Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6122 13. 11. 2014 1Eingegangen: 13. 11. 2014 / Ausgegeben: 12. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, welche Firmen beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Anträge zur Erteilung einer Konzession zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen im Einzugsgebiet des Bodensees gestellt haben? 2. Ist ihr bekannt, welche konkreten Maßnahmen die Konzessionsanträge zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen beinhalten? 3. Ist ihr bekannt, ob diese Konzessionsanträge auf Vorkommen abheben, die, zumindest teilweise, auf die Erdgas- bzw. Erdölförderung mittels der Frackingtechnologie auf dem derzeitigen Stand der Technologie abzielen? 4. Ist ihr bekannt, für welche Gemarkungen im Einzugsgebiet des Bodensees Anträge zur Erkundung möglicher Erdgas- bzw. Erdölvorkommen beantragt wurden? 5. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die Erteilung einer Konzession durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu rechnen? 6. Ist ihr bekannt, auf welcher Grundlage das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau konkrete Auskünfte über die geplanten Maßnahmen zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen im Einzugsgebiet des Bodensees verweigert ? Kleine Anfrage des Abg. Wolfgang Reuther CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Konzessionsvergabe zur Erkundung von Erdgas und Erdöl am Bodensee Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6122 2 7. Wie beurteilt sie die Weigerung des Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angesichts des gesetzlich garantierten freien Zugangs zu Umweltinformationen durch das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)? 12. 11. 2014 Reuther CDU B e g r ü n d u n g Nach dem Rückzug der Explorationsfirma P. E. G. am Bodensee hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im November dieses Jahres bekannt gegeben , dass sie zurzeit Anträge zweier Unternehmen auf Konzessionen zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen im weiteren Einzugsgebiet des Bodensees prüfe. Dabei wolle keines der beiden Unternehmen die umstrittene Fracking-Bohrtechnologie zum Einsatz bringen. Auf Fragen zu konkreten Gebietskulissen usw. beruft sich das Landesamt auf die Verschwiegenheitspflicht. Die in der Vergangenheit vom Landesamt erteilten Konzessionen für die Fracking-Bohrtechnologie haben in der Bevölkerung der Raumschaft für große Unruhe und Misstrauen gesorgt. Umso wichtiger erscheint eine lückenlose und offene Information des Landesamts über die neu gestellten Anträge. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 Nr. 41W-4711.2/37/5 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, welche Firmen beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Anträge zur Erteilung einer Konzession zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen im Einzugsgebiet des Bodensees gestellt haben? 2. Ist ihr bekannt, welche konkreten Maßnahmen die Konzessionsanträge zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen beinhalten? 4. Ist ihr bekannt, für welche Gemarkungen im Einzugsgebiet des Bodensees Anträge zur Erkundung möglicher Erdgas- bzw. Erdölvorkommen beantragt wurden? Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Felder nach Erteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung. Nach den Angaben des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegt für die Region zwischen Donau und Bodensee – abgesehen von bereits zurückgenommenen Anträgen – ein Antrag vor, dessen Gegenstand die Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken ist. Inhaber der Erlaubnis und Antragsteller ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Bratschkow. Auf der Homepage des LGRB unter www.lgrb-bw.de ist dieses Feld („Oberschwaben II“) veröffentlicht und mit weiteren Informationen, unter anderem zu Befristung, Verfahrensstatus und Antragsteller, unterlegt. Es berührt die Gemarkungen der Gemeinden Krauchenwies, Meßkirch, Ostrach, Pfullendorf und Wald. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6122 Zu dem genannten Antrag existiert ein weiterer Antrag bezogen auf dasselbe Feld. Dieser wird in Konkurrenz zu dem Verlängerungsantrag erst dann geprüft werden, wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung nach § 16 Abs.4 Satz 2 BBergG (Vorrang des Konzessionsinhabers) vom LGRB nicht bejaht werden sollten. Da es sich im Gegensatz zum Verlängerungsantrag um einen Erstantrag handelt, sind die relevanten Daten bislang nicht öffentlich. Der Firmenname der Antragstellerin sowie die in dem Antrag enthaltenen konkreten Maßnahmen können aufgrund der Verpflichtung zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Insoweit wird auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 21. Oktober 2014, Az.: 2 BvE 5/11, dort Rdnr. 181 ff – zitiert nach juris) verwiesen. Sollte es zur Prüfung dieses weiteren Antrags kommen, wird er im Zuge des Beteiligungsverfahrens öffentlich werden. Das Arbeitsprogramm soll der zuständigen Behörde die Kontrollmöglichkeit da - rüber geben, ob die Aufsuchung sinnvoll und planmäßig abläuft. Inhalt und Umfang des Arbeitsprogramms müssen dem konkreten Aufsuchungsvorhaben entsprechen und hierfür sachlich und zeitlich ausreichend sein. Das Arbeitsprogramm wird in Abhängigkeit vom dynamischen Erkenntnisgewinn aus der Auf - suchung stets fortgeschrieben. Die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Aufsuchung , wie beispielsweise geophysikalischer Messungen oder Bohrungen, ist auch mit einer rechtskräftig erteilten Erlaubnis nicht möglich. Zeitlich, sachlich und örtlich konkrete operative Maßnahmen im Feld bedürfen jeweils einer besonderen Genehmigung auf separater Antragsbasis. Diese Genehmigung wird in eigenständigen Verfahren auf berg- und umweltrechtlicher Grundlage geprüft. In diesen Verfahren erfolgt eine formelle Beteiligung von Gemeinden, Behörden und Dritten nach den gesetzlichen Maßgaben. Der Verlängerungsantrag wird gegenwärtig auf Vollständigkeit geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird das LGRB das formelle Beteiligungsverfahren einleiten. Beteiligt werden unter Übermittlung einer Antragsfertigung die Behörden und Gemeinden, deren Zuständigkeitsbereich bzw. Gemarkung vom Erlaubnisfeld berührt werden. Der genaue Zeitpunkt für die Einleitung des Beteiligungsverfahrens ist noch offen. 3. Ist ihr bekannt, ob diese Konzessionsanträge auf Vorkommen abheben, die, zumindest teilweise, auf die Erdgas- bzw. Erdölförderung mittels der Frackingtechnologie auf dem derzeitigen Stand der Technologie abzielen? Aus dem Verlängerungsantrag geht hervor, dass sich die zur Verlängerung beantragte Erlaubnis auf die Aufsuchung von konventionellen Erdöl- und Erdgaslagerstätten bezieht. Die Technologie zur Erschließung solcher konventionellen Lagerstätten in einem geologisch-tektonisch vielfältig gegliederten Untergrund (Lagerstätten als „Fallenstrukturen“), wie er in der Region zwischen Donau und Bodensee anzutreffen ist, ist nicht gleichzusetzen mit der Frackingtechnologie zur Erschließung unkonventioneller Schiefergaslagerstätten auf dem derzeitigen Stand. Gleiches gilt für den Konkurrenzantrag. 5. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über die Erteilung einer Konzession durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu rechnen? Der Zeitpunkt einer Entscheidung über den aktuellen Antrag ist erst dann abschätzbar , wenn die Vollständigkeitsprüfung des Antrages abgeschlossen ist und das formelle Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6122 4 6. Ist ihr bekannt, auf welcher Grundlage das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau konkrete Auskünfte über die geplanten Maßnahmen zur Erkundung von Erdgas- bzw. Erdölvorkommen im Einzugsgebiet des Bodensees verweigert ? 7. Wie beurteilt sie die Weigerung des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angesichts des gesetzlich garantierten freien Zugangs zu Umwelt - informationen durch das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)? Die Landesregierung misst dem freien Zugang zu Umweltinformationen eine hohe Bedeutung, insbesondere mit Blick auf ein transparentes Verwaltungshandeln , zu. Soweit sich Anfragen auf Informationen beziehen sollten, die dem Umweltinformationsgesetz unterfallen, wäre das LGRB an die Fristen nach § 3 Abs. 1 LUIG i. V. m. § 3 Abs. 3 UIG gebunden. Wenn diese Fristen vom LGRB in einem Einzelfall versäumt worden sein sollten, so liegt darin eine verzögerte Bearbeitung , aber keine Weigerung. Darüber hinaus ist die Ablehnung eines geltend gemachten Umweltinformationsanspruchs durch das LGRB grundsätzlich dann zulässig und auch gesetzlich geboten, soweit ein Ablehnungsgrund nach § 3 Abs. 1 LUIG i. V. m. §§ 8, 9 UIG vorliegt, insbesondere wenn es den Schutz personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betrifft. Die Landesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass diese Ablehnungsgründe eng auszulegen sind. Das LGRB ist aber auch dann zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet, wenn eine Anfrage nicht dem LUIG unterfallen sollte. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice