Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6261 12. 12. 2014 1Eingegangen: 12. 12. 2014 / Ausgegeben: 10. 02. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Städte Rheinfelden und Schwörstadt sowie weitere Gemeinden des Landkreises Waldshut (mit Angabe, welche dies sind) durch die Novellierung des § 65 Wassergesetzes (WG) hinsichtlich eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) in ihrer Siedlungsentwicklung eingeschränkt? 2. Welche bestehenden Baurechte und rechtskräftigen Bebauungspläne sind durch das Inkrafttreten der Novelle des Wassergesetzes aufgehoben worden bzw. von ihr betroffen? 3. Welche Landes- und Bundesstraßen sowie Bahnstreckenabschnitte fallen durch die Novellierung des § 65 WG in den von einem möglichen Jahrhunderthochwasser betroffenen Bereich (HQ100)? 4. Bestehen in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt sowie in Gemeinden des Landkreises Waldshut (mit Angabe, welche dies sind) Hochwasserschutzmaßnahmen , die nach der Novellierung des Wassergesetzes verbessert werden müssten, um das betreffende Gebiet nach den Anforderungen eines Jahrhunderthochwassers zu schützen? 5. Inwiefern findet die Grenzlage zur Schweiz beim Hochwasserschutz Berücksichtigung und hat die neue Gesetzeslage Auswirkungen auf einen gemeinsamen Hochwasserschutz? 11. 12. 2014 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasserschutz im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 2 B e g r ü n d u n g Die Novellierung des Wassergesetzes und die Anpassung an mögliche Jahrhunderthochwasser haben Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden. Bereits bebaute Gebiete, mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan geplante Baugebiete oder zukünftige Flächen für die Gemeindeentwicklung können von den neuen Anforderungen betroffen sein. Ebenso können Teile der Verkehrsinfrastruktur in die ausgeweiteten Hochwassergebiete fallen. Es ist zu klären, welche Auswirkung die Neuregelung auf die Entwicklungsmöglichkeiten sowie auf bestehende Bebauungen und Infrastruktur hat. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 2. Februar 2015 Nr. 5-0141.5/476 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind die Städte Rheinfelden und Schwörstadt sowie weitere Gemeinden des Landkreises Waldshut (mit Angabe, welche dies sind) durch die Novellierung des § 65 Wassergesetzes (WG) hinsichtlich eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) in ihrer Siedlungsentwicklung eingeschränkt? Kreis Waldshut: In 25 Gemeinden im Landkreis Waldshut gibt es Bereiche, die bei einem Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) überschwemmt werden: Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen , Höchenschwand, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg , Lottstetten, Murg, Rickenbach, St. Blasien, Stühlingen, Todtmoos, Ühlingen -Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Wehr und Wutöschingen. HQ100-Flächen gelten nach § 65 WG als Überschwemmungsgebiete, für die die sog. „Besonderen Schutzvorschriften“ des § 78 WHG gelten. Diese beinhalten insbesondere Bau- und Planungsverbote von denen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann, sodass sich daraus Einschränkungen für die Siedungsentwicklung ergeben können. Allerdings ergibt sich bereits bisher aus § 1 Absatz 6 des Baugesetzbuchs die Verpflichtung, die Belange des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen; diese Verpflichtung bestand schon lange vor der zum 22. Dezember 2013 erfolgten Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch das WG. Einschränkungen können sich bei Einzelbauvorhaben im Innenbereich ergeben, wenn etwa eine Ausnahmeentscheidung nicht möglich ist, weil z. B. mit dem Vorhaben der Hochwasserabfluss nachteilig verändert würde. Die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten, wo es erstmalig zu einer Bebauung kommen soll, setzt nach § 78 Absatz 2 WHG u. a. voraus, dass eine anderweitige Siedlungsentwicklung nicht möglich ist. Diese Regelungen des WHG sind als Reaktion auf das Elbe-Hochwasser im Jahre 2002 entstanden. Sie wollen aus Gründen der Schadensvorsorge und zum Schutz von Leib und Leben sowie Sachgütern bauliche Tätigkeiten in überschwemmungsgefährdeten Bereichen beschränken. Der jeweilige Grad der Einschränkung der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden lässt sich nur schwer darstellen, da er von vielen Faktoren abhängt. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang es den Gemeinden bzw. dem Land in ihrer jeweiligen Zuständigkeit in den nächsten Jahren gelingt, die für einen Schutz vor einem Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu realisieren. Es zeigt sich im Kreis Waldshut, dass das eine schwierige und aufwändige Aufgabe ist. Dazu zählt nicht nur das _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 Schaffen von Ersatzretentionsraum, sondern vor allem das Sanieren von Verdolungen , Überbrückungen etc. Die Realisierung von bestimmten Hochwasserschutzmaßnahmen, ist gesetzlich nicht vorgeben, sondern wird in kommunaler Verantwortung, ggf. in Abstimmung mit dem Land, entschieden. Von daher haben es die Gemeinden im Regelfall selbst in der Hand, bestimmte Gebiete HQ100-frei zu bekommen. Dafür zur Verfügung stehende Fördermittel wurden in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft. Rheinfelden und Schwörstadt: Im Stadtgebiet von Rheinfelden sind laut dem vorliegenden Entwurf der Hochwassergefahrenkarte zwei Bereiche betroffen: der Ortsteil Minseln mit dem Mühlenbach/Dürrenbach, im weiteren Verlauf des Dürrenbachs das Gebiet zwischen Römer- und Hardtstraße. Die Brücke über die Römerstraße wurde im Jahr 2014 erneuert, sodass dort kein Einstau mehr erfolgt. Im Gemeindegebiet von Schwörstadt sind nach dem Entwurf der Hochwassergefahrenkarte die Ortsteile Dossenbach und Niederdossenbach mit dem Gewässer Bechtelesgraben betroffen. Im weiteren Verlauf des Bechtelesgrabens sind noch Teile des westlichen Gemeindegebiets berührt. Im Rahmen der Plausibilisierung des Entwurfs wurden hier Korrekturen vereinbart, die noch nicht eingearbeitet sind. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich Einschränkungen durch Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 65 WG im Wesentlichen auf den Rheinfelder Ortsteil Minseln und die Schwörstädter Ortsteile Dossenbach und Niederdossenbach konzentrieren. Die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung in diesen Orts teilen können derzeit nicht eingeschätzt werden. Im restlichen Gemeindegebiet dürften sich damit keine Beeinträchtigungen der Siedlungsentwicklung ergeben. 2. Welche bestehenden Baurechte und rechtskräftigen Bebauungspläne sind durch das Inkrafttreten der Novelle des Wassergesetzes aufgehoben worden bzw. von ihr betroffen? Durch bzw. infolge des Inkrafttretens der Novelle des WG wurden und werden keine Baurechte (gemeint sind wohl Baugenehmigungen) oder rechtskräftige Bebauungspläne aufgehoben. Es ist jedoch ggf. bei Einzelbauvorhaben zusätzlich eine wasserrechtliche Ausnahmeentscheidung nach § 78 Absatz 3 WHG erforderlich , soweit von einer Baugenehmigung nicht Gebrauch gemacht wurde. Die Betroffenheit stellt sich wie folgt dar: Kreis Waldshut: Eine Überprüfung der Bebauungspläne aller Gemeinden des Landkreises im Hinblick auf die Lage einer Vielzahl einzelner Grundstücke in den Überschwemmungsgebieten war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem würde es sich hier um geschützte personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger handeln. Die Betroffenheit im Hinblick auf rechtskräftige Bebauungspläne wurde daher beispielhaft für fünf Städte und Gemeinden im Landkreis ermittelt und in der Anlage tabellarisch aufgeführt. Dabei wurden Wehr, Stühlingen, Lauchringen und Klettgau als im Jahr 2014 durch aktuelle Bauleitplanung/Baumaß - nahmen besonders betroffene Kommunen und Görwihl als typische weniger betroffene Schwarzwaldgemeinde ausgewählt: Die einzelnen betroffenen Bebauungspläne in diesen Gemeinden können der beigefügten Anlage entnommen werden. Gemeinde Anzahl Bebauungspläne davon im ÜSG in % Wehr 76 22 29 % Stühlingen 51 7 14 % Lauchringen 50 14 28 % Klettgau 54 12 22 % Görwihl 38 1 3 % Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 4 Rheinfelden und Schwörstadt: Folgende Bebauungspläne sind betroffen: • Rheinfelden-Minseln: Bebauungsplan „Etzmatten-Geissbühl“ Bebauungsplan „Weiherstraße“ Bebauungsplan „Baselmatten“ Bebauungsplan „Zehntmatten“ • Schwörstadt Bebauungsplan „Hauptstraße West“ • Dossenbach Bebauungsplan „Hintermatt – Moos – Obermatt“ 3. Welche Landes- und Bundesstraßen sowie Bahnstreckenabschnitte fallen durch die Novellierung des § 65 WG in den von einem möglichen Jahrhunderthochwasser betroffenen Bereich (HQ100)? Kreis Waldshut: • Die Hochrhein-Bahnstrecke ist nur in Klettgau-Erzingen, kurz vor der Grenze zur Schweiz, von einem HQ100 betroffen. • Bundesstraße 34: Es ist davon auszugehen, dass die B 34 nur durch ein HQ100 der Seitengewässer des Rheins betroffen sein kann. Dies sind in Wehr der Röthelbach, in Murg das Rothenbächle, in Laufenburg das Finsterbrunnenbächle, in Albbruck die Alb, in Tiengen die Schlücht, in Lauchringen der Kotbach und in Erzingen der Klingengraben. • Bundesstraße 314: Auch hier geht die Hochwassergefahr nicht von der Wutach aus, sondern von den Seitengewässern: in Eggingen durch den Mauchenbach, in Eberfingen durch den Mühlbach und in Stühlingen durch den Weilerbach und durch ein weiteres kleineres Gewässer ohne Namen. • Bundesstraße 518: Die Wehra ist hier gleichfalls nicht das Problem, sondern die Seitengewässer, die vom Hotzenwaldabhang her zufließen: der Sitthaslegraben und der Bachgraben . Außerdem geht vom Brennet-Kanal eine Hochwassergefahr aus. • Bundesstraße 500: Die B 500 ist nicht durch Hochwasser beeinträchtigt. Die Prüfung der zahlreichen Landesstraßen war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die jeweilige Betroffenheit hängt von der Größe des verursachenden Gewässers (längere/kürzere Überflutungsdauer) ab. Rheinfelden und Schwörstadt: Die Bundesstraße B 34 wird bei einem HQ100 auf einer Länge von ca. 250 Meter von der Einmündung der K 6353 in Richtung Bad Säckingen maximal 50 cm hoch überflutet. Andere Bundes- und Landesstraßen sind nicht betroffen. In Rheinfelden hat ein HQ100 keine Auswirkungen auf die Bahnstrecke. In Schwörstadt wäre nach derzeitigem Kenntnisstand der Fuß des Bahndamms im Falle eines HQ100 auf einer Länge von etwa 250 m betroffen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 4. Bestehen in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt sowie in Gemeinden des Landkreises Waldshut (mit Angabe, welche dies sind) Hochwasserschutzmaßnahmen , die nach der Novellierung des Wassergesetzes verbessert werden müssten, um das betreffende Gebiet nach den Anforderungen eines Jahrhunderthochwassers zu schützen? Kreis Waldshut: Wie dem Maßnahmenbericht Hochrhein zu entnehmen ist, beabsichtigt die Gemeinde Todtmoos eine Überprüfung der vorhandenen Schutzeinrichtungen und die Stadt Waldshut-Tiengen eine Modernisierung des Steinadammes. Darüber hinaus müssen voraussichtlich in wenigen Bereichen entlang der Wutach bestehende Hochwasserschutzdämme punktuell ertüchtigt werden. Weitere vorhandene Hochwasserschutzanlagen , die hinsichtlich der Anforderungen eines Jahrhunderthochwassers verbessert werden müssten, bestehen nach derzeitiger Kenntnis nicht. Rheinfelden und Schwörstadt: In Rheinfelden sowie in Schwörstadt bestehen keine Hochwasserschutzmaßnahmen , die hinsichtlich der Anforderungen eines Jahrhunderthochwassers verbessert werden müssten. Ergänzend wird auf den Maßnahmenbericht zur Hochwasserrisikomanagementplanung im Projektgebiet Hochrhein verwiesen. Im Bericht werden gemeindescharf das Hochwasserrisiko und die Maßnahmen aller Akteure aufgelistet. Der Bericht steht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung unter: http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1375738/index.html Die Entscheidung, ob oder inwieweit darüber hinaus Hochwasserschutzmaßnahmen gegen ein HQ100 getroffen werden sollen, zum Beispiel um Gebiete HQ100- frei zu bekommen, ist in erster Linie in kommunaler Verantwortung, ggf. in Abstimmung mit dem Land, zu treffen. 5. Inwiefern findet die Grenzlage zur Schweiz beim Hochwasserschutz Berücksichtigung und hat die neue Gesetzeslage Auswirkungen auf einen gemein - samen Hochwasserschutz? Die Hochwasserabflüsse im Rhein sowie in der Wutach und in der Wiese wurden im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung Hochrhein und insbesondere bei der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten grenzüberschreitend abgestimmt . Die neue Gesetzeslage hat keine Auswirkungen auf einen gemeinsamen Hochwasserschutz. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 6 Anlage Gemeinde Ortsteil ÜSG (ja/nein) Name / Bezeichnung des Bebauungsplanes Wehr Wehr/Öflingen ja Am Hölzle Wehr Wehr/Öflingen ja Bahnhof Brennet/Wehratal Wehr Wehr/Öflingen ja Breitmatt-Klosterhof Wehr Wehr/Öflingen ja Breitmatt-Niederwehr Wehr Wehr/Öflingen ja Breit-Schmad-Rainen-Häfliken Wehr Wehr/Öflingen ja Brunnmatt Wehr Wehr/Öflingen ja Bündtenfeld Wehr Wehr/Öflingen ja Finsterbach Wehr Wehr/Öflingen ja Flienken Wehr Wehr/Öflingen ja Hemmet Wehr Wehr/Öflingen ja Hemmet-West Wehr Wehr/Öflingen ja Kleingartenanlage Juch Wehr Wehr/Öflingen ja Kreuzmatt Wehr Wehr/Öflingen ja Mühlematt Wehr Wehr/Öflingen ja Mühlematt II Wehr Wehr/Öflingen ja Rainen-Bündt Wehr Wehr/Öflingen ja Steinen Wehr Wehr/Öflingen ja Steinen Wehr Wehr/Öflingen ja VEP Finsterbach Süd Wehr Wehr/Öflingen ja Weckertsmatt Wehr Wehr/Öflingen ja Weckertsmatt Wehr Wehr/Öflingen ja Weiermatt 22 Bebauungspläne von insgesamt 76 betroffen. Stühlingen Stühlingen ja Brunnenwiesen Stühlingen Stühlingen ja Brunnenwiesen-West Stühlingen Stühlingen ja Eichwiesen-Scheuebuch Stühlingen Stühlingen ja Haupstraße Stühlingen Stühlingen Stühlingen ja Rappenhalde-Gaßäcker Stühlingen Weizen ja Riedwiesen Stühlingen Weizen-Bhf ja Weizen-Bahnhof/Sto AG 7 Bebauungspläne von insgesamt 51 betroffen. Lauchringen Oberlauchringen ja Altdorf Oberlauchringen Lauchringen Oberlauchringen ja Am Bündtenweg Lauchringen Oberlauchringen ja Auf Untermark Lauchringen Oberlauchringen ja Eberwiesen Lauchringen Oberlauchringen ja Eberwiesen-In den Langwieden Lauchringen Oberlauchringen ja Greutwiesen Lauchringen Oberlauchringen ja Grund-Allmenden Lauchringen Oberlauchringen ja Kirchstraße 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6261 Lauchringen Oberlauchringen ja Nack Lauchringen Oberlauchringen ja Nack Lauchringen Oberlauchringen ja Sport- und Freizeitgelände Im Greut Lauchringen Oberlauchringen ja Unterstaad Lauchringen Unterlauchringen ja Hauptstraße/Fabrikstraße Lauchringen Unterlauchringen ja Riedwiesen-Mettlenwiesen 14 Bebauungspläne von insgesamt 50 betroffen. Klettgau Erzingen ja Industriegebiet Klettgau Erzingen ja Nonnenmatte Klettgau Erzingen ja Nonnenmatte Klettgau Erzingen ja Ob der Neuwies Klettgau Erzingen ja Ob der Neuwies II Klettgau Erzingen ja Sonsergebiet Einzelhandel Klettgau Geißlingen ja Gumpen Klettgau Grießen ja Auen-Schillenwingert/Unt.Stegbündten/Hint.d.Gärten Klettgau Grießen ja Schaffhaußer Straße-Riedäcker Klettgau Grießen ja Stegbünden Klettgau Grießen ja Unterm Schlegel Klettgau Grießen ja Unterm Schlegen und andere 12 Bebauungspläne von insgesamt 54 betroffen. Görwihl Tiefenstein ja Mühlematte 1 Bebauungsplan von insgesamt 38 betroffen. << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice