Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6045 04. 11. 2014 1Eingegangen: 04. 11. 2014 / Ausgegeben: 04. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie einer Wiederinstandsetzung der Kulturlandschaft inkl. Weinberg am südlichen Berghang von Schloss Langenburg/Hohenlohe aus kultur- und denkmalschutztechnischen Gesichtspunkten bei? 2. Wie beurteilt sie dieses Kleinod im Hinblick auf dessen touristische Anziehungskraft für die gesamte Raumschaft? 3. Welche Vorzüge entstehen ihrer Ansicht nach aus ökologischer Sicht bei einer Wiederinstandsetzung des Areals in dessen ursprünglichen Zustand (u. a. Sanierung der Treppen und Trockenmauern)? 4. Ergeben sich daraus möglicherweise interessante und neue Erkenntnisgewinne für die regionale Heimatforschung bzw. die Kulturforschung sowie die Landeskunde ? 5. Welche Bedeutung hatte der am Südhang von Schloss Langenburg bis ca. um das Jahr 1900 betriebene Weinbau für die Region? 6. Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell vonseiten des Landes, um die oben genannte Wiederinstandsetzung des Areals nachhaltig finanziell zu unterstützen ? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wiederinstandsetzung der Kulturlandschaft inkl. Weinberg am südlichen Berghang von Schloss Langenburg/Hohenlohe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6045 2 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen der derzeit geltenden Vorschriften für den Weinbau, dort eine Fläche vergleichbar der „Riviera am Tauberhang“ unterhalb der Stadtmauer der Stadt Rothenburg ob der Tauber für eine Wiederanlage eines Weinbergs zu schaffen? 04. 11. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Kulturlandschaft an dem oben bezeichneten Ort hat eine 500 Jahre alte Geschichte . Mit Hilfe des Landes und einer privaten Finanzierung wäre eine historische Kulturlandschaft unterhalb des Schlosses Langenburg aus geschichtlichen, ökologischen und touristischen Gesichtspunkten unterstützenswert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. November 2014 Nr. Z(24)-0141.5/457 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie einer Wiederinstandsetzung der Kulturlandschaft inkl. Weinberg am südlichen Berghang von Schloss Langenburg/Hohenlohe aus kultur- und denkmalschutztechnischen Gesichtspunkten bei? Zu 1.: Die jetzt in Langenburg vom Landschaftserhaltungsverein bzw. Schwäbischen Albverein geplanten Maßnahmen zur Wiederinstandsetzung der Kulturlandschaft betreffen keine Kultur- bzw. Gartendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Sie zielen jedoch auf einen Bereich, der als umgebender Landschaftsraum mit einer hohen Dichte an erhaltenen bzw. ablesbaren historischen Kulturlandschaftselementen für das Verständnis und die kulturlandschaftliche Einbettung von Schloss und Stadt Langenburg wichtig ist. 2. Wie beurteilt sie dieses Kleinod im Hinblick auf dessen touristische Anziehungskraft für die gesamte Raumschaft? Zu 2.: Langenburg mit seiner besonderen Lage auf dem Bergkamm oberhalb der Jagst und den touristischen Angeboten (Schloss, Automuseum, Waldkletterpark, Gartentage , Mawell Resort, Julius Weberstube, Agnes Günther etc.) ist eine touristische Hochburg im Landkreis Schwäbisch Hall und ein vielbesuchter Anziehungspunkt in der Region. Der Südhang unterhalb der Schlossanlage hat neben der kulturlandschaftlichen (Rumänenhäusle und Agnes Günther-Pavillon) auch eine historische Bedeutung. Die Wiederinstandsetzung dieser Kulturlandschaft mit historischer Weinberganlage wird aus touristischer Sicht begrüßt und ergänzt das touristische Angebot auch durch die spätere Einbindung in die Schlossgartentage mit jährlich ca. 30.000 Besucherinnen und Besuchern. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6045 3. Welche Vorzüge entstehen ihrer Ansicht nach aus ökologischer Sicht bei einer Wiederinstandsetzung des Areals in dessen ursprünglichen Zustand (u. a. Sanierung der Treppen und Trockenmauern)? Zu 3.: Der „ursprüngliche Zustand“ des Schlossberg-Südhanges war Wald. Die Entwicklung zur Kulturlandschaft, in diesem Fall die Anlage von Weinbergen mit Trockenmauern und Steinriegeln, erfolgte im 13. Jahrhundert. Der Weinbau wurde um 1860 aufgegeben, es folgten obstbauliche und gärtnerische Nutzungen; stellenweise wurde wieder aufgeforstet. Um 1995 endete auch im obersten Bereich unterhalb des Schloss-Cafés diese Nutzung. Aus ökologischer Sicht kann durch die Wiederherstellung der Trockenmauern und Offenhaltung des Hangbereichs, insbesondere der Steinriegel, verbunden mit einer angepassten Nutzung und Pflege des Geländes die Artenvielfalt deutlich verbessert werden. 4. Ergeben sich daraus möglicherweise interessante und neue Erkenntnisgewinne für die regionale Heimatforschung bzw. die Kulturforschung sowie die Landeskunde ? Zu 4.: Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg stellt hierzu fest, dass die Wiederinstandsetzung der Kulturlandschaft inkl. Weinberg am südlichen Berghang von Schloss Langenburg/Hohenlohe die historische Land - schaft und ihre Bearbeitung durch Menschen wieder sichtbar machen würde. Die Wiederinstandsetzung wäre damit für die Vermittlung der gestalteten Kulturlandschaft möglicherweise wünschenswert, neue Erkenntnisgewinne sind dadurch aber nicht zu erwarten. 5. Welche Bedeutung hatte der am Südhang von Schloss Langenburg bis ca. um das Jahr 1900 betriebene Weinbau für die Region? Zu 5.: Aufgrund eingeschleppter Schädlinge (Echter und Falscher Mehltau, Reblaus), ungünstigen Witterungsverhältnissen in den 1890er-Jahren und nicht zuletzt durch die verbesserten Transportmöglichkeiten und den Ausbau des Weinhandels, kam es in vielen Grenzlagen zu einem Rückgang bzw. zu einer Aufgabe des Weinbaus. Der Weinbau am Südhang von Schloss Langenburg dürfte nur regionale bzw. repräsentative Bedeutung gehabt haben. 6. Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell vonseiten des Landes, um die oben genannte Wiederinstandsetzung des Areals nachhaltig finanziell zu unterstützen ? Zu 6.: Die Fördermöglichkeiten für die Wiederinstandsetzung des Areals können aus den nachfolgenden Ausführungen abgewogen werden: Das Tourismusinfrastrukturprogramm kann für die Förderung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen herangezogen werden. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, neben dem Vorliegen einer kommunalen Trägerschaft, ein stichhaltiger Nachweis einer überwiegend touristischen Nutzung des Vorhabens bzw. der jeweiligen Einrichtung. Die Kulturlandschaft inkl. Weinberg am südlichen Berghang von Schloss Langenburg/Hohenlohe besteht im Wesentlichen aus privaten Liegenschaften (fürstlicher Hausgarten, Gärten von Stadthäusern, Pfarrgarten etc.). Von daher ist die Fördervoraussetzung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm zur Zeit nicht gegeben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6045 4 Bei naturschutzfachlich hochwertigen Maßnahmen kann grundsätzlich eine Unterstützung im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unter anderem für Pflegemaßnahmen aber auch für investive Maßnahmen wie etwa die Sanierung von Trockenmauern in Betracht kommen. Dies wäre gegebenenfalls mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde abzuklären. Darüber hinaus könnten aufgrund einer privaten oder kommunalen Initiative naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen als Ökokonto-Maßnahmen durchgeführt und durch die Verwertung von Ökopunkten refinanziert werden. Unter dem Aspekt des Denkmalschutzes ist eine finanzielle Förderung dieses Projektes nicht möglich, da Kultur- bzw. Gartendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) nicht betroffen sind. Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wäre jedoch aus den bei Frage 1 genannten übergreifenden Gesichtspunkten bereit, das Projekt zu begleiten. Flurneuordnungsverfahren tragen dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten und sie sowohl für die Weinwirtschaft als auch für die Natur und den Tourismus nachhaltig zu sichern. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Gebiet in einem laufenden Flurneuordnungsverfahren liegt. 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen der derzeit geltenden Vorschriften für den Weinbau, dort eine Fläche vergleichbar der „Riviera am Tauberhang“ unterhalb der Stadtmauer der Stadt Rothenburg ob der Tauber für eine Wiederanlage eines Weinbergs zu schaffen? Zu 7.: Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist eine Anpflanzung von Keltertraubensorten nicht zulässig, weil sich die Fläche nicht in den Abgrenzungen des Rebenaufbauplanes befindet und für Flächen außerhalb der Rebenaufbaupläne der EUAnbaustopp für Reben gilt. Eine Anpflanzung von Tafeltraubensorten ist jedoch aus weinrechtlicher Sicht unbegrenzt möglich. Ab 1. Januar 2016 soll der strikte EU-Anbaustopp für Keltertraubensorten etwas gelockert werden. Die bisherige Anbauregelung wird in ein „Autorisierungs - system“ übergeführt werden. Jede Pflanzung bedarf dann dennoch einer Genehmigung . Im Gegensatz zur bisherigen Regelung könnten dann auch neue Flächen eine Pflanzgenehmigung erhalten. Insofern besteht ab 2016 die grundsätzliche Option, die Fläche auch mit Keltertrauben zu bestocken. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice