Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6142 18. 11. 2014 1Eingegangen: 18. 11. 2014 / Ausgegeben: 16. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie das Ergebnis des neuen Gutachtens zur Lärmbelastung an der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim/West im Bereich Remchingen? 2. Wie erklärt sie, dass entgegen des ersten Gutachtens, auf dessen Grundlage die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutzmaßnahmen basieren, im neuen Gutachten nun an doppelt so vielen Gebäuden die nächtlichen Grenzwerte überschritten werden? 3. Wie begründet sie, dass ohne den beharrlichen Einsatz der Bürgerinitiative „Ruhe jetzt“ die offensichtlich bestehenden erhöhten Lärmbelastungen durch den sechsspurigen Ausbau der A 8 in den Remchinger Ortsteilen Nöttingen und Darmsbach unberücksichtigt geblieben und somit den Bürgern ein ausreichender Lärmschutz vorenthalten worden wäre? 4. Welche Schlüsse wird sie nun aus den Ergebnissen des neuen Gutachtens bezüglich des Lärmschutzes ziehen, beziehungsweise auf welche Art unterstützt sie die betroffenen Bürger vor Ort nun bei ihren Forderungen für einen besseren Lärmschutz? 5. Ergibt sich in ihren Augen durch diese Ergebnisse eine ausreichende Grund - lage, um den aktiven Lärmschutz nachträglich, beispielsweise durch eine hohe Mittelwand auf der Pfinztalbrücke oder längere Lärmschutzwände und Erd - wälle oder durch andere Maßnahmen, zu verbessern? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Neue Berechnungen zur Lärmbelastung an der Bundesautobahn A 8 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6142 2 6. Wann ist seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit einem Schlussbericht bezüglich der Ergebnisse des neuen Gutachtens und der daraus entstehenden Folgen für die Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen? 18. 11. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 Nr. 2-39-A8KA-PF/94 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie das Ergebnis des neuen Gutachtens zur Lärmbelastung an der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim/West im Bereich Remchingen? 2. Wie erklärt sie, dass entgegen des ersten Gutachtens, auf dessen Grundlage die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutzmaßnahmen basieren, im neuen Gutachten nun an doppelt so vielen Gebäuden die nächtlichen Grenzwerte überschritten werden? Zu 1. und 2.: Im Lärmgutachten zur Planfeststellung war ein Teil der Bebauung nicht korrekt berücksichtigt. Im Einzelnen fehlten nicht nur Gebäude, sondern insbesondere auch bei vielen berücksichtigten Gebäuden die Stockwerke in den oberen Geschossen . Nach Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde und den Bund ist der Planfeststellungsbeschluss dennoch bestandskräftig. Den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen konnte der Bund lediglich ein neues Gutachten und daraus resultierenden weiteren passiven Lärmschutz zusagen. Die neue schalltechnische Untersuchung soll dazu dienen, den tatsächlichen Umfang der Grenzwertüberschreitungen darzulegen, um auch für die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen eine belastbare Datengrundlage zu haben. Eine Endversion des Gutachtens liegt jedoch noch nicht vor. Der Bürgerinitiative „Ruhe jetzt!“ (BI) wurde zugesagt, dass sie bei der Erstellung des Gutachtens eingebunden wird. Nachdem ein aktueller Arbeitsstand der Untersuchungen der BI erläutert und übergeben wurde, erfolgt derzeit die Durchsicht der Unterlagen durch die BI. Nach einer ersten Auswertung der aktuellen Arbeitsversion des Gutachtens treten an rund 130 Gebäuden Grenzwertüberschreitungen auf, die im ursprünglichen Gutachten nicht als betroffen aufgeführt waren. Von diesen Gebäuden, die nach der neuen Schalltechnischen Untersuchung neu betroffen sind, weisen 9 Gebäude eine Überschreitung von knapp über 3 dB(A) auf. Diese Überschreitungen resultieren im Wesentlichen daraus, dass Gebäude oder Stockwerke im ursprünglichen Lärmgutachten nicht enthalten waren. Ferner wurde in einem Bereich der Panoramastraße von einem Mischgebiet statt von einem Wohngebiet ausgegangen. Im neuen Gutachten wurde dieser Bereich als reines Wohngebiet angesetzt, bei dem ein niedriger Grenzwert gilt, sodass sich bei einer ähnlichen Lärmbelastung nun höhere Überschreitungen ergeben. Darüber hinaus liegen jedoch die Ergebnisse des neuen Gutachtens generell etwas höher als bislang, sodass sich eine größere Anzahl an geringen Grenzwertüberschreitungen von weniger als 3 dB(A) ergibt. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6142 Dies wird darauf zurückgeführt, dass zur Erstellung des neuen Gutachtens nicht auf die Grunddaten der ersten schalltechnischen Untersuchung zurückgegriffen werden konnte. Stattdessen wurde ein Gutachten auf vollständig neuen Grund - lagen verfasst, bei dem nicht mehr die Entwurfs- sondern die Ausführungsunter - lagen als Grundlage für die Berechnung verwendet wurden. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene andere Änderungen: So lagen dem ursprünglichen Gutachten lediglich Kataster- und Höhenlinienpläne zugrunde, während nun ein erheblich genaueres digitales Geländemodell verwendet wurde. Auch liegen zwischen dem ursprünglichen Gutachten von 2004 und dem aktuellen 10 Jahre Softwareentwicklung, mit der ein verbesserter Berechnungsalgorithmus implementiert wurde. Alle genannten Punkte tragen dazu bei, dass das Ergebnis der neuen Berechnung vom vorhandenen Lärmgutachten abweicht. 3. Wie begründet sie, dass ohne den beharrlichen Einsatz der Bürgerinitiative „Ruhe jetzt“ die offensichtlich bestehenden erhöhten Lärmbelastungen durch den sechsspurigen Ausbau der A 8 in den Remchinger Ortsteilen Nöttingen und Darmsbach unberücksichtigt geblieben und somit den Bürgern ein ausreichender Lärmschutz vorenthalten worden wäre? Es ist heute nicht mehr möglich, umfassend aufzuklären, wie die Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Gebäudebestand und den Berechnungsgrundlagen in dem schalltechnischen Modell zustande kamen. Bei einigen Gebäuden kann dies mit dem von außen nicht sichtbaren Ausbauzustand des Dachgeschosses bzw. der Hanglage begründet werden, weil beim digitalen Geländemodell noch keine Laservermessungsdaten, sondern Höhenlinien verwendet wurden. Es ist auch nicht mehr nachvollziehbar, warum in der Panoramastraße von einem Misch - gebiet statt einem Wohngebiet ausgegangen wurde, sodass zu hohe Grenzwerte für die Immissionen angesetzt wurden. Ebenso wenig lässt sich nachträglich feststellen, warum die fehlenden Gebäude und Stockwerke sowie die Gebietsausweisungen nicht bereits während der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen seitens der Gemeinde oder der betroffenen Bürger/-innen erkannt wurden. 4. Welche Schlüsse wird sie nun aus den Ergebnissen des neuen Gutachtens bezüglich des Lärmschutzes ziehen, beziehungsweise auf welche Art unterstützt sie die betroffenen Bürger vor Ort nun bei ihren Forderungen für einen besseren Lärmschutz? Nach den Stellungnahmen der Gemeinde und der Bürgerinitiative zur übergebenen Arbeitsversion der aktuellen lärmtechnischen Untersuchungen wird das neue Lärmgutachten fertiggestellt und dem Bund vorgelegt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird danach auf dieser Basis die neu betroffenen Bürger/-innen informieren. Diese können dann ggf. einen Antrag auf passiven Lärmschutz beim Regierungspräsidium stellen. Zudem wird derzeit geprüft, ob eine Geländemodellierung zwischen der Pfinztalbrücke und der Klosterwegbrücke zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen und auch realisiert werden kann. 5. Ergibt sich in ihren Augen durch diese Ergebnisse eine ausreichende Grund - lage, um den aktiven Lärmschutz nachträglich, beispielsweise durch eine hohe Mittelwand auf der Pfinztalbrücke oder längere Lärmschutzwände und Erdwälle oder durch andere Maßnahmen, zu verbessern? Da ein großer Anteil der neu hinzugekommenen Grenzwertüberschreitungen nur eine geringe Höhe aufweist, kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass der Bund nachträgliche aktive Schallschutzmaßnahmen in Erwägung ziehen könnte. Dem Vorschlag des Landes die Lärmbelastung für die Betroffenen durch Einbau eines lärmarmen Splittmastixasphalts zu mindern, ist der Bund Anfang des Jahres 2014 leider nicht gefolgt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6142 4 6. Wann ist seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit einem Schlussbericht bezüglich der Ergebnisse des neuen Gutachtens und der daraus entstehenden Folgen für die Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen? Der Schlussbericht kann erst erstellt werden, wenn die Bürgerinitiative „Ruhe jetzt!“ zusammen mit der Gemeinde Remchingen die letzten möglicherweise noch „fehlenden“ Gebäude gemeldet hat. Nach Mitteilung der BI kann sie die Unterlagen bis Ende des Jahres prüfen und das Regierungspräsidium entsprechend informieren. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice