Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6205 03. 12. 2014 1Eingegangen: 03. 12. 2014 / Ausgegeben: 26. 01. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann, von wem und auf wessen Veranlassung hin wurde im Zeitraum 9. August 2014 bis einschließlich 8. September 2014 eine Nachschau über das Vorliegen der Zustimmung zur Einzelhaft durch das Justizministerium (im Weiteren als Nachschau bezeichnet) durchgeführt? 2. Welche Justizvollzugsanstalten waren in welchem Zeitraum Gegenstand der Nachschau? 3. Welche Bearbeitungsfristen wurden für die Beantwortung von Anfragen des Justizministeriums im Rahmen der Nachschau gesetzt? 4. Zu welchem Zeitpunkt hat der Justizminister eine sofortige Berichtspflicht über die Nachschau an ihn selbst ausdrücklich angeordnet? 5. An welchem Tag war die Prüfung des Vorliegens bzw. Fehlens der jeweiligen Zustimmung zu jedem einzelnen Fall einer Einzelhaft im Rahmen der von der Nachschau umfassten Fälle vollständig abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Datum des jeweiligen Tages, Fall und Justizvollzugsanstalt)? 6. Wann wurden die Ergebnisse der Nachschau welcher Person bzw. welchen Personen innerhalb des Justizministeriums in welcher Form bekannt? 7. Wer hat im Zeitraum ab dem 9. September 2014 mit welchem Inhalt und in welcher Form veranlasst, eine nochmalige Nachschau durchzuführen? 8. Welchen Wortlaut hatte die Verfügung, mit welcher Herr Minister Stickelberger am 10. September 2014 eine Stichtagserhebung aller Einzelhaftfälle durchführen und aufklären ließ? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU und Antwort des Justizministeriums Nachschau des Justizministeriums bezüglich weiterer Fälle rechtswidriger Einzelhaft in Justizvollzugsanstalten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6205 2 9. Auf wessen Anforderung, in welcher Form, mit welchem Inhalt und mit wessen Kenntnis wurde der Justizminister auf die Sitzung des Ständigen Ausschusses am 9. Oktober 2014 vorbereitet? 10. Welche wie dokumentierten Weisungen und Arbeitsaufträge hat der Justizminister zwischen dem Ende der Sitzung des Ständigen Ausschusses und dem Ablauf des 10. Oktober 2014 in Bezug auf die Aufklärung der rechtswidrigen Einzelhaftfälle gegeben? 28. 11. 2014 Hitzler CDU B e g r ü n d u n g Die Äußerungen des Justizministers im Rahmen seiner Aussagen vor dem Ständigen Ausschuss am 9. Oktober 2014 und 24. November 2014 sowie in der Plenarsitzung des Landtags am 26. November 2014 lassen Widersprüche zu den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion in der Plenarsitzung am 26. November 2014 erkennen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage dient der Klärung der Frage, zu welchem Zeitpunkt dem Justizminister bzw. der Ministerialdirektorin der zweite Fall einer rechtswidrigen Einzelhaft positiv bekannt war. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Januar 2015 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann, von wem und auf wessen Veranlassung hin wurde im Zeitraum 9. August 2014 bis einschließlich 8. September 2014 eine Nachschau über das Vorliegen der Zustimmung zur Einzelhaft durch das Justizministerium (im Weiteren als Nachschau bezeichnet) durchgeführt? Am 19. August 2014 fand eine anlassbezogene Nachschau in der Justizvollzugsanstalt B. vor dem Hintergrund des ungeklärten Todesfalles des in Einzelhaft untergebrachten Strafgefangenen R. K. durch die Justizvollzugsabteilung statt. Die Nachschau sollte einen Überblick über die generelle Situation der in Einzelhaft untergebrachten Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt B. für die Aufsichtsbehörde erbringen. In diesem Zusammenhang wurde vom Sicherheitsreferenten und von dem für die Justizvollzugsanstalt B. zuständigen Territorialreferenten die Haftsituation der zum damaligen Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt B. in Einzelhaft untergebrachten Gefangenen einer Überprüfung unterzogen. Defizite in der Betreuung und Versorgung der aufgesuchten Gefangenen waren nicht erkennbar . Um das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen der Einzelhaft in diesen Fällen beurteilen zu können, wurde die Justizvollzugsanstalt B. noch vor Ort aufgefordert, alle in der Anstalt vorhandenen Akten der zum damaligen Zeitpunkt in Einzelhaft untergebrachten Gefangenen zeitnah zu Prüfungszwecken an das Justizministerium zu übersenden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6205 2. Welche Justizvollzugsanstalten waren in welchem Zeitraum Gegenstand der Nachschau? Die o. g. Nachschau fand in der Justizvollzugsanstalt B. statt. Weitere Einzelfall - überprüfungen dieser Art haben nicht stattgefunden, da aufgrund vorgenommener stichprobenartiger Kontrollen keinerlei Anhaltspunkte dafür bestanden, dass auch in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes gegen zwingende Melde- und Zustimmungsvorschriften im Bereich der Einzelhaft verstoßen worden sein könnte. 3. Welche Bearbeitungsfristen wurden für die Beantwortung von Anfragen des Justizministeriums im Rahmen der Nachschau gesetzt? Die im Rahmen der anlassbezogenen Nachschau in der Justizvollzugsanstalt B. angeforderten Gefangenenpersonalakten gingen am 22. August 2014 beim Justizministerium ein. Nach Überprüfung bat der mit diesen Fällen betraute Territorialreferent mit jeweils gleichlautenden Erlassen vom 1. September 2014 die Justizvollzugsanstalt in sämtlichen vorgelegten Fällen um ergänzenden Bericht bis 17. September 2014, insbesondere zu den Fragen, seit wann sich der Gefangene in Einzelhaft befinde, ob das Justizministerium um Zustimmung ersucht und – wenn ja – wann und durch wen die Zustimmung erteilt worden sei. 4. Zu welchem Zeitpunkt hat der Justizminister eine sofortige Berichtspflicht über die Nachschau an ihn selbst ausdrücklich angeordnet? Dem Justizminister wurde noch am 19. August 2014 telefonisch über die anlass - bezogene Nachschau vor Ort berichtet. Auch im Rahmen der Telefonschaltkonferenz vom 20. August 2014, die auch die vorläufige Suspendierung des Anstaltsleiters der Justizvollzugsanstalt B. zum Gegenstand hatte, hat der Justizminister gegenüber der Abteilung Justizvollzug unterstrichen, dass er über sämtliche relevanten Vorgänge umgehend und laufend unterrichtet wird. 5. An welchem Tag war die Prüfung des Vorliegens bzw. Fehlens der jeweiligen Zustimmung zu jedem einzelnen Fall einer Einzelhaft im Rahmen der von der Nachschau umfassten Fälle vollständig abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Datum des jeweiligen Tages, Fall und Justizvollzugsanstalt)? 6. Wann wurden die Ergebnisse der Nachschau welcher Person bzw. welchen Personen innerhalb des Justizministeriums in welcher Form bekannt? Zu 5. und 6.: Die jeweiligen Anstaltsberichte vom 8., 9., 11. und 17. September 2014, die zwischen dem 15. und dem 17. September 2014 beim Justizministerium eingingen, wurden vom Territorialreferenten am 17. September 2014 – so in den Fällen der Gefangenen N. H. und T. K. – bzw. am 18. September 2014 – so in den Fällen der Gefangenen A. F. und K. S. – ohne Beteiligung der Hausspitze zu den Akten verfügt . Die Hausspitze ging zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass ein weiterer nicht durch die Aufsichtsbehörde genehmigter Fall von Einzelhaft – wie im Fall R. K. – nicht gegeben sei, insbesondere nachdem ihr Mitte September 2014 von Seiten der Justizvollzugsabteilung mitgeteilt worden war, dass Missstände hinsichtlich der Unterbringung der anderen in der Justizvollzugsanstalt B. in Einzelhaft untergebrachten Gefangenen nicht festzustellen seien. Am 20. November 2014 wurde die Hausspitze per Vermerk durch den zuständigen Territorialreferenten erstmals über die Existenz des Berichts der Justizvollzugsanstalt B. vom 9. September 2014 und die daraus zu entnehmenden Informationen über Zeiten ungenehmigter Einzelhaft in Kenntnis gesetzt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6205 4 7. Wer hat im Zeitraum ab dem 9. September 2014 mit welchem Inhalt und in welcher Form veranlasst, eine nochmalige Nachschau durchzuführen? Am 19. November 2014 ging bei der Pressesprecherin des Justizministeriums per E-Mail eine Anfrage des SWR ein, ob es bei weiteren Anträgen von Einzelhaft zu Ungereimtheiten gekommen sei. Wenige Tage vorher hat eine Mitarbeiterin des SWR bereits mündlich während eines Telefonats mit der Pressesprecherin hiernach gefragt. Daraufhin setzte sich diese mit dem zuständigen Fachreferat in der Justizvollzugsabteilung telefonisch in Verbindung, um sich der Aktualität ihres Kenntnisstandes zu versichern. In diesem Telefonat wies der Territorialreferent auf den der Hausspitzte bis dahin nicht bekannten Umstand hin, dass es auch im Fall des Gefangenen A. F. von Seiten der Justizvollzugsanstalt B. zu Unregelmäßigkeiten bei der Einholung der erforderlichen Zustimmung gekommen sei. Die Prüfung des kom - plexen Falles dauere jedoch noch an. Angesichts der laufenden Überprüfung bat der Territorialreferent um etwas Geduld im Hinblick auf die Beantwortung der Presseanfrage. Die Justizvollzugsanstalt B. wurde daraufhin durch den Territorialreferenten mit Erlass vom 13. November 2014 nach telefonischer Vorankündigung gegenüber der für den Strafgefangenen A. F. zuständigen Vollzugsabteilungsleiterin der Jus - tizvollzugsanstalt B. um ergänzende Beantwortung folgender Fragen bis Freitag, 21. November 2014 (Dienstschluss) gebeten: „Unter Bezugnahme auf unseren Erlass vom 1. September 2014 und den Bericht der JVA B. vom 9. September 2014 bitten wir ergänzend um Beantwortung folgender Fragen: In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen befand sich der Gefangene F. in der JVA B. in unausgesetzter Absonderung gemäß § 68 JVollzGB III? Welche(r) Vollzugsabteilungsleiter war(en) für den Gefangenen (jeweils) zuständig (genaue Angabe der Zeiträume)?“ 8. Welchen Wortlaut hatte die Verfügung, mit welcher Herr Minister Stickelberger am 10. September 2014 eine Stichtagserhebung aller Einzelhaftfälle durchführen und aufklären ließ? Die mündliche Anordnung von Herrn Minister wurde mit E-Mail vom 10. September 2014 umgesetzt. Diese E-Mail hat folgenden Wortlaut: „Aus aktuellem Anlass bitten wir um Mitteilung per E-Mail, wie viele Strafgefangene sich heute, 10. September 2014, in Einzelhaft gem. § 68 JVollzGB III und wie viele hiervon sich bereits länger als drei Monate in Einzelhaft gemäß § 68 JVollzGB III befinden.“ 9. Auf wessen Anforderung, in welcher Form, mit welchem Inhalt und mit wessen Kenntnis wurde der Justizminister auf die Sitzung des Ständigen Ausschusses am 9. Oktober 2014 vorbereitet? Der Justizminister hat die Abteilung Justizvollzug im Rahmen einer Rücksprache um fachliche Vorbereitung auf die Sitzung des Ständigen Ausschusses am 9. Oktober 2014 gebeten. Einzelheiten sowie Organisatorisches wurden mit der Zentralstelle abgestimmt. Der Inhalt der Vorbereitung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt, wie er auch in den Antworten zu den parlamentarischen Anträgen und Anfragen zu diesem Themenkomplex dargestellt ist. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6205 10. Welche wie dokumentierten Weisungen und Arbeitsaufträge hat der Justizminister zwischen dem Ende der Sitzung des Ständigen Ausschusses und dem Ablauf des 10. Oktober 2014 in Bezug auf die Aufklärung der rechtswidrigen Einzelhaftfälle gegeben? Der Justizminister hat in einer Rücksprache am Morgen des 9. Oktober 2014 die Justizvollzugsabteilung angewiesen, eine zusätzliche Kontrolle der Einzelhaftfälle durch eine interne Wiedervorlage zu implementieren. 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