Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6193 27. 11. 2014 1Eingegangen: 27. 11. 2014 / Ausgegeben: 15. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Sachstand hat die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erreicht? 2. Ist es beabsichtigt, die Änderung noch in diesem Jahr bzw. noch vor Abschluss der laufenden Legislaturperiode umzusetzen? 26. 11. 2014 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Innenministeriums Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – Abschreibungsregeln für die Stadtentwässerung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6193 2 B e g r ü n d u n g Die derzeit geltenden Abschreibungsregelungen aus dem Kommunalabgabengesetz zur Refinanzierung der städtischen Kanalnetze und Kläranlagen lassen nur die Gebührenberechnung nach dem Anschaffungswert zu. Hieraus entsteht eine zunehmende Deckungslücke, die in eine Überschuldung führt. Hintergrund sind die Umweltauflagen und die deutlich höheren Wiederbeschaffungswerte für Kanäle und Kläranlagensanierungen, die hier zu einer ständig steigenden Kreditierung der Abwasserbetriebe führen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf und die Städte benötigen eine klare Refinanzierung für die Kanäle und nicht Kredite, die unsere Kinder und folgende Generationen bezahlen müssen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 Nr. 2-2270/-38 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Sachstand hat die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erreicht? 2. Ist es beabsichtigt, die Änderung noch in diesem Jahr bzw. noch vor Abschluss der laufenden Legislaturperiode umzusetzen? Zu 1. und 2.: Hintergrund der Anfrage sind die Regelungen zur Kalkulation der Benutzungsgebühren insbesondere für die Abwasserbeseitigung. Nach § 14 Abs. 1 KAG dürfen Benutzungsgebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen können einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KAG gehören zu den Kosten auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen; dabei sind auch die aus dem Vermögen der Gemeinde oder des Landkreises bereitgestellten Sachen und Rechte mit dem Wert zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung zu berücksichtigen. Den Abschreibungen sind in der Regel die ungekürzten Anschaffungs - oder Herstellungskosten zugrunde zu legen (§ 14 Abs. 3 Satz 4 KAG). Basis für die Abschreibungen sind damit die Anschaffungs- und Herstellungs - kosten der Einrichtung. Der Ansatz von Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungszeitwerten ist unzulässig. Die Abschreibungen im Gebührenrecht des KAG dienen nicht der Ansammlung von Finanzierungsmitteln für künftige In - vestitionen, sondern – entsprechend dem Entgeltcharakter der Gebühr – aus - schließ lich der gebührenrechtlichen Kostenverteilung. Daneben dürfen auch angemessene Zinsen (Fremd- und Eigenkapitalzinsen) auf das Anlagekapital in die Kostenberechnung für die Benutzungsgebühren einbezogen werden. Bereits der Vorgängerregelung (§ 9 Abs. 3 KAG) lagen die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde. Die Rechtslage ist daher nicht neu und entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Dieser hat die damalige Streitfrage in Rechtsprechung und Literatur bewusst zugunsten der Anschaffungs- und Herstellungs - kosten entschieden und dabei in Kauf genommen, dass die neuen Investitionen nicht in vollem Umfang über die Abschreibungen finanziert werden können. Eine diesbezügliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in dieser Legislaturperiode ist nicht beabsichtigt. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice