Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6029 03. 11. 2014 1Eingegangen: 03. 11. 2014 / Ausgegeben: 16. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe im Bestattungsgewerbe in Baden-Württemberg entwickelt (mit Angabe des Beschäftigungsumfangs und der Umsatzentwicklung in den letzten zehn Jahren gegliedert nach Größenklassen)? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über Beschwerden von Kunden oder Dritten im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Bestattungsgewerbe? 3. Wie viele Anzeigen und Gerichtsverfahren hat es wegen des Verdachts auf Betrug oder anderer Delikte und Straftaten in den letzten zehn Jahren gegeben? 4. In welchen Abständen erfolgen Kontrollen im Bestattungsgewerbe? 5. In welchem Umfang wurden die Bestattungsunternehmen im Kreis Schwäbisch Hall in den letzten fünf Jahren mit welchen Ergebnissen überprüft? 6. Welche Stellen sind an den unterschiedlichen Stufen des Bestattungsprozesses für Kontrollen bzw. das Melden von Auffälligkeiten verantwortlich? 7. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den in der Presse bekannt gewordenen jüngs - ten Betrugsfall sowie die sonstigen Unzulänglichkeiten des Bestatters S. in Schwäbisch Hall und welche Schlussfolgerungen beabsichtigt sie hieraus zu ziehen? 8. Gibt es Überlegungen, den Zugang zum Bestattungsgewerbe zu regeln? 03. 11. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Bestattungsgewerbe in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6029 2 B e g r ü n d u n g Die Mehrzahl der Bestattungsunternehmen nehmen ihre Aufgabe ernst und arbeiten seriös. Der in der Presse jüngst bekannt gewordene Fall des verurteilten Bestatters S. in Schwäbisch Hall ist jedoch Anlass nachzufragen, wie es um das Bestattungsgewerbe in Baden-Württemberg steht. Dort wurden wesentlich teurere Särge in Rechnung gestellt, als diejenigen, die tatsächlich verwendet wurden. Zudem kam es zu massiven Unzulänglichkeiten im Umgang mit Verstorbenen bis hin zu nicht ausreichenden Kühlungen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 Nr. 8-4234.312-50/6 beantwortet das Minis - terium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Justizministerium sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe im Bestattungsgewerbe in Baden-Württemberg entwickelt (mit Angabe des Beschäftigungsumfangs und der Umsatzentwicklung in den letzten zehn Jahren gegliedert nach Größenklassen)? Zu 1.: Nach den einschlägigen Daten des Unternehmensregisters (siehe Tabelle 1) gab es im Jahr 2012 in Baden-Württemberg 470 Bestattungsunternehmen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Diese Unternehmen beschäftigen insgesamt 937 Mitarbeiter, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das Bestattungswesen erzielte im Jahr 2012 einen Umsatz von insgesamt 157,4 Millionen Euro. Die Unternehmen sind von der Anzahl der Beschäftigten her gesehen eher klein. So haben nur 13 Unternehmen 10 bis 49 Mitarbeiter. In den restlichen 457 Unternehmen liegt die Zahl der Beschäftigten unter 10 Personen. Zwischen 2006 und 2012 (das Register kann nur diesen Zeitraum abbilden) nahm die Zahl der Bestattungsunternehmen um 24 Unternehmen zu (+5,4 %) und die Zahl der Beschäftigten stieg um 170 Personen (+22 %). Der Umsatz der Branche erhöhte sich um 30 Millionen Euro (+24 %). *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6029 Quelle: Statistisches Landesamt; Unternehmensregister Bei den Handwerkskammern in Baden-Württemberg waren nach Angaben der Landesinnung Bestattungsgewerbe Baden-Württemberg mit Stand 31. Dezember 2013 559 Bestattungsbetriebe registriert. Die genaue Anzahl der tatsächlich gewerblich ausgeübten Bestattungsunternehmen ist jedoch nicht exakt festzustellen, da berufsverwandte Gewerbe wie Schreiner , Steinmetze und Friedhofsgärtner zwar oft zusätzlich ein Bestattungsgewerbe angemeldet haben, es jedoch teilweise nicht ausüben. Unternehmen und Betriebe des Bestattungsgewerbes in Baden-Württemberg Jahr Unternehmen Anzahl Versicherungspflichtig Beschäftigte Umsatz Anzahl Millionen € Insgesamt 2006 446 767 127,1 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 435 632 111,6 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 11 135 15,5 0,0 Insgesamt 2007 445 777 124,8 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 434 639 110,5 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 11 138 14,3 0,0 Insgesamt 2008 445 791 129,3 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 433 640 113,3 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 12 151 16,1 Insgesamt 2009 461 810 137,9 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 451 681 123,9 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 10 129 14,0 0,0 Insgesamt 2010 449 853 144,4 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 438 709 125,3 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 11 144 19,1 0,0 Insgesamt 2011 462 899 147,9 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 450 740 128,5 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 12 159 19,5 0,0 Insgesamt 2012 470 937 157,4 mit 0 – 9 versicherungspfl. Beschäftigten 457 758 135,9 mit 10 – 49 versicherungspfl. Beschäftigten 13 179 21,5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6029 4 2. Welche Erkenntnisse hat sie über Beschwerden von Kunden oder Dritten im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Bestattungsgewerbe? Zu 2.: Der Landesinnungsmeister berichtet als öffentlich vereidigter Sachverständiger, dass sich die Beschwerden über zu hohe Bestattungskostenabrechnungen in den vergangenen 5 Jahren verdoppelt haben, wobei fast sämtliche Fälle durch ein Schlichtungsverfahren – zum Teil durch die Schlichtungsstelle beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. – beigelegt werden konnten. 3. Wie viele Anzeigen und Gerichtsverfahren hat es wegen des Verdachts auf Betrug oder anderer Delikte und Straftaten in den letzten zehn Jahren ge - geben? Zu 3.: Die Landesregierung geht davon aus, dass von der Fragestellung lediglich Anzeigen oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit relevanten Vorgängen im Bestattungswesen erfasst sein sollen. Mangels gesonderter Erfassung dieses Kriteriums in den Statistiken der Justiz liegen dazu keine spezifischen Erkenntnisse vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird unterschieden zwischen Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen. Die statistische Erfassung erfolgt dabei nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Eine belastbare Differenzierung von Straftaten oder einzelner Delikte, die sich im Zusammenhang mit dem Bestattungswesen ereigneten , ist aufgrund fehlender spezifischer, PKS-relevanter Recherchekriterien im Sinne der Anfrage nicht möglich. 4. In welchen Abständen erfolgen Kontrollen im Bestattungsgewerbe? 5. In welchem Umfang wurden die Bestattungsunternehmen im Kreis Schwäbisch Hall in den letzten fünf Jahren mit welchen Ergebnissen überprüft? 6. Welche Stellen sind an den unterschiedlichen Stufen des Bestattungsprozesses für Kontrollen bzw. das Melden von Auffälligkeiten verantwortlich? Zu 4 bis 6.: Wie alle Gewerbebetriebe werden Bestattungsunternehmen bei einem konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat anlassbezogen durch die jeweilige zuständige Behörde (Steuerfahndung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Polizei usw.) überprüft. Daneben werden wie in allen anderen Gewerbezweigen auch im Bestattergewerbe nicht-anlassbezogene Betriebsprüfungen durch die Steuerverwaltung oder die Rentenversicherung durchgeführt mit Zielrichtung auf die Einhaltung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Die breite Erhebung entsprechender Daten würde einen ganz erheblichen Aufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum engen Fokus der Anfrage auf den Betrugsfall in Schwäbisch Gmünd steht. Bezüglich der Betrugsdelikte wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. Eine spezifisch gewerberechtliche Überprüfung von Bestattungsunternehmen bzw. von gewerblichen Bestattern findet nur bei hinreichend belegten Zweifeln an deren Zuverlässigkeit statt. Grundsätzlich ist das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe weder nach der Gewerbeordnung (GewO) noch nach der Handwerksordnung (HwO) Beschränkungen unterworfen und das Gewerbe als solches nicht zulassungspflichtig. Es ist nach § 18 HwO anzeigepflichtig, da es von der örtlich zuständigen Handwerkskammer in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe einzutragen ist (§ 19 HwO); daneben ist die in § 14 GewO vorgeschriebene Gewerbeanzeige zu erstatten. Im Falle erwiesener Unzuverlässigkeit – etwa aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs, Untreue usw. – kann die Ausübung des Gewerbes nach § 35 GewO von der zuständigen Gewerbebehörde untersagt werden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6029 Turnusmäßige gewerbespezifische Kontrollen von Bestattungsunternehmen sehen nach derzeitiger Rechtslage weder die Gewerbeordnung oder die Handwerksordnung noch Spezialvorschriften wie das Bestattungsgesetz (BestattG) vor. Bestattungsunternehmen sind in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nur insoweit von den Rechtsvorschriften des BestattG berührt, als sie die Regeln für die Beförderung von Verstorbenen beachten müssen, darüber hinaus unterliegen sie der Aufsicht im Hinblick auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften . Eine Aufsicht nach dem BestattG über das Geschäftsgebaren von Bestattungsunternehmen gegenüber Privatpersonen (Hinterbliebenen) findet mithin nicht statt. 7. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht den in der Presse bekannt gewordenen jüngs - ten Betrugsfall sowie die sonstigen Unzulänglichkeiten des Bestatters S. in Schwäbisch Hall und welche Schlussfolgerungen beabsichtigt sie hieraus zu ziehen? Zu 7.: Nach Auffassung der Landesregierung besteht kein Anlass, zu dem geschäftlichen Verhalten eines Gewerbetreibenden in einem Einzelfall, das Gegenstand einer strafgerichtlichen Aburteilung ist, eine Bewertung abzugeben. 8. Gibt es Überlegungen, den Zugang zum Bestattungsgewerbe zu regeln? Zu 8.: Das Bestattergewerbe gehört zu den handwerksähnlichen Gewerben, auf die die Handwerksordnung und die Gewerbeordnung Anwendung finden. Eine Reglementierung des Berufszugangs wäre nur durch Änderung dieser Bundesgesetze möglich. Entsprechende Überlegungen gibt es weder im Bund noch in den Ländern . Sie wären auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Transparenzinitiative der EU, die EU-weit die Berufszugangsregelungen auf den Prüfstand stellt, nicht zielführend. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice