Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6258 16. 12. 2014 1Eingegangen: 16. 12. 2014 / Ausgegeben: 17. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Entwicklungsstand haben die Sanierungsvorüberlegungen zur perund polyfluorierten Chemikalien-Belastung (PFC-Belastung) in Mittelbaden durch die zuständigen Behörden? 2. Gibt es neue Erkenntnisse über die Herkunft der PFC-Belastung? 3. Gibt es eine Auflistung aller Brände im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden der letzten 14 Jahre, bei denen PFC-haltige Löschschäume zur Brandbekämpfung eingesetzt wurden? 4. Wie viele verschiedene PFC- und perfluorierte Tenside-Einzelverbindungen (PFT-Einzelverbindungen) wurden bisher in Boden- und Wasserproben ermittelt und weisen diese auf nur einen Verursacher hin? 5. Gibt es die Möglichkeit, die Blutuntersuchungen, die mehrere Bewohner – vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Kuppenheim über einen längeren Zeitraum mit PFC-belastetem Trinkwasser versorgt wurde – durchführen lassen, wissenschaftlich zu begleiten? 6. Wird der Sand, der bei der Renaturierung des ehemaligen Militärgeländes Puységur zwischen Baden-Baden und Rastatt ausgebracht wird, auf PFCRückstände überprüft? 7. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie des Bodens konnten bisher eingeleitet werden? 8. Bei welchen Behörden sind welche Zuständigkeiten angesiedelt? 16. 12. 2014 Böhlen, Renkonen, Marwein, Dr. Murschel, Raufelder, Schoch GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Beate Böhlen, Daniel Renkonen, Thomas Marwein, Dr. Bernd Murschel, Wolfgang Raufelder und Alexander Schoch GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Sanierungsplan PFC-Belastung in Mittelbaden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 2 B e g r ü n d u n g Trotz mehrerer Informationsveranstaltungen ist die Verunsicherung in der Bevölkerung wegen möglicher gesundheitlicher Gefahren durch die PFC-Belastung sehr hoch. Es herrscht Unklarheit über die weiteren Maßnahmen zur Lösung des PFC-Problems, über die Zuständigkeiten und über das weitere Vorgehen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. Februar 2015 Nr. 5-8932.52/2 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenminis - terium, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren , dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Entwicklungsstand haben die Sanierungsvorüberlegungen zur perund polyfluorierten Chemikalien-Belastung (PFC-Belastung) in Mittelbaden durch die zuständigen Behörden? Zur Beschleunigung der Problembehandlung haben der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden im Dezember 2014 gemeinsam ein Ingenieurbüro mit der Bearbeitung vorgezogener Sanierungsbetrachtungen parallel zur weiteren Bearbeitung der Untersuchungen des Falles im Rahmen des Bundesbodenschutzgesetzes (Gefahrenabwehr durch den bzw. die Störer) beauftragt. Das Ingenieurbüro soll schon vor dem Vorliegen abschließender Kenntnisse über die jeweilige Be - las tungssituation und vor der abschließenden Klärung der Haftungsfrage grund - sätzliche Sanierungsüberlegungen anstellen und eine gesamtschauliche Darstellung der vorliegenden Messergebnisse mit Frachtbetrachtungen, eine Bewertung der Situation mit Blick auf besondere Schutzbereiche (z. B. Wasserversorgungsanlagen , FFH-Gebiete) sowie eine Bewertung denkbarer Sanierungsmöglichkeiten mit entsprechenden Sanierungsvorschlägen machen. Erste Ergebnisse werden Ende Juni 2015 erwartet. Ergänzend zu diesem Auftrag hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für das Land Baden-Württemberg eine Pilotstudie zum Auswaschverhalten von PFC als Grundlage für Sanierungsüberlegungen in Auftrag gegeben. Hierzu sollen auch bis Mitte 2015 erste Ergebnisse vorliegen. Das Grundwassermodell des Landes, an dessen Verfeinerung zur Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die LUBW im Auftrag des Landes derzeit arbeitet , ist ebenfalls eine wichtige Grundlage und Voraussetzung für Sanierungsüberlegungen . Hierzu liegen erste Ergebnisse vor, die derzeit kleinräumig verfeinert werden. Die Wasserversorgungsunternehmen ergänzen die Informationen durch die Beauftragung von Markierungsversuchen sowie von detaillierteren Modellierungen im Einzugsgebiet der Wasserversorgungsanlagen. Weiterhin ist das vom Land geförderte Modellvorhaben „Eignungsüberprüfung von Sanierungsverfahren mit PFC verunreinigtem Grundwasser“ im Regierungsbezirk Tübingen anzuführen, das zum Ziel hat, verschiedene Grundwasseraufbereitungsverfahren bezüglich der Randbedingungen, Einsatzmöglichkeiten und Kosten zu testen und zu bewerten. Die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf den Schadensfall im Raum Rastatt und Baden-Baden wird sichergestellt. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 2. Gibt es neue Erkenntnisse über die Herkunft der PFC-Belastung? Nach wie vor wird davon ausgegangen, dass die Belastungen durch das Ausbringen von mit PFC verunreinigtem Kompost eines mittelbadischen Kompostunternehmens verursacht wurden (siehe auch Ausführungen zu Frage Nr. 4). Neue Ergebnisse über PFC-Belastungen des Bodens liegen nun erstmals auch für 7 Ackerschläge auf Gemarkung Bühl vor. Diese 7 Flächen befinden sich im näheren Umfeld der betreffenden Kompostfirma und sind alle mit PFC belastet. Der in der obersten Bodenschicht 0 bis 30 cm gemessene Spitzenwert beträgt 1.340 µg/kg für die Summe aller PFC und ist der höchste bisher im Raum Rastatt /Baden-Baden gemessene PFC-Belastungswert im Boden. Hinweise über die Herkunft dieser Belastungen ergeben sich aus einer Befragung des Bewirtschafters dieser Flächen im Januar 2015 über Einzelheiten und Begleitumstände der in der Vergangenheit erfolgten „Kompostdüngung“. Demzufolge wurden auf die beiden höchstbelasteten Flächen jeweils drei Mal jeweils in drei aufeinander folgenden Jahren große Mengen an Kompost und Papierfaserschlämmen aufgebracht . Diese Stoffaufbringung erfolgte zu großen Anteilen auch „pur“, d. h. es erfolgte eine Aufbringung von reinen Papierfaserschlämmen, so wie sie der betreffenden Kompostfirma angeliefert wurden, ohne jegliche weitere Vermischung mit eigentlichem Kompost. Laut Angaben des Bewirtschafters ist in diesen Fällen erst wenige Tage danach zur Abdeckung noch eine Schicht Kompost aufgebracht worden. Die Frage eines möglichen Eintrags über Klärschlammausbringungen auf zwei Flächen im Stadtkreis Baden-Baden, die ein anderes Verteilungsmuster der PFC als die übrigen Flächen aufweisen, wird derzeit noch geprüft. 3. Gibt es eine Auflistung aller Brände im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden der letzten 14 Jahre, bei denen PFC-haltige Löschschäume zur Brandbekämpfung eingesetzt wurden? Nach Angaben des Landratsamtes Rastatt gab es in den letzten 14 Jahren nur einen Einsatz, bei dem zur Bekämpfung eines Großbrandes größere Mengen an Schaummittel verbraucht wurden. Darüber hinaus wurden bei Fahrzeugbränden Wasserzusätze in Form von Schaumbildner in einer Größenordnung von jeweils wenigen Litern verbraucht. Die Stadt Baden-Baden hat von sieben Einsätzen berichtet, bei denen situationsbedingt jeweils mehrere 100 Liter Schaummittel auf AFFF-Basis (Abkürzung für „Aqueous Film Forming Foam“, das sind wasserfilmbildende Schaummittel) eingesetzt wurde. AFFF ist ein PFC-haltiges, synthetisches Schaummittel, welches dem Wasser zur Schaumerzeugung, vor allem zum Löschen von Flüssigkeitsbränden , zugesetzt wird. 4. Wie viele verschiedene PFC- und perfluorierte Tenside-Einzelverbindungen (PFT-Einzelverbindungen) wurden bisher in Boden- und Wasserproben ermittelt und weisen diese auf nur einen Verursacher hin? Die Boden- und Wasserproben werden auf insgesamt bis zu 18 Einzelstoffe hin untersucht. Darunter befinden sich 14 perfluorierte Verbindungen (dies sind aliphatische Kohlenwasserstoffverbindungen, bei denen alle Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt wurden) sowie 4 polyfluorierte Verbindungen (bei denen die Wasserstoffatome nur teilweise substituiert sind, d. h. hier liegen neben Fluoratomen noch Wasserstoffatome vor). Bei der letztgenannten Gruppe der polyfluorierten Verbindungen zeigten die Ergebnisse der Boden- und Wasserproben aus den PFC-Belastungsbereichen im Landkreis Rastatt keine relevanten Befunde über der Bestimmungsgrenze. Die 14 Einzelstoffe der perfluorierten Verbindungen sind mit Abkürzung und Summenformel in der folgenden Tabelle dargestellt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 4 Die 14 dargestellten perfluorierten Verbindungen lassen sich in perfluorierte Carbonsäuren (mit der Leitsubstanz PFOA) und perfluorierte Sulfonsäuren (mit der Leitsubstanz PFOS) einteilen. Bei den ermittelten PFC-Belastungen lag der Schwerpunkt sowohl bezogen auf die absolute Höhe der gemessenen Konzentrationen als auch auf die Anzahl der festgestellten Einzelstoffe eindeutig bei den Perfluorcarbonsäuren. Im Hinblick auf den Verursacher lässt sich zunächst feststellen, dass die PFC-Grundwasserverunreinigungen in allen Belastungsbereichen des Landkreises Rastatt (Kuppenheim -Rauental, Förch, Hügelsheim, Stollhofen und Bühl-Vimbuch) eine gemeinsame Ursache haben – den Eintrag von Schadstoffen über das Sickerwasser von mit PFC belasteten Ackerschlägen. Dies zeigen die Einzelanalysen der Gesamtgehalte in den Bodenschichten 0 bis 30 cm und 30 bis 60 cm, die jeweils darin wassergelösten Anteile („Eluatwerte“) als Maß für die Gefährdung des Grundwassers und letztendlich die korrespondierenden, tatsächlich im jeweiligen Grundwasserabstrom gemessenen Belastungswerte. Bei allen hochbelasteten Flächen wurde Kompost eines bestimmten Kompostherstellers aufgebracht. Insofern besteht aus Sicht des Landes kein Zweifel, dass die PFC-Verunreinigung des Bodens durch das Aufbringen von Kompost bzw. dessen Bestandteile verursacht wurde. Als ein Bestandteil des Kompostes wurden Papierschlämme identifiziert. Welche Zumischungen des Kompostes letztlich ursächlich für die PFC-Belastungen sind, konnte bislang nicht zweifelsfrei nach - gewiesen werden. Rückstellproben oder geeignete Analysen aus dieser Zeit sind nicht vorhanden. Direkt über die Verteilungsmuster der PFC lassen sich bisher keine eindeutigen Erkenntnisse darüber gewinnen, was die genaue Ursache der Belastungen des Komposts ist. In Baden-Baden/Gemarkung Oos konnte auf zwei untersuchten Flächen ein anderes Verteilungsmuster ermittelt werden, als es in den sonstigen untersuchten Flächen vorgefunden wurde. Auf einer dieser Flächen wurde nachweislich Klärschlamm aufgebracht. Das Verteilungsmuster bestätigt damit für diese Fläche indirekt eine andere Ursache bzw. einen anderen Verursacher. Weitere Ermittlungen laufen. Des Weiteren lässt sich anhand des spezifischen PFC-Verteilungsmusters im Grundwasser der Löschschaumschaden in Baden-Baden Sandweier, welcher seit vier Jahren saniert wird, von Grundwasserbelastungen, die aus landwirtschaft - lichen Flächen stammen, unterscheiden. Stoffname Abkürzung Summenformel Perfluorcarbonsäuren Perfluorbutansäure PFBA C4HO2F7 Perfluorpentansäure PFPA C5HO2F9 Perfluorhexansäure PFHxA C6HO2F11 Perfluorheptansäure PFHpA C7HO2F13 Perfluoroctansäure PFOA C8HO2F15 Perfluornonansäure PFNA C9HO2F17 Perfluordekansäure PFDA C10 HO2F19 Perfluorundecansäure PFUnA C11HO2F21 Perfluordodecansäure PFDoA C12HO2F23 Perfluorsulfonsäuren Perfluorbutansulfonsäure PFBS C4HO3F9S Perfluorhexansulfonsäure PFHxS C6HO3F13S Perfluoroctansulfonsäure PFOS C8HO3F17S Perfluordecansulfonsäure PFDS C10HO3F21 Perfluoroctansulfonsäureamid PFOSA C8H2O2F17SN 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 5. Gibt es die Möglichkeit, die Blutuntersuchungen, die mehrere Bewohner – vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Kuppenheim über einen längeren Zeitraum mit PFC-belastetem Trinkwasser versorgt wurde – durchführen lassen, wissenschaftlich zu begleiten? Das Landesgesundheitsamt (LGA), als die für die wissenschaftliche Begleitung des Biomonitiorings infrage kommende Behörde, hält eine fachliche Begleitung der oben genannten Blutuntersuchungen (Eigeninitiative der Betroffenen) nur unter folgenden Bedingungen für möglich: 1. Die Blutuntersuchungen werden von ein und demselben, für diese Methode akkreditierten Labor durchgeführt. Nur unter dieser Voraussetzung sind die Mess - ergebnisse vergleichbar. 2. Die Blutentnahme erfolgt unter vergleichbaren Bedingungen durch ein und denselben Arzt. Die Bedingungen während des Probentransportes zum Untersuchungslabor wurden nachvollziehbar dokumentiert und sind für die verschiedenen Proben vergleichbar. 3. Die Lebens- und Ernährungsgewohnheiten der betroffenen Probanden werden mittels eines Fragebogens oder eines Interviews reproduzierbar und vergleichbar für alle Probanden erfasst, sodass Erkenntnisse zur tatsächlich zu erwartenden Belastungssituation erfasst werden können. Ein derartiger Fragebogen liegt bisher nicht standardisiert vor, sondern müsste in Anlehnung an die bisher pub - lizierten Fälle von PFC-Kontaminationen in Deutschland und unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Umstände und Gegebenheiten erst erstellt werden. Die Anforderungen sind darin begründet, dass sich Biomonitoring-Daten zu PFCBelastungen nur für ein Kollektiv von Probanden im Vergleich mit Referenzwerten eines unbelasteten Kollektivs bewerten lassen. Für die Bewertung von Einzelergebnissen stehen bisher keine Beurteilungswerte zur Verfügung, wie z. B. Grenzwerte oder Human-Biomonitoringwerte, sog. HBM-Werte. Es kann lediglich ermittelt werden, um wieviel höher die Belastung des Betroffenen im Vergleich zu Referenzwerten in der Normalbevölkerung ist. Eine quantitative Abschätzung des individuellen Gesundheitsrisikos kann dadurch nicht erfolgen. Erhöhte PFC-Biomonitoring-Werte einzelner Betroffener lassen sich nicht unmittelbar auf eine erhöhte Belastung des Trinkwassers zurückführen. Die Aufnahme von PFC über andere Pfade bzw. aus anderen Quellen ist schwer zu erfassen, da diese Verbindungen für viele Anwendungen genutzt werden, so ist z. B. eine Aufnahme über Fischverzehr, Hausstaub, Imprägnierstoffe oder Teflonbeschichtungen möglich. Die Beurteilung der Ergebnisse des Biomonitiorings wird durch folgende Umstände erschwert: 1. Die PFC-Konzentrationen des Trinkwassers wurden inzwischen minimiert (Mischwasser oder Brunnen vom Netz genommen) und die Betroffenen konnten ihre Nutzungsgewohnheiten beim Gebrauch des Trinkwassers anpassen. Daher sind die Belastungen der Probanden nicht vergleichbar. 2. Die Aufnahme von PFC wird durch Verzehrgewohnheiten beeinflusst, je nachdem wieviel Trinkwasser getrunken wird bzw. zum Kochen verwendet wird. 3. Weitere Einflussgrößen stellen Trinkwasser-Eigenversorgung, Geschlecht, Alter , Gemüseanbau zum Eigenbedarf und mögliche Arbeitsplatzbelastung dar. Daher kann aus der Belastung im Blut grundsätzlich nicht auf den Aufnahmeweg über das Trinkwasser zweifelsfrei geschlossen werden. 4. Die gemessenen Konzentrationen im Blut bzw. Plasma lassen sich nicht für eine individuelle gesundheitliche Bewertung heranziehen, da es bisher für diese Schadstoffe keine ausreichende Datenbasis für die Zusammenhänge zwischen der Schadstoffbelastung im Blut und den gesundheitlichen Auswirkungen für die Schadstoffgruppe der PFC gibt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 6 Daher wird ein Biomonitoring einzelner Betroffener, insbesondere wenn es individuell in Eigeninitiative durchgeführt wird, nicht für aussagekräftig und zielführend erachtet. Die Haltung des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Rastatt zur Frage der Erforderlichkeit eines Biomonitorings ist in einem Schreiben vom 1. Dezember 2014 an das Sozialministerium Baden-Württemberg dargestellt. Darin wird darauf hingewiesen, dass ein reines Biomonitoring nicht geeignet ist, den daran interessierten Personen die beiden wesentlichen Fragen zu beantworten, nämlich die nach einem evtl. konkreten Risiko im Einzelfall sowie nach den Möglichkeiten einer Senkung evtl. erhöhter Blutwerte. Es wird im Weiteren auf das Vorgehen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2008 verwiesen (Biomonitoring im Rahmen einer Studie durch die Ruhr-Universität Bochum), bei dem allerdings ebenfalls die Fragen nicht konkret beantwortet wurden. In einem Presseartikel vom 15. Januar 2015 kündigt die Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“ an, dass sie sich für die Auswertung der Ergebnisse der Blutuntersuchungen mit wissenschaftlichen Institutionen (genannt wird die Ruhr-Universität Bochum) vernetzen will. 6. Wird der Sand, der bei der Renaturierung des ehemaligen Militärgeländes Puységur zwischen Baden-Baden und Rastatt ausgebracht wird, auf PFCRückstände überprüft? Der Sand, der bei der Renaturierung des ehemaligen Militärgeländes Puységur aufgebracht wird, wurde auf PFC-Rückstände untersucht. Der Sand stammt aus der südlich des Naturschutzgebietes „Sandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim“ gelegenen Sand-/Kiesabbaufläche und wird dort in einem räumlich eng begrenzten Bereich innerhalb des durch eine Zaunanlage umgrenzten Areals gewonnen. Am 21. November 2014 wurden von dem angelieferten Sand zwei Proben entnommen und auf PFOA und PFOS untersucht. Letztere waren nachweisbar . Damit wurden PFC-Rückstände analytisch nachgewiesen. Die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Baden-Baden hält weitere Untersuchungen für erforderlich , die bereits in die Wege geleitet wurden. 7. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie des Bodens konnten bisher eingeleitet werden? In Trinkwasserproben aus der öffentlichen Wasserversorgung des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden wurden im Jahr 2014 zum Teil die Vorsorge-Maßnahmewerte von 0,5 µg/l (Summe aus PFOA und PFOS) für Säuglinge bzw. von 5,0 µg/l (Summe aller PFC) für Erwachsene überschritten. Es erfolgte daraufhin eine Untersagungsverfügung zur Verwendung des Trinkwassers. Um die gesundheitlichen Vorsorge- bzw. Leitwerte (0,1 µg/l Summe aller PFC bzw. <0,3 µg/l Summe PFOS und PFOA) des Umweltbundesamtes (UBA) für Trinkwasser zu erreichen, wurde die öffentliche Trinkwasserversorgung durch Eröffnung neuer Trinkwasserbrunnen, Fremdeinspeisung anderer Wasserversorger bzw. Abgabe von Mischwasser umgestellt. Seit Ende 2014 gilt das Wasser daher nicht mehr als belastet. Das Gesundheitsamt hat alle öffentlichen Wasserversorger aufgefordert, Trinkwasseruntersuchungen auf PFC halbjährlich durchzuführen und die Untersuchungsbefunde dem Gesundheitsamt vorzulegen. Bei den Eigenwasserversorgungen fanden sich in belasteten Bereichen (v. a. Hügelsheim , Rastatt-Niederbühl, Baden-Baden) teilweise erhöhte Nachweise von PFC. Die betroffenen Eigentümer der Wasserversorgungen wurden unterrichtet. Auf Grund der Höhe der Nachweise erfolgten in zwei Fällen Untersagungsverfügungen der Nutzung des Wassers, in sieben weiteren Fällen erfolgten eine Warnung von Risikogruppen bzw. Nutzungseinschränkungen. 2013 und 2014 wurden insgesamt 170 Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft beprobt und hinsichtlich PFOS und PFOA untersucht. Es wird auf die Landtagsanfrage „Ausbringung von PFC-belasteten Papierschlämmen im nordbadischen Raum“, Drucksache 15/5575, verwiesen. Um die Aussagekraft der Unter- 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6258 suchungen zu erhöhen, wurde von den Lebensmittelbehörden eine Erweiterung des Untersuchungsspektrums initiiert. Neben den Leitsubstanzen PFOA und PFOS werden Lebensmittelproben zusätzlich auf kurzkettige PFC untersucht. Zwei Betrieben, die pflanzliche Lebensmittel erzeugen, wurde die Verwendung von hoch belastetem Wasser ämterübergreifend durch das Gesundheitsamt und das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung untersagt. Mit den Jägern wurde vereinbart, keine Leber und Nieren von Wildschweinen in den Verkehr zu bringen. Auch in der Presse wurde die Empfehlung veröffentlicht, keine Leber und Nieren von Wildschweinen zu verzehren. Mehrere Betriebe haben freiwillige betriebliche Maßnahmen ergriffen. Insbesondere handelte es sich hierbei um einen Cateringbetrieb und einen Hühnerhaltungsbetrieb , die nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen über belastetes EigenBrunnenwasser und Spuren in Lebensmitteln entsprechende Wasserfilter installiert haben. Ein Kleinstbetrieb hat auf Anraten des Landwirtschaftsamtes aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Gemüseproduktion freiwillig eingestellt. 8. Bei welchen Behörden sind welche Zuständigkeiten angesiedelt? Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt mit ihren jeweiligen Fachämtern. Dabei werden sie vom Regierungspräsidium Karlsruhe als koordinierende Mittelbehörde und von den Fachministerien der Landesregierung unterstützt. Das Gesundheitsamt Rastatt ist sowohl für den Landkreis Rastatt als auch für den Stadtkreis Baden-Baden als untere Gesundheitsbehörde zuständig für den Vollzug der Trinkwasserverordnung. Für die Überwachung von Lebensmitteln ist die jeweilige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständig. Für die Düngemittelverkehrskontrolle ist das RP Stuttgart landesweit zuständig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in seinem Bezirk zuständige Behörde für die amtliche Futtermittelüberwachung. Für die Einhaltung und Überprüfung der Bioabfallverordnung sind die unteren Abfallrechtsbehörden zuständig. Für die Einhaltung und Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen sind die unteren Immissionsschutzbehörden zuständig. Für das Grundwasser und den Boden ist die jeweilige untere Wasserbehörde und untere Bodenschutzbehörde zuständig. 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