Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6091 06. 11. 2014 1Eingegangen: 06. 11. 2014 / Ausgegeben: 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was tut sie für die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und der Verordnung Nr. 524/2013 des Euro - päischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten? 2. Welche Kooperationspartner haben sich nach ihrem Kenntnisstand bisher an der Förderung des beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl ansässigen Internetportals Online-Schlichter.de beteiligt (mit Angabe des jeweiligen Förderbeginns und des jeweiligen Förderbetrags)? 3. Inwiefern ist die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bisher aktiv geworden , um ihre Ankündigung, den Online-Schlichter bundesweit einheitlich ausweiten zu wollen, zeitnah umzusetzen? 4. Was konkret tut sie, um die Bundesregierung proaktiv an diese Zielsetzung zu erinnern? 5. Ist ihr bekannt, wie sich die Zahl der beim Online-Schlichter eingegangenen Schlichtungsanträge in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat (Angaben nach Jahren)? 6. Welche rechtlichen und thematischen Schwerpunkte waren in dieser Zeit bei den eingegangenen Schlichtungsanträgen nach ihrem Kenntnisstand festzustellen ? 7. Wie viele dieser Schlichtungsverfahren konnten nach ihrem Kenntnisstand außergerichtlich beigelegt werden? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz E-Commerce-Verbraucherschutz durch Online-Schlichtungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6091 2 8. Wie gestaltete sich nach ihrem Kenntnisstand die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Schlichtungsverfahren? 9. Wie hoch beziffert sie kalkulatorisch die durch den Online-Schlichter erzielten Entlastungs- bzw. Einspareffekte für die Justiz des Landes Baden-Württemberg ? 10. Welche weiteren Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für den OnlineSchlichter am Standort Kehl? 06. 11. 2014 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 Nr. Z(37)-0141.5/461F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Was tut sie für die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und der Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten? Zu 1.: Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) sowie die Durchführung der Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung ) obliegen in erster Linie dem Bundesgesetzgeber. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren des Bundes ist derzeit im Gange. Die Landesregierung hat sich bereits frühzeitig in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht. So haben Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung an mehreren Bund-Länder-Treffen zur Umsetzung der ADR-Richtlinie und der Durchführung der ODR-Verordnung teilgenommen. Im Rahmen einer Stellungnahme vom 13. Dezember 2013 haben das Justizminis - terium, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gegenüber dem Bund ihre Vorstellungen für die Umsetzung der ADR-Richtlinie zum Ausdruck gebracht. Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme wurden auch die Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg und der Anwaltsverband Baden-Württemberg angehört (im Einzelnen siehe Antwort zu Ziffer 3 und 4). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2014 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ sowie den Referentenentwurf einer _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6091 „Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz “ übermittelt. Die Landesregierung wird diese Entwürfe in den kommenden Wochen eingehend prüfen und die ihr eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen, um sich weiter aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen . Nähere Umsetzungsschritte auf Landesebene werden maßgeblich vom tatsächlichen Inhalt des künftigen Bundesgesetzes abhängen. 2. Welche Kooperationspartner haben sich nach ihrem Kenntnisstand bisher an der Förderung des beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl ansässigen Internetportals Online-Schlichter.de beteiligt (mit Angabe des jeweiligen Förderbeginns und des jeweiligen Förderbetrags)? Zu 2.: 3. Inwiefern ist die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bisher aktiv geworden , um ihre Ankündigung, den Online-Schlichter bundesweit einheitlich ausweiten zu wollen, zeitnah umzusetzen? 4. Was konkret tut sie, um die Bundesregierung proaktiv an diese Zielsetzung zu erinnern? Zu 3. und 4.: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode lautet auf Seite 125: „Die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der ,Online-Schlichter‘ bundesweit einheitlich ausgeweitet.“ Die Landesregierung setzt sich kontinuierlich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und mit Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung sowie auf der Verbraucherschutzministerkonferenz für die Umsetzung dieser Ankündigung ein. So unterstützte sie auf der 10. Verbraucherschutzminis - terkonferenz unter TOP 52 einen Beschluss, mit dem die Bundesregierung unter Finanzpartner 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Beginn der Projektteilnahme Baden-Württemberg (15.05.2009) 37.425 € 43.200 € 23.219 € 27.045 € 24.843 € 22.000 € Hessen (01.07.2011) 10.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Bayern (01.04.2012) 15.000 € 20.000 € 20.000 € Trusted Shops (01.04.2012) 30.000 € 40.000 € 40.000 € Berlin (15.10.2012) 34.700€ 5.000 € 5.000 € Rheinland-Pfalz (01.03.2013) 10.000 € 12.000 € Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) (01.04.2013) 4.000 € 4.000 € DEVK Rechtsschutzversicherung (01.01.2013) 8.000 € 8.000 € Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6091 4 Hinweis auf die Unabdingbarkeit einer bundeseinheitlichen Auffangschlichtungsstelle aufgefordert wurde, den Bedarf an Schlichtungsstellen möglichst durch bereits bestehende Einrichtungen und Verfahren zu decken. Die Landesregierung hatte bereits im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung am 11. September 2013 zur Umsetzung der ADR-Richtlinie die Eignung des Online -Schlichters als Stelle im Sinne der ADR-Richtlinie betont. Darüber hinaus hat sie sich in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2013 (siehe Antwort zu Ziffer 1) dafür ausgesprochen, die Zuständigkeit des Online-Schlichters für die bereits eingerichteten Bereiche einerseits in örtlicher Hinsicht auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen und andererseits unter dem Dach des Zentrums für Euro - päischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) eine bundesweit tätige, fachübergreifende Auffangschlichtungsstelle einzurichten, die weitere (vom Online-Schlichter und von anderen Schlichtungsstellen nicht abgedeckte) Sachverhalte und Nicht-OnlineVerträge erfassen könnte. Im Vorfeld dieser Stellungnahme hat die Landesregierung bereits mit dem ZEV Kontakt aufgenommen, um zu eruieren, inwieweit dort die Bereitschaft zu solchen Erweiterungen bestünde. Das ZEV hatte sich für beide Möglichkeiten sehr offen gezeigt. Weiterhin hatte sich die Landesregierung schon vor der Verankerung dieser Zielsetzung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode aktiv für die Ausdehnung des Online-Schlichters auf Bundesebene eingesetzt . Bereits im Jahr 2009 hat sie das Thema in die Verbraucherschutzministerkonferenz eingebracht. Mit Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) in Abstimmung mit dem Bund um Prüfung gebeten, inwieweit sich eine bundesweite OnlineSchlichtungsstelle etablieren und finanzieren ließe. In den sich daran anschließenden Gesprächen mit dem Bund wurde eine bundesweite Online-Schlichtungsstelle seitens des damaligen Bundesministeriums der Justiz und des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zwar in der Sache begrüßt, doch wurde eine Finanzierung aus Bundesmitteln ausgeschlossen . Außer der Ankündigung im Koalitionsvertrag sind der Landesregierung keine aktiven Bestrebungen der Bundesregierung bekannt, den Online-Schlichter in eigener Verantwortung auf das Bundesgebiet auszuweiten. Das BMJV hatte in seinen Äußerungen zur anstehenden Umsetzung der ADR-Richtlinie vielmehr eine über die bestehenden Stellen hinausgehende Auffangschlichtung in Bundeszuständigkeit ausgeschlossen. 5. Ist ihr bekannt, wie sich die Zahl der beim Online-Schlichter eingegangenen Schlichtungsanträge in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat (Angaben nach Jahren)? Zu 5.: Der Online-Schlichter steht Verbraucherinnen und Verbrauchern seit Juni 2009 zur Verfügung. Die Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge hat sich seither wie folgt entwickelt: 2009 283 2010 207 2011 194 2012 859 2013 1.142 2014 (bis 31.10.) 1.361 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6091 6. Welche rechtlichen und thematischen Schwerpunkte waren in dieser Zeit bei den eingegangenen Schlichtungsanträgen nach ihrem Kenntnisstand festzustellen? Zu 6.: Häufiger Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind für den Online-Handel typische Fallkonstellationen rund um das Widerrufsrecht und Probleme bei der Warenlieferung . Weiterhin gibt es zahlreiche Fälle im Bereich des Gewährleistungsrechts. Die den Streitigkeiten zugrunde liegenden Verträge belegen, dass mittlerweile fast alle Produkte, die im stationären Handel erhältlich sind, nun auch im Internet bestellt werden können. Insofern hat es der Online-Schlichter mit einer sehr breit gefächerten Produktpalette zu tun, bei der es auch zur Anwendung spezieller Verbraucherschutzvorschriften (z. B. aus dem Pauschalreiserecht, den Fluggastrechten, dem Versicherungsrecht oder den Vorgaben zur AGB-Kontrolle) kommen kann. Festzustellen ist, dass recht komplexe juristische Sachverhalte zu beurteilen sind, die Spezialwissen erfordern. Gleichzeitig handelt es sich oft um geringe Streitwerte , bei denen sich die Beschreitung des klassischen Rechtswegs unverhältnismäßig teuer und kompliziert darstellt. Gerade auch für Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem EU-Ausland ist qualifizierte Hilfe durch außergerichtliche Angebote wie den Online-Schlichter in diesen Fällen besonders wichtig, denn sie dient zur Gewinnung des Verbrauchervertrauens in den deutschen Online-Markt. 7. Wie viele dieser Schlichtungsverfahren konnten nach ihrem Kenntnisstand außergerichtlich beigelegt werden? Zu 7.: Über die Jahre ist die durchschnittliche Quote der erfolgreich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren auf einem konstant hohen Niveau von ca. zwei Dritteln. In den verschiedenen Jahresberichtszeiträumen gab es einen Höchstwert von 75,64 Prozent (im Jahr 2011), der Tiefstwert lag bei 59,40 Prozent (im Jahr 2012). 2013 lag die Erfolgsquote bei 71,33 Prozent, 2014 (Stand 31. Oktober 2014) bei 69,83 Prozent. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass ein Verfahren beim OnlineSchlichter grundsätzlich nur dann zulässig ist und eröffnet werden kann, wenn sich die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Einschaltung des Schlichters bereits selbst um eine einvernehmliche Lösung mit dem Unternehmen bemüht haben . Das bedeutet, dass nur solche Fälle zur Schlichtung zugelassen werden, in denen die Parteien selbst keine Lösung finden konnten. 8. Wie gestaltete sich nach ihrem Kenntnisstand die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Schlichtungsverfahren? Zu 8.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Verfahren beim Online-Schlichter liegt über die Jahre bei rund 1 ½ Monaten. In den verschiedenen Jahresberichtszeiträumen gab es bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer einen Minimalwert von 38,34 Tagen (im Jahr 2012), der Maximalwert lag bei 59,64 Tagen (im Jahr 2013). In einer kürzlich erschienenen Dissertation zur ADR-Richtlinie, in der sieben Schlichtungsstellen in Deutschland und in der Europäischen Union untersucht wurden, wurde festgestellt, dass der Online-Schlichter die kürzeste Bearbeitungsdauer hat (C. Berlin, Alternative Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten, Baden -Baden 2014, S. 310.). Bemerkenswert ist hierbei das Verfahren zur Messung der Bearbeitungszeit: Startzeitpunkt ist das Einstellen der Beschwerde durch die Verbraucherin oder den Verbraucher. Dies gilt selbst dann, wenn noch Rückfragen seitens der Schlichtungsstelle geklärt werden müssen, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen und die eigentliche Schlichtung damit erst später beginnt. Beendet wird ein Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6091 6 Fall auch nicht im Zeitpunkt der Vereinbarung der Lösung, sondern erst, wenn beide Parteien bestätigen, dass die gefundene Lösung auch umgesetzt wurde. In einem Gewährleistungsfall reicht daher nicht das Versprechen des Händlers, die mangelhafte Sache zu reparieren; geschlossen wird die Akte erst, wenn die Reparatur stattgefunden hat. Die Schlichtungsordnung legt im Übrigen fest, dass der Schlichter das Verfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zum Abschluss bringt. Diese Verfahrensregel berücksichtigt daher vollständig die Vorgaben der ADR-Richtlinie, die im Regelfall eine Verfahrensdauer von maximal 90 Kalendertagen vorsieht (vgl. Erwägungsgrund 40, Artikel 8 Buchstabe e). 9. Wie hoch beziffert sie kalkulatorisch die durch den Online-Schlichter erzielten Entlastungs- bzw. Einspareffekte für die Justiz des Landes Baden-Württemberg? Zu 9.: Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt ein ergänzendes Angebot der Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Eine Datengrundlage aus der hervorgeht, ob es durch den Online-Schlichter zu Entlastungs- und Einspareffekten kommt, liegt der Landesregierung nicht vor. 10. Welche weiteren Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für den Online-Schlichter am Standort Kehl? Zu 10.: Mit Blick auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sowie die bisherige Positionierung der Landesregierung (siehe bereits Antwort zu den Ziffern 3 und 4) strebt die Landesregierung nach wie vor eine Ausweitung der örtlichen Zuständigkeit des Online-Schlichters auf das Bundesgebiet an. Dies bedeutet, dass der Online-Schlichter künftig bundesweit zuständig sein sollte und nicht nur dann, wenn auf der Seite mindestens einer Streitpartei ein Bezug zu einem der jetzigen Kooperationspartner besteht. Über den Bereich des Online-Handels hinaus könnte der Online-Schlichter in sachlicher Hinsicht künftig als Basis für eine bundesweite Auffangschlichtungsstelle im Sinne der ADR-Richtlinie (vgl. Artikel 5 Absatz 3 der ADR-Richtlinie) genutzt werden. Dies würde die Zuständigkeit für all die Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern und Unternehmen umfassen, für die bislang keine andere, spezialisierte Schlichtungsstelle zuständig ist. Die ADR-Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, dass alle unter diese Richt - linie fallenden Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen mit Niederlassung im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaates einer zuständigen Schlichtungsstelle vorgelegt werden können. Durch einen solchen Ausbau der bisherigen Strukturen des Online-Schlichters könnte diese Forderung für Deutschland zeitnah umgesetzt werden. Da mittlerweile fast alle denkbaren Arten von Verbraucherverträgen über das Internet zustande kommen, bearbeitet der Online-Schlichter bereits im Rahmen seiner jetzigen Zuständigkeit für Streitigkeiten, denen ein Vertrag im Internet zugrunde liegt, verschiedenste Fallkonstellationen. Durch die bestehende Kooperation des Online-Schlichters mit dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland und der DEVK Rechtschutzversicherung wird dieser Zuständigkeitsrahmen schon heute auf Fälle jenseits des klassischen Online-Handels ausgeweitet. Insoweit ähnelt seine Tätigkeit bereits jetzt der einer Auffangschlichtungsstelle. Da der Online-Schlichter bereits heute für mehrere Bundesländer tätig ist, könnte er zukünftig grundsätzlich auch eine bundesweite Auffangfunktion wahrnehmen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice