Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 626 29. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Wahlkreis Enz erhalten K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Wahlkreis Enz? 2. Wie bewertet sie die Arbeit im Bildungshaus der Grundschule Schützingen (Gemeinde Illingen) mit dem Kindergarten Schützingen? 3. Nehmen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung auf und dürfen sie diese fördern? 4. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Enz auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 5. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 6. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Enz umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 7. Gibt es weitere Anträge zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Enz, die noch nicht genehmigt sind? 29. 09. 2011 Viktoria Schmid CDU Eingegangen: 29. 09. 2011 / Ausgegeben: 24. 10. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 626 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäusern 3 bis 10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Zurverfügungstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser werden in den Kommunen durchweg positiv bewertet. Die Gemeinde Illingen zeigt sich sehr zufrieden mit dem Angebot der Bildungshäuser . Durch die Schaffung dieser Bildungshäuser ist die Möglichkeit gegeben, Kindern zwischen drei und zehn Jahren ein neues Angebot zu bieten, das nicht mehr wegzudenken ist. Bildungshäuser leisten einen wesentlichen Beitrag im Bereich der frühkindlichen Bildung und beim Übergang Kindergarten/Schule. Die neue Landesregierung sieht nun im Koalitionsvertrag keinen weiteren Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln vor. Auch in einer Stellungnahme des Kultusministeriums (Drucksache 15/33) heißt es, dass „die bisherigen Erfahrungen und Mittel allen Standorten zugänglich gemacht werden“ sollen. Es ist also davon auszugehen, dass die bisherigen Bildungshaus-Standorte nach Abschluss der Modellphase und zwar unabhängig von den Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in ihrer jetzigen Form nicht weiter bestehen können. Die Kommunen sind in Bezug auf die bestehenden und geplanten Bildungshaus-Standorte verunsichert . A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 Nr. 33–/6937.6/148 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Wahlkreis Enz? Im Wahlkreis Enz gibt es insgesamt vier „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Schützingen der Gemeinde Illingen (Grundschule Schützingen und Kindergarten Schützingen) – Bildungshaus Neuenbürg (Grundschule Arnbach und evangelischer Kindergarten Arnbach) – Bildungshaus Mühlacker-Lienzingen (Grundschule Lienzingen, Kindergarten Schneckenhaus, Kindergarten Villa Kunterbunt) – Bildungshaus Neulingen (Friedrich-Weinbrenner-Schule, Kindergarten Sickenbrünnle , Kindergarten Villa Kunterbunt). 2. Wie bewertet sie die Arbeit im Bildungshaus der Grundschule Schützingen (Gemeinde Illingen) mit dem Kindergarten Schützingen? Gemäß der Ausschreibung haben sich alle Standorte intensiv mit dem Bildungshausgedanken auseinandergesetzt und arbeiten engagiert. Das Bildungshaus Schützingen wurde zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2007/2008 eingerichtet und wird durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm wissenschaftlich begleitet. Laut Mitteilung des ZNL werden Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 626 3 im August 2012 erste Daten zur Wirkung des „Bildungshaus 3 bis 10“ vorliegen. Das Bildungshaus Schützingen hat wie alle anderen Bildungshäuser in der ersten Startphase die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten intensiviert, worüber derzeit nur „anekdotisch“ berichtet werden kann (siehe hierzu die Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33). 3. Nehmen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung auf und dürfen sie diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald vom 19. August 2011, Drucksache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Taddäus Kunzmann vom 31. August 2011, Drucksache 15/463 und der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner vom 6. September 2011, Drucksache 15/479 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 4. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Enz auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463 und 15/479 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungsstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Das Bildungshaus Schützingen erhält sechs Anrechnungsstunden für zwei Klassen bzw. Lerngruppen, die Bildungshäuser Arnbach und Lienzingen erhalten je vier Anrechnungsstunden für je zwei Klassen bzw. Lerngruppen und das Bildungshaus Neulingen erhält 16 Anrechnungsstunden für acht Klassen bzw. Lerngruppen. 5. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463 und 15/479 aufgeführt, wurden die Mittel im Zuge des 3. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 etatisiert, die eine auskömmliche Finanzierung der Grundschulen sicherstellen, die an 90 der neuen Bildungshäuser beteiligt sind. Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (vgl. Drucksachen 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479). 6. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Enz umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (s. Frage 7). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 626 4 7. Gibt es weitere Anträge zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Enz, die noch nicht genehmigt sind? Es sind keine weiteren Standorte im Wahlkreis Enz bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein „Bildungshaus 3 bis 10“ beworben haben. In Vertretung Dr. Mentrup Staatssekretär