Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6108 11. 11. 2014 1Eingegangen: 11. 11. 2014 / Ausgegeben: 10. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der BNB (Verein „Schützt die Buocher Höhe e. V.“) der Stadt Waiblingen und dem Landkreis Rems-Murr eine ausführliche Dokumentation vorgelegt hat, die belegt, dass im Bereich der Buocher Höhe eine Vielzahl von Fledermäusen vorkommt, darunter auch die seltenen Arten Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus? 2. Trifft es zu, dass der BNB der Stadt Waiblingen und dem Landkreis RemsMurr eine ausführliche Dokumentation vorgelegt hat, die belegt, dass im Bereich der Buocher Höhe mindestens 1.001 Arten vorkommen, darunter FloraFauna -Habitat (FFH)-Arten, wie Russischer Bär, Gelbbauchunke und Steinkrebs ? 3. Inwiefern sieht sie die empirisch dichte Belegkette der o. g. Dokumentationen durch gegenteilige Gutachten fachlich widerlegt? 4. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013, wonach sachkundige Hinweise ehrenamtlicher Ornithologen bzw. Naturbeobachter bei artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu Windenergiebauvorhaben einzubeziehen sind? 5. Was tut sie dafür, dass die o. g. sachkundigen Erkenntnisse zeitnah in den einschlägigen Teilflächennutzungsplan Windenergie einfließen? 11. 11. 2014 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Artenschutz beim Windkraftausbau auf der Buocher Höhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6108 2 B e g r ü n d u n g Für die Buocher Höhe, auf der Windenergieanlagen geplant werden, liegt ein avifaunistisches Gutachten vor, das die Dichte von Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke usw. belegt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 Nr. Z(62)-0141.5/462 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der BNB (Verein „Schützt die Buocher Höhe e. V.“) der Stadt Waiblingen und dem Landkreis Rems-Murr eine ausführliche Dokumentation vorgelegt hat, die belegt, dass im Bereich der Buocher Höhe eine Vielzahl von Fledermäusen vorkommt, darunter auch die seltenen Arten Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus? Zu 1.: Das Landratsamt Rems-Murr sowie weitere Empfänger haben eine Auflistung verschiedener Fledermausarten, darunter auch die in Ziffer 1 genannten Arten vom BNB (Verein „Schützt die Buocher Höhe e. V.“) erhalten. Die Vorkommen wurden mittlerweile durch Untersuchungen der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg (AgF) grundsätzlich bestätigt. 2. Trifft es zu, dass der BNB der Stadt Waiblingen und dem Landkreis Rems-Murr eine ausführliche Dokumentation vorgelegt hat, die belegt, dass im Bereich der Buocher Höhe mindestens 1.001 Arten vorkommen, darunter Flora-Fauna- Habitat (FFH)-Arten, wie Russischer Bär, Gelbbauchunke und Steinkrebs? Zu 2.: Die Ausarbeitung unter dem Titel „Bewertung des Gutachtens Windenergieanlagen PUR (Planungsverband Unteres Remstal)“ vom Mai 2014 wurde dem Landratsamt Rems-Murr am 5. Juni 2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Land - ratsamt war nicht der primäre Adressat dieser Aussendung. In der Sache enthält die Ausarbeitung umfangreiche Auflistungen von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Eine Verifizierung dieser Vorkommen und damit ein Beleg für das tatsächliche Vorkommen der Arten liegt der unteren Naturschutzbehörde nicht vor. Eine ausführliche Dokumentation im Sinne eines hinreichend konkreten Nachweises vorhandener Arten wurde daher nicht vorgelegt. 3. Inwiefern sieht sie die empirisch dichte Belegkette der o. g. Dokumentation durch gegenteilige Gutachten fachlich widerlegt? Zu 3.: Gegenteilige Gutachten, welche die Ausarbeitung inhaltlich widerlegen würden, sind der unteren Naturschutzbehörde bislang nicht bekannt. Die umfangreiche Auf - listung von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten stellt allerdings keine Belegkette im naturschutzrechtlichen Sinne dar. Hierzu bedarf es einer Verifizierung der artenschutzrechtlich relevanten Arten nach wissenschaftlichen Kriterien. Zudem fehlen Angaben zu Populationsgrößen und eine genaue Lokalisierung der Vorkommen. Eine empirisch dichte Belegkette liegt daher aus naturschutzfachlicher Sicht nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6108 4. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013, wonach sachkundige Hinweise ehrenamtlicher Ornithologen bzw. Naturbeobachter bei artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu Windenergiebauvorhaben einzubeziehen sind? Zu 4.: In Baden-Württemberg ist es schon bisher selbstverständliche Verwaltungspraxis, dass in Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegte, ehrenamtlich erhobene Artendaten in das Verfahren einbezogen, auf ihre Plausibilität und Relevanz geprüft und dementsprechend ergänzend zu den zur betreffenden Thematik vorliegenden Fachgutachten berücksichtigt werden. 5. Was tut sie dafür, dass die o. g. sachkundigen Erkenntnisse zeitnah in den einschlägigen Teilflächennutzungsplan Windenergie einfließen? Zu 5.: Im Rahmen der geplanten Flächennutzungsplanänderung für den Windenergiestandort Buocher Höhe müssen die artenschutzrechtlichen Belange geprüft werden , um beurteilen zu können, ob die vorgesehenen Festlegungen mit Blick auf die Vollzugsfähigkeit der Planung auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden. Dabei sind sämtliche dem Planungsträger vorliegenden Erkenntnisse zu berücksichtigen. Über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird sichergestellt, dass die berührten Belange in das Planverfahren einfließen. Darüber hinaus bedarf der Flächennutzungsplan des Planungsverbands Unteres Rems - tal der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart, wobei die Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn der Flächennutzungsplan mit den formellund materiell-rechtlichen Anforderungen, also insbesondere auch den Regelungen zum Artenschutz, vereinbar ist. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice