Wenn nein, wurden die betroffenen Personen von der Speicherung benachrichtigt ? Zu 7.: Die vier Ziel- und Kontaktpersonen wurden per Einschreiben am 4. August 2011 durch die Polizeidirektion Heidelberg – in Absprache mit dem Landeskriminalamt – nach § 22 Abs. 8 PolG über eine polizeiliche Datenerhebung durch einen Verdeckten Ermittler unterrichtet. Eine Benachrichtigung der weiteren sieben Personen, über die personenbezogene Daten aufgrund strafrechtlich relevanter Sachverhalte erhoben wurden, ist bislang nicht erfolgt. Gall Innenminister