Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6194 27. 11. 2014 1Eingegangen: 27. 11. 2014 / Ausgegeben: 13. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Schwarzwildpopulation im Landkreis Schwäbisch Hall von 2008 bis heute entwickelt? 2. In welcher Höhe beziffern sich die durch das Schwarzwild verursachten Schäden an Personen und Sachen im Landkreis Schwäbisch Hall seit 2008 bis heute? 3. Wie beziffern sich die Abschusszahlen von Schwarzwild im Landkreis Schwäbisch Hall seit 2008 bis heute? 4. Welche Gemarkungen innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall sind von Wildschäden durch Schwarzwild besonders betroffen? 5. Welche Ursachen sind für die lokalen Schwerpunkte bekannt? 6. Was tut sie, um eine ausreichende Bejagung ganzjährig in den Staatsforstgebieten im Landkreis Schwäbisch Hall sicherzustellen? 7. Wie schätzt sie die weitere Entwicklung der Schwarzwildpopulation und der daraus entstehenden Personen- und Sachschäden nach Einführung des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes zum 1. Januar 2015 ein? 8. Wie schätzt sie das Risiko des Ausbruchs von Seuchen, insbesondere der Schweinepest und der afrikanischen Schweinepest, ein? Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schwarzwildpopulation im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6194 2 9. Wie schätzt sie das Risikopotenzial für Nutztiere ein? 10. Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Wildschweinen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Land insgesamt seit 2008 bis heute entwickelt? 26. 11. 2014 Rüeck CDU B e g r ü n d u n g Die Strecken an Schwarzwild nehmen – mit Schwankungen – seit Jahren in Baden-Württemberg, Deutschland und europaweit zu. Das Schwarzwild ist in Baden-Württemberg flächendeckend selbst bis in die Hochlagen vorhanden. Dies führt dazu, dass sich die Risiken, Schäden und Probleme vervielfacht haben. Manche Jagden sind kaum mehr oder nur noch mit erheblichen Zugeständnissen zu verpachten. Örtlich wurden bereits dazu z. B. Wildschadensausgleichskassen eingeführt oder Schadenshöhen gedeckelt. Hinzu kommt das steigende Futter - angebot. Der Landkreis Schwäbisch Hall ist ein Schweinezuchtgebiet von erheblicher Bedeutung. Deshalb beobachtet auch die Landwirtschaft die Entwicklung mit Sorge, ebenso wie Grundeigentümer und Verpächter. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 Nr. Z-04141.5/468F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Schwarzwildpopulation im Landkreis Schwäbisch Hall von 2008 bis heute entwickelt? Zu 1.: Schwarzwild kann mit vertretbarem Aufwand nicht gezählt werden. Ein Bestands - trend lässt sich lediglich aus der Entwicklung der Jagdstrecken ableiten. Darüber hinaus kann die Anzahl an gemeldeten Stücken Unfallwild bei den unteren Forstund Jagdbehörden Hinweise auf die Bestandsentwicklung liefern. Demnach folgt die Entwicklung der Schwarzwildpopulation im Landkreis Schwäbisch Hall dem landes-, bundes- und europaweit feststellbaren Trend eines Populationsanstiegs. Trotz sehr hoher Schwarzwildstrecken im Landkreis Schwäbisch Hall in den beiden letzten Jagdjahren kann aktuell noch kein Rückgang der Schwarzwildpopulation festgestellt werden. Die Zahl der gemeldeten Verkehrsverluste bestätigen eine anhaltend hohe Schwarzwildpopulation. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6194 2. In welcher Höhe beziffern sich die durch das Schwarzwild verursachten Schäden an Personen und Sachen im Landkreis Schwäbisch Hall sei 2008? Zu 2.: Eine amtliche Erfassung der Schäden an Personen und Sachen durch Schwarzwild findet nicht statt. Die Höhe dieser Schäden im Landkreis Schwäbisch Hall seit 2008 kann daher nicht beziffert werden. Der weitaus überwiegende Teil der Wildschäden im Feld wird ohne behördliches Vorverfahren zwischen Landwirtinnen und Landwirten sowie Jagdpächterinnen und Jagdpächtern im Rahmen einer gütlichen Vereinbarung direkt geregelt. Kleinere Schäden werden häufig von Grundstücksbewirtschaftenden toleriert. 3. Wie beziffern sich die Abschusszahlen von Schwarzwild im Landkreis Schwäbisch Hall seit 2008 bis heute? Zu 3.: Aus den Jagdstatistiken sind folgende Abschusszahlen von Schwarzwild im Land - kreis Schwäbisch Hall zu beziffern: – 2008: 1.150 Stück – 2009: 1.092 Stück – 2010: 1.580 Stück – 2011: 1.037 Stück – 2012: 2.116 Stück – 2013: 2.108 Stück – 2014: die Streckenmeldungen für das laufende Jagdjahr liegen noch nicht vor. 4. Welche Gemarkungen innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall sind von Wildschäden durch Schwarzwild besonders betroffen? Zu 4.: Der Jagdbehörde liegen keine Informationen über Anzahl und Höhe der Schwarzwildschäden vor. Schadensschwerpunkte können daher nicht benannt werden. Schwarzwildschäden treten jedoch in allen Gemeinden des Landkreises auf. 5. Welche Ursachen sind für die lokalen Schwerpunkte bekannt? Zu 5.: Lokale Schwerpunkte sind nicht bekannt. Allgemein können als Ursachen für lokale Schadensschwerpunkte das Vorhandensein schadensträchtiger Flächen bzw. Kulturen und geeigneter Einstände für das Schwarzwild genannt werden. 6. Was tut sie, um eine ausreichende Bejagung ganzjährig in den Staatsforstgebieten im Landkreis Schwäbisch Hall sicherzustellen? Zu 6.: Die Staatswaldflächen im Landkreis Schwäbisch Hall werden – neben den zur Mitwirkung im Jagdbetrieb verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ForstBW – vor allem auch durch Jagdgäste, sogenannte „mithelfende Jäger bzw. Jägerinnen“ bejagt. Im Mittel werden 100 ha Waldfläche von 1,5 Jägern und Jägerinnen bejagt, was eine intensive Bejagung des Schwarzwildes gewährleistet. Über die gesamte Jagdzeit erfolgt eine Schwarzwildbejagung durch Einzeljagd. Darüber hinaus finden im Herbst/Winter auf einem Großteil der Regiejagdfläche Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6194 4 effektive Bewegungsjagden statt. Sofern möglich, werden diese Bewegungsjagden auch revierübergreifend gemeinsam mit den angrenzenden Jagdbezirken durch - geführt. 7. Wie schätzt sie die weitere Entwicklung der Schwarzwildpopulation und der daraus entstehenden Personen- und Sachschäden nach Einführung des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes zum 1. Januar 2015 ein? Zu 7.: Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) tritt nach Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 12. November 2014 zum 1. April 2015 in Kraft. Ausgenommen von diesem Zeitpunkt sind die in den Absätzen 2 bis 4 dieses Artikels genannten Paragrafen. Das JWMG bietet eine Reihe verbesserter Möglichkeiten bei zu hohen Schwarzwildbeständen . Einerseits werden Eigenverantwortung und Handlungsspielräume der Betroffenen vor Ort zur Schadensminimierung gestärkt und andererseits wird die Schwarzwildbejagung erleichtert. Ersteres zeigt sich beispielsweise in der Stärkung der Rechte der Jagdrechtsinhaber durch Stimmrecht des Mitglieds der Jagdgenossenschaft, das sich um die Pacht bewirbt (§ 15 Abs. 5), der Möglichkeit zur Wahrnehmung des Jagdrechtes, auch durch angestellte oder sonst beauftragte Jägerinnen und Jäger (§ 16 Abs. 1) oder den Wegfall der Begrenzung entgeltlicher Jagderlaubnisse in § 25. Erleichterungen bei der Schwarzwildbejagung bringen beispielsweise die Bestimmungen zum Wildschadensausgleich an Maiskulturen nach § 54 Abs. 3 und die in § 39 Abs. 5 festgeschriebene Duldungspflicht überjagender Hunde bei Bewegungsjagden . Für den Erfolg der Bewegungsjagden ist die Schießfertigkeit der Jäger von ganz entscheidender Bedeutung. Daher wurde durch § 31 Abs. 1 eine allgemeine Übungs - pflicht vor der Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Die Jagdbehörden haben bei überhöhten Schwarzwildbeständen gegenüber den bisherigen Bestimmungen künftig die Möglichkeit, differenzierter und situationsangepasster vorzugehen. Nach § 36 JWMG Abs. 3 kann die untere Jagdbehörde im Einzelfall die Mitwirkung an der Umsetzung revierübergreifender Konzeptionen bzw. die Ausrichtung an derartigen Konzepten anordnen. Dazu kann sie auch die Jagdausübung in einer bestimmten Art und einem bestimmten Umfang an - ordnen. Nach § 36 Abs. 4 kann die Jagdbehörde eine Anordnung nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durchsetzen. Damit kann im Falle der Missachtung einer Anordnung feiner abgestuft als bisher vorgegangen werden. Durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild in § 33 Abs. 2 werden die Vermehrungsimpulse durch künstliche Fütterung für das Schwarzwild reduziert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass von der Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes keine negativen Auswirkungen auf die Schwarzwildpopulation ausgehen werden. Da die weitere Entwicklung der Schwarzwildpopulation allerdings von zahlreichen weiteren Faktoren abhängt, kann keine belastbare Prognose auf die Entwicklung der Schwarzwildpopulation und der daraus entstehenden Personen- und Sachschäden abgegeben werden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6194 8. Wie schätzt sie das Risiko des Ausbruchs von Seuchen, insbesondere der Schweinepest und der afrikanischen Schweinepest, ein? 9. Wie schätzt sie das Risikopotenzial für Nutztiere ein? Zu 8. und 9.: Meldepflichtige Tierseuchen bei Schweinen werden in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nachgewiesen und dokumentiert, während der Nachweis sonstiger Tierseuchen nicht systematisch erfasst wird und keine staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat am 2. April 2014 eine qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland aus Osteuropa veröffentlicht. Danach wird das Risiko des Eintrags der ASP nach Deutschland durch illegales Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material bzw. durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellten Erzeugnissen entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen als hoch eingeschätzt. Dies gilt grundsätzlich auch für den Landkreis Schwäbisch Hall, auf dessen Gebiet zwei Autobahnen verlaufen. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen sowie des Eintrags der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird dagegen nur als mäßig bewertet. Dieses Infektionsrisiko gilt sowohl für Wildschweine als auch für Hausschweine. Sofern bei der Haltung von Hausschweinen die nach der Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nicht konsequent eingehalten werden, besteht die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen in die Hausschweinebestände bzw. deren Weiterverbreitung auf andere Schweinebestände. Die Klassische Schweinepest (KSP) ist in Eurasien sowie Mittel- und Südamerika weit verbreitet. Innerhalb der Europäischen Union traten die letzten Ausbrüche in der Hausschweinepopulation im Jahr 2013 in Litauen und Lettland auf. Schwarzwildpopulationen waren zuletzt im Jahr 2009 in der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Bei der Verbreitung der KSP kommt der illegalen Verfütterung von Speiseabfällen und dem Kontakt zu infizierten Wildschweinen eine besondere Bedeutung zu. Daneben kann das Virus in Hausschweinebestände durch Personen - und Fahrzeugverkehr eingeschleppt werden. Insofern gelten zur Vorbeugung gegen die KSP die gleichen Biosicherheitsmaßnahmen wie bei der ASP. 10. Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Wildschweinen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Land insgesamt seit 2008 bis heute entwickelt ? Zu 10.: Zur Entwicklung der Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Wildschweinen kann keine Aussage getroffen werden, da eine Unterteilung nach Art des Wildes nicht erfolgt. Ferner handelt es sich bei der Mehrzahl der Wildunfälle um sogenannte Kleinstunfälle, bei denen keine statistischen Daten erfasst werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice