Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6152 20. 11. 2014 1Eingegangen: 20. 11. 2014 / Ausgegeben: 03. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie den Effekt von kleinen Wasserkraftanlagen für das Gelingen der Energiewende in Baden-Württemberg? 2. Wie viele kleine Wasserkraftanlagen werden in Pforzheim und im Enzkreis betrieben ? 3. Wie viele der in Pforzheim und im Enzkreis betriebenen Wasserkraftanlagen befinden sich gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem technisch und ökologisch modernsten Stand und welche dieser Anlagen haben dabei von staatlichen Fördermitteln profitiert? 4. Welche Lösungen auf lokaler Ebene zur Beseitigung des Zielkonflikts zwischen der Ökologie der Gewässer und der Stromerzeugung durch kleinere Wasserkraftanlagen sind ihr inzwischen bekannt und wie bewertet sie diese (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags Drucksache 15/3897)? 5. Inwieweit ist ihr bekannt, dass der Fluss Enz in Neuenbürg im Bereich des Wasserkraftwerks an der Unteren Reute (Wasserkraftwerk T 177) nur noch in Form eines Rinnsals in einem weitgehend trocken gelegten Flussbett erkennbar ist und zusätzlich die dort vorhandene Fischtreppe durch eine Platte zugestellt wurde? 6. Welche Maßnahmen wird sie hier zur Beilegung des Interessenskonflikts zwischen Angelsportlern, Umweltschützern und dem Wasserkraftanlagenbetreiber ergreifen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ökologische Modernisierung von kleinen Wasserkraftanlagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6152 2 7. Wie erklärt sie, dass die Anlagenbetreiber, die bereit sind, ihre Anlagen vor - fristig ökologisch aufzuwerten, mit solch hohen Auflagen konfrontiert werden, dass die Modernisierung auch mit Blick auf die damit einhergehende Reduk - tion der Stromerzeugung ökonomisch nicht tragbar ist (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags Drucksache 15/3897)? 8. Wie begründet sie, obwohl sie bereits einräumt, dass mit einer vollständigen Umsetzung der WRRL bis zum Zieljahr 2015 nicht zu rechnen sei (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 2 des Antrags Drucksache 15/3897), dass sie die Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen bei der Modernisierung ihrer Anlagen nicht intensiver fördert? 19. 11. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 21. Januar 2015 Nr. 5-0141.5/474/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie den Effekt von kleinen Wasserkraftanlagen für das Gelingen der Energiewende in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg ist die Wasserkraft traditionell eine bedeutende regenerative Energiequelle zur Stromerzeugung. Nach Bayern verfügt Baden-Württemberg in Deutschland über die bedeutendste installierte Gesamtleistung an Wasserkraftanlagen . Es werden derzeit etwa 1.700 Anlagen betrieben. In Abhängigkeit der hydrologischen Verhältnisse ist die Stromerzeugung gewissen Schwankungen unterworfen. Im Jahr 2013 wurden in Baden-Württemberg rund 5,1 TWh Strom aus Wasserkraft erzeugt. Der Anteil der Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung beläuft sich somit auf circa 8,4 %. Der überwiegende Anteil dieses Stroms wird von 68 Anlagen, die der großen Wasserkraft (Leistung > 1 MW) zugerechnet werden , erbracht. Lediglich knapp 1 TWh wird von ca. 1.630 Einzelanlagen erzeugt. Der Effekt der kleinen Wasserkraftanlagen ist damit eher gering. 2. Wie viele kleine Wasserkraftanlagen werden in Pforzheim und im Enzkreis betrieben ? Im Stadtkreis Pforzheim werden fünf und im Enzkreis 20 Wasserkraftanlagen betrieben . 3. Wie viele der in Pforzheim und im Enzkreis betriebenen Wasserkraftanlagen befinden sich gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem technisch und ökologisch modernsten Stand und welche dieser Anlagen haben dabei von staatlichen Fördermitteln profitiert? Im Stadtkreis Pforzheim befinden sich alle in Betrieb befindlichen Wasserkraft - anlagen auf einem technisch und ökologisch modernen Stand. Im Enzkreis sind von den in Betrieb befindlichen 20 Wasserkraftanlagen acht auf dem technisch und ökologisch modernsten Stand. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6152 Keine dieser Anlagen wurde nach den Fördergrundsätzen „Kleine Wasserkraft“ gefördert. Die ökologischen Aufwertungen und Erhöhungen der Mindestwassermengen wurden über die Möglichkeit erhöhter Einspeisevergütungen nach dem EEG (alt) abgehandelt. 4. Welche Lösungen auf lokaler Ebene zur Beseitigung des Zielkonflikts zwischen der Ökologie der Gewässer und der Stromerzeugung durch kleinere Wasserkraftanlagen sind ihr inzwischen bekannt und wie bewertet sie diese (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags Drucksache 15/3897)? Die Unteren Wasserbehörden streben bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen stets einen Ausgleich zwischen den betroffenen, teilweise konkurrierenden Interessen an. Dabei wird der vom Gesetzgeber vorgegebene Ermessensspielraum bei der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Mindestwassermenge , Durchgängigkeit und Fischschutz im Einzelfall genutzt. Zielkonflikte werden möglichst mit den Anlagenbetreibern einvernehmlich gelöst und wasserrechtlich verankert. Gute Lösungen, teilweise sogar verbunden mit einer Steigerung der Energieausbeute (z. B. durch Einbau einer „Mindestwasserturbine“ am Ausleitungswehr), gelangen dank der Höhervergütung nach dem EEG häufiger dann, wenn der Betreiber aus wirtschaftlichen Erwägungen von sich aus Interesse an einer Verbesserung zeigte. Insbesondere bei kleinen Anlagen müssen die Betreiber allerdings häufig dahingehend motiviert werden, entsprechende Verbesserungen umzusetzen . Erfahrungen zeigen, dass alle Lösungen nur einzelfallbezogen auf die jeweilige örtliche Situation passen. Lösungen können nicht pauschal flächendeckend angewendet werden. Mit zunehmender Fallanzahl sind jedoch die gewonnenen Erfahrungen bei der Lösungsfindung neuer Fälle hilfreich. Mit nachträglichen Anordnungen konnten bisher nur sehr selten, vornehmlich in Bezug auf Mindestwasser und Fischschutz, Verbesserungen erreicht werden. 5. Inwieweit ist ihr bekannt, dass der Fluss Enz in Neuenbürg im Bereich des Wasserkraftwerks an der Unteren Reute (Wasserkraftwerk T 177) nur noch in Form eines Rinnsals in einem weitgehend trocken gelegten Flussbett erkennbar ist und zusätzlich die dort vorhandene Fischtreppe durch eine Platte zugestellt wurde? Nach dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid aus dem Jahre 1985 ist die Ausleitungsstrecke des Wasserkraftwerks T 177 „Untere Reute“ in Neuenbürg mit einer Wassermenge von 400 Litern pro Sekunde zu beschicken. Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Anlage läuft im Mai 2015 aus. Der Anlagenbetreiber bemüht sich derzeit um eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die Zeit ab Juni 2015. Im Jahre 2013 wurde festgestellt, dass die Anlage nicht entsprechend den wasserrechtlichen Auflagen betrieben wurde. So führte unter anderem der Fischpass kein Wasser. Der Anlagenbetreiber hat den Mangel damals behoben und zugesichert , die Anlage künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Anlässlich neuerlicher Beschwerden, der Fischpass würde vollständig durch eine Platte abgeriegelt, fanden Kontrollen durch das Landratsamt Enzkreis statt. Dabei konnten keine rechtswidrigen Zustände festgestellt werden. Bei den Kontrollen waren keine den Abfluss des Fischpasses verschließende Platten festzustellen. Das Landratsamt Enzkreis überwacht die Anlage weiterhin auf etwaige Verstöße gegen die bestehenden wasserrechtlichen Auflagen. Im Zuge dessen werden derzeit auch Prüfungen der Betriebstagebücher durchgeführt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6152 4 6. Welche Maßnahmen wird sie hier zur Beilegung des Interessenskonflikts zwischen Angelsportlern, Umweltschützern und dem Wasserkraftanlagenbetreiber ergreifen? Die zuständige Wasserbehörde ist gemäß den aktuellen Vorgaben des Wasserrechts verpflichtet, im Bereich der Enz auf Höhe der Wasserkraftanlage T 177 in Neuenbürg alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen um- bzw. durchzusetzen , um im zugehörigen Wasserkörper den guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen und sicherzustellen. Dazu muss die Mindestwasserführung im Sinne des § 33 Wasserhaushaltsgesetz, also die Wassermenge, die im ursprünglichen Flussbett unterhalb der Stauanlage verbleiben muss und nicht zur Stromerzeugung ausgeleitet werden darf, nach derzeitigen Erkenntnissen und Vorgaben der Sachverständigen der zuständigen Fischereibehörde von 400 auf 780 Liter pro Sekunde erhöht werden. Zudem sind dem Stand der Technik entsprechende Fischwanderhilfen (Fischaufstieg und Fischabstieg) an der Wehr - anlage umzusetzen. Der Wasserkraftanlagenbetreiber muss zudem durch geeig - nete Maßnahmen zum Fischschutz (Rechen) sicherstellen, dass Fische nicht in die Turbine gelangen können. 7. Wie erklärt sie, dass die Anlagenbetreiber, die bereit sind, ihre Anlagen vor - fristig ökologisch aufzuwerten, mit solch hohen Auflagen konfrontiert werden, dass die Modernisierung auch mit Blick auf die damit einhergehenden Reduktionen der Stromerzeugung ökonomisch nicht tragbar ist (vgl. Stellungnahme zu Ziffer 10 des Antrags Drucksache 15/2897)? Wehranlagen mit Wasserkraftnutzung unterbrechen das Fließgewässerkontinuum und beeinträchtigen somit die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Landeswassergesetze (WG) in nationales Recht umgesetzt wurde, schreibt die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische, Kleinlebewesen und das Sediment vor. Um besonders Fischen eine befriedigende Wandermöglichkeit zu geben, ist darüber hinaus die Bereitstellung einer ausreichenden Mindestwassermenge erforderlich. Durch Umgehungsgerinne, Fischaufund -abstiegsanlagen sowie eine entsprechende Mindestwasserregelung werden Wandermöglichkeiten für Fische und Kleinlebewesen geschaffen und die ökologische Situation verbessert. Die ökologisch erforderlichen Maßnahmen werden bei allen Anträgen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt. 8. Wie begründet sie, obwohl sie bereits einräumt, dass mit einer vollständigen Umsetzung der WRRL bis zum Zieljahr 2015 nicht zu rechnen sei (vgl. Stellung - nahme zu Ziffer 2 des Antrags Drucksache 15/2897), dass sie die Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen bei der Modernisierung ihrer Anlagen nicht intensiver fördert? Mit dem Förderprogramm „Kleine Wasserkraft“ wird die technische und ökologische Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen gefördert. Zusammen wurden für Baumaßnahmen und Konzeptstudien Zuwendungen von über 1,5 Mio. Euro gewährt. Aufgrund aktueller beihilferechtlicher Fragen ist derzeit offen, ob und wie das Förderprogramm angepasst werden muss. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice