Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6156 20. 11. 2014 1Eingegangen: 20. 11. 2014 / Ausgegeben: 19. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass die Gemeinde Straubenhardt ein Planungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet hat, zwölf Windkraftanlagen mit einer Höhe von je 200 m zu errichten? 2. Wie bewertet sie, dass acht der geplanten Windkraftanlagen im Bereich der Markungsgrenze zur Gemeinde Dobel, einem ausgewiesenen Kurort, in ca. 1.000 m Entfernung zur Waldklinik Dobel errichtet werden sollen? 3. Sieht sie konkrete Hinderungsgründe, die dem Vorhaben aus Sicht des Kurortgesetzes entgegenstehen? 4. Sieht sie konkrete Gründe, die dem Vorhaben aus Sicht des Landschaftsschutzes bzw. des Natur- und Artenschutzes entgegenstehen und wenn ja, welche? 5. Welche Folgen sieht sie für den Tourismus und die Außenwirkung des Kur - gebiets Dobel, wenn die Windkraftanlagen wie geplant errichtet werden sollten ? Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand, Thomas Blenke und Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Bedeutung des Kurortgesetzes bei der Errichtung von Windkraftanlagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6156 2 6. Wie ist das Kurortgesetz allgemein vor dem Hintergrund zu bewerten, dass künftig vermehrt Windkraftanlagen zur Stärkung der Energiegewinnung aus regenerativen Energien errichtet werden sollen? 7. Wer ist für die Kontrolle und den Schutz ausgewiesener Kurorte zuständig? 20. 11. 2014 Hillebrand, Blenke, Viktoria Schmid CDU B e g r ü n d u n g Grundlage für die Anerkennung (Prädikatisierung) von Kur- und Erholungsorten in Baden-Württemberg ist das Kurortegesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 5. Mai 1995 (GBl. S. 350) und die gemeinsam vom Deutschen Heilbäderverband e. V. und vom Deutschen Tourismusverband e. V. herausgegebenen „Begriffs - bestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ in der 12. Auflage. Im Zuge der Energiewende ist die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Höhe von 200 m, wie von der Gemeinde Straubenhardt geplant, keine Seltenheit. Wenn diese in direkter Nähe zu Kur- und Erholungsorten errichtet werden sollen, kann es zu Interessenskonflikten kommen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 Nr. Z(64)-0141.5/467 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass die Gemeinde Straubenhardt ein Planungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet hat, zwölf Windkraftanlagen mit einer Höhe von je 200 m zu errichten? Zu 1.: Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Straubenhardt zur Steuerung der Windenergie nach § 3 Abs. 2 BauGB wird vom 7. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 öffentlich ausgelegt. Der Entwurf umfasst drei Konzentrationszonen und bietet entsprechend einer unverbindlichen Darstellung in den Planunterlagen Raum für zwölf Windenergieanlagen. 2. Wie bewertet sie, dass acht der geplanten Windkraftanlagen im Bereich der Markungsgrenze zur Gemeinde Dobel, einem ausgewiesenen Kurort, in ca. 1.000 m Entfernung zur Waldklinik Dobel errichtet werden sollen? Zu 2.: Dobel trägt das Prädikat heilklimatischer Kurort. Die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Straubenhardt in ca. 1.000 m Entfernung hat auf die heilklimatischen Verhältnisse der Gemeinde Dobel keinen Einfluss . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6156 Im Rahmen eines Flächennutzungsplanverfahrens erhalten insbesondere auch eine Nachbargemeinde und die Immissionsschutzbehörde Gelegenheit zur Stellung - nahme. Damit können Gesichtspunkte wie etwa Lärmimmissionen in das Verfahren eingebracht werden. Die Trägerin der Flächennutzungsplanung hat die Stellungnahmen und die maßgeblichen Rechtsvorschriften zu prüfen und abzuarbeiten und alle betroffenen Belange abzuwägen. Wenn und solange keine gemeindliche Wind-Konzentrationsplanung vorliegt, die die Windkraftnutzung nur in bestimmten Gebieten (den sogenannten Konzentra - tionszonen) vorsieht, können auch nach § 35 BauGB Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt werden. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wäre dann ggf. zu prüfen, ob die konkret geplanten Anlagen auch hinsichtlich der Vorgaben des Kurortgesetzes für den Nachbarort Dobel zulässig sind. Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Genehmigung, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere auch sonstige öffentlich rechtliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Der Antragsteller hat hierzu die erforderlichen Antragsunterlagen und Gutachten für das konkrete Vorhaben beizufügen. Diese werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft. Die Genehmigungsbehörde beteiligt im Verfahren alle betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange. Aufgrund einer eingehenden Prüfung der Fachbehörden im Einzelfall geben diese dann für das konkrete Vorhaben Stellungnahmen ab. Hierunter könnten dann auch solche sein, die auf der Funk - tion einer Gemeinde als Kurort basieren. 3. Sieht sie konkrete Hinderungsgründe, die dem Vorhaben aus Sicht des Kurortgesetzes entgegenstehen? Zu 3.: Der für einen heilklimatischen Kurort nach dem Kurortgesetz in Verbindung mit den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kur - orten, Erholungsorten und Heilbrunnen – vorgegebene Charakter entsprechend dem Raumordnungs- und Bauleitplan bezieht sich ausschließlich auf die Orts - gemarkung Dobel. 4. Sieht sie konkrete Gründe, die dem Vorhaben aus Sicht des Landschaftsschutzes bzw. des Natur- und Artenschutzes entgegenstehen und wenn ja, welche? Zu 4.: Im Rahmen der geplanten Aufstellung des Flächennutzungsplans für den Wind - energiestandort müssen von der Gemeinde Straubenhardt die genannten Belange geprüft werden, um beurteilen zu können, ob die vorgesehenen Festlegungen mit Blick auf die Vollzugsfähigkeit der Planung auf unüberwindbare natur- und artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden. Darüber hinaus bedarf der Flächennutzungsplan der Gemeinde Straubenhardt der Genehmigung durch das zustän - dige Landratsamt Enzkreis, wobei die Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn der Flächennutzungsplan mit den formell- und materiell-rechtlichen Anforderungen , also insbesondere auch des Naturschutzrechts, vereinbar ist. 5. Welche Folgen sieht sie für den Tourismus und die Außenwirkung des Kur - gebiets Dobel, wenn die Windkraftanlagen wie geplant errichtet werden sollen? Zu 5.: Eine konkrete Aussage zu möglichen Auswirkungen der auf der Gemarkung der Gemeinde Straubenhardt geplanten Windenergieanlagen für den Tourismus im Kurort Dobel ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf Ziff. I. 5 der Landtagsdrucksache 15/767 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6156 4 6. Wie ist das Kurortgesetz allgemein vor dem Hintergrund zu bewerten, dass künftig vermehrt Windkraftanlagen zur Stärkung der Energiegewinnung aus regenerativen Energien errichtet werden sollen? Zu 6.: Das Kurortgesetz steht der positiven Entwicklung von regenerativen Energien in Form der Windkraftanlagen nicht grundsätzlich entgegen. Nach dem Kurortgesetz und den ergänzenden Begriffsbestimmungen ist lediglich in jenen Teilen des Kurgebiets , in denen sich die Kurpatienten und Gäste wegen der dort vorhandenen Kureinrichtungen, Unterhaltungsmöglichkeiten sowie Beherbergungs- und Gas - tronomiebetriebe aufhalten, eine Errichtung von Windkraftanlagen nicht gestattet. Hinsichtlich der Lärmimmissionen von Windkraftanlagen auf nach dem Kurortgesetz prädikatisierte Orte ist im konkreten Einzelfall auf die Art der Prädikate und die gesetzliche Regelung der TA Lärm abzustellen. Insoweit ist eine generelle Aussage nicht möglich. 7. Wer ist für die Kontrolle und Schutz ausgewiesener Kurorte zuständig? Zu 7.: Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen an die Prädikatisierung nach dem Kurortgesetz ist nach der Art der Prädikatisierung zweigeteilt . Für Luft- und Erholungskurorte liegt die Zuständigkeit bei den Regierungspräsidien . Für höher prädikatisierte Orte ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zuständig. Die Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen an die Prädikatisierung ist zuvorderst eine Aufgabe der prädikatisierten Kommune selbst. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice