Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 623 29. 09. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft LBBW-Wohnungsverkauf K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Verkauf der Wohnungen der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW)? 2. Wann wird das Bieterverfahren abgeschlossen sein? 3. Hat sie sich über den Aufsichtsrat für ein Vorkaufsrecht für Kommunen bei den LBBW-Wohnungen eingesetzt? Wenn ja, konnte sie sich damit durchsetzen? Wenn nein, warum nicht? 4. Sind Mitarbeiter- und Sozialabsicherungen, die über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehen in die Verkaufskriterien eingeflossen? Wenn ja, konnte sie sich damit durchsetzen? Wenn nein, warum nicht? 28. 09. 2011 Dr. Rapp CDU Eingegangen: 29. 09. 2011 / Ausgegeben: 28. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 623 2 B e g r ü n d u n g Die Landesbank Baden-Württemberg muss sich aufgrund von EU-Auflagen in Folge der finanziellen Unterstützung durch die Anteilseigner von ihren Wohnungen trennen. In Medienberichten vom September 2011 wird darauf verwiesen, dass ein Verkaufsdokument an die potenziellen Bieter für die LBBW-Wohnungen versandt wurde. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 Nr. 5–3212.LBW-09/68 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand beim Verkauf der Wohnungen der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW)? 2. Wann wird das Bieterverfahren abgeschlossen sein? Zu 1. und 2.: Ende August/Anfang September wurde ein ausführliches, vertrauliches Informations -Memorandum inklusive Sozialkatalog an die Interessenten versandt. Auf dieser Basis wurden diese um die Abgabe eines indikativen Angebots für den Wohnungsbestand der LBBW Immobilien GmbH gebeten. Die abgegebenen indikativen Angebote waren Grundlage für die Auswahl einer begrenzten Anzahl möglicher Interessenten für die nächste, vertiefte Prüfungsphase. Ziel ist, das Verfahren bis Ende 2011 abzuschließen. 3. Hat sie sich über den Aufsichtsrat für ein Vorkaufsrecht für Kommunen bei den LBBW-Wohnungen eingesetzt? Wenn ja, konnte sie sich damit durchsetzen? Wenn nein, warum nicht? 4. Sind Mitarbeiter- und Sozialabsicherungen, die über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehen in die Verkaufskriterien eingeflossen? Wenn ja, konnte sie sich damit durchsetzen? Wenn nein, warum nicht? Zu 3. und 4.: Der Verkauf des Wohnungsbestands der LBBW-Immobilien GmbH ist eine Auflage der EU-Kommission zur Umstrukturierung der LBBW im Rahmen des EU- Beihilfeverfahrens. Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission erfolgt der Verkauf in einem fairen, offenen und diskriminierungsfreien Verfahren, bei dem alle Bieter die gleichen Startchancen haben und das insgesamt beste Angebot den Zuschlag erhält. Die Konformität des Verkaufs mit den EU-Vorgaben wird durch einen Treuhänder überwacht, der ein besonderes Augenmerk auf die bestmögliche Veräußerung der Immobilien hat. Vor diesem Hintergrund sind Vorkaufsrechte nicht realisierbar. Die LBBW ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mietern und den Mitarbeitern bewusst. Zu deren Schutz wurde ein Sozialkatalog erstellt, dessen Anforderungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehen. Dieser Sozialkatalog ist für den Erwerber verpflichtend. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen des rechtlich Möglichen einen Verkauf des Wohnungsbestands, der im Interesse aller Beteiligten, also der Mieter, der betroffenen Mitarbeiter, der LBBW und deren Träger ist. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft